Behandlungsfehler bei Krebs, Frankfurt.

Behandlungsfehler bei Krebserkrankungen: Wenn die Diagnose oder Therapie fehlschlägt.

Die Diagnose Krebs ist ein tiefgreifender Einschnitt. Umso wichtiger ist eine schnelle und korrekte Behandlung. Doch was passiert, wenn Ärzten dabei Fehler unterlaufen? Ein Behandlungsfehler bei einer Krebserkrankung kann für Betroffene gravierende Folgen haben – von verschlechterten Heilungschancen bis hin zum Verlust wertvoller Lebenszeit.

Als spezialisierte Kanzlei für Medizinrecht stehen wir Ihnen in dieser schweren Zeit zur Seite. Wir klären Sie über Ihre Rechte auf und helfen Ihnen, Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld konsequent durchzusetzen.

Was gilt als Behandlungsfehler in der Onkologie?

Nicht jede Komplikation oder ein unerwünschter Therapieverlauf ist automatisch ein Behandlungsfehler. Von einem Fehler spricht man, wenn ein Arzt oder ein Krankenhaus den anerkannten medizinischen Facharztstandard missachtet hat. Das bedeutet, es wurde anders gehandelt, als es ein sorgfältiger und gewissenhafter Arzt in der gleichen Situation getan hätte, und dieser Fehler hat zu einem Schaden bei Ihnen geführt.

Häufige Fehlerquellen bei der Behandlung von Krebserkrankungen

Unsere Erfahrung zeigt, dass sich Fehler in der Onkologie oft auf bestimmte Bereiche konzentrieren. Dazu gehören insbesondere:

Verzögerte oder fehlerhafte Diagnose:

  • Eindeutige Symptome werden ignoriert oder falsch gedeutet.
  • Notwendige diagnostische Maßnahmen (z. B. Biopsie, MRT, CT) werden zu spät oder gar nicht eingeleitet.
  • Befunde aus der Radiologie oder Pathologie werden falsch interpretiert.

Fehler bei der Therapie:

  • Eine falsche oder nicht für die Krebsart geeignete Therapie wird gewählt (z. B. falsches Chemotherapeutikum).
  • Fehler bei der Dosierung von Medikamenten oder bei der Bestrahlung.
  • Operative Eingriffe werden fehlerhaft durchgeführt, zum Beispiel wenn ein Tumor nicht vollständig entfernt wird.

Mangelnde Aufklärung und Organisation:

  • Der Patient wird nicht ausreichend über die Risiken einer Behandlung aufgeklärt.
  • Fehler in der Organisation der Nachsorge, die zu einem verspäteten Erkennen eines Rezidivs (Wiederauftreten des Krebses) führen.

Wir unterstützen seit 2008 betroffene Patienten bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche.

Welche Schritte sollten Sie einleiten? Benötigen Sie anwaltliche Unterstützung? Welche Anforderungen müssen erfüllt sein? Wir beantworten alle Ihre Fragen und zeigen Ihnen eine auf Sie zugeschnittene Lösung.

Christoph Mühl

Rechtsanwalt – Arzthaftungsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht, Frankfurt

Ihre Rechte als Patient: Schadensersatz und Schmerzensgeld

Steht ein Behandlungsfehler im Raum, können Ihnen als geschädigtem Patienten verschiedene Ansprüche zustehen:

  • Schmerzensgeld: Als Ausgleich für die erlittenen Schmerzen, die seelische Belastung und den Verlust an Lebensqualität.
  • Schadensersatz: Umfasst alle materiellen Schäden, die durch den Fehler entstanden sind. Dazu zählen zum Beispiel:
    • Verdienstausfall und Rentenschäden
    • Kosten für zusätzliche Behandlungen
    • Fahrtkosten und Pflegekosten
    • Haushaltsführungsschaden

Wie wir Ihnen helfen können: Der Weg zur Klärung

Der Vorwurf eines Behandlungsfehlers muss sorgfältig geprüft und rechtlich fundiert belegt werden. Als Ihr erfahrener Partner im Medizinrecht gehen wir systematisch vor:

  1. Kostenfreie Ersteinschätzung: In einem ersten Gespräch schildern Sie uns Ihren Fall. Wir prüfen die grundsätzlichen Erfolgsaussichten und klären Sie transparent über die nächsten Schritte auf.
  2. Anforderung der Behandlungsunterlagen: Wir fordern Ihre vollständigen Patientenakten von den behandelnden Ärzten und Kliniken an.
  3. Medizinische Begutachtung: Wir arbeiten mit unabhängigen medizinischen Sachverständigen zusammen, die Ihre Unterlagen prüfen und beurteilen, ob ein Verstoß gegen den Facharztstandard vorliegt.
  4. Durchsetzung Ihrer Ansprüche: Mit einem fundierten Gutachten konfrontieren wir die Gegenseite und setzen Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz außergerichtlich oder, falls nötig, vor Gericht durch.

Nehmen Sie Kontakt auf – Wir kämpfen für Ihr Recht

Der Verdacht auf einen Behandlungsfehler wiegt schwer. Zögern Sie nicht, sich professionelle Unterstützung zu suchen. Wir verstehen Ihre Situation und setzen unser gesamtes Fachwissen für Sie ein.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles. Sie erreichen unsere Kanzlei in Frankfurt am Main telefonisch oder über unser Kontaktformular.

Folgen von Fehlern bei Krebs-Behandlungen: Wenn wertvolle Zeit verloren geht.

Eine verspätete oder falsche Krebsdiagnose kann schwerwiegende Folgen haben und den weiteren Krankheitsverlauf erheblich beeinflussen. Zu den möglichen Konsequenzen zählen:

  1. Weiter fortgeschrittenes Tumorwachstum: Ein verspäteter Therapiebeginn kann dazu führen, dass der Tumor wächst und sich ausbreitet, was die Behandlung erschwert und die Prognose verschlechtert.
  2. Notwendige, aber risikoreichere Therapien: In fortgeschrittenen Stadien sind oft aggressivere Behandlungen erforderlich, die mit stärkeren Nebenwirkungen verbunden sind.
  3. Geringere Überlebenschancen: Eine verspätete Diagnose kann die Überlebenschancen deutlich reduzieren.
  4. Psychische Belastung: Die Erkenntnis, dass eine Krebserkrankung möglicherweise früher erkannt und behandelt werden hätte können, führt oft zu großer psychischer Belastung und beeinträchtigt die Lebensqualität.
  5. Verlust von Lebensqualität: Neben den körperlichen Folgen kann eine fehlerhafte Behandlung auch zu einer erheblichen Einschränkung der Lebensqualität führen.

Wir helfen Ihnen dabei, dass der Arzt oder die Klinik die Verantwortung für Ihre Schäden übernimmt.

Unser Versprechen an Sie:

  • Sie bekommen eine unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht.

  • Wir unterstützen Sie bei der Beweissicherung und Beschaffung Ihrer medizinischen Unterlagen.

  • Wir prüfen Ihren Fall mit Unterstützung eines Sachverständigen.

  • Anschließend werden wir Sie über die rechtlichen Schritte und Ihre Möglichkeiten beraten.

Schmerzensgeld für Behandlungsfehler bei Krebs und verzögerter Krebsbehandlung?

Das Landgericht Osnabrück hat einem 55-jährigen Mann, der aufgrund einer verspäteten Diagnose eines Prostatakarzinoms umfangreiche operative Eingriffe einschließlich der Entfernung der Prostata und der Samenblasen über sich ergehen lassen musste, ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro (heute inflationsbedingt 27.500 Euro) zugesprochen.

Der Kläger hatte sich mehrfach beim beklagten Allgemeinarzt zur Vorsorgeuntersuchung vorgestellt. Dieser hatte jedoch trotz auffälliger Befunde keine weiterführenden Untersuchungen veranlasst, sodass der Prostatakrebs erst verspätet diagnostiziert wurde.

Folgen des ärztlichen Fehlers:

Die verspätete Diagnose hatte zur Folge, dass der Kläger eine radikale Operation über sich ergehen lassen musste, die zu massiven Beeinträchtigungen seiner Lebensqualität führte. Er leidet unter Inkontinenz und Erektionsstörungen. Zudem besteht ein erhöhtes Risiko für einen Rückfall, was den Kläger psychisch stark belastet.

Ärztlicher Behandlungsfehler:

Das Gericht (Urteil vom 03.02.2010 – 2 O 1581/06) stellte fest, dass der behandelnde Arzt einen Behandlungsfehler begangen hat, indem er trotz auffälliger Befunde keine weiterführenden Untersuchungen veranlasst hat. Bei einer rechtzeitigen Diagnose hätte die Erkrankung möglicherweise in einem früheren Stadium behandelt werden können, was die Auswirkungen auf die Lebensqualität des Klägers deutlich geringer gewesen wären.

Das Urteil unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen und die Notwendigkeit, bei auffälligen Befunden an der Prostata weiterführende Untersuchungen einzuleiten. Ein ärztlicher Fehler, der zu so gravierenden Folgen führt, rechtfertigt an sich ein deutlich höheres Schmerzensgeld.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 10.09.2019 – 8 U 43/17) hat einem Mann, bei dem ein Blasenkarzinom aufgrund eines ärztlichen Fehlers nicht rechtzeitig erkannt wurde, ein Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 Euro zugesprochen (heute inflationsbedingt: ca. 120.000 Euro).

Behandlungsfehler:

Der behandelnde Arzt hat einen schwerwiegenden Behandlungsfehler begangen, indem er trotz auffälliger Symptome das Blasenkarzinom nicht rechtzeitig abgeklärt hat. Eine rechtzeitige Diagnose hätte eine frühzeitige Behandlung ermöglicht und somit den Krankheitsverlauf günstiger beeinflusst.

Folgen für den Patienten:

Aufgrund der verspäteten Diagnose musste der Patient zahlreiche Operationen, Chemotherapien und stationäre Aufenthalte über sich ergehen lassen. Die Krankheit verursachte ihm schwere körperliche und psychische Leiden, die letztendlich zu seinem Tod führten.

Entscheidung des Gerichts:

Das Gericht stellte fest, dass der Behandlungsfehler (Befunderhebungsfehler) die Ursache für die Verschlechterung des Gesundheitszustandes und letztlich für den Tod des Patienten war. Das Gericht berücksichtigte bei der Bemessung des Schmerzensgeldes die Schwere der Erkrankung, die umfangreichen Behandlungen, die psychische Belastung des Patienten und die verkürzte Lebenserwartung.

Das Urteil unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Diagnostik bei Krebserkrankungen. Ein ärztlicher Fehler, der zu einer verspäteten Diagnose und damit zu einer Verschlechterung des Krankheitsverlaufs führt, erfordert ein hohes Schmerzensgeld.

Das Landgericht Bremen (Urteil vom 15.06.1990 – 3 O 934/87) hat einer jungen Frau, bei der ein Brustdrüsenkarzinom aufgrund eines groben ärztlichen Diagnosefehlers verspätet erkannt wurde, ein Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 DM zugesprochen (das wären heute inflationsbedingt ca. 87.000 Euro).

Behandlungsfehler:

Der behandelnde Arzt hat durch eine Fehlinterpretation eines Röntgenbildes versäumt, eine Gewebeprobe zu entnehmen. Dadurch wurde das Brustdrüsenkarzinom erst diagnostiziert, als es bereits Metastasen gebildet hatte.

Folgen für die Patientin:

  • Körperliche Schäden: Die verspätete Diagnose führte zu einer erheblichen Ausbreitung der Krebserkrankung, was umfangreiche Behandlungen wie die operative Entfernung der Eierstöcke, Chemotherapien und die Amputation der linken Brust erforderlich machte.
  • Psychische Belastung: Die Patientin musste mehrere Krankenhausaufenthalte und Operationen über einen Zeitraum von fünf Jahren über sich ergehen lassen. Der Verlust der Eierstöcke führte zu einem plötzlich eingeleiteten Klimakterium mit weiteren körperlichen und psychischen Belastungen. Die ständige Angst vor einem Rückfall belastete sie nachhaltig.

Entscheidung des Gerichts:

Das Gericht stellte fest, dass der behandelnde Arzt einen groben Behandlungsfehler begangen hat, der zu schweren gesundheitlichen Schäden und einer erheblichen Beeinträchtigung der Lebensqualität der Patientin geführt hat. Die Höhe des Schmerzensgeldes berücksichtigt die körperlichen und seelischen Leiden sowie die langfristigen Folgen der Erkrankung.

Das Urteil zeigt, wie wichtig eine sorgfältige und rechtzeitige Diagnostik bei  Verdacht und zum Ausschluss von Brustkrebs ist.

Kostenlose Rechtsberatung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht & Patientenrecht.

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Behandlungsfehler bei Krebs

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Thema Behandlungsfehler bei Krebs

Die Sorge vor hohen Kosten sollte Sie nicht davon abhalten, Ihr Recht zu suchen. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung an. In diesem Gespräch klären wir die grundlegenden Fakten und die möglichen Erfolgsaussichten. Über alle weiteren anfallenden Kosten, beispielsweise für ein medizinisches Gutachten, klären wir Sie stets transparent und im Voraus auf.

In den meisten Fällen deckt eine bestehende Rechtsschutzversicherung die Kosten für die anwaltliche und gerichtliche Auseinandersetzung im Arzthaftungsrecht ab. Wir prüfen gerne für Sie, ob Ihr Versicherungsvertrag den Leistungsfall abdeckt und übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Versicherung.

Im Arzthaftungsrecht gilt in der Regel eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Diese Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem Sie von dem Behandlungsfehler und der Person des Schädigers (Arzt/Krankenhaus) Kenntnis erlangt haben. Da die Fristberechnung komplex sein kann, ist es wichtig, bei einem Verdacht nicht zu lange zu zögern und frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen.

Der Nachweis ist der Kern des Verfahrens. Er erfolgt in der Regel durch ein unabhängiges medizinisches Sachverständigengutachten. Der Gutachter prüft anhand Ihrer vollständigen Behandlungsunterlagen, ob die Behandlung dem medizinischen Standard entsprach oder fehlerhaft war. Die Anforderung und Auswertung dieser Unterlagen ist einer der ersten Schritte, die wir für Sie übernehmen.

Die Dauer eines Arzthaftungsprozesses ist sehr unterschiedlich. Eine außergerichtliche Einigung mit der Haftpflichtversicherung des Arztes oder Krankenhauses kann manchmal innerhalb weniger Monate erzielt werden. Gerichtliche Verfahren sind komplexer und können sich über ein bis zwei Jahre oder länger erstrecken. Unser Ziel ist es immer, das bestmögliche Ergebnis für Sie so effizient wie möglich zu erreichen.

Sichern Sie alle Unterlagen, die Sie zu Ihrer Behandlung haben. Führen Sie ein Gedächtnisprotokoll über den Behandlungsverlauf, Gespräche mit Ärzten und die gesundheitlichen Folgen. Der wichtigste Schritt ist jedoch, sich professionell beraten zu lassen, bevor Sie selbst die Gegenseite kontaktieren. Nehmen Sie Kontakt zu einem spezialisierten Anwalt für Medizinrecht auf.