Schmerzensgeld: Halbseitenlähmung nach einer Operation

Halbseitenlähmung nach einer Operation

Halbseitenlähmung nach einer Operation? Erfahren Sie, welche Rechte Ihnen nach Behandlungsfehlern zustehen.

Christoph Mühl

Rechtsanwalt – Patientenanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht, Frankfurt

Operationen können schwerwiegende Folgen haben

Ein neurochirurgischer Eingriff am Gehirn zählt zu den komplexesten Operationen in der modernen Medizin. Trotz aller Fortschritte und Sorgfalt können dabei schwerwiegende Komplikationen auftreten – besonders dramatisch ist eine halbseitige Lähmung (Hemiparese), die das Leben der Betroffenen grundlegend verändert. Wenn eine solche Komplikation auftritt, ohne dass der Patient zuvor über dieses Risiko aufgeklärt wurde, liegt ein schwerwiegender Verstoß gegen ärztliche Pflichten vor, der Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld begründen kann.

Die rechtlichen und persönlichen Folgen einer halbseitigen Lähmung nach einer Gehirnoperation sind immens: Betroffene benötigen oft lebenslange Pflege, sind auf einen Rollstuhl angewiesen und erleiden erhebliche Einschränkungen ihrer Lebensqualität. Die finanzielle Belastung durch Behandlungskosten, Pflegebedarf und Erwerbsunfähigkeit kommt erschwerend hinzu.

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Juristische Einordnung: Aufklärungspflichtverletzung als Grundlage für Arzthaftung

Die rechtliche Grundlage der Patientenaufklärung

Jeder medizinische Eingriff stellt rechtlich zunächst eine Körperverletzung dar, die nur durch die informierte Einwilligung des Patienten gerechtfertigt wird. Eine wirksame Einwilligung setzt voraus, dass der Patient umfassend über alle wesentlichen Risiken und Komplikationen aufgeklärt wurde. Dies ist im Patientenrechtegesetz (§§ 630d, 630e BGB) festgeschrieben.

Bei Operationen am Gehirn gehört die Aufklärung über das Risiko einer halbseitigen Lähmung zu den unverzichtbaren Informationen, die ein Patient vor seiner Entscheidung erhalten muss – selbst wenn dieses Risiko statistisch gering ist. Unterbleibt diese Aufklärung, handelt der Arzt rechtswidrig und haftet für alle daraus entstehenden Folgen.

Beweislast bei Aufklärungsfehlern

Bei einem Vorwurf der mangelhaften Aufklärung muss nicht der Patient beweisen, dass nicht aufgeklärt wurde, sondern der Arzt muss nachweisen, dass eine ordnungsgemäße Aufklärung stattgefunden hat. Diese Beweislastverteilung ist für geschädigte Patienten ein wichtiger rechtlicher Vorteil.

  • Grundlagen der Patientenaufklärung

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    Die rechtliche Basis der Aufklärungspflicht

    Jeder medizinische Eingriff stellt rechtlich zunächst eine Körperverletzung dar, die nur durch die informierte Einwilligung des Patienten gerechtfertigt wird. Eine wirksame Einwilligung setzt voraus, dass der Patient umfassend über alle wesentlichen Risiken und Komplikationen aufgeklärt wurde. Bei komplexen Operationen wie neurochirurgischen Eingriffen gehört die Aufklärung über schwerwiegende Risiken wie eine mögliche halbseitige Lähmung zu den unverzichtbaren Informationen.

  • Beweislast

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    Beweislastverteilung bei Aufklärungsfehlern

    Ärzte müssen ordnungsgemäße Aufklärung nachweisen! In Arzthaftungsprozessen gilt bei Aufklärungsfehlern eine wichtige Besonderheit: Nicht der Patient muss beweisen, dass keine oder eine unzureichende Aufklärung stattgefunden hat, sondern der Arzt muss nachweisen, dass er ordnungsgemäß aufgeklärt hat. Diese Beweislast stellt eine bedeutende rechtliche Erleichterung für geschädigte Patienten dar. Pauschale Verweise auf „Stufenaufklärung“ oder allgemeine Formulare reichen in der Regel nicht aus.

  • Form & Umfang

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    Anforderungen an die wirksame Patientenaufklärung

    Eine wirksame Aufklärung muss rechtzeitig vor dem Eingriff erfolgen, damit der Patient eine wohlüberlegte Entscheidung treffen kann. Sie muss alle wesentlichen Risiken umfassen – auch solche, die statistisch selten sind, aber bei Eintritt besonders schwerwiegende Folgen haben. Im Fall einer halbseitigen Lähmung nach Gehirn-OP besteht die Pflicht zur spezifischen Aufklärung über das Risiko einer Hemiparese. Ein kurzes Aufklärungsgespräch mit standardisierten Formularen genügt diesen Anforderungen nicht. Zeit, Inhalt und Verständlichkeit entscheiden.

Wegweisendes Urteil: OLG Frankfurt und die Schmerzensgeldbemessung

Eine bedeutsame Entscheidung zu diesem Thema stellt das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 7.11.2000 (Az. 8 U 99/00) dar. In diesem Fall wurde einer Patientin ein Schmerzensgeld in Höhe von 250.000 DM (entspricht heute ca.197.600 EUR) zugesprochen, nachdem sie nach der operativen Entfernung eines Kavernoms im Gehirn eine linksseitige Lähmung mit teilweiser Gesichts- und Gesichtsfeldlähmung erlitt.

Das Gericht stellte fest, dass der behandelnde Arzt die Patientin vor dem Eingriff nicht ausreichend über das Risiko einer halbseitigen Lähmung aufgeklärt hatte. Infolge der Operation war die Patientin zu 100% schwerbehindert, pflegebedürftig mit Pflegegrad III und auf einen Rollstuhl angewiesen. Das OLG Frankfurt betonte in seiner Urteilsbegründung den enormen Einschnitt in die Lebensqualität der betroffenen Patientin, die im Alter von etwa 50 Jahren plötzlich mit schwerwiegenden körperlichen Einschränkungen leben musste.

Bemerkenswert an diesem Urteil ist auch, dass das Gericht eine deutliche Erhöhung des ursprünglich vom Landgericht zugesprochenen Schmerzensgeldes (150.000 DM) vornahm und die weitreichenden psychischen Folgen der halbseitigen Lähmung ausdrücklich in die Bemessung einbezog.

  • Schwerbehinderung

    Die Patientin ist zu 100% schwerbehindert.

  • Pflegebedürftigkeit

    Die Patientin ist in die Pflegestufe eingestuft (Pflegegrad III).

  • Mobilität

    Fortbewegung nur im Rollstuhl möglich. Es besteht eine permanente Mobilitätseinschränkung.

Häufige Fallkonstellationen in der medizinrechtlichen Praxis

Fall 1: Fehlende Aufklärung über spezifische Operationsrisiken

Wie im geschilderten OLG-Fall kommt es immer wieder vor, dass Patienten vor neurochirurgischen Eingriffen nicht ausreichend über spezifische Risiken wie eine mögliche Hemiparese aufgeklärt werden. Dies kann verschiedene Gründe haben – von Zeitmangel über Kommunikationsdefizite bis hin zur bewussten Vermeidung „beunruhigender“ Informationen.

Fall 2: Mangelnde Dokumentation der Aufklärung

Häufig behaupten Ärzte, eine umfassende Aufklärung durchgeführt zu haben, können dies aber nicht ausreichend dokumentieren. Unvollständige oder zu allgemein gehaltene Aufklärungsformulare genügen den rechtlichen Anforderungen nicht. Was viele nicht wissen: die Unterschrift unter einen Standardbogen reicht nicht für den Beweis aus!

Fall 3: Aufklärung unter ungünstigen Bedingungen

Eine weitere problematische Konstellation liegt vor, wenn die Aufklärung unter Zeitdruck, unmittelbar vor der Operation oder unter dem Einfluss von Beruhigungsmitteln stattfindet. Unter solchen Umständen kann die Einwilligungsfähigkeit des Patienten erheblich eingeschränkt sein.

Was Betroffene tun sollten: Erste Schritte bei Verdacht auf einen Aufklärungsfehler

Haben Sie oder ein Familienmitglied einen ähnlichen Fall erlebt? Haben Sie eine Halbseitenlähmung erlitten und vermuten einen Ärztepfusch? Bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler mit schwerwiegenden Folgen sollten Sie folgende Schritte beachten:

  • Beweissicherung

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    Sofortige Beweissicherung

    Wenn Sie vermuten, dass Sie vor einer Operation nicht ausreichend aufgeklärt wurden und einen Gesundheitsschaden erlitten haben, sollten Sie umgehend handeln:

    1. Fordern Sie Ihre vollständige Patientenakte an (Sie haben darauf einen gesetzlichen Anspruch)
    2. Dokumentieren Sie Ihren Gesundheitszustand und alle Beschwerden detailliert
    3. Sammeln Sie alle medizinischen Unterlagen, Arztbriefe und Befunde
    4. Notieren Sie Gespräche mit medizinischem Personal möglichst wortgetreu
    5. Suchen Sie eine zweite ärztliche Meinung zur Bewertung Ihres Zustands
  • Fristen

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    Wichtige Fristen beachten

    Bei Arzthaftungsfällen gelten verschiedene Fristen, die unbedingt eingehalten werden müssen:

    • Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab Kenntnis des Schadens und seiner Ursache
    • Bei Ansprüchen gegen Krankenhäuser in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft kann es kürzere Fristen geben
    • Die Beweislage verschlechtert sich mit zunehmendem zeitlichen Abstand erheblich
  • Gutachten einholen

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    Medizinischen Dienst der Krankenkassen einschalten

    Ihre Krankenkasse kann den Medizinischen Dienst (MD) mit einer Begutachtung beauftragen. Diese unabhängige Stellungnahme kann ein wichtiges Indiz für das Vorliegen eines Behandlungsfehlers sein. Das Gutachten ist für Sie kostenlos.

  • Rechtsberatung

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    Fachanwalt für Medizinrecht kontaktieren

    Fälle auf dem Gebiet der Arzthaftung zählen zu den komplexesten Rechtsgebieten, da sie medizinisches und juristisches Fachwissen gleichermaßen erfordern. Ein auf Medizinrecht spezialisierter Rechtsanwalt bietet Ihnen entscheidende Vorteile:

    • Kompetente Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten
    • Strategische Planung des weiteren Vorgehens
    • Fachkundige Kommunikation mit Ärzten, Gutachtern und Versicherungen
    • Erfahrung im Umgang mit typischen Abwehrstrategien der Gegenseite
    • Realistische Bewertung angemessener Schmerzensgeldbeträge
    • Psychologische Entlastung durch professionelle Prozessführung

    Ein Fachanwalt kann zudem auf ein Netzwerk unabhängiger medizinischer Sachverständiger zurückgreifen, die für die Beurteilung von Behandlungsfehlern unerlässlich sind.

  • Mut

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    Lassen Sie sich nicht entmutigen

    Der Weg zur Entschädigung kann mit gewissen Hürden verbunden sein, aber ein erfahrener Anwalt wird Sie auf diesem Weg begleiten. Sie sind nicht allein!

Rechte bei schwerwiegenden Gesundheitsschäden

Die Folgen einer halbseitigen Lähmung nach einer Gehirnoperation sind für Betroffene und ihre Familien kaum zu überschätzen. Das Urteil des OLG Frankfurt zeigt exemplarisch, dass bei schwerwiegenden Aufklärungsfehlern erhebliche Schmerzensgelder zugesprochen werden können. Diese finanziellen Leistungen können zwar den Gesundheitsschaden nicht ungeschehen machen, aber sie tragen dazu bei, die wirtschaftlichen Folgen abzumildern und eine angemessene Pflege zu ermöglichen.

Als Patient haben Sie ein Recht auf vollständige Aufklärung vor jedem medizinischen Eingriff. Wurde dieses Recht verletzt und sind Sie dadurch zu Schaden gekommen, sollten Sie Ihre Ansprüche konsequent verfolgen. Mit fachkundiger rechtlicher Unterstützung können Sie dafür sorgen, dass Ihre berechtigten Interessen gewahrt werden.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Thema Halbseitenlähmung nach einer Operation

Als Angehöriger können Sie sich mit einer Vollmacht des Betroffenen oder als gesetzlicher Betreuer um die rechtlichen Angelegenheiten kümmern. Sichern Sie alle medizinischen Unterlagen, fordern Sie die vollständige Patientenakte an und suchen Sie frühzeitig rechtlichen Rat bei einem Fachanwalt für Medizinrecht.

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von vielen Faktoren ab, insbesondere vom Ausmaß der Beeinträchtigung, dem Alter des Patienten und den konkreten Umständen des Einzelfalls. Bei schwerwiegenden Fällen mit lebenslanger Behinderung werden regelmäßig Schmerzensgelder im sechsstelligen Bereich zugesprochen werden. Das OLG Frankfurt am Main hat im Urteil vom 7.11.2000 (Az. 8 U 99/00) ein Schmerzensgeld von 250.000 DM (ca. 197.600 EUR) zuerkannt, was als Orientierungswert für vergleichbare Fallgestaltungen herangezogen werden kann.

Nein, bei Aufklärungsfehlern muss der Arzt bzw. das Krankenhaus nachweisen, dass eine ordnungsgemäße Aufklärung stattgefunden hat. Diese Beweislastverteilung verbessert Ihre prozessuale Position erheblich.

Die Kosten für einen Arzthaftungsprozess können erheblich sein, lassen sich aber durch verschiedene Maßnahmen absichern. Eine Rechtsschutzversicherung mit Deckung für Arzthaftungsfälle kann die Kosten übernehmen. Wichtig ist, dass der Baustein „Schadensersatz-Rechtsschutz“ versichert ist. Alternativ können Sie Prozesskostenhilfe beantragen, wenn Ihre finanziellen Verhältnisse dies rechtfertigen. Viele Fachanwälte bieten zudem ein kostenloses Erstgespräch an, um die Erfolgsaussichten zu prüfen.

Arzthaftungsverfahren sind komplex und dauern häufig mehrere Jahre. Dies liegt vor allem an der Notwendigkeit medizinischer Gutachten und den oft langwierigen Beweiserhebungen. Eine außergerichtliche Einigung mit der Haftpflichtversicherung des Arztes oder Krankenhauses kann den Prozess erheblich verkürzen und sollte daher stets geprüft werden. Im aussergerichtlichen Stadium dauert die Vertretung regelmäßig 1-1,5 Jahre.

Wie wir Ihnen helfen können

Wenn Sie Fragen zum Thema Behandlungsfehler bei Operationen und zu Krankenhausfehlern haben, vereinbaren Sie einen unverbindlichen und kostenlosen Termin unter 069 667741270.

Unsere Kanzlei für Medizinrecht in Frankfurt verfügt über jahrelange Erfahrung in der Unterstützung von Patienten, die einen Behandlungsfehler erlitten haben. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen.

Fachanwalt Christoph Mühl berät Sie umfassend, wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihre Halbseitenlähmung auf einem Ärztepfusch beruht. 

Häufige Fallkonstellationen bei neurologischen Schädigungen

Neben der fehlerhaften Aufklärung vor Gehirnoperationen gibt es im Arzthaftungsrecht weitere typische Szenarien, die zu halbseitigen Lähmungen führen können:

  1. Verzögerte Diagnose eines Schlaganfalls: Wenn Symptome eines Schlaganfalls nicht erkannt und nicht rechtzeitig behandelt werden, kann dies zu dauerhaften Lähmungen führen.
  2. Fehler bei der OP-Technik: Werden bei neurochirurgischen Eingriffen wichtige Hirnareale geschädigt, kann eine Hemiplegie die Folge sein.
  3. Komplikationen bei Tumor-Operationen: Bei der Entfernung von Hirntumoren kann es zu Durchblutungsstörungen oder direkten Nervenschädigungen kommen.
  4. Fehlinterpretation von CT-Bildern: Werden bildgebende Verfahren falsch ausgewertet, können wichtige Befunde übersehen werden.
  5. Mangelhafte Nachsorge: Nach neurochirurgischen Eingriffen kann eine unzureichende Überwachung zu spät erkannten Komplikationen führen.

Die rechtliche Bewertung ist stets komplex und erfordert eine sorgfältige Prüfung des Einzelfalls durch medizinische und juristische Experten.

Weitere häufige Fragen zu Halbseitenlähmung nach Operationen am Gehirn

Eine Halbseitenlähmung oder Hemiplegie bezeichnet eine vollständige Lähmung einer Körperhälfte, wobei sowohl Arm und Bein als auch Teile des Gesichts betroffen sein können. Bei einer Hemiparese handelt es sich dagegen um eine unvollständige Lähmung einer Körperhälfte. Der Unterschied liegt im Ausmaß der Bewegungseinschränkung: Während bei der Hemiplegie die Motorik auf der betroffenen Seite komplett ausgefallen ist, sind bei der Hemiparese noch Restbewegungen möglich. Beide Zustände können durch Schädigungen im Gehirn verursacht werden.

Die häufigsten Ursachen einer Halbseitenlähmung sind:

  • Schlaganfall (häufigste Ursache)
  • Gehirntumore und deren operative Entfernung
  • Schädel-Hirn-Traumata
  • Entzündliche Erkrankungen des zentralen Nervensystems
  • Komplikationen bei neurochirurgischen Eingriffen
  • Blutungen im Gehirn
  • Sauerstoffmangel im Gehirn

Eine plötzlich auftretende Halbseitenlähmung ist immer als Notfall zu betrachten, da sie häufig die Folge eines Schlaganfalls sein kann. Bei einem Schlaganfall sterben mit jeder Minute ohne Behandlung etwa 1,9 Millionen Nervenzellen ab. Die schnelle Diagnose mittels CT oder MRT und die umgehende Therapie im Krankenhaus können entscheidend sein, um das Ausmaß der dauerhaften Schädigung zu begrenzen. Je früher die Behandlung beginnt, desto besser sind die Chancen auf Wiederherstellung der Funktionen.

Bei einer Halbseitenlähmung können folgende Bereiche betroffen sein:

  • Arme und Beine einer Körperhälfte
  • Gesichtsmuskulatur (Gesichtslähmung)
  • Zungenmuskulatur und Schluckmechanismus
  • Sprachzentrum, was zu Sprachstörungen führen kann
  • Sensibilitätsstörungen auf der gelähmten Seite
  • Beeinträchtigung der Tiefensensibilität
  • Visuelle Wahrnehmung (Gesichtsfeldausfälle)
  • Kognitive Funktionen (Aufmerksamkeit, Konzentration)

Bei einer Lähmung der linken Körperhälfte liegt die Schädigung in der rechten Gehirnhälfte und umgekehrt, da sich die Nervenbahnen im Stammhirn kreuzen.

  • Klinische neurologische Untersuchung
  • Bildgebende Verfahren wie CT und MRT
  • In manchen Fällen ein EEG zur Überprüfung der Hirnaktivität
  • Neurologische Funktionsprüfungen zur Bestimmung des Schweregrads
  • Bei Patienten, die nach einer neurochirurgischen OP eine Halbseitenlähmung entwickeln, wird meist umgehend ein CT oder MRT durchgeführt, um die Ursache (z.B. Nachblutung, Ödem) zu identifizieren und gegebenenfalls einen erneuten operativen Eingriff einzuleiten.

    Die Behandlung einer Halbseitenlähmung umfasst verschiedene Therapiemaßnahmen:

    1. Akutbehandlung:
      • Medikamentöse Therapie (z.B. Cortison zur Abschwellung)
      • Gegebenenfalls erneute operative Intervention
    2. Rehabilitationsphase:
      • Physiotherapie zur Förderung der Beweglichkeit
      • Ergotherapie für Alltagskompetenzen
      • Logopädie bei Sprach- und Schluckstörungen
      • Neuropsychologisches Training
      • Einsatz von Hilfsmitteln (Rollstuhl, Orthesen)
    3. Langzeittherapie:
      • Fortführung der Physio- und Ergotherapie
      • Behandlung von Spastiken
      • Psychotherapeutische Begleitung

    Experten in spezialisierten Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen bieten interdisziplinäre Konzepte, die auf die individuelle Ausprägung der Lähmung abgestimmt sind.

    Die Prognose einer Halbseitenlähmung nach einer Gehirn-OP hängt von verschiedenen Faktoren ab:

    • Ausmaß und Lokalisation der Hirnschädigung
    • Zeitpunkt des Behandlungsbeginns
    • Alter und allgemeiner Gesundheitszustand des Patienten
    • Intensität der Rehabilitation

    In einigen Fällen kann sich eine Halbseitenlähmung vorübergehend bessern oder sogar vollständig zurückbilden, wenn die Lähmung durch ein Ödem (Schwellung) verursacht wurde, das sich zurückbildet. Bei einer direkten Schädigung von Hirngewebe ist eine komplette Wiederherstellung seltener. Dennoch können durch intensive Reha-Maßnahmen oft deutliche Fortschritte erzielt und die Lebensqualität deutlich verbessert werden.

    Die Rehabilitation ist der zentrale Baustein in der Behandlung einer Halbseitenlähmung. Sie umfasst:

    • Frührehabilitation bereits im Krankenhaus
    • Anschließende stationäre neurologische Rehabilitation
    • Ambulante Weiterbehandlung

    Der Therapeut arbeitet dabei an der Wiederherstellung von Bewegungsabläufen, dem Umgang mit Spastiken und der Verbesserung der Selbstständigkeit. Je früher und intensiver die Rehabilitation beginnt, desto besser sind die Chancen auf eine Verbesserung der motorischen Funktionen. Die Reha zielt nicht nur auf körperliche Fortschritte ab, sondern unterstützt auch die psychische Verarbeitung und soziale Reintegration des Betroffenen.

    Wenn Ihre Halbseitenlähmung auf einen ärztlichen Fehler zurückzuführen ist, haben Sie folgende Ansprüche:

    1. Schmerzensgeld: Für körperliche und seelische Leiden
    2. Schadensersatz für materielle Schäden:
      • Verdienstausfall
      • Behandlungskosten
      • Kosten für Hilfsmittel und behindertengerechte Umbaumaßnahmen
      • Pflegekosten
      • Mehraufwand im täglichen Leben

    Bei einer schweren Halbseitenlähmung kann das Schmerzensgeld erheblich sein. Die Beträge können je nach Schwere der Einschränkung bei mehreren Hunderttausend Euro liegen.

    Der Nachweis eines Behandlungsfehlers bei einer Halbseitenlähmung nach einer Operation erfordert:

    1. Umfassende Dokumentation:
      • Sämtliche Krankenunterlagen sichern
      • OP-Berichte und Aufklärungsbögen anfordern
      • Pflegedokumentation einsehen
    2. Medizinisches Gutachten:
      • Ein unabhängiger Facharzt muss den Behandlungsfehler bestätigen
      • Alternativen Kausalverlauf darstellen
    3. Beweiserleichterungen:
      • Bei schweren Behandlungsfehlern kann eine Beweislastumkehr greifen
      • Bei Aufklärungsmängeln muss der Arzt die ordnungsgemäße Aufklärung beweisen

    Ein spezialisierter Fachanwalt für Medizinrecht kann Sie bei der Beweissicherung unterstützen und die richtigen Gutachter einschalten.

    Bei einer Halbseitenlähmung haben Sie Anspruch auf zahlreiche Hilfsmittel und Unterstützungsleistungen:

    1. Medizinische Hilfsmittel:
      • Rollstuhl oder Elektrorollstuhl
      • Gehhilfen
      • Orthesen für die gelähmte Extremität
      • Spezielle Lagerungshilfen
    2. Leistungen der Pflegeversicherung:
      • Einstufung in einen Pflegegrad
      • Pflegegeld oder Pflegesachleistungen
      • Tages- und Nachtpflege
      • Verhinderungspflege
    3. Leistungen zur Teilhabe:
      • Behindertengerechter Umbau der Wohnung
      • Kfz-Hilfen
      • Berufliche Rehabilitation
    4. Schwerbehindertenausweis mit entsprechenden Merkzeichen

    Wichtig ist eine frühzeitige Beantragung, wobei Sie sich durch Sozialverbände oder den Sozialdienst der Rehabilitationseinrichtung unterstützen lassen können.

    Die Auswirkungen einer Halbseitenlähmung auf das Berufsleben hängen vom Schweregrad der Lähmung und Ihrem bisherigen Tätigkeitsfeld ab:

    1. Bei leichteren Formen:
      • Anpassung des Arbeitsplatzes (technische Hilfen)
      • Reduzierung der Arbeitszeit
      • Berufliche Wiedereingliederung
    2. Bei schwereren Formen:
      • Umschulung auf eine geeignete Tätigkeit
      • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
      • Gegebenenfalls Erwerbsminderungsrente

    Der Integrationsfachdienst und die Deutsche Rentenversicherung bieten Beratung und Unterstützung bei der beruflichen Wiedereingliederung. Bei einer schweren spastischen Lähmung kann auch eine volle Erwerbsminderungsrente in Betracht kommen.

    Das Leben mit einer Halbseitenlähmung erfordert Anpassungen im Alltag:

    1. Wohnraumanpassung:
      • Barrierefreier Umbau
      • Haltegriffe und Rampen
      • Spezielle Möbel und Sanitärausstattung
    2. Alltagshilfen:
      • Einarmige Techniken erlernen
      • Spezielle Hilfsmittel für Küche und Hygiene
      • Elektronische Helfer und Sprachsteuerung
    3. Mobilität:
      • Rollstuhl oder E-Rollstuhl
      • Angepasstes Fahrzeug
      • Nutzung spezieller Transportdienste
    4. Tagesstruktur:
      • Regelmäßige Therapieeinheiten
      • Ausreichend Pausen einplanen
      • Aktivitäten an Energielevel anpassen

    Mit der Zeit entwickeln viele Betroffene erstaunliche Strategien, um ihre Selbstständigkeit zu maximieren und eine neue Form der Normalität zu etablieren.

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