Falscher Gipsverband
Die Wahl des falschen Gipsverbandes für die jeweilige Verletzung kann zu einer unzureichenden Immobilisierung oder zu einer Überlastung bestimmter Strukturen führen
Stellen Sie sich vor: Ein einfacher Bruch, ein Gipsverband und plötzlich unerträgliche Schmerzen, die Ihr Leben auf den Kopf stellen.
Das sogenannte Komplexe Regionale Schmerzsyndrom (engl. complex regional pain syndrome, CRPS), auch bekannt als sudecksche Dystrophie, tritt häufig nach Verletzung, aber auch nach Operationen auf.
Doch was, wenn diese Schmerzen und Sensibilitäts-Probleme nicht einfach nur eine Komplikation der ursprünglichen Verletzung sind, sondern durch einen Ärztefehler verursacht wurden? Was wenn Ihr CRPS die Folge eines zu eng angelegten Gipses ist?
Die Kanzlei für Patientenrecht in Frankfurt verfügt über jahrelange Erfahrung mit Behandlungsfehlern im Zusammenhang mit der sudeckschen Krankheit.
Wir zeigen Ihnen, unter welchen Umständen ein komplexes Schmerzsyndrom nach einem Gipsverband einen medizinischen Fehler darstellt, welche Rechtsansprüche Sie geltend machen können und worauf Sie achten sollten, wenn Sie einen Verdacht auf ein CRPS nach einem zu eng angelegten Gips haben.
Morbus Sudeck (CRPS) ist eine chronische Erkrankung, die durch starke Schmerzen, Schwellungen, Hautveränderungen und Bewegungseinschränkungen gekennzeichnet ist. Die genaue Ursache ist noch nicht vollständig geklärt, jedoch wird angenommen, dass eine Störung des Nervensystems eine Rolle spielt. Häufig tritt die Erkrankung nach Verletzungen, Operationen oder immobilisierenden Maßnahmen wie einem Gipsverband auf. Je nach Stadium der Krankheit können die Gelenke in der Funktion stark beeinträchtigt sein.
Während die sudecksche Krankeheit oft mit der ursprünglichen Verletzung oder einer Operation in Verbindung gebracht wird, kann auch eine ärztliche Fahrlässigkeit die Entstehung oder Verschlimmerung der Erkrankung begünstigen. Ein zu eng angelegter Gipsverband kann beispielsweise zu einer verminderten Durchblutung führen, die Beweglichkeit im Handgelenk beeinträchtigen und das Risiko für die Erkrankung erhöhen. Auch andere Fehler bei der Versorgung einer Fraktur, wie eine unzureichende Schmerzbehandlung oder eine verspätete Diagnose, können die Entwicklung der Erkrankung begünstigen.
Ein häufiger Ärztefehler, der mit dem Sudeck-Syndrom in Verbindung gebracht wird, ist ein zu eng angelegter Gipsverband. Dieser kann zu einer starken Druckschädigung der Haut und des darunterliegenden Gewebes führen, was wiederum die Entstehung der Sudeck-Krankheit begünstigen kann. Weitere mögliche ärztliche Fehler sind:
Der Nachweis der Kausalität zwischen Behandlungsfehler und der Entstehung der sudeckschen Erkrankung kann schwierig sein, da die Ursachen der Erkrankung oft multifaktoriell sind. Ein Sachverständigengutachten ist in der Regel erforderlich, um zu klären, ob ein ärztlicher Fehler nachweisbar vorlag und ob dieser die Erkrankung verursacht oder zumindest wesentlich mitverursacht hat. Die Beweislast für die Kausalität trägt der Kläger, also der Patient.
Ein recht aktuelles Gerichtsurteil des OLG Frankfurt (Urteil vom 26.03.2019 – Az. 8 U 148/13) verdeutlicht die Komplexität dieser Fragestellung. In diesem Fall hat der gerichtliche Sachverständige festgestellt, dass ein zu eng angelegter Gipsverband zwar einen medizinischen Kunstfehler darstellte, jedoch nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte, dass dieser die Ursache für die bei dem Kläger aufgetretene Sudeck-Kranheit war. Über diese Hürde kann regelmäßig nur ein grober Fehler hinweg helfen. Dann werden die Grundsätze über die Beweislastumkehr angewendet.
Wenn Sie aufgrund eines Behandlungsfehlers am komplexen regionalen Schmerzsyndrom erkrankt sind, können Sie unter Umständen Schadensersatzansprüche gegen den behandelnden Arzt oder das Krankenhaus geltend machen. Zu den möglichen Schadenspositionen gehören:
Morbus Sudeck nach einem Gipsverband kann das Leben von Betroffenen erheblich beeinträchtigen. Wenn Sie vermuten, dass ein ärztlicher Kunstfehler für Ihre Erkrankung verantwortlich ist, sollten Sie Ihre Rechte kennen und geltend machen. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Ihnen dabei helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen und eine angemessene Entschädigung zu erhalten.
Wenn Sie vermuten, dass Ihre Sudeck-Krankheit auf einen Arztfehler zurückzuführen ist, sollten Sie sich an einen Patientenanwalt wenden. Dieser kann Ihre Ansprüche prüfen und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen.
Sobald Sie den Verdacht haben, dass Ihr Morbus Sudeck auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen ist, sollten Sie zunächst alle medizinischen Unterlagen sammeln. Dazu gehören
Anschließend sollten Sie einen Rechtsanwalt für Medizinrecht konsultieren. Dieser kann Ihre Unterlagen prüfen und Ihnen sagen, ob Sie rechtliche Ansprüche haben.
Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus einem Behandlungsfehler beträgt in der Regel drei Jahre ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von dem Behandlungsfehler, dem kausalen Schaden und der Person des Schädigers. Es ist daher wichtig, sich schnellstmöglich an einen Rechtsanwalt zu wenden.
Die Kosten für einen Rechtsanwalt richten sich nach dem jeweiligen Rechtsanwalt und dem Umfang der Tätigkeit. Sofern Sie den Anspruch erfolgreich durchsetzen, trägt der Anspruchsgegner die Kosten.
In vielen Fällen greift eine Rechtsschutzversicherung (Baustein: Privatrechtsschutz muss enthalten sein). Diese nimmt Ihnen die kompletten Kosten ab, unabhängig vom Ausgang.
Die Behandlung von Morbus Sudeck ist komplex und richtet sich nach dem individuellen Krankheitsbild. Mögliche Therapieansätze sind:
Es gibt keine sicheren Möglichkeiten, Morbus Sudeck vollständig zu vermeiden. Allerdings können regelmäßige Kontrollen während einer Immobilisierungsphase helfen, Komplikationen wie einen zu engen Gipsverband frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.
Wenn Sie eine private Krankenversicherung haben, kann diese einen Teil der Behandlungskosten übernehmen. Für den darüber hinausgehenden Schadenersatz ist in der Regel der behandelnde Arzt oder das Krankenhaus haftbar.
Das gleiche gilt, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind.
Die Krankenkasse und die private Krankenversicherung haben aber ein Interesse daran, diese von ihnen bezahlten Behandlungskosten vom Gegner zurück zu bekommen. Daher unterstützen sie die Versicherten häufig dadurch, dass sie ein kostenloses Gutachten zum Behandlungsfehler zur Verfügung stellen.
Ja, auch wenn Sie noch keine eindeutige Diagnose haben, können Sie einen Rechtsanwalt konsultieren. Dieser kann Ihnen helfen, die notwendigen Untersuchungen in die Wege zu leiten und Ihre Rechte zu wahren. Bis ein CRPS definitiv bestätigt wird, dauert es häufig eine gewisse Zeitlang. Die Diagnose erfolgt nämlich durch sog. Ausschlussdiagnostik.
Wenn Sie Fragen zu Behandlungsfehlern im Zusammenhang mit Morbus Sudeck (CRPS) nach Gipsverband haben, vereinbaren Sie einen unverbindlichen und kostenlosen Termin unter 069 667741270.
Unsere Kanzlei für Medizinrecht in Frankfurt verfügt über jahrelange Erfahrung in der Unterstützung von Patienten, die unter Behandlungsfehlern leiden. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen.
Fachanwalt Christoph Mühl berät Sie gerne zum Thema CRPS als Folge eines zu engen Gipses.
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