Hirnschaden bei der Geburt: Der tragische Fall unseres Mandanten und seine weitreichenden Folgen.

Hirnschaden bei der Geburt

Hirnschaden bei der Geburt? Erfahren Sie, welche Rechte Ihnen nach Behandlungsfehlern zustehen.

Christoph Mühl

Rechtsanwalt – Patientenanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht, Frankfurt

Sauerstoffmangel während der Geburt hat schwerwiegende Folgen.

Die Ankunft eines neuen Lebens ist ein Ereignis voller Hoffnung. Doch ein Behandlungsfehler mit einem daraus resultierenden Hirnschaden bei der Geburt kann diesen Moment unwiderruflich in eine Quelle tiefgreifender Sorge und lebenslanger Herausforderungen verwandeln. 

Der Fall unseres Mandanten, dessen Start ins Leben durch eine Kette von Behandlungsfehlern während seiner Geburt in den Helios Dr. Horst Schmidt Klinik (HSK) Wiesbaden zu einer schweren gesundheitlichen Tragödie wurde, beleuchtet die gravierenden Konsequenzen von Sauerstoffmangel unter der Geburt und den zermürbenden Kampf seiner Eltern um Gerechtigkeit. 

Im Zentrum steht die Diagnose einer hypoxisch-ischämischen Enzephalopathie (HIE). Das ist ein schwerer Hirnschaden, der als Folge des Behandlungsfehlers bei der Geburt das Leben unseres Mandanten und seiner Familie für immer verändert hat.

Unsere Mandanten vertrauen uns.

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Die Chronologie von vermeidbaren Behandlungsfehler im Kreißsaal.

Die Mutter unseres Mandanten wurde mit vorzeitiger Wehentätigkeit in den HSK Wiesbaden aufgenommen. Der Muttermund war bereits 8 cm geöffnet. Eine Ultraschalluntersuchung durch die diensthabende Ärztin ergab eine sogenannte Sternguckerstellung des Kindes. Dabei handelt es sich um eine Hinterhauptslage. Sie birgt bekanntermaßen Risiken für den Geburtsverlauf und erfordert ein besonders sorgfältiges Geburtsmanagement.

Leider kam es bei der Geburt zu mehreren falschen Einschätzungen und gefährlichen Verzögerungen. Besonders die später hinzugezogene Oberärztin traf dabei folgenschwere Entscheidungen:

  • Zu spät auf Notzeichen des Babys reagiert: Man bemerkte, dass der Herzschlag des Babys langsamer wurde – ein ernstes Warnsignal. Es vergingen wertvolle elf Minuten, in denen das Baby immer weniger Sauerstoff bekam, bevor man überhaupt eine zuverlässige Herztonmessung (CTG) direkt am Köpfchen des Babys durchführen konnte. Obwohl klar war, dass es dem Baby nicht gut ging und die Herztöne schlecht waren, entschied die Oberärztin, einfach weiter abzuwarten. Eine genaue Überwachung der Herztöne wäre aber extrem wichtig gewesen. Dieses Abwarten war ein erster schwerer Fehler.
  • Wichtiges Medikament nicht gegeben: Schon kurz nachdem die Oberärztin entschieden hatte abzuwarten, und dann noch einmal etwa fünf Minuten später, schlugen die Assistenzärztin und die Hebamme vor, ein wehenhemmendes Mittel zu geben. Das hätte die Situation für das Baby vielleicht entspannen können. Doch die Oberärztin lehnte dies fälschlicherweise ab und bestand darauf, weiter zu warten – obwohl es dem Baby immer schlechter ging.
  • Wichtige Blutuntersuchung beim Baby zu spät gemacht: Es gab schon seit 16 bis 18 Minuten klare Anzeichen im CTG, dass dem Baby Blut vom Köpfchen hätte abgenommen werden müssen, um den Sauerstoffgehalt zu prüfen (eine sogenannte Mikroblutuntersuchung oder MBU). Doch erst nach weiterem schädlichem Zuwarten und weil die Geburt nicht voranging, ordnete die Oberärztin diese Untersuchung an. Das Ergebnis war alarmierend: Der pH-Wert im Blut des Babys war viel zu niedrig (6,92). Das zeigte deutlich, dass das Baby schon länger unter starkem Sauerstoffmangel litt. Auch diese Verzögerung war ein schwerer Fehler.
  • Kinderärzte viel zu spät gerufen: Schon früher während der Geburt hatten andere Mitarbeiter vorgeschlagen, die Kinderärzte zu informieren. Die Oberärztin hatte das aber abgelehnt. Selbst nach dem alarmierenden Ergebnis der Blutuntersuchung dauerte es noch einmal sechs Minuten, bis die Kinderklinik endlich benachrichtigt wurde.
  • Schwierige Geburt und Wiederbelebung: Von der Benachrichtigung der Kinderärzte bis zur Geburt des Babys vergingen noch einmal sieben entscheidende Minuten. Das Baby kam schließlich nach einem missglückten Versuch mit der Saugglocke und einem Dammschnitt zur Welt. Es war schlaff, blau angelaufen, hatte keinen Herzschlag und atmete nicht selbstständig. Das Notfallteam der Kinderklinik musste es über acht Minuten lang wiederbeleben. Die Werte direkt nach der Geburt (APGAR-Score 0/0/7 und Nabelschnur-pH-Wert 6,83) zeigten, wie schwer der Sauerstoffmangel aufgrund der vorherigen Fehler gewesen war.

Ein unabhängiger Gutachter hat diese Fehler später bestätigt.

  • Verzögerte Reaktion auf fetalen Distress

    1

    Zunehmende Sauerstoffunterversorgung

    Eine korrekte CTG-Auswertung und -Überwachung sind essenziell.

  • Wehenhemmende Mittel

    2

    Abgelehnte Notfall-Tokolyse

    Eine Bolustokolyse (wehenhemmendes Mittel) wäre erforderlich.

  • Kopfhautblutentnahme

    3

    Verzögerte Mikroblutuntersuchung

    Ein saurer pH-Wert (6,92) ist ein klares Zeichen für den bereits fortgeschrittenen Sauerstoffmangel beim Kind.

  • Saugglocke rutscht ab

    4

    Schwierige Geburt und Reanimation

    Die Geburt erfolgte erst nach einem gescheiterten ersten Versuch mittels Saugglocke (Vakuumextraktion) und Dammschnitt.

Die Diagnose: Hypoxisch-ischämische Enzephalopathie (HIE) und ihre lebenslangen Folgen für ein Kind.

Die Folgen des schweren Sauerstoffmangels, bedingt durch die Behandlungsfehler, waren verheerend. Unser Mandant erfüllte alle Kriterien für eine Asphyxie und eine hypoxisch-ischämische Enzephalopathie (HIE), einen schweren Hirnschaden. Er wurde einer Hypothermiebehandlung (Kühltherapie) für 72 Stunden unterzogen, um das Ausmaß der Hirnschädigung zu begrenzen. Diese Kühlbehandlung, auch Kältetherapie genannt, versetzt den kleinen Körper in eine Art Energiesparmodus, um dem Gehirn eine Chance zur Regeneration zu geben. Für Eltern bedeutet dies oft eine quälende Trennung vom Neugeborenen und die Belastung, ihr Kind sediert und unter Schmerzmitteln zu sehen. Die Elterninformation zur Kühltherapie bei HIE ist hierbei ein wichtiger, oft aber auch belastender Aspekt.

Ein aEEG (amplitude-integriertes EEG) zeigte eine supprimierte Hirnaktivität. Es bestand der Verdacht auf cerebrale Krampfanfälle. Die langfristigen Beeinträchtigungen unseres Mandanten sind gravierend und bestimmen seinen Alltag und den seiner Familie:

  • Massive sprachliche Defizite

    1

    Eine schwere rezeptive und expressive Sprachentwicklungsstörung macht eine normale Kommunikation unmöglich. Er kann Bedürfnisse nicht äußern und versteht Gesprochenes kaum.

  • Schwerste Entwicklungsstörungen

    2

    Das Kind benötigt in allen Lebensbereichen permanent Unterstützung – bei Körperhygiene, An- und Auskleiden, Essen und Trinken. Es kann Gefahren nicht einschätzen. Die Entwicklungsverzögerung nach Asphyxie ist sehr deutlich wahrnehmbar.

  • Pflegegrad 3

    3

    Der Grad seiner Behinderung (GdB 40) resultierte in der Einstufung in Pflegegrad 3. Die Eltern leisten einen immensen Pflegeaufwand, der in einem Pflegetagebuch dokumentiert wird, um den Voraussetzungen für Pflegegrad 3 beim Kind gerecht zu werden.

  • Dauerschaden

    4

    Die Prognose ist ein Dauerschaden mit lebenslanger Abhängigkeit von fremder Hilfe. Ein selbstbestimmtes Leben ist für unseren Mandanten in weite Ferne gerückt.

Festgestellter grober Behandlungsfehler und Forderung nach Schadensersatz für den Hirnschaden bei der Geburt.

Wir, als anwaltliche Vertretung unseres Mandanten und seiner Eltern, machen die behandelnden Ärzte und die Klinik für die Kette von groben Behandlungsfehlern verantwortlich. Ein grober Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt eindeutig gegen bewährte medizinische Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstößt und einen Fehler macht, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint. Die spezifischen Fehler umfassen:

  • Unzureichende Überwachung und Dokumentation der Wehentätigkeit.
  • Verzögerte Erkennung und Reaktion auf die kindliche Bradykardie (CTG Fehlinterpretation und deren Folgen).
  • Verzögerte Durchführung einer Notfall-Tokolyse (Tokolyse verweigert, Geburt mit Konsequenzen).
  • Verzögerte Durchführung der MBU (MBU verspätet mit Risiken).

Im Falle eines groben Behandlungsfehlers kommt es im deutschen Arzthaftungsrecht zur Beweislastumkehr. Das bedeutet, nicht mehr der Patient muss den vollen Kausalzusammenhang zwischen Fehler und Schaden beweisen, sondern die Klinik oder der Arzt muss beweisen, dass der Schaden auch ohne den Fehler eingetreten wäre. Dies ist ein wichtiger Aspekt für Patientenrechte bei Arztfehlern.

Wir fordern von den HSK Wiesbaden und den Ärzten erheblichen Schadensersatz und ein Schmerzensgeld für unseren Mandanten von mindestens 500.000 €. Diese Summe orientiert sich an vergleichbaren Urteilen aus der Schmerzensgeldtabelle für Geburtsschäden, etwa einem des OLG Hamm (Az. 26 U 102/20). Berücksichtigt man den gestiegenen Lebenshaltungsindex, entspräche dies heute ca. 535.000 €. Die Höhe des Schmerzensgeldes bei HIE beim Kind ist oft ein zentraler Punkt.

Der vorläufige Gesamtbetrag der Forderungen beläuft sich auf über 1.000.000 €. Sie umfassen insbesondere:

  • Immateriellen und materiellen Vorbehalt

    1

    Für zukünftige, heute nicht absehbare Schäden.

  • Haushaltsführungsschaden

    2

    Der Mandant wird nie einen eigenen Haushalt führen können.

  • Vermehrte Bedürfnisse

    3

    Therapie- und Betreuungsaufwand

  • Erwerbs- und Rentenschaden

    4

    Der Mandant wird voraussichtlich nie einer geregelten Arbeit nachgehen können – ein typischer Schadensersatzanspruch bei Geburtsschäden.

  • Pflegemehrbedarf

    5

    Eine lebenslange, intensive Pflege wird erforderlich sein.

Die Belastung für Eltern: Zwischen Trauma, Bürokratie und der Suche nach Unterstützung

Ein Geburtsschaden wie der unseres Mandanten ist für seine Eltern ein tiefer Schock und oft ein lebenslanges Trauma.

Viele Väter und Mütter entwickeln Symptome einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS), leiden unter Alpträumen, Flashbacks und Beziehungsproblemen.

Die psychische Belastung für Eltern nach einem Geburtsschaden ist immens.

Hinzu kommt der zermürbende Kampf mit der Bürokratie:

  • Anträge auf Pflegegrad für das Kind,
  • Auseinandersetzungen mit dem Medizinischen Dienst (MD) bei der MD Begutachtung des Kindes,
  • das Führen eines detaillierten Pflegetagebuchs bei HIE, um den Hilfebedarf nachzuweisen,
  • Widerspruch beim Pflegegrad oder gegen abgelehnte Leistungen bzw. Reha-Maßnahmen.

Viele Eltern fühlen sich alleingelassen und kämpfen für die Rechte ihres behinderten Kindes, oft ein wahrer Kampf gegen die Bürokratie nach einem Geburtsschaden.

In dieser schweren Zeit ist Unterstützung unerlässlich:

  • Juristische Hilfe: Ein Fachanwalt für Medizinrecht mit Spezialisierung auf Geburtsschäden und Behandlungsfehler bei der Schwangerschaft ist entscheidend. Er kann die Erfolgsaussichten einer Klage prüfen und die Schadensersatzansprüche geltend machen. Medizinische Unterstützung: Frühförderung, spezialisierte Therapien und ärztliche Betreuung sind für Kinder mit HIE überlebenswichtig.
  • Psychologische Unterstützung: Beratungsstellen können erste Anlaufstellen sein. Auch Selbsthilfegruppen für Eltern von Kindern mit Behinderungen (z.B. von der Lebenshilfe, dem bvkm oder dem Sozialverband VdK) bieten wertvollen Austausch und Beistand. Es gibt zwar wenige explizite HIE Selbsthilfegruppen in Deutschland, aber allgemeine Gruppen können sehr hilfreich sein.
  • Information und Aufklärung: Über Patientenrechte bei der Geburt und die ärztliche Aufklärungspflicht sollten sich Eltern informieren. Seriöse Gesundheitsportale wie gesund.bund.de oder patienten-information.de bieten allgemeine medizinische Informationen.

Was tun bei einem Hirnschaden bei der Geburt?

Wenn Eltern davon überzeugt sind, dass es bei ihrem Kind zu einem Hirnschaden bei der Geburt gekommen ist:

  • Gedächtnisprotokoll anfertigen

    1

    Schreiben Sie detailliert auf, was wann passiert ist. Notieren Sie Anzeichen für ärztliche Fehler bei der Geburt.

  • Patientenunterlagen anfordern

    2

    Sie haben ein Recht auf Einsicht in die vollständigen medizinischen Unterlagen.

  • Zweitmeinung einholen

    3

    Konsultieren Sie andere Ärzte.

  • Rechtsberatung suchen

    4

    Kontaktieren Sie frühzeitig einen spezialisierten Anwalt für Geburtsschäden. Fragen Sie nach einer kostenlosen Ersteinschätzung.

  • Dokumentieren Sie den Alltag

    5

    Führen Sie ein Pflegetagebuch und sammeln Sie alle Belege für Ausgaben.

Der Fall unseres Mandanten ist ein erschütterndes Beispiel dafür, wie Fehler im Geburtsmanagement, insbesondere bei bekannten Risikofaktoren wie einer Sternguckerlage und auffälligem CTG, zu einer vermeidbaren Tragödie führen können. 

Er unterstreicht die Notwendigkeit einer lückenlosen Überwachung, schneller und adäquater Reaktionen im Kreißsaal und die fundamentalen Rechte der Eltern bei einem Geburtsschaden im Krankenhaus

Der lange Weg zu Gerechtigkeit und einer angemessenen Versorgung für unseren Mandanten nähert sich gegenwärtig dem Ende. Denn wir befinden uns in Vergleichsverhandlungen mit der Klinik. 

Für betroffene Familien ist es wichtig zu wissen: Sie sind nicht allein. Bei einem Hirnschaden bei der Geburt gibt es Wege, professionelle Hilfe und umfassende Unterstützung zu finden, um für die Rechte des Kindes und der Familie zu kämpfen.

Bester Anwalt für hypoxisch ischämische Enzephalopathie

Häufige Fragen zum Thema Hirnschaden bei der Geburt:

Ein Behandlungsfehler bei der Geburt liegt vor, wenn medizinisches Personal (Ärzte, Hebammen, Pflegekräfte) von den anerkannten medizinischen Standards abweicht und dadurch die Gesundheit von Mutter oder Kind geschädigt wird. Dies kann durch falsches Handeln oder Unterlassen geschehen.

Typische Fehler mit gravierenden Folgen umfassen:

  • Verzögerte Reaktion auf Anzeichen von fetalem Distress (z.B. auffälliges CTG).
  • Fehlinterpretation von Untersuchungsergebnissen (z.B. CTG, Ultraschall).
  • Nicht oder zu spät durchgeführte notwendige Interventionen (z.B. Not-Kaiserschnitt, Tokolyse, MBU).
  • Fehler bei der Geburtsleitung bei bekannten Risikofaktoren (z.B. Sternguckerlage).

Die hypoxisch-ischämische Enzephalopathie (HIE) ist ein schwerer Hirnschaden durch Sauerstoffmangel und Minderdurchblutung des Gehirns während oder nach der Geburt. Folgen können lebenslange neurologische Beeinträchtigungen sein, wie schwere Entwicklungs- und Sprachstörungen, Pflegebedürftigkeit und die Unfähigkeit, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.

Alarmierende Anzeichen sind:

  • Ein niedriger APGAR-Score (z.B. 0/0/7).
  • Ein saurer pH-Wert im Nabelschnurblut (z.B. unter 7,0).
  • Schlapper Muskeltonus, fehlende/schwache Atmung, bläuliche Hautfarbe (Zyanose).
  • Notwendigkeit einer sofortigen Reanimation.

Ein (einfacher) Behandlungsfehler ist eine Abweichung vom medizinischen Standard. Der Patient muss den Ursachenzusammenhang zwischen Fehler und Schaden voll beweisen. Ein grober Behandlungsfehler ist ein schwerwiegender, unverständlicher Verstoß gegen medizinische Regeln. Hier kommt es zur Beweislastumkehr: Die Klinik/der Arzt muss beweisen, dass der Schaden nicht durch den Fehler verursacht wurde. Dies erleichtert die Rechtsdurchsetzung für Patienten erheblich.

Vollständige Einsicht in die medizinischen Unterlagen.
  • Eine Kopie der Unterlagen.
  • Einholung einer Zweitmeinung.
  • Juristische Beratung und Vertretung.
  • Forderung von Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Bestätigung eines Fehlers.
  • Schmerzensgeld: Für Schmerzen, Leiden und Verlust an Lebensqualität.
  • Materieller Schadensersatz: Kosten für Pflegemehrbedarf, vermehrte Bedürfnisse (Therapien, Hilfsmittel), Haushaltsführungsschaden, Erwerbs- und Rentenschaden.
  • Vorbehalt für Zukunftsschäden: Absicherung für heute nicht absehbare Schäden.
  • Ansprüche auf Schadensersatz wegen Behandlungsfehlern bei der Geburt verjähren in der Regel nach drei Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist UND die Geschädigten (Eltern für ihr Kind) von den Umständen und der Person des Schädigers Kenntnis erlangten oder hätten erlangen müssen. Bei Minderjährigen gibt es Besonderheiten. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist entscheidend, um keine Fristen zu versäumen. Maximal verjähren Ansprüche nach 30 Jahren.

    Gedächtnisprotokoll anfertigen (was, wann, wer, welche Beobachtungen).
  • Geburtsunterlagen (Kopie der Krankenakte) anfordern.
  • Zweitmeinung einholen.
  • Frühzeitig einen Fachanwalt für Medizinrecht (Spezialisierung Geburtsschäden) kontaktieren.
  • Juristische Hilfe: Fachanwälte für Medizinrecht.
  • Medizinische Unterstützung: Frühförderstellen, spezialisierte Therapeuten, Kinderärzte, Sozialpädiatrische Zentren (SPZs).
  • Psychologische Unterstützung: Beratungsstellen, Therapeuten, Selbsthilfegruppen.
  • Information und Aufklärung: Patientenberatungsstellen, seriöse Gesundheitsportale.
  • Wie wir Ihnen beim Hirnschaden bei der Geburt helfen können:

    Wenn Sie Fragen zum Thema

    haben, vereinbaren Sie einen unverbindlichen und kostenlosen Termin unter 069 667741270.

    Unsere Kanzlei für Medizinrecht in Frankfurt verfügt über jahrelange Erfahrung in der Unterstützung von Patienten, die einen Behandlungsfehler erlitten haben. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen.

    Fachanwalt Christoph Mühl ist Spezialist für Arzthaftungsrecht berät Sie umfassend, wenn Sie den Verdacht haben, dass es bei Ihrem Baby zu einem Hirnschaden bei der Geburt gekommen ist. 

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