Schmerzensgeld: Halbseitenlähmung nach einer Operation
Halbseitenlähmung nach einer Operation? Erfahren Sie, welche Rechte Ihnen nach Behandlungsfehlern zustehen.
Christoph Mühl
Rechtsanwalt – Patientenanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht, Frankfurt
Halbseitenlähmung nach einer Operation? Erfahren Sie, welche Rechte Ihnen nach Behandlungsfehlern zustehen.
Christoph Mühl
Rechtsanwalt – Patientenanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht, Frankfurt
Ein neurochirurgischer Eingriff am Gehirn zählt zu den komplexesten Operationen in der modernen Medizin. Trotz aller Fortschritte und Sorgfalt können dabei schwerwiegende Komplikationen auftreten – besonders dramatisch ist eine halbseitige Lähmung (Hemiparese), die das Leben der Betroffenen grundlegend verändert. Wenn eine solche Komplikation auftritt, ohne dass der Patient zuvor über dieses Risiko aufgeklärt wurde, liegt ein schwerwiegender Verstoß gegen ärztliche Pflichten vor, der Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld begründen kann.
Die rechtlichen und persönlichen Folgen einer halbseitigen Lähmung nach einer Gehirnoperation sind immens: Betroffene benötigen oft lebenslange Pflege, sind auf einen Rollstuhl angewiesen und erleiden erhebliche Einschränkungen ihrer Lebensqualität. Die finanzielle Belastung durch Behandlungskosten, Pflegebedarf und Erwerbsunfähigkeit kommt erschwerend hinzu.
Jeder medizinische Eingriff stellt rechtlich zunächst eine Körperverletzung dar, die nur durch die informierte Einwilligung des Patienten gerechtfertigt wird. Eine wirksame Einwilligung setzt voraus, dass der Patient umfassend über alle wesentlichen Risiken und Komplikationen aufgeklärt wurde. Dies ist im Patientenrechtegesetz (§§ 630d, 630e BGB) festgeschrieben.
Bei Operationen am Gehirn gehört die Aufklärung über das Risiko einer halbseitigen Lähmung zu den unverzichtbaren Informationen, die ein Patient vor seiner Entscheidung erhalten muss – selbst wenn dieses Risiko statistisch gering ist. Unterbleibt diese Aufklärung, handelt der Arzt rechtswidrig und haftet für alle daraus entstehenden Folgen.
Bei einem Vorwurf der mangelhaften Aufklärung muss nicht der Patient beweisen, dass nicht aufgeklärt wurde, sondern der Arzt muss nachweisen, dass eine ordnungsgemäße Aufklärung stattgefunden hat. Diese Beweislastverteilung ist für geschädigte Patienten ein wichtiger rechtlicher Vorteil.
Eine bedeutsame Entscheidung zu diesem Thema stellt das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 7.11.2000 (Az. 8 U 99/00) dar. In diesem Fall wurde einer Patientin ein Schmerzensgeld in Höhe von 250.000 DM (entspricht heute ca.197.600 EUR) zugesprochen, nachdem sie nach der operativen Entfernung eines Kavernoms im Gehirn eine linksseitige Lähmung mit teilweiser Gesichts- und Gesichtsfeldlähmung erlitt.
Das Gericht stellte fest, dass der behandelnde Arzt die Patientin vor dem Eingriff nicht ausreichend über das Risiko einer halbseitigen Lähmung aufgeklärt hatte. Infolge der Operation war die Patientin zu 100% schwerbehindert, pflegebedürftig mit Pflegegrad III und auf einen Rollstuhl angewiesen. Das OLG Frankfurt betonte in seiner Urteilsbegründung den enormen Einschnitt in die Lebensqualität der betroffenen Patientin, die im Alter von etwa 50 Jahren plötzlich mit schwerwiegenden körperlichen Einschränkungen leben musste.
Bemerkenswert an diesem Urteil ist auch, dass das Gericht eine deutliche Erhöhung des ursprünglich vom Landgericht zugesprochenen Schmerzensgeldes (150.000 DM) vornahm und die weitreichenden psychischen Folgen der halbseitigen Lähmung ausdrücklich in die Bemessung einbezog.
Wie im geschilderten OLG-Fall kommt es immer wieder vor, dass Patienten vor neurochirurgischen Eingriffen nicht ausreichend über spezifische Risiken wie eine mögliche Hemiparese aufgeklärt werden. Dies kann verschiedene Gründe haben – von Zeitmangel über Kommunikationsdefizite bis hin zur bewussten Vermeidung „beunruhigender“ Informationen.
Häufig behaupten Ärzte, eine umfassende Aufklärung durchgeführt zu haben, können dies aber nicht ausreichend dokumentieren. Unvollständige oder zu allgemein gehaltene Aufklärungsformulare genügen den rechtlichen Anforderungen nicht. Was viele nicht wissen: die Unterschrift unter einen Standardbogen reicht nicht für den Beweis aus!
Eine weitere problematische Konstellation liegt vor, wenn die Aufklärung unter Zeitdruck, unmittelbar vor der Operation oder unter dem Einfluss von Beruhigungsmitteln stattfindet. Unter solchen Umständen kann die Einwilligungsfähigkeit des Patienten erheblich eingeschränkt sein.
Haben Sie oder ein Familienmitglied einen ähnlichen Fall erlebt? Haben Sie eine Halbseitenlähmung erlitten und vermuten einen Ärztepfusch? Bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler mit schwerwiegenden Folgen sollten Sie folgende Schritte beachten:
Die Folgen einer halbseitigen Lähmung nach einer Gehirnoperation sind für Betroffene und ihre Familien kaum zu überschätzen. Das Urteil des OLG Frankfurt zeigt exemplarisch, dass bei schwerwiegenden Aufklärungsfehlern erhebliche Schmerzensgelder zugesprochen werden können. Diese finanziellen Leistungen können zwar den Gesundheitsschaden nicht ungeschehen machen, aber sie tragen dazu bei, die wirtschaftlichen Folgen abzumildern und eine angemessene Pflege zu ermöglichen.
Als Patient haben Sie ein Recht auf vollständige Aufklärung vor jedem medizinischen Eingriff. Wurde dieses Recht verletzt und sind Sie dadurch zu Schaden gekommen, sollten Sie Ihre Ansprüche konsequent verfolgen. Mit fachkundiger rechtlicher Unterstützung können Sie dafür sorgen, dass Ihre berechtigten Interessen gewahrt werden.
Als Angehöriger können Sie sich mit einer Vollmacht des Betroffenen oder als gesetzlicher Betreuer um die rechtlichen Angelegenheiten kümmern. Sichern Sie alle medizinischen Unterlagen, fordern Sie die vollständige Patientenakte an und suchen Sie frühzeitig rechtlichen Rat bei einem Fachanwalt für Medizinrecht.
Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von vielen Faktoren ab, insbesondere vom Ausmaß der Beeinträchtigung, dem Alter des Patienten und den konkreten Umständen des Einzelfalls. Bei schwerwiegenden Fällen mit lebenslanger Behinderung werden regelmäßig Schmerzensgelder im sechsstelligen Bereich zugesprochen werden. Das OLG Frankfurt am Main hat im Urteil vom 7.11.2000 (Az. 8 U 99/00) ein Schmerzensgeld von 250.000 DM (ca. 197.600 EUR) zuerkannt, was als Orientierungswert für vergleichbare Fallgestaltungen herangezogen werden kann.
Nein, bei Aufklärungsfehlern muss der Arzt bzw. das Krankenhaus nachweisen, dass eine ordnungsgemäße Aufklärung stattgefunden hat. Diese Beweislastverteilung verbessert Ihre prozessuale Position erheblich.
Die Kosten für einen Arzthaftungsprozess können erheblich sein, lassen sich aber durch verschiedene Maßnahmen absichern. Eine Rechtsschutzversicherung mit Deckung für Arzthaftungsfälle kann die Kosten übernehmen. Wichtig ist, dass der Baustein „Schadensersatz-Rechtsschutz“ versichert ist. Alternativ können Sie Prozesskostenhilfe beantragen, wenn Ihre finanziellen Verhältnisse dies rechtfertigen. Viele Fachanwälte bieten zudem ein kostenloses Erstgespräch an, um die Erfolgsaussichten zu prüfen.
Wenn Sie Fragen zum Thema Behandlungsfehler bei Operationen und zu Krankenhausfehlern haben, vereinbaren Sie einen unverbindlichen und kostenlosen Termin unter 069 667741270.
Unsere Kanzlei für Medizinrecht in Frankfurt verfügt über jahrelange Erfahrung in der Unterstützung von Patienten, die einen Behandlungsfehler erlitten haben. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen.
Fachanwalt Christoph Mühl berät Sie umfassend, wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihre Halbseitenlähmung auf einem Ärztepfusch beruht.
Neben der fehlerhaften Aufklärung vor Gehirnoperationen gibt es im Arzthaftungsrecht weitere typische Szenarien, die zu halbseitigen Lähmungen führen können:
Die rechtliche Bewertung ist stets komplex und erfordert eine sorgfältige Prüfung des Einzelfalls durch medizinische und juristische Experten.
Eine Halbseitenlähmung oder Hemiplegie bezeichnet eine vollständige Lähmung einer Körperhälfte, wobei sowohl Arm und Bein als auch Teile des Gesichts betroffen sein können. Bei einer Hemiparese handelt es sich dagegen um eine unvollständige Lähmung einer Körperhälfte. Der Unterschied liegt im Ausmaß der Bewegungseinschränkung: Während bei der Hemiplegie die Motorik auf der betroffenen Seite komplett ausgefallen ist, sind bei der Hemiparese noch Restbewegungen möglich. Beide Zustände können durch Schädigungen im Gehirn verursacht werden.
Die häufigsten Ursachen einer Halbseitenlähmung sind:
Eine plötzlich auftretende Halbseitenlähmung ist immer als Notfall zu betrachten, da sie häufig die Folge eines Schlaganfalls sein kann. Bei einem Schlaganfall sterben mit jeder Minute ohne Behandlung etwa 1,9 Millionen Nervenzellen ab. Die schnelle Diagnose mittels CT oder MRT und die umgehende Therapie im Krankenhaus können entscheidend sein, um das Ausmaß der dauerhaften Schädigung zu begrenzen. Je früher die Behandlung beginnt, desto besser sind die Chancen auf Wiederherstellung der Funktionen.
Bei einer Halbseitenlähmung können folgende Bereiche betroffen sein:
Bei einer Lähmung der linken Körperhälfte liegt die Schädigung in der rechten Gehirnhälfte und umgekehrt, da sich die Nervenbahnen im Stammhirn kreuzen.
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