Arzthaftungsrecht

Anwalt für Arzthaftungsrecht und Medizinrecht in Frankfurt.

Kompetente Unterstützung bei Haftung von Ärzten und Schadenersatz wegen ärztlichen Behandlungsfehlern.

Spezialkanzlei für Patientenrecht.

Ein Behandlungsfehler kann Ihr Leben auf den Kopf stellen. Aber Sie müssen das nicht alleine durchstehen. Als spezialisierte Kanzlei für Arzthaftungsrecht in Frankfurt stehen wir Ihnen zur Seite, kämpfen für Ihre Rechte und sorgen dafür, dass Sie die Entschädigung bekommen, die Ihnen zusteht.

Zögern Sie nicht, sich Hilfe zu holen. Je früher Sie aktiv werden, desto besser sind Ihre Chancen.

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch. Gemeinsam finden wir heraus, wie wir Ihnen am besten helfen können.

Wir unterstützen seit 2008 betroffene Patienten bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche.

Welche Schritte sollten Sie einleiten? Benötigen Sie anwaltliche Unterstützung? Welche Anforderungen müssen erfüllt sein? Wir beantworten alle Ihre Fragen und zeigen Ihnen eine auf Sie zugeschnittene Lösung.

Christoph Mühl

Rechtsanwalt – Arzthaftungsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht, Frankfurt

Was genau ist eigentlich Arzthaftung?

Arzthaftung klingt zunächst nach einem komplizierten Juristenwort. Aber keine Angst, es ist gar nicht so schwer zu verstehen. Im Grunde geht es darum, dass Ärzte für Fehler, die sie bei Ihrer Behandlung machen, geradestehen müssen.

Das können zum Beispiel Aufklärungsfehler, falsche Diagnosen, Fehler bei einem operativen Eingriff (Operationsfehler) oder z.B. vergessene Tupfer im Bauch sein. Aber Vorsicht: Nicht jede Behandlung, die nicht zum gewünschten Erfolg führt, ist gleich ein Fehler.

Manchmal hat der Körper einfach seinen eigenen Kopf. Von einem Behandlungsfehler sprechen wir erst, wenn der Arzt nicht nach den anerkannten medizinischen Standards gehandelt hat.

Stellen Sie sich das so vor: Ein Arzt ist wie ein Pilot. Er muss bestimmte Checklisten abarbeiten und Vorschriften einhalten. Tut er das nicht und es passiert etwas, dann kann er dafür zur Verantwortung gezogen werden.

Warum brauche ich einen spezialisierten Anwalt in Frankfurt?

Landläufig meint man, man könnte einfach zum nächstbesten Anwalt gehen, oder? Natürlich können Sie das. Aber stellen Sie sich vor, Sie haben ein kompliziertes Herzproblem. Würden Sie da zum Allgemeinarzt gehen oder besser zum Kardiologen? Genauso ist es bei Arzthaftungsfällen.

Ein spezialisierter Anwalt kennt sich nicht nur mit den rechtlichen Feinheiten aus, sondern spricht auch die „Arzt-Sprache“. Er weiß, welche Fragen er den Gutachtern stellen muss und wie er Ihre Ansprüche am besten durchsetzen kann.

Frankfurt ist nicht nur Finanzmetropole, sondern auch ein bedeutendes medizinisches Zentrum. Hier gibt es zahlreiche Krankenhäuser, Fachkliniken und Arztpraxen.

Das bedeutet auch, dass hier viele komplexe Arzthaftungsfälle behandelt werden. Als erfahrener Medizinrechtler kennt Rechtsanwalt Christoph Mühl die örtlichen Gegebenheiten, die Krankenhäuser und oft sogar die Gutachter persönlich. Das kann in Ihrem Fall den entscheidenden Unterschied machen.

Der Weg zu Ihrem Recht: Wie läuft ein Arzthaftungs­verfahren ab?

Stellen Sie sich das Arzthaftungsverfahren wie eine Reise vor. Es beginnt mit dem ersten Gespräch bei Ihrem Anwalt und endet im Idealfall mit einem Schmerzensgeld und Schadensersatz für Sie. Dazwischen liegen einige wichtige Stationen:

  1. Das Erstgespräch: Hier erzählen Sie uns Ihre Geschichte. Wir hören Ihnen aufmerksam zu und stellen gezielte Fragen, um ein klares Bild von Ihrem Fall zu bekommen.
  2. Die Fallanalyse: Die Kanzlei prüft alle Unterlagen intensiv und zieht, wenn nötig, medizinische Fachliteratur zu Rate. Manchmal ist es auch notwendig, weitere Informationen von Ihren behandelnden Ärzten anzufordern.
  3. Das Sachverständigengutachten: In den meisten Fällen brauchen wir ein unabhängiges ärztliches Gutachten. Das ist wie ein Schiedsrichter, der beurteilt, ob tatsächlich ein Behandlungsfehler und ggf. sogar ein grober Behandlungsfehler vorliegt.
  4. Die Verhandlungen: Mit dem Gutachten in der Hand verhandeln wir mit der Gegenseite – meist der Haftpflichtversicherung des Arztes oder Krankenhauses. Oft können wir hier schon eine außergerichtliche Einigung erzielen.
  5. Der Gang vor Gericht: Wenn nötig, scheuen wir uns nicht, für Sie vor Gericht zu ziehen. Hier kämpft die Kanzlei mit all ihrer Erfahrung und dem Fachwissen für Ihre Rechte, Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Die Kosten: Eine Investition in Ihr Recht

Was kostet ein Medizinrechtsanwalt? Die ehrliche Antwort: Es kommt darauf an. Als erfahrener Anwalt für Patientenrecht in Frankfurt legt Rechtsanwalt Christoph Mühl großen Wert auf Transparenz. Deshalb sprechen wir gleich zu Beginn offen mit Ihnen über die möglichen Kosten. Viele Anwälte, auch unsere Kanzlei in Frankfurt, bieten eine kostenlose Erstberatung an. Das gibt Ihnen die Möglichkeit, einander kennenzulernen und eine kostenlose erste Einschätzung Ihres Falls zu bekommen. Danach gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Abrechnung nach Streitwert: Das ist die klassische Variante. Die Höhe des Honorars wird durch die potenzielle Entschädigungsleistung bestimmt.
  • Pauschalhonorare: Für bestimmte Leistungen vereinbaren wir einen festen Preis.
  • Erfolgshonorare: In bestimmten Fällen ist es möglich, dass die Kanzlei nur bezahlt wird, wenn wir erfolgreich sind.

Selbstverständlich gibt es Möglichkeiten, die Kosten so gering wie möglich zu halten:

  • Rechtsschutzversicherung: Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung (Privatrechtsschutz) haben, übernimmt diese die Kosten.
  • Prozesskostenhilfe: Wenn Ihr Einkommen gering ist, kann der Staat die Kosten übernehmen.
  • Prozessfinanzierung: Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, die Angelegenheit überwiegend gute Erfolgsaussichten bietet, eignet sich Ihr Fall ggf. für eine Kostenübernahme durch einen gewerblichen Prozessfinanzierer. Dieser nimmt Ihnen alle Kosten ab, wird im Gegenzug prozentual am Erfolg beteiligt.

Denken Sie daran: Die Kosten für einen Anwalt sind eine Investition in Ihr Recht und Ihre Gesundheit. Meist können wir einen Schadenersatz erstreiten, der die Anwaltskosten bei weitem übersteigt. Bei einem Erfolg oder einem Teilerfolg muss sich die Gegenseite zudem an den Kosten beteiligen bzw. diese komplett übernehmen.

Verfügen Sie über keine Rechtsschutzversicherung?

Wir arbeiten seit Jahren mit führenden Prozessfinanzierungen erfolgreich zusammen. So ermöglichen wir Ihnen eine risikolose Zusammenarbeit, auch wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben.

Ihre Chancen: Realistisch einschätzen, entschlossen handeln.

Wie stehen meine Chancen als geschädigter Patient? Die Erfolgsaussichten hängen von vielen Faktoren ab:

  • Wie schwerwiegend war der Fehler?
  • Wie gut lässt er sich nachweisen?
  • Wie kooperativ ist die Gegenseite?
  • Wie stark ist die Beweislage?
  • Liegt ein Aufklärungsfehler vor?
  • Sind schwerwiegende Folgen für den Patienten eingetreten?

In Frankfurt werden viele Arzthaftungsfälle außergerichtlich gelöst. Das spart Zeit und Nerven. Aber manchmal muss man eben doch vor Gericht ziehen. Als erfahrener Anwalt für Arzthaftungsrecht kann Rechtsanwalt Christoph Mühl Ihre Chancen realistisch einschätzen. Eines können wir Ihnen aber versprechen: Wenn die Kanzlei Ihren Fall übernimmt, dann weil wir  an Ihre Chancen glauben. Wir kämpfen für Sie mit der gleichen Entschlossenheit, als wäre es unser  eigener Fall.

Ihr Beitrag: Sie sind der wichtigste Zeuge

Sie sind nicht nur Patient, sondern auch der wichtigste Mitarbeiter Ihres Anwalts in der Arzthaftung! Hier ein paar Tipps, wie Sie Ihre Chancen verbessern können:

  • Dokumentieren Sie alles: Führen Sie ein „Gedächtnisprotokoll“. Notieren Sie Schmerzen, Arztbesuche, Medikamente. Jedes Detail kann wichtig sein.
  • Sammeln Sie alle Unterlagen: Arztbriefe, Röntgenbilder, Rechnungen – heben Sie alles auf. Auch wenn es Ihnen zunächst unwichtig erscheint.
  • Haben Sie Geduld: Arzthaftungsverfahren können sich über Monate oder manchmal sogar Jahre hinziehen.
  • Bleiben Sie dran: Melden Sie sich, wenn sich etwas an Ihrem Zustand ändert oder Sie neue Informationen haben.

Unser Versprechen an Sie:

  • Sie bekommen eine unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht.

  • Wir unterstützen Sie bei der Beweissicherung und Beschaffung Ihrer medizinischen Unterlagen.

  • Wir prüfen Ihren Fall mit Unterstützung eines Sachverständigen.

  • Anschließend werden wir Sie über die rechtlichen Schritte und Ihre Möglichkeiten beraten.

Häufig gestellte Fragen zu Arzthaftung (FAQ)

  1. Achten Sie auf den Fachanwaltstitel.
  2. Lesen Sie Bewertungen, aber bleiben Sie kritisch.
  3. Nutzen Sie das Angebot einer kostenlosen Erstberatung.
  4. Vertrauen Sie Ihrem Gefühl – die Chemie muss stimmen.
  1. Erstgespräch und Fallanalyse
  2. Einholen eines medizinischen Gutachtens
  3. Verhandlungen mit der Gegenseite
  4. Wenn nötig, Klageerhebung und Gerichtsverfahren

Die Kosten variieren je nach Fall. Viele Anwälte bieten eine kostenlose Erstberatung an. Danach gibt es verschiedene Modelle:

  • Übernahme der Kosten durch Ihre Rechtsschutzversicherung
  • Abrechnung nach Streitwert
  • Pauschalhonorare
  • Erfolgshonorare (in bestimmten Fällen)

Sprechen Sie offen über die Kosten. Wir erklären Ihnen transparent, was auf Sie zukommt.

Die Chancen hängen von vielen Faktoren ab:

  • Schwere des Behandlungsfehlers
  • Beweislage
  • Kooperationsbereitschaft der Gegenseite

Viele Fälle werden außergerichtlich gelöst. Nach einer gründlichen Prüfung Ihres Falls können wir die Erfolgsaussichten realistisch einschätzen.

Bringen Sie zum ersten Gespräch mit:

  • Arztbriefe
  • Behandlungsvertrag /Verträge
  • Aufklärungsbögen (Ärztinnen und Ärzte schulden eine Kopie)
  • Befunde
  • Röntgenbilder
  • Rechnungen
  • Ihre persönlichen Aufzeichnungen

Je mehr Informationen Sie haben, desto besser können wir Ihren Fall beurteilen.

Die Dauer variiert stark. Außergerichtliche Einigungen können in wenigen Monaten erreicht werden. Gerichtsverfahren können sich über Jahre hinziehen. Wir setzen uns für eine zügige, aber gründliche Bearbeitung Ihres Falls ein.

In erfolgreichen Arzthaftungsverfahren können Ihnen folgende Ansprüche zustehen:

  • Schmerzensgeld (§ 253 BGB)
  • Schadensersatz (z.B. für Verdienstausfall, § 252 BGB)
  • Eventuell eine Rente bei dauerhaften Schäden (§ 843 BGB)

Die Höhe hängt vom Einzelfall ab und kann von einigen Tausend bis zu mehreren Hunderttausend Euro reichen. Der Bundesgerichtshof (BGH) stellt immer wieder klar, dass Schmerzensgeldtabellen nur als Orientierungshilfe dienen.

Kostenlose Rechtsberatung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht & Patientenrecht.

Kanzlei Frankfurt

Medizinrecht Frankfurt – Christoph Mühl
Theodor-Heuss-Allee 112
60486 Frankfurt am Main
069 667741270

Kanzlei Wiesbaden

Medizinrecht Wiesbaden – Christoph Mühl
Klingholzstraße 7
65189 Wiesbaden
0611 97774342

Kanzlei Mainz

Medizinrecht Mainz- Christoph Mühl
Kapuzinerstraße 38
55116 Mainz
06131 6366752

Kontakt

www.anwaltfuermedizinrecht.de
patienten@anwaltmuehl.de

Kostenloses Erstgespräch

0 + 4 = ?

Weitere häufige Fragen

Was ist ein Arztfehler bzw. ein ärztlicher Kunstfehler?

Von einem ärztlichen Behandlungsfehler sprechen wir dann, wenn ein Arzt seine Pflichten bei der Behandlung des Patienten vernachlässigt und gegen den medizinischen Standard (Facharztstandard) verstoßen hat, der zu einem Gesundheitsschaden beim Patienten führt. Dies kann auf Grundlage des Behandlungsvertrags (§§ 630a ff. BGB) oder aus dem Recht der unerlaubten Handlungen geltend gemacht werden.

Ein Arztfehler liegt aber auch dann vor, wenn der Arzt den Patienten nicht oder nur unzureichend aufgeklärt hat. Ärzte und Krankenhäuser müssen den Patienten eine Kopie eines von ihnen unterzeichneten Aufklärungsbogens aushändigen. Der Bogen ist aber kein Beweis, es ist nur ein Indiz, dass der Patient das Formular in den Händen gehalten hat.

Liegen ein Arztfehler und ein kausaler Schaden vor, haben Sie einen Anspruch auf Schadensersatz.

Wie kann ich Schadensersatzansprüche bei einem Behandlungsfehler geltend machen?

Als Patient können Sie Schadensersatzforderungen und Schmerzensgeld verlangen, indem Sie zunächst einen Anwalt konsultieren. Dieser wird Ihre Ansprüche prüfen und gegebenenfalls außergerichtlich oder vor Gericht durchsetzen. Bitte beachten Sie, dass der Nachweis eines Behandlungsfehlers oft komplex ist und in der Regel Sachverständigengutachten erfordert.

Interessant zu wissen: Unterlaufen bei der ärztlichen Behandlung sog. grobe Behandlungsfehler kommt es zu einer sogenannten Beweislastumkehr gegenüber dem Patienten. Ein solcher Fehler liegt dann vor, wenn es ein Fehler eines Arztes war, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich ist, weil er einem gewissenhaften Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf. Greift die Beweislastumkehr, muss der Patient nicht mehr beweisen, dass der Schaden auf dem Fehler beruht. Der Arzt muss sich dann entlasten.

Welche Frist für die Verjährung gilt bei Arzthaftungsansprüchen?

Die regelmäßige Verjährungsfrist für Arzthaftungsansprüche beträgt drei Jahre. Die Frist beginnt am Ende des Jahres zu laufen, in dem der Anspruch entstanden ist und der Patient von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat. In bestimmten Fällen kann auch eine längere Frist gelten. Dies kann vor allem im Zusammenhang mit der Aufklärung problematisch sein. Der Zeitpunkt der Behandlung selbst ist wiederum für den Lauf der kenntnisunabhängigen Verjährung von Bedeutung. Fachanwälte und versierte Patientenanwälte kennen die nötigen Fallstricke und unterstützen Sie, damit Ihre berechtigten Ansprüche nicht verjähren.

Wie läuft ein gerichtliches Verfahren wegen Arzthaftungsansprüchen ab?

Ein Verfahren im Arzthaftungsrecht beginnt mit der Klageerhebung vor einem Gericht (meist Landgericht). Im Laufe des Verfahrens werden Beweise erhoben, meist unter Einbeziehung von Sachverständigen. Der beklagte Arzt oder das Krankenhaus haben die Möglichkeit, sich zu verteidigen. Das Gericht entscheidet schließlich, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und welche Ansprüche dem Patienten zustehen. Es kann sich aber auch eine zweite Instanz anschließen und es erfolgt eine weitere Verhandlung beim Oberlandesgericht (OLG).

Wie erfolgt die Berechnung von Schmerzensgeld bei Arzthaftungsansprüchen?

Die Höhe des Schmerzensgeldes wird individuell festgelegt und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Schwere und Dauer der Beeinträchtigung, dem Grad des Verschuldens und vergleichbaren Fällen aus der Rechtsprechung. Es gibt keine feste Berechnungsformel beim Schmerzensgeldanspruch, sondern es wird eine Gesamtschau aller Umstände vorgenommen.

Kann ich eine unverbindliche Ersteinschätzung zu meinem Fall erhalten?

Viele Kanzleien bieten eine unverbindliche Ersteinschätzung an. Dabei wird der Fall kurz juristisch eingestuft und die Erfolgsaussichten werden abgeschätzt. Dies hilft Patienten, eine fundierte Entscheidung über das weitere Vorgehen zu treffen.

Gibt es Alternativen zum gerichtlichen Verfahren bei Arzthaftungsfällen?

Ja, es gibt Alternativen zum Gerichtsprozess. Außergerichtliche Verhandlungen zwischen Patientenanwälten und der Haftpflichtversicherung des Arztes bzw. des Krankenhauses können zu einer Einigung führen, ohne dass ein langwieriges Verfahren vor Gericht notwendig wird.

Außergerichtlich gibt es auch die Möglichkeit der Einschaltung einer Schlichtungsstelle, die von den Ärztekammern in jedem Bundesland eingerichtet wurde. Dort wird ein Gutachten kostenlos erstattet und eine Kommission gibt eine Einschätzung darüber ab, ob ein Behandlungsfehler nachweisbar ist. Arzt und Patient müssen dem Verfahren gemeinsam zustimmen.