Behandlungsfehler in der Notaufnahme

Bester Anwalt für Behandlungsfehler in der Notaufnahme

Falsche Diagnose oder zu lange gewartet? Ein Behandlungsfehler in der Notaufnahme kann schwere Folgen haben. Erfahren Sie, welche Rechte Sie haben. Kostenlose Erstberatung.

Christoph Mühl

Rechtsanwalt – Patientenanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht, Frankfurt

Behandlungsfehler in der Notaufnahme – Schadensersatz bei Diagnoseversäumnissen, Aufklärungsfehlern & Organisationsmängeln.

Der Besuch in einer Notaufnahme ist häufig eine Ausnahmesituation, sowohl körperlich als auch psychisch. Ob neurologische Ausfälle, starke Schmerzen oder Atemnot, der Wunsch ist, schnell und kompetent versorgt zu werden. Doch was, wenn gerade in dieser kritischen Situation ein Fehler passiert? 

Wenn Symptome nicht richtig erkannt, Befunde übersehen oder notwendige Diagnosen nicht rechtzeitig veranlasst werden? 

In solchen Fällen geht es nicht nur um medizinische, sondern auch um rechtliche Fragen. Fehler in der Notaufnahme sind keine Einzelfälle und sie haben häufig schwerwiegende Konsequenzen für die Gesundheit der Betroffenen. 

Gleichzeitig besteht in vielen Fällen ein Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Als Fachanwalt für Medizinrecht erlebe ich regelmäßig, wie aus mutmaßlich kleinen Versäumnissen in Krankenhäusern folgenschwere Schicksale werden. 

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Fehlerhafte Triage: Wann ist die Ersteinschätzung ein Behandlungsfehler?

Der erste Schritt in der Notaufnahme ist oft der entscheidendste: die sogenannte Triage, also die Einschätzung, wie dringend ein Patient medizinisch versorgt werden muss. Sie dient dazu, die Behandlungskapazitäten gezielt einzusetzen. Lebensbedrohlich Erkrankte sollen sofort Hilfe erhalten, während weniger akute Fälle warten können. Was in der Theorie wie ein geregelter Ablauf klingt, ist in der Realität leider häufig fehleranfällig.

Wer übernimmt die Triage und wie funktioniert sie?

In den meisten Notaufnahmen erfolgt die Triage durch Pflegekräfte, die sich auf standardisierte Einstufungssysteme wie das Manchester-Triage-System (MTS) oder den Emergency Severity Index (ESI) stützen. Diese Verfahren sollen objektiv die Dringlichkeit erfassen. Doch in der Realität stößt dieses System an Grenzen, vor allem dann, wenn symptomarme, aber schwerwiegende Krankheitsverläufe übersehen werden.

Die Folgen einer fehlerhaften Triage: Entscheidender Zeitverlust

Wird einem Patienten irrtümlich eine niedrige Dringlichkeitsstufe zugewiesen, verzögert sich die notwendige Diagnostik. Besonders bei neurologischen Notfällen wie Schlaganfällen oder drohenden Querschnittssymptomatiken ist der Faktor Zeit entscheidend. Untersuchungen, die erst Stunden später erfolgen, können dann zu spät sein und zu dauerhaften Schäden führen.

Rechtlich bleibt eine fehlerhafte Triage nicht folgenlos. Kommt es aufgrund einer falschen Ersteinschätzung zu einer Verzögerung der Behandlung und daraus resultierenden Gesundheitsschäden, kann darin ein haftungsbegründender Behandlungsfehler liegen. Maßgeblich ist hier vor allem, ob die korrekte Einschätzung bei sorgfältiger Anwendung des Fachwissens und der zur Verfügung stehenden Informationen möglich gewesen wäre. In vielen Fällen lässt sich das mit einem medizinischen Gutachten gut belegen.

  • Manchester-Triage-System (MTS)

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    Herkunft: Großbritannien

    Einstufung: 5 Dringlichkeitsstufen (rot bis blau)

    Kriterium: Symptomgeleitete Entscheidungsbäume

    Kritikpunkt: Teilweise starre Algorithmen, die atypische Verläufe übersehen können

  • Emergency Severity Index (ESI)

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    Herkunft: USA

    Einstufung: 5 Stufen (Level 1 bis 5)

    Kriterium: Ressourcenbedarf & Vitalparameter

    Kritikpunkt: Subjektive Einschätzung des Ressourcenbedarfs kann variieren

Falsche Diagnose in der Notaufnahme: Wann liegt ein Diagnosefehler oder Befunderhebungsfehler vor?

Die Notaufnahme ist ein Ort, an dem schnell gehandelt werden muss, doch gerade hier werden erste Symptome häufig verkannt oder falsch gewichtet. Das kann schwere Folgen haben, vor allem bei Notfällen, die sich oft leise ankündigen.

Wann sind harmlose Beschwerden als Warnzeichen zu werten?

Viele gefährliche Erkrankungen beginnen mit Symptomen, die nicht sofort alarmierend wirken. Ein beginnender Schlaganfall kann sich etwa durch Schwindel, Sprachprobleme oder leichte Sehstörungen äußern. Solche Beschwerden werden in der Hektik der Notaufnahme nicht selten bagatellisiert. Unterbleibt dann die gebotene bildgebende Diagnostik (z. B. CT, MRT) oder wird ein Neurologe nicht hinzugezogen, liegt in vielen Fällen ein sogenannter Befunderhebungsfehler vor.

Besteht der Verdacht oder die geringe Möglichkeit einer schwereren Diagnose, muss dem mit der gebotenen ärztlichen Sorgfaltspflicht nachgegangen werden. Wird diese Abklärung unterlassen, obwohl sie medizinisch angezeigt gewesen wäre, ist das ein haftungsrelevanter Befunderhebungsfehler.

  • Beschwerden und Symptome beachten

    1

    Es ist wichtig, die Beschwerden möglichst genau anzugeben (Anamnese), damit diese richtig zugeordnet werden.

  • Differentialdiagnose

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    Auf Grundlage der Beschwerden muss der Arzt mögliche Verdachtsdiagnosen stelle und diese nach einander abklären. Das ist die sog. Befunderhebung. Werden Befunde, die bei bestimmten Symptomen naheliegend sind, nicht erhoben, liegt ein Fehler im Sinne unterlassener Befunderhebung bzw. ein Befunderhebungsfehler vor.

  • Diagnosestellung

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    Erst wenn alle Befunde vorliegen, die aufgrund der von Ihnen geschilderten Symptome und Beschwerden vorliegen, kann eine fundierte Diagnose gestellt werden. 

Organisationsverschulden: Haftet das Krankenhaus bei Überlastung?

Die Realität in deutschen Notaufnahmen ist vielerorts alarmierend: überfüllte Wartebereiche, zu wenig Personal und enormer Zeitdruck. Was viele nicht wissen: Auch organisatorische Schwächen können rechtlich haftungsrelevant sein.

Ob es an Personalmangel, unklaren Zuständigkeiten oder fehlender Kommunikation liegt – organisatorische Defizite sind systemisch. Doch selbst unter hohem Druck gilt: Das Krankenhaus trägt die volle Verantwortung dafür, dass Patienten rechtzeitig und sachgerecht behandelt werden. Die Klinik kann sich nicht auf strukturelle Engpässe berufen, um sich der Haftung zu entziehen.

Ein weiterer, oft übersehener Fehler ist die sehr lange Wartezeit ohne erneute ärztliche Einschätzung. Verschlechtert sich der Zustand eines Patienten, besteht die Pflicht zur Reevaluation. Unterbleibt dies, liegt ein klassisches Organisationsverschulden vor.

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trifft medizinische Einrichtungen eine sogenannte Organisationsverantwortung. Kommt es infolge schlechter Organisation zu einem Schaden, ist das Krankenhaus voll haftbar.

Verstoß gegen die Aufklärungspflicht: Welche Informationspflichten haben Ärzte?

Mindestens ebenso gravierend wie medizinische Versäumnisse können Fehler in der Kommunikation sein. Besonders fraglich ist die Entlassung von Patienten, die weiterhin über anhaltende oder sich verschlechternde Symptome klagen.

Nach § 630e BGB besteht eine umfassende ärztliche Aufklärungspflicht, auch im Rahmen einer Notfallbehandlung. Dazu gehört nicht nur die Information über durchgeführte Maßnahmen, sondern insbesondere auch über unterlassene Behandlungen, potenzielle Komplikationen und das richtige Verhalten nach der Entlassung.

Unterbleibt diese Aufklärung, liegt ein Verstoß gegen die Aufklärungspflicht vor. Dieser kann haftungsrechtlich ebenso schwer wiegen wie ein Diagnosefehler.

Informationsverlust bei der Übergabe: Wer haftet, wenn Hinweise ignoriert werden?

Eine besonders kritische Phase ist die Übergabe vom Rettungsdienst an die Notaufnahme. Häufig werden in Notarztprotokollen bereits wichtige Verdachtsdiagnosen (z. B. Hirnblutung, Schlaganfall) dokumentiert. Werden diese Hinweise in der Klinik nicht beachtet, droht ein schwerwiegender Diagnosefehler. Rechtlich ist die Klinik verpflichtet, diese Informationen zur Kenntnis zu nehmen. Das Protokoll des Rettungsdienstes ist Bestandteil der Patientenakte. Kommt es aufgrund eines solchen Informationsverlustes zu einer falschen Behandlung, liegt oft ein strukturelles Organisationsversäumnis vor.

Besondere Patientengruppen: Gilt eine erhöhte Sorgfaltspflicht?

Kinder, hochbetagte Patienten und Menschen mit Behinderung stellen besondere Anforderungen. Ihre Symptome sind oft weniger eindeutig. Umso wichtiger ist eine sorgfältige Anamnese, im Zweifel unter Hinzuziehung von Angehörigen oder Dolmetschern. Werden diese Besonderheiten ignoriert, kann auch dies einen Behandlungsfehler darstellen.

Ihre Rechte nach einem Fehler: Wie setzen Sie Ansprüche auf Schadensersatz durch?

Das Arzthaftungsrecht bietet Betroffenen wirksame Instrumente. Zentral ist die Pflicht zur lückenlosen medizinischen Dokumentation. Was nicht dokumentiert ist, gilt juristisch als nicht durchgeführt.

Nach § 630h Abs. 3 BGB trifft das Krankenhaus die Beweislast dafür, dass eine gebotene Maßnahme tatsächlich ergriffen wurde. Wurde die Diagnostik unterlassen oder nur unvollständig durchgeführt, kann sich die Beweislast zugunsten des Patienten umkehren. Dann muss das Krankenhaus nachweisen, dass der Schaden nicht auf dem Fehler beruht. Eine Klage gegen das Krankenhaus kann dann sehr gute Erfolgsaussichten haben.

Welche Ansprüche bestehen bei einem Diagnosefehler in der Notaufnahme?

Patienten, die durch Fehler geschädigt wurden, können eine Vielzahl von Ansprüchen geltend machen. Neben Schmerzensgeld kommen unter anderem auch folgende Positionen in Betracht:

  • Ersatz von Verdienstausfall
  • Haushaltsführungsschaden
  • Pflege- und Betreuungskosten
  • Umbaukosten für Wohnung oder Fahrzeug
  • Rentenrechtliche Ausgleichsansprüche

Wichtig ist, dass die Geltendmachung dieser Ansprüche zeitnah erfolgt und durch eine spezialisierte Kanzlei begleitet wird.

  • Verdienstausfall

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    Der Verdienstausfall ist der finanzielle Schaden, der Ihnen entsteht, weil Sie aufgrund des Behandlungsfehlers und des daraus resultierenden Gesundheitsschadens nicht oder nur eingeschränkt arbeiten können.

    Ziel dieses Anspruchs ist es, Sie wirtschaftlich so zu stellen, als wäre der Fehler nie passiert. Das umfasst:

    • Bei Angestellten: Entgangenes Gehalt oder Lohn, aber auch Sonderzahlungen wie Boni oder Weihnachtsgeld, die Sie ohne die Erkrankung erhalten hätten.
    • Bei Selbstständigen und Freiberuflern: Nachweisbare Gewinneinbußen oder der Verlust von Aufträgen.

    Der Ersatzanspruch gilt sowohl für den Zeitraum der akuten Behandlung als auch für die Zukunft, falls Sie dauerhaft nicht mehr oder nur noch in geringerem Umfang arbeiten können. Die Berechnung ist oft komplex und erfordert eine genaue Darlegung Ihrer finanziellen Situation vor dem Schaden.

  • Haushaltsführungsschaden

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    Der Haushaltsführungsschaden ist der finanzielle Ausgleich für die Fähigkeit, die Sie verloren haben, um Ihren eigenen Haushalt zu versorgen. Oft ist dies einer der am meisten unterschätzten, aber finanziell bedeutendsten Ansprüche.

    Der Gedanke dahinter ist einfach: Auch unbezahlte Arbeit im Haushalt hat einen messbaren wirtschaftlichen Wert. Wenn Sie diese Tätigkeiten aufgrund Ihres Gesundheitsschadens nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausführen können, entsteht ein ersatzpflichtiger Schaden.

    Diesen Anspruch haben Sie unabhängig davon, ob Sie berufstätig waren oder nicht. Die Entschädigung soll es Ihnen ermöglichen, eine Haushaltshilfe zu bezahlen oder den Mehraufwand von Familienmitgliedern, die Ihre Aufgaben übernehmen müssen, auszugleichen.

  • Pflegekosten

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    Die Pflege- und Betreuungskosten umfassen alle finanziellen Aufwendungen, die notwendig werden, weil Sie sich aufgrund des Gesundheitsschadens nicht mehr selbst versorgen können und auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Dieser Anspruch soll sicherstellen, dass Sie die notwendige Unterstützung für die Bewältigung Ihres Alltags erhalten.

    Hierzu gehören insbesondere:

    • Professionelle Pflege: Die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst oder, in schweren Fällen, für die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung.
    • Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel: Ausgaben für medizinische Geräte, Pflegebetten, Rollstühle oder andere Hilfsmittel, die durch den Schaden erforderlich werden.
    • Pflege durch Angehörige: Auch wenn Familienmitglieder die Pflege unentgeltlich übernehmen, besteht ein Anspruch auf ein sogenanntes fiktives Pflegegeld. Dieses orientiert sich an den Kosten, die für eine professionelle Pflegekraft angefallen wären, und entschädigt die Angehörigen für ihren erheblichen Zeit- und Arbeitsaufwand.

    Dieser Anspruch ist zukunftsorientiert und kann, bei dauerhafter Pflegebedürftigkeit, auch als regelmäßige, lebenslange Rente (sogenannte Pflegerente) geltend gemacht werden, um die zukünftigen Kosten zu decken.

  • Umbaukosten / Fahrzeugkosten

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    Die Umbaukosten sind ein Schadensersatzanspruch, der die finanziellen Mittel für notwendige Anpassungen Ihres Lebensumfelds abdeckt. Ziel ist es, Ihnen trotz der durch den Behandlungsfehler verursachten körperlichen Einschränkungen ein möglichst selbstständiges und barrierefreies Leben zu ermöglichen.

    Dieser Anspruch kann eine Vielzahl von Maßnahmen umfassen:

    • Umbauten in der Wohnung oder im Haus:
      • Installation eines Treppenlifts
      • Barrierefreier Umbau des Badezimmers (z. B. bodengleiche Dusche, Haltegriffe)
      • Verbreiterung von Türen für einen Rollstuhl
      • Anpassung der Küche an eine sitzende Tätigkeit
      • Bau einer Rampe am Hauseingang
    • Anpassungen am Fahrzeug:
      • Einbau von Handgas und -bremse
      • Installation eines Schwenksitzes oder einer Verladehilfe für einen Rollstuhl
      • In manchen Fällen auch die Anschaffung eines behindertengerecht umgebauten Fahrzeugs, wenn das bisherige nicht angepasst werden kann.

    Die gegnerische Versicherung muss die Kosten für alle Umbauten übernehmen, die medizinisch notwendig sind, um Ihnen die Teilhabe am täglichen Leben zu erleichtern oder wieder zu ermöglichen.

Behandlungsfehler in der Notaufnahme Frankfurt

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Thema Behandlungsfehler in der Notaufnahme

Die häufigsten Fehler sind eine falsche Dringlichkeitseinschätzung (Triage), das Übersehen oder Fehldeuten von Symptomen (Diagnosefehler), unzureichende Abklärung der möglichen Ursachen (Befunderhebungsfehler), Organisationsmängel wie zu lange Wartezeiten ohne Neubeurteilung und eine unzureichende Aufklärung bei der Entlassung.

Es gibt keine pauschale maximale Wartezeit. Die Wartezeit muss jedoch medizinisch vertretbar sein und hängt von der bei der Triage festgestellten Dringlichkeit ab. Entscheidend ist, dass das Krankenhaus verpflichtet ist, bei einer Verschlechterung des Zustands während des Wartens zu reagieren (Reevaluation). Eine unangemessen lange Wartezeit kann ein Organisationsverschulden darstellen

Der erste und wichtigste Schritt ist die Anforderung der vollständigen Behandlungsdokumentation. Da das Krankenhaus zur lückenlosen Dokumentation verpflichtet ist, gilt, was nicht dokumentiert wurde, als nicht erfolgt. Bei groben Fehlern kommt es zu einer Beweislastumkehr, d.h., das Krankenhaus muss beweisen, dass der Schaden nicht durch den Fehler verursacht wurde. Ein medizinisches Sachverständigengutachten ist oft entscheidend.

Sie können Anspruch auf Schmerzensgeld für erlittene Schmerzen und Leiden haben. Darüber hinaus können Sie Schadensersatz für alle materiellen Nachteile fordern, z. B. Verdienstausfall, Kosten für Pflege, Heilbehandlungen oder notwendige Umbauten.

Viele auf Medizinrecht spezialisierte Anwälte bieten eine kostenlose Erstberatung an, um die Erfolgsaussichten Ihres Falles zu prüfen. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in der Regel die Kosten. Andernfalls wird meist nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet – da richtet sich das Honorar nach der Höhe Ihrer Schäden (der voraussichtliche Schaden ist der entscheidende Wert). Die Kosten müssen im Erfolgsfall von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen werden.

Wie wir Ihnen beim Behandlungsfehler in der Notaufnahme helfen können:

Haben Sie das Gefühl, in der Notaufnahme ist ein Fehler passiert?

Wenn Sie oder ein Angehöriger nach einem Besuch in der Notaufnahme mit mehr Fragen als Antworten, einem verschlechterten Gesundheitszustand oder dem Verdacht auf eine falsche Behandlung zurückgelassen wurden, sind Sie nicht allein. In einer solchen Ausnahmesituation ist es entscheidend, Klarheit zu bekommen und Ihre Rechte zu kennen.

Warten Sie nicht, bis wichtige Fristen verstreichen oder wertvolle Beweise verloren gehen. Als spezialisierter Fachanwalt für Medizinrecht prüfe ich Ihren Fall und erläutere Ihnen Ihre Möglichkeiten – verständlich, ehrlich und ohne Fachjargon.

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