Behandlungsfehler Darmperforation: Arzthaftungsrecht und Schmerzensgeld

Fehlerhafte medizinische Behandlungen können gravierende Folgen für Patienten haben. Besonders bei invasiven Eingriffen wie Darmoperationen kann ein Behandlungsfehler lebensbedrohliche Komplikationen verursachen. Dieser Artikel beleuchtet das komplexe Gebiet des Arzthaftungsrechts im Kontext von Darmperforationen und bietet einen umfassenden Überblick über Patientenrechte, relevante Rechtsprechung und Möglichkeiten zur Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen.

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Was versteht man unter einem Behandlungsfehler im Medizinrecht?

Im Medizinrecht wird ein Behandlungsfehler als Abweichung von den anerkannten medizinischen Standards definiert. Ein grober Behandlungsfehler liegt vor, wenn die durchgeführte Behandlung eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstößt und aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint.

Bei Komplikationen wie einer Darmverletzung anlässlich einer Operation muss geprüft werden, ob der Eingriff fehlerhaft durchgeführt wurde oder ob es sich um ein unvermeidbares Risiko handelte.

Bei einem schweren Behandlungsfehler kann es zu einer Beweislastumkehr kommen, bei der der behandelnde Arzt nachweisen muss, dass der eingetretene Schaden nicht auf seinem Fehler beruht.

Welche rechtlichen Ansprüche entstehen bei einer fehlerhaften Darmoperation?

Bei einer fehlerhaften Darmoperation, die zu einer Perforation führt, können Patienten sowohl materielle als auch immaterielle Schäden geltend machen. Der Patient kann gemäß § 253 Abs. 2 ZPO ein angemessenes Schmerzensgeld verlangen. Zusätzlich besteht nach § 280 Abs. 1 BGB und § 823 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Schadensersatz für alle materiellen Schäden, die in Folge der fehlerhaften Behandlung entstanden sind oder noch entstehen werden.

Die Höhe des Schmerzensgeldes wird dabei vom Gericht unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls bestimmt. Bei einer Darmverletzung mit schweren Folgen wie einer Peritonitis können beträchtliche Schmerzensgeldsummen zugesprochen werden.

Wie wird ein Behandlungsfehler bei einer Darmperforation nachgewiesen?

Der Nachweis eines Behandlungsfehlers stellt eine besondere Herausforderung dar. Zur Feststellung eines Behandlungsfehlers muss regelmäßig ein Gutachten durch Sachverständige eingeholt werden, die den medizinischen Sachverhalt fachlich beurteilen können. Es obliegt dem Patienten, den Behandlungsfehler nachzuweisen. Dies erfordert in komplexen medizinischen Fällen wie einer Darmverletzung anlässlich einer Darmoperation meist ein chirurgisches Gutachten.

Ein Sachverständigengutachten muss feststellen, ob die Operation fehlerhaft durchgeführt wurde und ob die Perforation vermeidbar gewesen wäre.

Bei postoperativen Komplikationen wie einer septischen Peritonitis nach einem Darmdurchbruch ist zudem zu prüfen, ob eine Nichtreaktion auf klinische Symptome vorlag, die ebenfalls als Ärztfehler gewertet werden kann.

Ist jede Darmperforation bei einer Koloskopie ein Behandlungsfehler?

Nicht jede Darmverletzung bei einer Koloskopie stellt automatisch einen Arztfehler dar. Eine Perforation kann als bekannte, wenn auch seltene Komplikation bei diesem Eingriff auftreten. Entscheidend ist, ob der Eingriff lege artis, also nach den anerkannten Regeln der medizinischen Kunst, durchgeführt wurde.

Ein ärztlicher Kunstfehler kann jedoch vorliegen, wenn:

  • Kontraindikationen

    1

    Fehlende medizinische Erforderlichkeit

    Wird die Koloskopie trotz Kontraindikationen durchgeführt, liegt stets ein Behandlungsfehler vor.

  • Gravierender Verstoß

    2

    Sog. elementare Standardverstöße

    Verstößt der Arzt bei  der Durchführung der Koloskopie gegen elementare fachliche Standards, ist ein Behandlungsfehler gewiss.

  • Red-flags

    3

    Missachtung von red-flags

    Wird auf eindeutige Warnzeichen nicht angemessen reagiert, liegt regelmäßig ein Behandlungsfehler vor.

  • Aufklärungsverschulden

    4

    Aufklärungsfehler vor der Koloskopie

    Werden Patienten nicht oder nicht ausreichend über spezifische Risiken aufgeklärt, führt dies ebenfalls zur Haftung.

Welche Schmerzensgeldhöhen sind bei schwerwiegenden Komplikationen wie Peritonitis üblich?

Die Höhe des Schmerzensgeldes bei ernsthaften Komplikationen wie einer Peritonitis nach Darmperforation wird individuell bestimmt und im Gerichtsverfahren regelmäßig in das Ermessen des Gerichts gestellt. In besonders gravierenden Fällen können Schmerzensgelder zwischen 100.000 und 200.000 EUR zugesprochen werden.

Bei der Bemessung werden insbesondere folgende Faktoren berücksichtigt:

  • Dauer

    1

    Der Leidensweg

    Dauer und Intensität der erlittenen Schmerzen

  • Operationen

    2

    Eingriffe und Krankenhausaufenthalte

    Erfordernis wiederholter operativer Eingriffe und stationärer Krankenhausaufenthalte.

  • Art der Behandlung

    3

    Intensivstation

    Notwendigkeit intensivmedizinischer Behandlung.

  • Dauerschäden

    4

    Irreversible Folgen

    Dauerhafte Folgen wie künstliche Darmausgänge.

  • Lebensführung

    5

    Einschränkungen im Alltag

    Einschränkungen in der Lebensführung des Patienten im Alltag, Freizeit, Beruf usw.

  • Psychische Schäden

    6

    Psychische Folgeschäden

    Psychische Belastungen und Folgeerkrankungen, wie Depressionen, posttraumatische Belastungsstörung (PTBS), Anpassungsstörungen usw.

Wie läuft ein außergerichtliches Verfahren bei vermuteten Behandlungsfehlern ab?

Bevor ein Kläger den Rechtsweg beschreitet, ist ein außergerichtliches Verfahren sinnvoll. Hierbei unterstützt ein Fachanwalt für Medizinrecht oder ein spezialisierter Patientenanwalt den Betroffenen. Als erste Maßnahme wird ein Sachverständigengutachten zur Klärung der medizinischen Fragen eingeholt.

Anschließend wird die Haftpflichtversicherung des behandelnden Arztes oder der Klinik kontaktiert. Im Versicherungsrecht sind klare Regeln für die Regulierung solcher Schäden festgelegt. Die außergerichtliche Einigung kann den Betroffenen einen langwierigen Rechtsstreit ersparen und zu einer schnelleren Entschädigung führen.

Rechtsanwälte, die Fachanwälte für Medizinrecht sind, bieten Hilfe im Patientenrecht und können eine individuelle rechtliche Beratung leisten, um die Erfolgsaussichten eines Verfahrens einzuschätzen. Wenn auch Sie oder ein Angehöriger einen gesundheitlichen Schaden anlässlich einer Darmoperation erlitten haben, zögern Sie nicht, sich rechtlichen Beistand zu holen.

Was bedeutet ein „grober Behandlungsfehler“ im Kontext von Darmoperationen?

Ein „grober Behandlungsfehler“ liegt vor, wenn ein Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstößt und sein Fehler aus objektiver ärztlicher Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem gewissenhaften Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf. Im Kontext von Darmoperationen kann ein grober Behandlungsfehler zu werten sein, wenn:

  • elementare Vorsichtsmaßnahmen unterlassen werden
  • auf offensichtliche Komplikationsanzeichen nicht reagiert wird
  • postoperativ bei starken Schmerzen und klinischen Zeichen einer Peritonitis keine adäquaten Maßnahmen ergriffen werden
  • der Darm während einer Operation ohne erkennbaren Grund verletzt wird.

Die Einstufung als grober Behandlungsfehler hat erhebliche rechtliche Konsequenzen, da dies zu einer Beweislastumkehr führt. Der BGH hat in mehreren Entscheidungen die Kriterien für einen groben Behandlungsfehler präzisiert.

Welche Fallbeispiele verdeutlichen die Rechtsprechung bei Darmperforationen?

Ein besonders eindrückliches Fallbeispiel aus der Rechtsprechung (OLG Hamm, Urteil vom 03.09.2013, Az: 26 U 85/12) betrifft einen 48-jährigen Mann, der nach einer aufklärungsfehlerhaften Darmspiegelung mit endoskopischer Entfernung eines Darmpolypen eine Darmperforation mit Entzündung des Bauchfells (Peritonitis) erlitten hat.

Der Patient wurde notfallmäßig operiert und musste sich anschließend mehreren Revisionsoperationen unterziehen. Er wurde über fünf Monate stationär behandelt, davon zehn Wochen intensivmedizinisch mit Langzeitbeatmung. Es mussten insgesamt 19 Lavagen des Abdomen durchgeführt werden, und der Patient erhielt 17 Transfusionen. Zusätzlich litt er unter Dekubiti, die eine Hauttransplantation erforderten. Nach der Entlassung entwickelte sich während der Kurzzeitpflege ein septischer Schock mit ausgedehnter Bronchopneumonie, der eine weitere dreiwöchige intensivmedizinische Behandlung nötig machte.

Als Dauerfolgen verblieben dem Kläger ein Grad der Behinderung von 100, Pflegestufe I und ein künstlicher Darmausgang. Das Gericht sprach ihm ein Schmerzensgeld in Höhe von 220.000 EUR zu, mit einem Vorbehalt für zukünftige materielle und immaterielle Schäden in Höhe von 281.882 EUR. Hinzukommen stets Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins aus dem Schmerzensgeldbetrag, was bei sechsstelligen Summen einiges ausmachen kann.

Wie können Betroffene von Behandlungsfehlern rechtliche Hilfe erhalten?

Betroffene von vermuteten Behandlungsfehlern sollten zeitnah einen Fachanwalt für Medizinrecht konsultieren. Diese spezialisierten Anwälte verfügen über das notwendige Fachwissen im Arzthaftungsrecht und können eine fundierte Einschätzung der Erfolgsaussichten geben.

Die rechtliche Unterstützung umfasst:

  • Aufklärung

    1

    Sachverhaltsaufklärung und Ermittlung

    Prüfung des medizinischen Sachverhalts

  • Beweisführung

    2

    Beschaffung von Gutachten

    Einholung von Sachverständigengutachten ausgewiesener Experten oder mit Unterstützung der Krankenkasse.

  • Korrespondenz

    3

    Verhandlungen mit der Gegenseite

    Korrespondenz mit Ärzten, Kliniken und Versicherungen sowie aussergerichtliche Verhandlungen mit dem Ziel eines außergerichtlichen Vergleichs.

  • Vergleich

    4

    Aushandeln einer Entschädigung

    Durchsetzung von Ansprüchen auf Schmerzensgeld und Schadensersatz in angemessener Höhe.

  • Gerichtsverfahren

    5

    Prozess vor dem Gericht

    Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht zustande kommt, Vertretung vor Gericht in der ersten (LG) und falls erforderlich auch in der zweiten Instanz (OLG).

Bei komplexen Fällen wie Darmperforationen mit schwerwiegenden Folgen ist professionelle Hilfe im Medizinrecht unerlässlich, um angemessene Entschädigungen für die erlittenen materiellen und immateriellen Schäden zu erhalten.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Darmperforation nach Behandlungsfehler

Eine Darmperforation ist ein Durchbruch der Darmwand, der während einer Operation oder als Folge einer ärztlichen Behandlung auftreten kann. Sie gilt als Behandlungsfehler, wenn sie vermeidbar war oder nicht rechtzeitig erkannt und behandelt wurde. Im Arzthaftungsrecht kann dies zu Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeld führen.

Eine Darmperforation kann schwerwiegende Folgen haben, darunter starke Schmerzen, Austritt von Darminhalt in die Bauchhöhle, Infektionen und septische Zustände. In einigen Fällen kann eine Revisionsoperation notwendig sein. Die Patienten leiden oft unter erheblichen Schmerzen und langfristigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen.

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von den individuellen Umständen ab. In Urteilen werden Schmerzensgelder in Höhe von mehreren tausend bis zu mehreren zehntausend Euro zugesprochen. In schweren Fällen kann das Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 50.000 EUR oder mehr liegen.

„Nichtreaktion“ bezieht sich auf das Unterlassen notwendiger medizinischer Maßnahmen nach einer Darmperforation. Wenn Ärzte Symptome einer Perforation nicht erkennen oder nicht angemessen darauf reagieren, kann dies als Behandlungsfehler gewertet werden und zur Haftung des Arztes oder der Klinik führen.

Bei einer Klage wegen Darmperforation können sowohl materielle als auch immaterielle Schäden geltend gemacht werden. Zu den materiellen Schäden gehören zusätzliche Behandlungskosten, Verdienstausfall und Pflegekosten. Immaterielle Schäden umfassen Schmerzensgeld für erlittene Schmerzen, Leid und Einschränkungen der Lebensqualität.

Bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler mit Darmperforation sollten Betroffene spezialisierte Anwälte für Medizinrecht – Arzthaftungsrecht konsultieren. Diese können den Fall prüfen, Gutachten einholen und die Patienten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützen. Auch Patientenberatungsstellen können erste Hilfe und Orientierung bieten.

Typische Argumente der Beklagten (meist Ärzte oder Krankenhäuser) sind, dass die Darmperforation eine unvermeidbare Komplikation war, dass zeitnah und fachgerecht reagiert wurde oder dass der Schaden nicht auf die Behandlung zurückzuführen ist. Sie argumentieren oft, dass kein Behandlungsfehler vorliegt oder dass zwischen dem Fehler und dem Schaden kein kausaler Zusammenhang besteht.

Wie wir Ihnen helfen können

Wenn Sie Fragen zu Behandlungsfehlern im Zusammenhang mit Darmperforation anlässlich einer Koloskopie oder Darm-Operation haben, vereinbaren Sie einen unverbindlichen und kostenlosen Termin unter 069 667741270.

Unsere Kanzlei für Medizinrecht in Frankfurt verfügt über jahrelange Erfahrung in der Unterstützung von Patienten, die unter Behandlungsfehlern leiden. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen.

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