Unzureichende Überwachung bei der Geburt:
Ein Junge erlitt bei seiner Geburt aufgrund eines groben ärztlichen Behandlungsfehlers eine schwere Hirnschädigung (hypoxische Enzephalopathie). Dieser Sauerstoffmangel führte zu einer Vielzahl an schweren Behinderungen, darunter:
- Körperliche Behinderungen: Dyskinetische Cerebralparese, Störungen der Motorik und des Gleichgewichts, Muskelverspannungen, Schluckstörungen, Inkontinenz.
- Geistige Behinderungen: Allgemeine Entwicklungsstörung, Sprachstörungen, Lernschwierigkeiten.
- Neurologische Störungen: Epilepsie, Störung der Atemfunktion.
Behandlungsfehler:
Die Ursache für die Schädigung lag in einer unzureichenden Überwachung des Kindes während der Geburt. Die Kardiotokographie (CTG), ein Verfahren zur Überwachung der Herzfrequenz des Kindes im Mutterleib, wurde fehlerhaft durchgeführt. Zudem wurde zu spät ärztliche Hilfe hinzugezogen.
Folgen:
Die Folgen für den Jungen sind tiefgreifend und lebenslang. Er ist vollständig abhängig von fremder Hilfe und kann kein selbstständiges Leben führen. Trotz der schweren Behinderungen verfügt er über eine gewisse soziale Kompetenz und kann Emotionen zeigen.
Entscheidung des Gerichts:
Das Landgericht Koblenz sprach dem Jungen ein Schmerzensgeld von 475.000 Euro zu (Urteil vom 30.07.2014 – 10 O 35/10), zusätzlich besteht ein weiterer immaterieller Schadensersatzanspruch. Die hohe Summe spiegelt die Schwere der Verletzungen und die damit verbundenen Lebensumstände wider.
Fazit:
Das Urteil unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen medizinischen Betreuung während der Geburt. Fehlende oder unzureichende Überwachung kann zu schwerwiegenden und lebensverändernden Folgen führen. Die Geschädigten haben in solchen Fällen einen Anspruch auf Schadensersatz.