Behandlungsfehler Orthopädie Frankfurt.

Schadenersatz wegen Fehlern von Orthopäden, Frankfurt.

Behandlungsfehler durch Orthopäden sind keine Seltenheit. Orthopädische Eingriffe sollen zwar Linderung bringen, doch manchmal verursachen sie selbst enorme Probleme. Sie sind aber nicht alleine und haben Entschädigungsansprüche, wenn Behandlungsfehler in der Orthopädie vorliegen.

Behandlungsfehler durch Orthopäden in Frankfurt: Wenn die Operation zum Albtraum wird

Immer mehr Menschen entscheiden sich für Operationen am Knie, der Hüfte oder an der Wirbelsäule. Sei es nach einem Sportunfall, aufgrund von altersbedingtem Verschleiß oder bei chronischen Beschwerden – die Gründe sind vielfältig. Doch was passiert, wenn ein Eingriff statt Linderung neue Schmerzen verursacht? Oft sind Behandlungsfehler dafür verantwortlich. Solche Fehler können ernsthafte Folgen haben: Langzeitschäden, erneute Operationen und anhaltende Schmerzen belasten Sie sowohl körperlich als auch emotional. Viele Betroffene wissen nicht, welche Rechte sie haben oder wie sie Entschädigung erhalten können. 

Als spezialisierte Anwaltskanzlei für Medizinrecht in Frankfurt unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte nach einem Behandlungsfehler durch einen Orthopäden.

Hier bekommen Sie Antworten auf Ihre Fragen zu Kunstfehlern von Orthopäden:

  • Welche Arten von Behandlungsfehlern in der Orthopädie auftreten können
  • Welche Folgen diese Fehler für die Patienten haben
  • Wie Sie sich bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler verhalten sollten
  • Welche rechtlichen Möglichkeiten Ihnen zustehen

Kontaktieren Sie uns: Vereinbaren Sie einen Termin für eine kostenlose Erstberatung und lassen Sie uns gemeinsam über die Möglichkeiten sprechen, Ihre Rechte geltend zu machen.

Wir unterstützen seit 2008 betroffene Patienten bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche.

Welche Schritte sollten Sie einleiten? Benötigen Sie anwaltliche Unterstützung? Welche Anforderungen müssen erfüllt sein? Wir beantworten alle Ihre Fragen und zeigen Ihnen eine auf Sie zugeschnittene Lösung.

Christoph Mühl

Rechtsanwalt – Arzthaftungsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht, Frankfurt

Im Labyrinth der Fehler: Was kann schief gehen?

Häufige orthopädische Behandlungsfehler in Frankfurt

Zu den häufigsten orthopädischen Fehlern in Frankfurt gehören:

  • Behandlungsfehler bei Knieoperation: Arthroskopien, Meniskusoperationen, Knieprothesen (Knie TEP).
  • Behandlungsfehler bei Hüftoperationen: Hüftgelenksarthroskopien, Hüftprothesen (Hüft TEP).
  • Behandlungsfehler bei Schulteroperation: Operationen an der Rotatorenmanschette, Schulterprothesen.
  • Behandlungsfehler bei Wirbelsäulenoperationen: Bandscheibenoperationen, Versteifungsoperationen.
  • Behandlungsfehler bei Skoliosekorrekturen: Implantation von Korsettstangen oder Versteifungsoperationen.

Statistik: Häufigkeit von Behandlungsfehlern in der Orthopädie

Obwohl orthopädische Eingriffe in der Regel routiniert durchgeführt werden, kommt es in einigen Fällen zu Behandlungsfehlern. Laut der Statistischen Erhebung der Bundesärztekammer entfielen im Jahr 2022 30,3% aller Behandlungsfehlervorwürfe auf das Fachgebiet Orthopädie und Unfallchirurgie. Der Behandlungsfehler-Report des Medizinischen Dienstes Bund bestätigt, dass dieses Fachgebiet zu den am häufigsten von Behandlungsfehlervorwürfen betroffenen gehört.

Arten von Behandlungsfehlern durch Orthopäden in Frankfurt

Die folgenden Abschnitte beschreiben die verschiedenen Arten von Behandlungsfehlern, die in der Orthopädie auftreten können:

Diagnostik:

  • Fehldiagnosen: Falsche Diagnose der Erkrankung oder Verletzung.
  • Verzögerungen in der Diagnostik: Nicht rechtzeitige Erkennung der Erkrankung oder Verletzung.

Therapie:

  • Falsche Therapiewahl: Auswahl einer ungeeigneten Behandlungsmethode.
  • Fehlerhafte OP-Techniken: Fehler während der Operation.
  • Unzureichende Nachsorge: Mangelhafte Betreuung des Patienten nach der Operation.

Implantate:

  • Materialfehler: Fehler im Material des Implantats.
  • Fehlerhafte Implantation: Falsche Positionierung oder Einbringung des Implantats.
  • Lockerung von Prothesen: Versagen des Implantats nach einer gewissen Zeit.

Infektionen:

  • Infektionen nach Operationen: Entzündung der Wunde oder des Implantats.

Nervenschäden:

  • Verletzungen von Nerven während Operationen: Taubheitsgefühle oder Lähmungen.

Schmerzen:

  • Chronische Schmerzen nach Operationen: Andauernde Schmerzen, die die Lebensqualität beeinträchtigen.

Folgen von Behandlungsfehlern

Die Folgen von Behandlungsfehlern in der Orthopädie können sowohl körperlich als auch psychisch und finanziell sein:

Körperliche Folgen:

  • Chronische Schmerzen: Andauernde Schmerzen, die die Lebensqualität beeinträchtigen.
  • Bewegungseinschränkungen: Eingeschränkte Beweglichkeit und Funktionsfähigkeit
  • Invalidität: Verlust der Erwerbsfähigkeit.

Psychische Folgen:

  • Angst: Angst vor weiteren Operationen oder Behandlungen.
  • Depression: Verlust der Lebensfreude und Motivation.
  • Verlust der Lebensqualität: Beeinträchtigung des sozialen Lebens und der Freizeitgestaltung.

Finanzielle Folgen:

  • Verdienstausfall: Verlust des Einkommens aufgrund von Arbeitsunfähigkeit.
  • Hohe Kosten für Folgebehandlungen: Kosten für zusätzliche Therapien und Operationen.

Rechtliche Folgen:

  • Schadensersatzansprüche: Möglichkeit, Schadenersatz vom Arzt oder Krankenhaus zu fordern.
  • Schmerzensgeld: Entschädigung für erlittene Schmerzen und Leiden.

Was tun bei einem Behandlungsfehler durch Orthopäden in Frankfurt?

Patienten, die Opfer eines Behandlungsfehlers geworden sind, haben Rechte. Sie können:

  • Schadensersatzansprüche geltend machen
  • Schmerzensgeld fordern
  • Einen Anwalt hinzuziehen
  • Gutachten von Medizinern einholen

Wenn Sie Opfer eines Behandlungsfehlers in der Orthopädie geworden sind, haben Sie folgende Rechte:

  • Schadensersatzansprüche: Sie können Schadensersatz für die Kosten der Folgebehandlung, Schmerzensgeld und Verdienstausfall fordern.
  • Schmerzensgeld: Das Schmerzensgeld soll die erlittenen Schmerzen und Leiden kompensieren.
  • Verdienstausfall: Sie können den Verdienstausfall ersetzt verlangen, der Ihnen durch die Operation und die Folgen des Behandlungsfehlers entstanden ist.
  • Gutachten von Medizinern: Sie können ein Gutachten von einem Arzt (Sachverständiger) oder über Ihre Krankenkasse bzw. die Landesärztekammer einholen, um den Behandlungsfehler und die Folgen zu belegen.

Anwaltliche Vertretung: Die Kanzlei unterstützt Sie bei allen diesen Schritten und begleitet Sie auf Ihrem Weg, Gerechtigkeit für die erlittenen Schäden zu bekommen.

Unser Versprechen an Sie:

  • Sie bekommen eine unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht.

  • Wir unterstützen Sie bei der Beweissicherung und Beschaffung Ihrer medizinischen Unterlagen.

  • Wir prüfen Ihren Fall mit Unterstützung eines Sachverständigen.

  • Anschließend werden wir Sie über die rechtlichen Schritte und Ihre Möglichkeiten beraten.

Wieviel Schadensersatz gibt es, wenn der Orthopäde Behandlungsfehler begeht?

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat einem Patienten, der aufgrund eines ärztlichen Behandlungsfehlers ein Sudeck-Syndrom entwickelte, ein Schmerzensgeld in Höhe von 78.000 Euro zugesprochen.

Sachverhalt:

Eine 26-jährige Frau erlitt nach einem Gipsverband eine starke Schwellung und Schmerzen im Fuß. Trotz dieser deutlichen Anzeichen für eine mögliche Durchblutungsstörung wurde der Gips vom behandelnden Arzt einfach erneuert. Infolgedessen entwickelte die Patientin ein Sudeck-Syndrom, eine chronische Erkrankung, die zu einer starken Einschränkung der Bewegungsfähigkeit und zu erheblichen Schmerzen führte.

Entscheidung des Gerichts:

Das Gericht (Urteil vom 08.02.1994 – 8 U 18/93) stellte fest, dass der Arzt einen groben Behandlungsfehler begangen hat. Die deutlichen Symptome der Patientin hätten ihn veranlassen müssen, den Gips zu öffnen und die Durchblutung des Fußes zu überprüfen. Durch das Versäumnis, rechtzeitig zu handeln, hat der Arzt die Entwicklung des Sudeck-Syndroms begünstigt.

Folgen des Behandlungsfehlers:

Die Patientin leidet unter einer schweren Behinderung und ist in ihrem Alltag stark eingeschränkt. Sie ist auf Gehhilfen angewiesen und benötigt eine Begleitperson. Aufgrund der durch das Sudeck-Syndrom verursachten Veränderungen im Gewebe kann sie keine Prothese tragen und ist auf Unterarmgehstützen angewiesen.

Kernpunkte des Urteils:

  • Grober Behandlungsfehler: Der Arzt hat seine Sorgfaltspflicht verletzt.
  • Kausalzusammenhang: Das Sudeck-Syndrom ist direkt auf den Behandlungsfehler zurückzuführen.
  • Schwere Folgen: Die Patientin ist schwerbehindert und in ihrem Alltag stark eingeschränkt.
  • Hohes Schmerzensgeld: Das Schmerzensgeld spiegelt die schwere der Folgen wider.

Dieses Urteil zeigt, dass Ärzte bei der Behandlung von Patienten mit Gipsverbänden besonders wachsam sein müssen und auf mögliche Komplikationen achten müssen.

Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass ein Arzt einen groben Behandlungsfehler begeht, wenn er einem Patienten mit einer bakteriell infizierten Knieprothese nicht den Ausbau der Prothese empfiehlt.

Behandlungsfehler:

  • Aufklärungsfehler: Der Arzt hat den Patienten nicht ausreichend über die Risiken einer nicht behandelten Infektion aufgeklärt.
  • Therapiefehler: Er hat die notwendige Therapie, nämlich den Ausbau der infizierten Prothese, unterlassen.

Folgen für den Patienten:

  • Erhebliche Einschränkung der Lebensqualität: Durch die Versteifung des Knies als Folge der nicht rechtzeitig durchgeführten Operation hat die Patientin ihre Bewegungsfähigkeit stark eingeschränkt.
  • Mehrere Operationen: Die Patientin musste sich aufgrund des Behandlungsfehlers mehreren weiteren Operationen unterziehen.

Höhe des Schmerzensgeldes: Das Gericht (Urteil vom 28.07.2016 – 1 U 844/13) hat damals ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro zugesprochen. Heute wären es (Inflation) knapp 50.000 Euro, die zugesprochen werden müssten. Bei der Bemessung wurden sowohl die erheblichen Einschränkungen der Lebensqualität als auch die zusätzlichen Belastungen durch die weiteren Operationen berücksichtigt. Mildernd wurde bewertet, dass die ursprüngliche Infektion nicht durch einen ärztlichen Fehler verursacht wurde und dass auch eine neue Prothese nicht die volle Bewegungsfähigkeit wiederhergestellt hätte.

Das Urteil unterstreicht die Bedeutung einer umfassenden Aufklärung des Patienten und die Notwendigkeit einer rechtzeitigen und angemessenen Behandlung. Ein unterlassener Ausbau einer infizierten Knieprothese stellt einen schwerwiegenden Behandlungsfehler dar, der zu erheblichen Folgen für den Patienten führen kann.

Das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 29.01.1996 – 3 U 77/95) hat entschieden, dass ein Arzt einen groben Behandlungsfehler begeht, wenn er nach einer erneuten Verrenkung einer zuvor eingerenkten Hüfte keine weiteren stabilisierenden Maßnahmen ergreift.

Behandlungsfehler:

  • Fehlende Diagnostik: Der Arzt hat aus der wiederholten Verrenkung nicht den Schluss auf eine Instabilität des Gelenks gezogen.
  • Fehlende Therapie: Es wurden keine Maßnahmen zur Stabilisierung des Gelenks ergriffen, wie beispielsweise eine operative Versorgung oder eine Extension zur weiteren Diagnostik.
  • Falsche Prognose: Der Arzt ging fälschlicherweise davon aus, dass eine erneute konservative Behandlung erfolgreich sein würde.

Folgen für den Patienten:

  • Einsteifung des Hüftgelenks: Aufgrund der fortgesetzten Instabilität kam es zur Einsteifung des Hüftgelenks.
  • Fußheberschwäche: Die Patientin erlitt eine zusätzliche Fußheberschwäche.
  • Schmerzen und Einschränkungen: Diese Folgen führten zu erheblichen Schmerzen und einer starken Einschränkung der Lebensqualität.

Entscheidung des Gerichts: Das Gericht hat dem Patienten ein Schmerzensgeld in Höhe von 120.000 DM zugesprochen, um die erlittenen Schäden angemessen zu kompensieren. Heute wären das mindestens 100.000 Euro (Inflation).

Das Urteil unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Diagnostik und Therapie bei wiederholten Verrenkungen. Ein Arzt muss bei einer solchen Situation eine Instabilität des Gelenks in Betracht ziehen und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um weitere Schäden zu verhindern. Das Unterlassen solcher Maßnahmen stellt einen groben Behandlungsfehler dar, der zu erheblichen Folgen für den Patienten führen kann.

Das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 01.07.2014 – 26 U 4/13) hat einer Patientin, die aufgrund ärztlicher Behandlungsfehler bei einer Schulteroperation einen erheblichen Schaden erlitten hat, ein Schmerzensgeld von Euro zugesprochen.

Behandlungsfehler:

  • Falsche Operationsmethode: Anstatt einer arthroskopischen Operation wurde eine offene Operation gewählt, obwohl der MRT-Befund eine Arthroskopie nahelegte.
  • Fehlerhafte Durchführung: Während der Operation wurde das Schulterdach stärker beschädigt als notwendig, was zu einer erheblichen Funktionseinschränkung führte.

Folgen für die Patientin:

  • Erhebliche Einschränkungen: Die Klägerin kann ihren Arm nicht mehr richtig heben und ist in ihrem täglichen Leben stark eingeschränkt.
  • Mehrere Folgeeingriffe: Aufgrund des Behandlungsfehlers musste die Klägerin sich mehreren weiteren Operationen unterziehen.
  • Chronische Schmerzen: Die Patientin leidet unter anhaltenden Schmerzen und ist auf Schmerzmittel angewiesen.

Entscheidung des Gerichts: Das Gericht hat der Klägerin ein Schmerzensgeld von 50.000 Euro zugesprochen. Diese Höhe wurde aufgrund der schweren gesundheitlichen Folgen und der damit verbundenen Einschränkungen der Lebensqualität begründet. Heute müssten dafür mindestens 63.500 Euro zugesprochen werden (Inflation).

Das Urteil unterstreicht die Bedeutung einer korrekten ärztlichen Behandlung und die weitreichenden Folgen, die ein Behandlungsfehler für den Patienten haben kann. In diesem Fall hat ein ärztlicher Fehler zu einer dauerhaften Behinderung und erheblichen Schmerzen geführt. Das Gericht hat mit dem zugesprochenen Schmerzensgeld die schwere der Folgen angemessen gewürdigt.

Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass ein Patient aufgrund eines Sepsis nach einer Schulteroperation verstorben ist und seinen Angehörigen ein Schmerzensgeld von 40.000 Euro zusteht.

Behandlungsfehler:

Der behandelnde Arzt hat einen tiefen Weichgewebe- und Gelenkinfekt nach der Schulteroperation übersehen. Diese Fehldiagnose führte zu einer Sepsis (Blutvergiftung) und letztendlich zum Tod des Patienten.

Folgen für den Patienten:

Der Patient musste über fünf Monate lang unter starken Schmerzen leiden und war während dieser Zeit ununterbrochen stationär behandelt.

Entscheidung des Gerichts:

Das Gericht (Urteil vom 21.09.2011 – 5 U 8/11) sprach den Angehörigen des Patienten ein Schmerzensgeld in Höhe von 40.000 Euro zu. Heute (Inflation) müssten in dieser Fallgestaltung mindestens 58.000 Euro zugesprochen werden. Zur Begründung verwies das Gericht auf ein ähnliches Urteil des OLG Hamm, in dem ein vergleichbarer Fall mit einem Schmerzensgeld in ähnlicher Höhe bewertet wurde.

Begründung für die Höhe des Schmerzensgelds:

Die Höhe des Schmerzensgelds wurde unter Berücksichtigung der fünfmonatigen Leidenszeit des Patienten mit erheblichen Schmerzen und der Tatsache begründet, dass er aufgrund des Behandlungsfehlers verstarb. Das Gericht betonte jedoch, dass höhere Schmerzensgelder in der Regel Fällen vorbehalten sind, in denen die Patienten längere Leidenszeiten oder schwerere Dauerschäden erlitten haben.

Das Urteil unterstreicht die Bedeutung einer korrekten Diagnose und Behandlung von Infektionen nach Operationen. Ein verspätet oder nicht erkannter Infekt kann zu einer Sepsis und im schlimmsten Fall zum Tod führen.

Ein 26-jähriger Mann erlitt bei einer Wirbelsäulenoperation einen Behandlungsfehler, der zu schweren, dauerhaften Folgen mit Taubheit und Lähmung im linken Bein führte. Das Landgericht Bielefeld sprach ihm ein Schmerzensgeld zu und stellte die Ersatzpflicht für weitere Schäden fest.

Behandlungsfehler:

Bei der Operation zur Entfernung eines Bandscheibenvorfalls wurde der Wirbelbogen des fünften Lendenwirbels gebrochen, weil eine Schraube falsch positioniert worden war und dies nicht sofort korrigiert wurde. Dadurch kam es zu einer Kompression der Nervenwurzeln. Dieses Vorgehen wurde vom Gericht als grober Behandlungsfehler bewertet.

Folgen für den Patienten:

  • Neurologische Ausfälle: Taubheitsgefühle, Muskelteil-Lähmungen, eingeschränkte Gehfähigkeit.
  • Berufliche Einschränkungen: Der Patient kann keine Tätigkeiten mehr ausüben, die schweres Heben oder langes Sitzen erfordern.
  • Chronische Schmerzen: Er leidet unter starken Schmerzen und muss regelmäßig Schmerzmittel einnehmen.
  • Zukünftige Risiken: Weitere Operationen können erforderlich werden.

Entscheidung des Gerichts: Das Gericht (Urteil vom 15.04.2008 – 4 O 163/07) sprach dem Patienten ein Schmerzensgeld in Höhe von 80.000 Euro zu und stellte die Ersatzpflicht für weitere Schäden fest. Die Entscheidung begründet sich auf die Schwere der Verletzungen, die erheblichen Einschränkungen im Alltag und die Tatsache, dass der Patient zukünftig nur noch eingeschränkt berufstätig sein kann. Heute wären es (Inflation) mindestens 110.000 Euro, die zuzusprechen wären.

Das Urteil unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Durchführung von Operationen. Ein Behandlungsfehler kann zu schwerwiegenden, lebensverändernden Folgen führen. Das Gericht hat die Verantwortung des Arztes klargestellt und den Patienten angemessen entschädigt.

Das Landgericht Wuppertal (Urteil vom 11.03.2022 – 2 O 309/19) hat entschieden, dass ein 23-jähriger Patient aufgrund einer eigentlich nicht nötigen Versteifung der LWS erhebliche gesundheitliche Schäden erlitten hat und ihm daher ein Schmerzensgeld von 100.00 Euro zusteht.

Behandlungsfehler:

  • Falsche Indikation: Die Entscheidung für eine Versteifungsoperation der Lendenwirbelsäule war nicht gerechtfertigt und stellte einen groben medizinischen Fehler dar.
  • Unterlassene Kontrolle: Die Lage der Schrauben wurde nicht durch ein CT überprüft.
  • Schäden durch Schrauben: Bei der Operation wurde der Spinalkanal durch die eingesetzten Schrauben verletzt, was zu einem chronischen Nervenschaden führte.

Folgen für den Patienten:

  • Chronische Schmerzen: Der Patient leidet unter chronischen Schmerzen, die durch eine Schmerzpumpe behandelt werden müssen.
  • Eingeschränkte Lebensqualität: Die Verletzung des Nervenkanals hat zu dauerhaften neurologischen Schäden und erheblichen Einschränkungen im Alltag geführt.
  • Mehrere Operationen: Der Patient musste sich aufgrund der Behandlungsfehler mehreren weiteren Operationen unterziehen.

Entscheidung des Gerichts:

Das Gericht sprach dem Patienten ein Schmerzensgeld von 100.000 Euro zu und stellte die Ersatzpflicht für weitere Schäden fest. Die Entscheidung begründet sich durch die Schwere der Verletzungen, die dauerhaften Folgen und die Tatsache, dass der Arzt mehrere grobe Fehler begangen hat. Heute wären (Inflation) mindesten 110.000 Euro Schmerzensgeld zuzusprechen.

 Das Urteil unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen ärztlichen Diagnostik und Therapieplanung. Ein Behandlungsfehler, wie in diesem Fall, kann zu schwerwiegenden, lebenslangen Folgen führen. Das Gericht hat die Verantwortung des Arztes klargestellt und dem Patienten Schadenersatz und Schmerzensgeld zugesprochen.

FAQ: Behandlungsfehler beim Orthopäden

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Orthopäde bei der Diagnose, Therapie oder Operation gegen die anerkannten medizinischen Standards verstößt und dadurch dem Patienten ein gesundheitlicher Schaden entsteht. Dies kann z. B. durch fehlerhafte Befunderhebung, Diagnosefehler oder operative Fehler geschehen.

Ein Behandlungsfehler kann vermutet werden, wenn der Patient nach einer ärztlichen Behandlung oder Operation unter unerwarteten Komplikationen, bleibenden Schäden oder chronischen Schmerzen leidet. Eine umfassende medizinische und rechtliche Prüfung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht ist ratsam, um den Verdacht zu bestätigen.

Häufige Behandlungsfehler in der Orthopädie sind:

  • Diagnosefehler: z. B. bei Wirbelsäulenproblemen oder Frakturen.
  • Therapiefehler: Fehlerhafte konservative oder operative Behandlung.
  • Befunderhebungsfehler: Befunde wurden nicht korrekt erhoben oder falsch interpretiert.
  • Aufklärungsfehler: Der Patient wurde nicht umfassend über Risiken des Eingriffs aufgeklärt.

Betroffene sollten zunächst alle medizinischen Unterlagen (Befunde, OP-Berichte, Aufklärungsbogen) sichern. Anschließend ist es ratsam, einen Fachanwalt für Medizinrecht zu kontaktieren, der eine Ersteinschätzung vornimmt und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend macht.

Ja, bei nachgewiesenem Behandlungsfehler können Patienten Schmerzensgeld für physische und psychische Beeinträchtigungen (gesundheitliche Schäden sind immateriell) fordern. Die Höhe hängt vom Ausmaß der Schädigung ab und wird oft gerichtlich festgelegt. In einigen Fällen wurden bereits Beträge im fünf- bis sechsstelligen Euro-Bereich zugesprochen.

Der Nachweis eines Behandlungsfehlers erfordert eine umfassende medizinische Begutachtung. Dabei wird geprüft, ob der Arzt gegen die Regeln der ärztlichen Kunst verstoßen hat. Bei groben Behandlungsfehlern kommt es oft zu einer Umkehr der Beweislast, d. h., der Arzt muss beweisen, dass der Schaden nicht auf seinen Fehler zurückzuführen ist.

Das Arzthaftungsrecht regelt die Haftung des Arztes bei fehlerhaften Behandlungen. Es prüft, ob der Orthopäde den Facharztstandard eingehalten hat und ob der Schaden aufgrund eines Behandlungsfehlers eingetreten ist. Ein Fachanwalt für Medizinrecht kann hierbei unterstützen.

Ein grober Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Arzt (z.B. Operateur) gegen grundlegende Behandlungsregeln verstößt und einen Fehler macht, der aus medizinischer Sicht nicht mehr verständlich erscheint. Beispiel: Mehrere Operationen, die nicht geboten waren, oder eine fehlerhafte Behandlung trotz eindeutiger Symptome. Beim groben Behandlungsfehler dreht sich die Beweislast. Dann muss der Arzt beweisen, dass der Fehler nicht für den Gesundheitsschaden verantwortlich ist. Haftungsrechtlich wirkt dies zugunsten des Patienten, der dadurch eine deutliche Beweiserleichterung erfährt.

Ja, eine Rechtsschutzversicherung kann die Kosten für die aussergerichtliche und die gerichtliche Auseinandersetzung übernehmen. Es ist jedoch wichtig, vorab zu klären, ob Schadenersatzrechtsschutz enthalten ist.

Kann der Behandlungsfehler nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Dennoch lohnt es sich, eine Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt einzuholen, da oft medizinische Gutachten neue Erkenntnisse liefern können.

Behandlungsfehler können zu bleibenden Gesundheitsschäden führen, u.a. chronischen Schmerzen, Bewegungseinschränkungen oder psychischen Belastungen. In schweren Fällen sind sogar weitere operative Eingriffe erforderlich. Arztfehler können aber auch zu künftigen materiellen und immateriellen Schäden führen. Diese werden durch eine Verpflichtung zum Ersatz von Zukunftsschäden rechtlich abgesichert.

Die ärztliche Aufklärung ist entscheidend. Der Patient muss über alle Risiken, Alternativen und möglichen Folgen des Eingriffs informiert werden. Fehlt diese Aufklärung, ist die Behandlung mangels wirksamer Einwilligung des Patienten rechtswidrig.

Ja, Radiologen können Behandlungsfehler in Zusammenhang mit der Auswertung z.B. von Röntgenaufnahmen oder CT-Aufnahmen nach einem Bruch unterlaufen, insbesondere wenn Befunde falsch interpretiert werden und dadurch eine falsche Diagnose gestellt wird und eine Fraktur deshalb unbehandelt bleibt. Irrtümer bei der Diagnosestellung durch Radiologen sind recht häufig.

Die Kosten belaufen sich für eine Beratung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) auf eine fixe Pauschale. Viele Rechtsanwälte bieten eine erste kostenlose Einschätzung an. Die Kosten für die ersten Beratung werden in der Regel vollständig von der Rechtsschutzversicherung übernommen.

Ja, jedoch gibt es eine Verjährungsfrist von drei Jahren ab Kenntnis des Behandlungsfehlers. Es ist daher ratsam, schnell zu handeln und einen Fachanwalt zu kontaktieren.