Behandlungsfehler in der Schwangerschaft und Fehler in der Schwangerschaftsvorsorge

Behandlungsfehler in der Schwangerschaft: Wenn das Vertrauen in der Vorsorge enttäuscht wird.

Die Schwangerschaft ist eine Zeit voller Hoffnung, Erwartung und Vorfreude. In diesen Monaten legen werdende Eltern ihr ganzes Vertrauen in die Hände ihrer betreuenden Ärzte und Hebammen. Sie vertrauen auf deren Fachwissen und Sorgfalt, um die Gesundheit von Mutter und Kind bestmöglich zu überwachen und zu schützen.

Doch was geschieht, wenn dieses tiefgreifende Vertrauen durch einen vermeidbaren Fehler erschüttert wird? Wenn im Ultraschall klare Anzeichen übersehen, Risiken falsch bewertet oder entscheidende Untersuchungen versäumt werden? Ein solcher Behandlungsfehler in der Schwangerschaft bzw. Fehler in der Schwangerschaftsvorsorge kann nicht nur die Gesundheit des Kindes gefährden, sondern auch den Eltern die Möglichkeit nehmen, sich auf eine besondere Situation vorzubereiten oder wichtige, selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen.

Als eine auf das Medizinrecht spezialisierte Kanzlei verstehen wir die besondere emotionale und rechtliche Komplexität dieser Fälle. Wir sind darauf fokussiert, Fehler aufzudecken, die bereits lange vor der ersten Wehe passieren. Wir helfen Ihnen, Antworten zu finden und Ihre Rechte durchzusetzen, wenn Sie vermuten, dass in Ihrer Schwangerschaft ein schwerwiegender Fehler passiert ist.

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Schwerpunkt: Fehler in der Schwangerschaftsvorsorge (Pränatalzeit)

Die ärztliche Sorgfaltspflicht erstreckt sich über die gesamten neun Monate. Fehler in dieser Zeit können weitreichende Konsequenzen haben. Unsere Erfahrung zeigt, dass sich die Behandlungsfehler in der Vorsorge hauptsächlich auf die folgenden drei Bereiche konzentrieren:

Mangelhafte Pränataldiagnostik

Die regelmäßigen Ultraschalluntersuchungen dienen dazu, die Entwicklung des Kindes zu überwachen und mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen. Ein Fehler kann vorliegen, wenn hierbei klar sichtbare organische Fehlbildungen oder schwere Erkrankungen übersehen werden.

Dazu gehören zum Beispiel Herzfehler, ein offener Rücken (Spina bifida) oder andere Anomalien.

Durch ein solches Versäumnis verlieren Eltern die wertvolle Chance, sich auf ein Kind mit besonderen Bedürfnissen vorzubereiten, psychologische Beratung in Anspruch zu nehmen oder die Geburt in einer geeigneten Spezialklinik zu planen. Ebenso kann es ein Fehler sein, bei auffälligen Befunden oder Risikofaktoren nicht über die Möglichkeit weiterführender, klärender Tests (wie z.B. eine Fruchtwasseruntersuchung) aufzuklären.

Fehleinschätzung und falsches Management von Risikoschwangerschaften

Eine zentrale Aufgabe des betreuenden Arztes ist es, individuelle Risiken zu erkennen und die Betreuung entsprechend anzupassen. Fehler entstehen oft durch:

  • Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes): Wird diese Stoffwechselstörung nicht rechtzeitig erkannt und behandelt, kann dies zu einem übermäßigen Wachstum des Kindes (Makrosomie) führen, was wiederum schwere Komplikationen bei der Geburt zur Folge haben kann.
  • Präeklampsie („Schwangerschaftsvergiftung“): Das Nichterkennen der typischen Anzeichen wie Bluthochdruck, Eiweiß im Urin und starke Wassereinlagerungen ist gefährlich. Eine unbehandelte Präeklampsie kann für Mutter und Kind lebensbedrohlich werden.
  • Wachstumsstörungen (Retardierung): Wenn eine Mangelversorgung des Kindes in der Gebärmutter übersehen und die Entwicklung nicht engmaschig kontrolliert wird, kann das Kind schwere Schäden erleiden.

Unbehandelte Infektionen der Mutter

Manche Infektionen, die für die Schwangere selbst oft harmlos verlaufen, können für das ungeborene Kind katastrophale Folgen haben. Dazu zählen insbesondere Infektionen mit Toxoplasmose, Zytomegalie (CMV) oder B-Streptokokken. Ein Behandlungsfehler kann darin bestehen, bei entsprechenden Symptomen oder Risiken nicht auf diese Infektionen zu testen oder bei einem positiven Befund eine notwendige Behandlung (z.B. die Antibiotikagabe unter der Geburt bei B-Streptokokken) zu versäumen.

Wir unterstützen seit 2008 betroffene Patienten bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche.

Welche Schritte sollten Sie einleiten? Benötigen Sie anwaltliche Unterstützung? Welche Anforderungen müssen erfüllt sein? Wir beantworten alle Ihre Fragen und zeigen Ihnen eine auf Sie zugeschnittene Lösung.

Christoph Mühl

Rechtsanwalt – Arzthaftungsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht, Frankfurt

Fehler rund um den Geburtstermin

Die Phase am Ende der Schwangerschaft erfordert besondere Aufmerksamkeit, da hier die Weichen für eine sichere Geburt gestellt werden. Auch in dieser Zeit können ärztliche Fehleinschätzungen schwerwiegende Folgen haben.

  • Falsches Management bei Terminüberschreitung (Übertragung): Wenn der errechnete Geburtstermin deutlich überschritten wird, spricht man von einer Übertragung. Dies ist ein Zustand, der engmaschig überwacht werden muss, da die Funktion der Plazenta nachlassen und dies zu einer gefährlichen Unterversorgung des Kindes mit Sauerstoff und Nährstoffen führen kann. Ein Behandlungsfehler kann darin liegen, bei einer Übertragung keine regelmäßigen Kontrollen (z. B. mittels CTG und Ultraschall) durchzuführen oder den richtigen Zeitpunkt für eine Einleitung der Geburt zu verpassen.
  • Fehler bei der Geburtseinleitung: Auch wenn die Entscheidung zur Einleitung der Geburt korrekt ist, können bei der Durchführung Fehler passieren. Ein häufiger Fehler ist die unsachgemäße oder überdosierte Gabe von wehenfördernden Medikamenten (z. B. Cytotec, Prostaglandine oder Oxytocin). Dies kann zu einem sogenannten „Wehensturm“ (hyperaktive Wehentätigkeit) führen, der das Kind extremem Stress aussetzt und einen Sauerstoffmangel verursachen kann.

Von der Schwangerschaft zum Geburtsschaden: Die Verbindung verstehen

Die in den vorherigen Abschnitten beschriebenen Fehler – sei es eine übersehene Infektion, eine unerkannte Mangelversorgung oder eine fehlerhaft gemanagte Geburtseinleitung – haben oft eine tragische Gemeinsamkeit: Sie können dazu führen, dass das Kind geschwächt in die Geburt startet oder dass der Geburtsvorgang selbst unvorhergesehen kompliziert wird. Damit sind sie häufig die direkte Ursache für einen schweren Geburtsschaden.

Die Fehler, die unmittelbar unter der Geburt passieren – wie zum Beispiel die Fehlinterpretation von Herztönen (CTG), der unsachgemäße Einsatz einer Saugglocke oder ein zu spät durchgeführter Kaiserschnitt – sind ein eigenes komplexes Rechtsgebiet.

Für detaillierte Informationen zu diesen Themen und den daraus resultierenden Folgen wie einem Sauerstoffmangel oder einer Zerebralparese, lesen Sie bitte auf unserer Spezialseite zum Thema Geburtsschaden weiter.

Ihre rechtlichen Ansprüche bei Fehlern in der Vorsorge.

Wurde in der Schwangerschaftsvorsorge nachweislich ein Fehler gemacht, der zu einem Schaden geführt hat, stehen Ihnen und Ihrem Kind umfassende Ansprüche zu. Diese sind darauf ausgerichtet, sowohl die seelische Belastung auszugleichen als auch die finanzielle Zukunft der Familie abzusichern.

Schmerzensgeld für Kind und Mutter

Sowohl das Kind, das durch einen Fehler gesundheitliche Schäden erlitten hat, als auch die Mutter haben oft einen eigenen Anspruch auf Schmerzensgeld. Dieses soll die erlittenen Schmerzen, Qualen und die dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensfreude ausgleichen.

Schadensersatz zur Absicherung der Zukunft

Dies ist der finanziell oft umfangreichste Anspruch. Er umfasst alle materiellen Nachteile, die durch den Fehler entstanden sind. Bei Fehlern in der Vorsorge sind dies insbesondere:

  • Sämtliche Mehrkosten: Alle zusätzlichen Kosten, die durch die Behinderung oder Erkrankung des Kindes ein Leben lang anfallen (Therapiekosten, Pflegeaufwand, Hilfsmittel, Umbaumaßnahmen).
  • Verdienstausfall: Sowohl der zukünftige Verdienstausfall des Kindes als auch der Verdienstausfall eines Elternteils, der wegen der intensiven Pflege nicht oder nur eingeschränkt arbeiten kann.

Ansprüche wegen „Wrongful Birth“

Ein besonderer Anspruch kann entstehen, wenn Eltern durch eine fehlerhafte Diagnostik die Möglichkeit genommen wurde, sich informiert und selbstbestimmt über den Fortgang der Schwangerschaft zu entscheiden. Hierbei geht es nicht um den Wert des Lebens des Kindes, sondern um die Verletzung des Selbstbestimmungsrechts der Eltern und die damit verbundenen Belastungen.

Mit Einfühlungsvermögen und Konsequenz an Ihrer Seite.

Wir wissen, dass kein Geld der Welt einen gesundheitlichen Schaden ungeschehen machen kann. Aber eine gerechte Entschädigung kann die Zukunft sichern und Ihnen helfen, sich vollständig auf die Pflege und das Wohl Ihrer Familie zu konzentrieren. Unser Vorgehen ist darauf ausgelegt, Ihnen in dieser schweren Zeit so viel Last wie möglich abzunehmen.

  • Schritt 1: Kostenfreie und vertrauensvolle Ersteinschätzung: In einem geschützten Rahmen hören wir uns Ihre Geschichte an. Sie erhalten von uns eine ehrliche und verständliche Einschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten, völlig unverbindlich und kostenfrei.
  • Schritt 2: Beschaffung aller relevanten Unterlagen: Wir fordern alle entscheidenden Dokumente an, insbesondere den Mutterpass, alle Ultraschallbefunde und CTG-Aufzeichnungen sowie die ärztlichen Berichte.
  • Schritt 3: Prüfung durch unabhängige Sachverständige: Ein auf Gynäkologie und Pränataldiagnostik spezialisierter, unabhängiger Gutachter prüft die Unterlagen, um festzustellen, ob die ärztliche Betreuung dem medizinischen Standard entsprach.
  • Schritt 4: Durchsetzung Ihrer Ansprüche: Mit einem fundierten Gutachten setzen wir die Ansprüche für Sie und Ihr Kind konsequent durch – zuerst außergerichtlich, um eine schnelle Lösung zu finden, und wenn nötig mit aller Entschlossenheit vor Gericht.

Häufige Fragen von betroffenen Eltern:

Bei den Ultraschalluntersuchungen hieß es immer, es sei alles „in Ordnung“, aber mein Kind ist krank. Kann das ein Fehler sein?

Ja, das ist möglich. Nicht jede Erkrankung oder Fehlbildung ist im Ultraschall sichtbar. Ein Fehler liegt aber dann vor, wenn ein Befund bei Anwendung der gebotenen ärztlichen Sorgfalt klar hätte erkannt werden müssen. Ein Gutachter kann beurteilen, ob die Anzeichen auf den vorhandenen Bildern für einen Spezialisten erkennbar waren.

Ich wurde über ein bestimmtes Risiko oder einen Test gar nicht informiert. Habe ich trotzdem Rechte?

Ja. Ärzte haben eine umfassende Aufklärungspflicht. Sie müssen Sie über erkennbare Risiken und die zur Verfügung stehenden diagnostischen Möglichkeiten aufklären, damit Sie selbstbestimmt entscheiden können. Eine Verletzung dieser Aufklärungspflicht kann ein eigenständiger Behandlungsfehler sein.

Meine Schwangerschaft galt als „problemlos“, aber die Geburt war eine Katastrophe. Kann es einen Zusammenhang geben?

Definitiv. Oft ist ein unerkannter Risikofaktor aus der Schwangerschaft (z. B. ein unentdeckter Schwangerschaftsdiabetes, der zu einem sehr großen Kind führte, oder eine unbemerkte Infektion) die eigentliche Ursache für die späteren Komplikationen unter der Geburt. Genau diese Zusammenhänge aufzudecken, ist ein Kern unserer Arbeit.

Was genau ist ein Anspruch wegen „wrongful life“?

Dieser juristische Begriff ist sensibel. Es geht dabei nicht um den „Wert“ eines Lebens, sondern um das Recht der Eltern, über die Fortsetzung einer Schwangerschaft informiert zu entscheiden. Wurde den Eltern diese Entscheidungsmöglichkeit durch einen Diagnosefehler genommen, entschädigt dieser Anspruch die Verletzung ihres Selbstbestimmungsrechts und die daraus resultierenden Belastungen.

Unser Versprechen an Sie:

  • Sie bekommen eine unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht.

  • Wir unterstützen Sie bei der Beweissicherung und Beschaffung Ihrer medizinischen Unterlagen.

  • Wir prüfen Ihren Fall mit Unterstützung eines Sachverständigen.

  • Anschließend werden wir Sie über die rechtlichen Schritte und Ihre Möglichkeiten beraten.

Schmerzensgeld beim Behandlungsfehler in der Schwangerschaft und Fehlern von Gynäkologen?

Das Oberlandesgericht Hamm hat einem Kind, das eine Hirnschädigung wegen Sauerstoffmangels infolge mangelhafter Dokumentation bei CTG durch die Hebamme erlitten hat, ein Schmerzensgeld in Höhe von 146.000 Euro zzgl. einer monatlichen Rente zugesprochen.

Was ist geschehen?

Ein Neugeborenes erlitt aufgrund eines Sauerstoffmangels während der Geburt schwere Hirnschäden. Ursache war ein grober Fehler der Hebamme, die die CTG-Aufzeichnungen (Kontraktionswehen-Schreiber) nicht ausreichend dokumentiert hatte.

Die Folgen:

Das Kind leidet unter spastischen Lähmungen, kann nicht laufen, sitzen, krabbeln oder greifen und ist auf fremde Hilfe angewiesen. Trotz dieser körperlichen Einschränkungen verfügt das Kind über relativ gute geistige Fähigkeiten, was die Einschränkungen emotional umso belastender macht.

Die Entscheidung des Gerichts:

Das Oberlandesgericht Celle (Urteil vom 28.07.1997 – 1 U 19/96) verurteilte das Krankenhaus zur Zahlung eines hohen Schmerzensgeldes in Höhe von 180.000 DM (umgerechnet ca. 146.000 Euro) sowie einer monatlichen Rente von 1.000 DM (ca. 500 Euro).

Begründung:

Das Gericht begründete die hohe Summe mit den schweren und dauerhaften Folgen für das Kind.

  • Die körperlichen Einschränkungen schränken das Kind in allen Lebensbereichen ein und führen zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Lebensqualität.
  • Zudem ist die geistige Leistungsfähigkeit des Kindes so weit entwickelt, dass es sich der eigenen Behinderung bewusst sei und darunter leide.

Das Urteil unterstreicht die hohe Verantwortung von Geburtshelfern. Ein Behandlungsfehler, der zu so schweren Folgen führt, rechtfertigt ein hohes Schmerzensgeld. Die Entscheidung zeigt auch, dass die Gerichte die individuellen Umstände eines Falles berücksichtigen und ein angemessenes Schmerzensgeld festsetzen.

Das Oberlandesgericht München hat einem Mädchen, das aufgrund eines ärztlichen Fehlers bei der Geburt eine schwere Armplexuslähmung erlitten hat, ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 60.000 Euro zugesprochen.

Was ist geschehen?

Bei der Geburt des Mädchens kam es zu einer Schulterdystokie, die von den behandelnden Ärzten nicht korrekt erkannt und behandelt wurde. Infolgedessen erlitt das Kind eine schwere Schädigung des Armnervengeflechts (Plexus brachialis), die zu einer nahezu vollständigen Lähmung des rechten Arms führte.

Folgen für das Kind:

Die Geschädigte leidet unter einer erheblichen Einschränkung der Armfunktion, insbesondere der Feinmotorik und der Kraft. Der rechte Arm ist verkürzt und kann nur eingeschränkt zur Unterstützung bei alltäglichen Tätigkeiten eingesetzt werden. Die dauerhafte Behinderung wird mit zusätzlichen psychischen Belastungen in der Pubertät und darüber hinaus verbunden sein.

Behandlungsfehler der Ärzte:

Das Gericht (Urteil vom 08.07.2010 – 1 U 4550/08) stellte fest, dass die Ärzte bei der Behandlung der Schulterdystokie grobe Fehler begangen haben. Insbesondere die unzureichende Dokumentation des Behandlungsverlaufs führte dazu, dass eine Beweislastumkehr zu Lasten der Ärzte angewendet wurde.

Höhe des Schmerzensgeldes:

Angesichts der schweren und dauerhaften Folgen der Verletzung sowie der Tatsache, dass das Mädchen Rechtshänderin ist, hielt das Gericht ein Schmerzensgeld von mindestens 60.000 Euro für angemessen. Heute wären es (Inflation) mindestens 81.500 Euro, die zuzusprechen wären.

Das Urteil unterstreicht die hohe Verantwortung von Ärzten bei der Geburt eines Kindes. Ein Behandlungsfehler, der zu so schweren Folgen führt, rechtfertigt ein hohes Schmerzensgeld. Die Entscheidung zeigt auch, wie wichtig eine sorgfältige Dokumentation des Behandlungsverlaufs ist.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat einer 48-jährigen Anästhesieschwester, bei der ein Endometriumkarzinom verspätet diagnostiziert wurde, ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 Euro (heute wegen Inflation: 35.000 Euro) zugesprochen.

Was ist geschehen?

Die Frau hatte sich einer Krebsvorsorgeuntersuchung unterzogen, bei der ein Befunderhebungsfehler unterlaufen war. Dadurch wurde eine beginnende Krebserkrankung nicht erkannt und eine rechtzeitige Behandlung verzögert.

Versäumnisse der Ärzte:

Das Gericht (Urteil vom 02.09.2008 – 8 U 102/07) stellte fest, dass bei erneutem Auftreten von Blutungen weitere Untersuchungen, wie beispielsweise ein Ultraschall, hätten durchgeführt werden müssen. Bei einer rechtzeitigen Diagnose hätte eine weniger invasive Behandlung ausgereicht.

Folgen des Fehlers:

Die verspätete Diagnose hatte schwerwiegende Folgen für die Patientin.

  • Sie musste sich einer umfangreichen Behandlung unterziehen und
  • leidet seitdem unter dauerhaften Beschwerden wie Lymphödemen, Müdigkeit und Angstzuständen.

Das Urteil unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Durchführung von Krebsvorsorgeuntersuchungen. Ein ärztlicher Fehler, der zu einer verspäteten Diagnose und damit zu einer Verschlechterung des Krankheitsverlaufs führt, rechtfertigt ein Schmerzensgeld.

Das Oberlandesgericht Hamm hat einer Patientin, die aufgrund einer unterlassenen Bluttransfusion während einer Hysterektomie einen schweren hypoxischen Hirnschaden erlitten hat, ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 500.000 Euro zugesprochen (heute wegen Inflation: mindesten 625.000 Euro).

Was ist geschehen?

Die Patientin hatte während der Operation einen Kreislaufzusammenbruch erlitten und musste reanimiert werden. Trotz eines stark erniedrigten Hämoglobinwertes (HB-Wert) wurde keine Bluttransfusion durchgeführt.

Folgen des Fehlers:

Infolge des Sauerstoffmangels im Gehirn erlitt die Patientin schwere und dauerhafte Schäden. Sie leidet unter Lähmungen, Sprach- und Schluckstörungen sowie erheblichen kognitiven Einschränkungen.

Behandlungsfehler der Ärzte:

Das Gericht (Urteil vom 21.03.2017 – 26 U 122/09) stellte fest, dass das Unterlassen einer Bluttransfusion bei einem so kritischen Patienten einen groben Behandlungsfehler darstellte. Medizinischer Standard sei es, bei einem reanimierten Patienten mit einem HB-Wert unter 6 g/dl unverzüglich eine Bluttransfusion durchzuführen.

Das Urteil unterstreicht die Bedeutung einer angemessenen Blutversorgung während und nach Operationen. Ein Behandlungsfehler, der zu so schweren Folgen führt, rechtfertigt ein sehr hohes Schmerzensgeld. Die Entscheidung zeigt auch, dass Gerichte bei der Bewertung von Behandlungsfehlern strenge Maßstäbe anlegen.

Das Oberlandesgericht Koblenz hat einer 33-jährigen Frau, bei der nach einer vaginalen Gebärmutterentfernung ein Gazetupfer im Bauchraum zurückgelassen wurde, ein Schmerzensgeld von (heute) 15.000 Euro zugesprochen.

Was ist vorgefallen?

Die Frau litt nach der Operation unter Verwachsungen im Bauchraum, die durch den zurückgelassenen Tupfer verursacht wurden. Eine erneute Operation war erforderlich, um den Tupfer zu entfernen. Darüber hinaus entwickelte die Frau psychische Probleme infolge des ärztlichen Fehlers.

Entscheidung des Gerichts:

Das Gericht hat entschieden, dass der behandelnde Arzt nicht nur für die körperlichen Schäden, sondern auch für die seelischen Folgeschäden verantwortlich ist. Auch wenn die psychischen Probleme auf einer besonderen Anfälligkeit der Patientin beruhten, muss der Arzt diese mittragen.

Begründung:

Das Gericht (Urteil vom 31.07.1998 – 10 U 629/97) begründete seine Entscheidung damit, dass der Arzt einen Behandlungsfehler begangen hatte, indem er den Tupfer im Körper der Patientin zurückgelassen hatte. Dieser Fehler hat bei der Patientin zu erheblichen psychischen Belastungen geführt, die eine jahrelange psychotherapeutische Behandlung erforderlich gemacht hätten.

Das Urteil zeigt, dass Ärzte nicht nur für körperliche Schäden verantwortlich sind, die durch ihre Behandlungsfehler verursacht werden, sondern auch für die daraus resultierenden psychischen Folgen. Auch wenn die Patientin bereits vor dem Eingriff psychisch belastet war, muss der Arzt die durch seinen Fehler verursachten zusätzlichen Belastungen kompensieren.

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