Besondere Patientengruppen: Gilt eine erhöhte Sorgfaltspflicht?
Kinder, hochbetagte Patienten und Menschen mit Behinderung stellen besondere Anforderungen. Ihre Symptome sind oft weniger eindeutig. Umso wichtiger ist eine sorgfältige Anamnese, im Zweifel unter Hinzuziehung von Angehörigen oder Dolmetschern. Werden diese Besonderheiten ignoriert, kann auch dies einen Behandlungsfehler darstellen.
Ihre Rechte nach einem Fehler: Wie setzen Sie Ansprüche auf Schadensersatz durch?
Das Arzthaftungsrecht bietet Betroffenen wirksame Instrumente. Zentral ist die Pflicht zur lückenlosen medizinischen Dokumentation. Was nicht dokumentiert ist, gilt juristisch als nicht durchgeführt.
Nach § 630h Abs. 3 BGB trifft das Krankenhaus die Beweislast dafür, dass eine gebotene Maßnahme tatsächlich ergriffen wurde. Wurde die Diagnostik unterlassen oder nur unvollständig durchgeführt, kann sich die Beweislast zugunsten des Patienten umkehren. Dann muss das Krankenhaus nachweisen, dass der Schaden nicht auf dem Fehler beruht. Eine Klage gegen das Krankenhaus kann dann sehr gute Erfolgsaussichten haben.
Welche Ansprüche bestehen bei einem Diagnosefehler in der Notaufnahme?
Patienten, die durch Fehler geschädigt wurden, können eine Vielzahl von Ansprüchen geltend machen. Neben Schmerzensgeld kommen unter anderem auch folgende Positionen in Betracht:
- Ersatz von Verdienstausfall
- Haushaltsführungsschaden
- Pflege- und Betreuungskosten
- Umbaukosten für Wohnung oder Fahrzeug
- Rentenrechtliche Ausgleichsansprüche
Wichtig ist, dass die Geltendmachung dieser Ansprüche zeitnah erfolgt und durch eine spezialisierte Kanzlei begleitet wird.