Behandlungsfehler durch Rettungsdienst, Frankfurt.

Arzthaftung im Rettungsdienst, Frankfurt.

Hilfe von Sanitätern und Notärzten ist bei jedem medizinischen Notfall von entscheidender Bedeutung. Wenn es in diesem Bereich jedoch zu Fehlentscheidungen kommt, kann ein Behandlungsfehler im Rettungsdienst massive Auswirkungen haben.

Behandlungsfehler durch Rettungsdienst: Wenn Fehler Leben kosten

Arzthaftung im Rettungsdienst: Ihre Rechte als Patient

Bei medizinischen Notfällen kann die Hilfe von Sanitätern und Rettungsdienst entscheidend sein. Eine rechtzeitige und effektive Versorgung kann schwerwiegende und langfristige Schäden verhindern und mitunter den Unterschied zwischen Leben und Tod ausmachen.

Falls Sie oder eine nahestehende Person aufgrund einer verzögerten oder mangelhaften medizinischen Versorgung bei der Notfallversorgung betroffen sind, besteht die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadenersatz wegen medizinischer Behandlungsfehler durch Rettungsdienst und Sanitäter geltend zu machen.

Als Ihr Anwalt für Medizinrecht übernehmen wir für Sie:

  • Sorgfältige Prüfung Ihres Falls: Wir analysieren Ihre medizinische Dokumentation und ermitteln, ob ein Behandlungsfehler vorliegt.
  • Einholung von Gutachten: Bei Bedarf holen wir medizinischen Sachverstand ein und beauftragen unabhängige Gutachter, um Ihre Ansprüche zu untermauern.
  • Vertretung vor Gericht: Wir vertreten Ihre Interessen beim Behandlungsfehler im Rettungsdienst und setzen Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz nötigenfalls bei Gericht durch.
  • Individuelle Beratung: Wir informieren Sie umfassend über Ihre Rechte und begleiten Sie während des gesamten Verfahrens.

Wir unterstützen seit 2008 betroffene Patienten bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche.

Welche Schritte sollten Sie einleiten? Benötigen Sie anwaltliche Unterstützung? Welche Anforderungen müssen erfüllt sein? Wir beantworten alle Ihre Fragen und zeigen Ihnen eine auf Sie zugeschnittene Lösung.

Christoph Mühl

Rechtsanwalt – Arzthaftungsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht, Frankfurt

Welche Behandlungsfehler durch Rettungsdienst und Sanitäter gibt es?

Fehlerhafte Behandlungen durch den Rettungsdienst oder Sanitäter können in verschiedenen medizinischen Notfallsituationen auftreten. Dies kann zum Beispiel durch eine verzögerte Versorgung aufgrund zu langer Reaktionszeiten geschehen. Selbst wenn die Sanitäter bereits vor Ort sind, kann ein Behandlungsfehler vorliegen. 

Im Laufe der Jahre haben wir Patienten und ihre Familien in Bezug auf eine breite Palette von Behandlungsfehlern im Rettungsdienst unterstützt, darunter:

  • Verzögerungen beim Eintreffen des RTW und/ oder zu lange Reaktionszeiten in medizinischen Notfällen
  • Verzögerungen bei der Diagnose einer Krankheit (Herzinfarkt, Schlaganfall)
  • Verzögerungen bei der Behandlung oder dem Transport ins Krankenhaus
  • unerkannte Symptome oder verspätete Untersuchungen
  • Fehldiagnosen, die zu schwerwiegenden Folgen führen können, wie beispielsweise Schäden bei der Geburt, Meningitis, Cauda-Equina, Schlaganfall oder Hirnverletzungen
  • Falsche Behandlungen oder übermäßige Gewaltanwendung während der Reanimation.

Kontaktieren Sie uns noch heute, wenn Sie einen Verdacht auf eine falsche Behandlung durch den Rettungsdienst haben. Wir beraten Sie umfassend im Bereich Behandlungsfehler durch Rettungsdienst und Sanitäter. Sie erfahren, ob Ihnen ein Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld zusteht.

Wer kann Ansprüche gegen den Rettungsdienst geltend machen?

Häufig entstehen Entschädigungsansprüche wegen fehlerhafter Behandlung durch den Rettungsdienst und Rettungssanitäter bei kritischen medizinischen Notfällen. Dazu gehören:

  • Herzinfarkte
  • Asthmaanfälle
  • Schwere allergische Reaktionen
  • Schwere Blutungen
  • Kopf- oder Wirbelsäulenverletzungen (Spondylodiszitis)
  • Sepsis

Die Konsequenzen können verheerend sein, wenn Notfälle wie diese nicht schnell und effektiv behandelt werden. Jeder, der in einem medizinischen Notfall schlecht behandelt wurde, kann einen Anspruch wegen fehlerhafter Behandlung durch Sanitäter und den Notarzt geltend machen. 

Auch können Erben Schadenersatz geltend machen, wenn ein Angehöriger durch eine falsche Behandlung ums Leben kam

Wenn Ihr Kind einem medizinischen Behandlungsfehler zum Opfer gefallen ist, können Sie ebenfalls in seinem Namen Ansprüche erheben.

Welche Fristen gelten für die Geltendmachung von Schadenersatz beim Ärztepfusch durch den Rettungsdienst?

In der Regel können Sie innerhalb von drei Jahren nach Kenntnis vom Fehler und der Person des Anspruchsgegners Schadenersatz geltend machen. Die Vorschriften sind jedoch sehr komplex, weshalb Sie sich unbedingt rechtlich beraten lassen sollten, welche Fristen für Sie gelten. 

Es ist immer am besten, Ihre Ansprüche wegen eines medizinischen Behandlungsfehlers durch Rettungssanitäter so bald wie möglich nach dem Vorfall geltend zu machen. 

Das liegt daran, dass Sie die Fakten noch klar vor Augen haben und es für uns einfacher ist, Beweise und Informationen zu sammeln. Das bedeutet, dass wir Ihren Anspruch in der Regel schneller durchsetzen können. 

Auch werden Einsatzprotokolle über die Notrufe (Telefonmitschnitte) von einer Leitstelle nur begrenzte Zeit gespeichert und sind teilweise nach sechs Wochen gelöscht.

Wie unterstützen wir Sie, wenn Sie einen Schaden durch einen Fehler bei der Behandlung durch den Rettungsdienst erlitten haben?

Unsere Mission besteht darin, sicherzustellen, dass Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht. 

Nachdem wir mit Ihnen über den Vorfall gesprochen haben, sammeln wir sämtliche verfügbaren Informationen und Beweise, um Ihren Anspruch zu stützen. 

Anschließend setzen wir uns für eine frühzeitige Anerkennung der Verantwortung durch den Schädiger ein. Falls der Träger des Rettungsdienstes die Haftung sofort anerkennt, werden wir einen Vorschuss für Sie fordern. Diese Zahlung soll dazu dienen, die laufenden Behandlungskosten und den Verdienstausfall zu decken und wird auf den endgültigen Schadenersatz angerechnet. 

Warum die Kanzlei für Medizinrecht in Frankfurt?

Menschlichkeit, Vertrauen und Fachexpertise zählen zu unseren Werten und Stärken. 

Seit 2008 Jahren berät Rechtsanwalt Christoph Mühl erfolgreich Mandanten bei Behandlungsfehlern durch Notärzte und Fehlbehandlungen durch Sanitäter aber auch in anderen Bereichen des Medizinrechts. Gerne hilft er und sein Team auch Ihren bei Ihren persönlichen Fragestellungen. 

Wir helfen, wenn es darum geht, Ihre Rechte in die Tat umzusetzen.

Zögern Sie nicht und nutzen unser bequemes Kontaktformular und vereinbaren jetzt Ihre kostenlose Erstberatung.

Unser Versprechen an Sie:

  • Sie bekommen eine unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht.

  • Wir unterstützen Sie bei der Beweissicherung und Beschaffung Ihrer medizinischen Unterlagen.

  • Wir prüfen Ihren Fall mit Unterstützung eines Sachverständigen.

  • Anschließend werden wir Sie über die rechtlichen Schritte und Ihre Möglichkeiten beraten.

Wieviel Schadensersatz gibt es bei Fehlern im Rettungsdiensteinsatz?

Das Oberlandesgericht Osnabrück hat einer Patientin ein Schmerzensgeld in Höhe von 75.000 Euro zugesprochen, weil der Notarzt kein krampflösendes Medikament bei einem Krampfzustand verabreicht hat.

Sachverhalt:

In einem schwerwiegenden Fall ärztlicher Fehlbehandlung wurde einem einjährigen Mädchen eine Entschädigung von 75.000 € (das wären heute wegen der Inflation ca. 104.250 €) sowie ein immaterieller Vorbehalt zugesprochen, nachdem ein Notarzt durch unterlassene Behandlung eines Krampfzustands die Entwicklung eines schweren Hemikonvulsion-Hemiplegie-Epilepsie-Syndroms (HHE-Syndrom) verursacht hatte.

Behandlungsfehler:

  • Grober Ärztefehler des Notarztes
  • Keine Verabreichung krampflösender Medikamente trotz akutem Krampfzustand
  • Unterlassung einer eigentlich zwingend erforderlichen Standardtherapie
  • Versäumnis, die Entwicklung einer Gehirnschrumpfung zu verhindern

Folgen für die Patientin:

  • Schrumpfung der rechten Gehirnhälfte
  • Linksseitige Spastik mit asymmetrischem Gangbild
  • Eingeschränkte Nutzung des linken Arms und der Hand (nur als Hilfsmittel)
  • Notwendigkeit dauerhafter Therapien:
    • Krankengymnastik
    • Ergotherapie
    • Orthopädische Behandlung
  • Erhöhtes Risiko einer Epilepsieerkrankung
  • Lebenslange Beeinträchtigungen und Pflegebedürftigkeit

Das Urteil verdeutlicht, wie wichtig die richtige und rechtzeitige Behandlung in einem Notfall gerade bei kleinen Kindern ist. Die Folgen einer Falschbehandlung durch den Notarzt können verheerend sein.

In einem Urteil des OLG Frankfurt am Main (Urteil vom 05.04.2018 – 22 U 65/17) wurde einem zwei Jahre alten Kind, das an hypoxischem Hirnschaden leidet, ein Schmerzensgeld von 500.000 € sowie ein immaterieller Vorbehalt zugesprochen.

Was ist geschehen?

Der Schaden resultierte aus einem grob fehlerhaften Notarzteinsatz, der das Kind in einen Schwerstpflegefall verwandelte und ihm jede Hoffnung auf ein eigenständiges Leben nahm.

Behandlungsfehler:

  • Grober Ärztefehler des Notarztes, der zu einem hypoxischen Hirnschaden führte.
  • Unzureichende Maßnahmen zur Sicherstellung der Sauerstoffversorgung während des Einsatzes.
  • Versäumnis, adäquate medizinische Interventionen durchzuführen, die den Zustand des Kindes hätten verbessern können.

Folgen für das Kind:

  • Schwerstpflegefall, dauerhaft auf fremde Hilfe angewiesen.
  • Keine Aussicht auf ein selbst bestimmtes Leben.
  • Erhebliche geistige und körperliche Beeinträchtigungen, die die Lebensqualität massiv einschränken.
  • Zerstörung der Persönlichkeit des Kindes, das unter dauerhaften Schäden leidet.
  • Das Alter des Kindes zum Zeitpunkt des Vorfalls (knapp 2 Jahre) verstärkt die Schwere der Folgen und die Notwendigkeit eines hohen Schmerzensgeldes.

Das Gericht berücksichtigte auch vergleichbare Entscheidungen bei der Festlegung der Höhe des Schmerzensgeldes und stellte fest, dass die vorbestehenden Gesundheitsprobleme des Kindes nur geringfügig mindernd wirkten. Heute wären (Inflation) in dieser Fallkonstellation ca.  von 615.000 €  zuzusprechen.

FAQ: Behandlungsfehler durch Rettungsdienst.

Ein Behandlungsfehler im Rettungsdienst liegt vor, wenn medizinische Maßnahmen durch Rettungssanitäter, Notärzte oder andere Mitarbeiter des Rettungsdienstes nicht nach den anerkannten medizinischen Standards durchgeführt werden. Dies kann fehlerhafte Diagnosen, verzögerte Behandlungen oder unsachgemäße medizinische Versorgung umfassen. Besonders schwerwiegend sind Behandlungsfehler, die fundamentale medizinische Grundsätze verletzen und für jeden medizinisch Sachkundigen unverständlich erscheinen.

Ein einfacher Behandlungsfehler liegt vor, wenn gegen anerkannte medizinische Standards verstoßen wird. Ein grober Behandlungsfehler hingegen ist ein besonders schwerwiegender Verstoß gegen elementare medizinische Erkenntnisse und Behandlungsregeln. Das Bundesgerichtshof (BGH) definiert einen groben Behandlungsfehler als einen Verstoß, der aus objektiver medizinischer Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt oder Rettungsdienstmitarbeiter schlechterdings nicht unterlaufen darf. Bei groben Behandlungsfehlern kommt es zur Beweislastumkehr zugunsten des Patienten.

Bei normalen Behandlungsfehlern muss der Patient (Kläger) nachweisen, dass der Fehler kausal für seinen Gesundheitsschaden war. Er trägt also die Beweislast. Bei einem groben Behandlungsfehler greift jedoch die Beweislastumkehr: Der Behandelnde muss dann beweisen, dass der Schaden nach § 286 ZPO auch bei ordnungsgemäßer Behandlung eingetreten wäre. Diese Grundsätze der Beweislastumkehr sind im Arzthaftungsrecht und bei der Beurteilung von Behandlungsfehlern durch den Rettungsdienst von zentraler Bedeutung.

Typische Behandlungsfehler beim Rettungseinsatz umfassen:

  • Fehldiagnosen bei lebensbedrohlichen Zuständen wie Schlaganfall oder Herzinfarkt
  • Verzögerungen bei der Einleitung notwendiger medizinischer Maßnahmen
  • Fehlerhafte Beatmung bei Atemnot
  • Unzureichende Überwachung des Patienten während des Transports
  • Mangelhafte neurologische Untersuchungen
  • Fehler bei der medizinischen Erstversorgung an der Einsatzstelle
  • Organisatorische Mängel wie falsche Zuordnung der Dringlichkeit durch den Disponenten

Für Behandlungsfehler im Rettungsdienst kann je nach konkretem Fall der Träger des Rettungsdienstes haften. Dies kann die Kommune, der Landkreis oder private Träger sein. Die Haftung kann auf vertraglicher Grundlage (nach BGB) oder auf Grundlage der Amtshaftung erfolgen, da der Rettungsdienst in der Regel hoheitlich tätig ist. Bei ärztlichen Fehlern des Notarztes kann auch dieser persönlich oder sein Dienstherr in die Haftung genommen werden.

Bei nachgewiesenen Behandlungsfehlern haben Patienten einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Der Schadensersatz umfasst alle materiellen Schäden wie Behandlungskosten, Verdienstausfall und zukünftige finanzielle Einbußen. Das Schmerzensgeld deckt immaterielle Schäden ab und richtet sich nach der Schwere und Dauer der Beeinträchtigung. Bei besonders groben Behandlungsfehlern mit schwerwiegenden Folgen können die Schmerzensgeldbeträge erheblich sein.

Der Nachweis eines groben Behandlungsfehlers erfolgt in der Regel durch ein Sachverständigengutachten. Ein medizinischer Sachverständige bewertet, ob die durchgeführte Behandlung den anerkannten Standards entsprach oder ob ein Verstoß gegen fundamentale medizinische Erkenntnisse vorlag. Die Beweisaufnahme umfasst die Anhörung beteiligter Personen, die Auswertung der Rettungsdienstprotokolle und weitere Untersuchungen. Das Landgericht und in weiterer Instanz das Oberlandesgericht entscheiden dann auf Grundlage dieser Gutachten.

Bei der Behandlung eines Schlaganfalls ist die schnelle Erkennung und Einleitung der richtigen Maßnahmen entscheidend. Ein Schlaganfall muss vom Rettungsdienst als zeitkritischer Notfall erkannt werden. Typische grobe Behandlungsfehler bei Schlaganfällen sind:

  • Verkennen klassischer Schlaganfall-Symptome
  • Fehlende oder verzögerte Alarmierung eines Notarztes
  • Transport in ein Krankenhaus ohne Stroke Unit, wenn eine spezialisierte Klinik z.B. fußläufig erreichbar wäre
  • Unterlassen notwendiger Erstmaßnahmen im Rettungswagen

Diese Pflichtverletzungen können zu erheblichen und dauerhaften Gesundheitsschäden führen.

Bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler durch den Rettungsdienst sollten Betroffene oder im Falle minderjähriger Patienten die Eltern des Kindes:

  1. Alle medizinischen Unterlagen inklusive Rettungsdienstprotokolle sichern
  2. Einen auf Medizinrecht spezialisierten Anwalt konsultieren
  3. Etwaige Zeugen identifizieren
  4. Fristen für Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen beachten
  5. Gegebenenfalls die Sozialversicherungsträger (vor allem die Krankenkasse) informieren

Eine gründliche Auseinandersetzung mit dem vorliegenden Fall durch medizinische und juristische Experten ist entscheidend für die Durchsetzung berechtigter Ansprüche nach einem fehlerhaften Rettungsdiensteinsatz.

Kostenlose Rechtsberatung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht & Patientenrecht.

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