Behandlungsfehler Cauda Equina Syndrom, Frankfurt.

Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Cauda-Equina-Syndrom, Frankfurt.

Rückenschmerzen sind weit verbreitet, doch hinter manchen steckt ein ernsthaftes Problem: das Cauda-Equina-Syndrom (CES). Besonders alarmierend wird es, wenn das CES nicht rechtzeitig erkannt oder falsch behandelt wird. Dann sind irreversible Schäden die Folge – das Leben der Betroffenen verändert sich nachhaltig.

Behandlungsfehler Cauda-Equina-Syndrom in Frankfurt:

Das Cauda-Equina-Syndrom (CES) ist eine seltene, aber schwerwiegende neurologische Erkrankung, die durch eine Kompression der Nervenwurzeln im unteren Rückenmark verursacht wird. Diese Nerven bilden den „Pferdeschwanz“ (Cauda Equina), daher der Name des Syndroms.

In einigen Fällen kann es durch Fehldiagnosen, verzögerte Diagnosen oder fehlerhafte Operationen zu einem Cauda-Syndrom kommen. Zu den häufigsten Behandlungsfehlern gehören:

  • Versäumnis, die Symptome des CES zu erkennen: Die Symptome des CES können unspezifisch sein und ähneln denen anderer Erkrankungen. Daher ist es wichtig, dass Ärzte bei Verdacht auf CES eine gründliche Untersuchung durchführen.
  • Verzögerte Diagnose: Eine verzögerte Diagnose kann zu einer Verschlimmerung des Cauda-Equina-Syndroms und der Symptome sowie zu bleibenden Schäden führen.
  • Fehlerhafte Operation: Eine fehlerhafte Operation kann die Nervenwurzeln weiter beschädigen und zu Lähmungen, Blasen- und Darmfunktionsstörungen sowie anderen Komplikationen führen.

Wir unterstützen seit 2008 betroffene Patienten bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche.

Welche Schritte sollten Sie einleiten? Benötigen Sie anwaltliche Unterstützung? Welche Anforderungen müssen erfüllt sein? Wir beantworten alle Ihre Fragen und zeigen Ihnen eine auf Sie zugeschnittene Lösung.

Christoph Mühl

Rechtsanwalt – Arzthaftungsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht, Frankfurt

Anzeichen und Symptome – Red flags

Es gibt fünf charakteristische Symptome:

  • vermindertes Gefühl im Dammbereich/zwischen den Beinen
  • beeinträchtigte Blasen-/Darmfunktion – entweder Inkontinenz oder Retention
  • starke Rückenschmerzen
  • Beinschmerzen, die ein oder beide Beine betreffen
  • motorische Schwäche und Verlust von Reflexen

Ein Hausarzt, der den Verdacht auf ein Cauda-Equina-Syndrom hat, wird seinem Patienten dringend empfehlen, sofort die Notaufnahme aufzusuchen, um eine MRT-Untersuchung durchführen zu lassen. Diese Untersuchung kann in der Regel zeigen, ob eine unmittelbare Operation notwendig ist oder nicht.

Wann muss gehandelt werden?

Im Falle des Verdachts auf CES muss stets eine sofortige chirurgische Intervention in Betracht gezogen werden. 

Vom Zeitpunkt der ersten Symptome der Krankheit an existiert lediglich ein enges Zeitfenster, in dem eine Diagnose gestellt und eine Operation durchgeführt werden kann, um dauerhafte Schädigungen des Rückenmarks zu vermeiden. 

Abhängig von der Ursache der Kompression (Druck auf die Nerven) ist eine Notoperation innerhalb von 12 bis 48 Stunden nach dem ersten Auftreten der Symptome notwendig. Nur so können für die Patienten optimale Ergebnisse erzielt werden. 

In den schwerwiegendsten Fällen, in denen die Operation nicht rechtzeitig durchgeführt wird, kann eine dauerhafte Lähmung der unteren Körperregion die Folge sein, inklusive vollständigen Verlust motorischer und sensorischer Funktionen in den Beinen, der Blase und des Darms.

Welche Folgen hat ein Behandlungsfehler bei Cauda-Equina-Syndrom:

Die Folgen von Behandlungsfehlern bei Cauda Equina können schwerwiegend sein und die Lebensqualität der Betroffenen stark beeinträchtigen. Zu den möglichen Folgen gehören:

  • Lähmungen: Lähmungen können die Beine, die Blase und den Darm betreffen.
  • Blasen- und Darmfunktionsstörungen: Blasen- und Darmfunktionsstörungen können zu Inkontinenz und anderen Problemen führen.
  • Sexuelle Funktionsstörungen: Sexuelle Funktionsstörungen können bei Männern und Frauen auftreten.
  • Chronische Schmerzen: Chronische Schmerzen können die Lebensqualität der Betroffenen stark beeinträchtigen.
  • Depressionen und Angststörungen: Depressionen und Angststörungen sind häufige Folgen von CES und Behandlungsfehlern.

Was tun bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler in Frankfurt?

Wenn Sie glauben, dass Sie Opfer eines Behandlungsfehlers geworden sind, sollten Sie sich an einen Fachanwalt für Medizinrecht mit Spezialisierung auf Arzthaftung wenden. Ein erfahrener Fachanwalt hilft Ihnen dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen und beantwortet alle Ihre Fragen rund um das Thema Behandlungsfehler im Zusammenhang mit dem Cauda-Syndrom.

Materielle und immaterielle Ansprüche im Zusammenhang mit dem Cauda-Equina-Syndrom.

Die Mehrheit der Ansprüche im Zusammenhang mit dem Cauda-Equina-Syndrom resultiert aus unzureichenden Untersuchungen durch Ärzte oder Krankenhauspersonal. Dies führt häufig zu  erheblichen Verzögerungen einer notwendigen Operation. 

Selbst in Europa ist die Bilanz im Umgang mit dem Cauda-Equina-Syndrom besorgniserregend, bedingt durch einen allgemeinen Mangel an Kenntnissen über die Erkrankung und die kurzen Reaktionszeiten bei diagnostischen MRT-Untersuchungen sowie der Verlegung in den Operationssaal für einen sofortigen Eingriff.

Alle Ärzte tragen grundsätzlich eine Sorgfaltspflicht gegenüber ihren Patienten. Bei einem Haftungsfall können sie nicht wegen eines Behandlungsfehlers beschuldigt werden, wenn sie nach dem medizinischen Standard, also dem Stand der Medizin zum Zeitpunkt der jeweiligen Behandlung, handeln. Um einem Arzt einen Behandlungsfehler anzulasten, muss nachgewiesen werden, dass der Arzt den Behandlungsstandard nicht eingehalten hat. Im Allgemeinen können vier Arten von Behandlungsfehlern im Bereich Cauda-Equina unterschieden werden:

  • fehlende Urinuntersuchung
  • Vernachlässigung einer neurologischen Untersuchung
  • Unterlassene oder verzögerte Anordnung einer MRT-Untersuchung
  • Verzögerung in der Behandlung

Wenn Sie Unterstützung und Beratung im Bereich Ansprüche wegen Cauda Equina in Frankfurt benötigen, sollten Sie sich unbedingt an einen spezialisierten Fachanwalt für Medizinrecht wenden, der solche außergewöhnliche Erkrankungen kennt und weiß, wie er Sie beim Nachweis der Behandlungsfehler und Ihrer Schäden unterstützt.

Entschädigungsansprüche im Zusammenhang mit dem Cauda-Equina-Syndrom sind komplex. Ein unerfahrener Anwalt könnte für einen Patienten nur einen Bruchteil dessen durchsetzen, was diesem tatsächlich als Entschädigung zustünde. Deshalb sollte für Sie ein erfahrener Patientenanwalt tätig werden, wenn Sie Schadenersatz im Zusammenhang mit dem Cauda-Equina-Syndrom geltend machen wollen.

Wenn Sie glauben, einen solchen Behandlungsfehler im Zusammenhang mit Cauda-Syndrom erlitten zu haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Gemeinsam werden wir in Ihrer schweren Situation eine für Sie angemessene Entschädigung erreichen.

Unser Versprechen an Sie:

  • Sie bekommen eine unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht.

  • Wir unterstützen Sie bei der Beweissicherung und Beschaffung Ihrer medizinischen Unterlagen.

  • Wir prüfen Ihren Fall mit Unterstützung eines Sachverständigen.

  • Anschließend werden wir Sie über die rechtlichen Schritte und Ihre Möglichkeiten beraten.

Schmerzensgeld im Bereich Behandlungsfehler Cauda-Equina-Syndrom?

Das Landgericht Köln hat einem Patienten, der durch eine fehlerhafte Rückenoperation schwere gesundheitliche Schäden erlitten hat, Recht gegeben.

Was ist geschehen?

Ein 38-jähriger Mann hatte sich einer Racz-Methode zur Behandlung eines Bandscheibenvorfalls unterzogen. Diese Behandlung führte jedoch zu einer Schädigung der Nervenwurzeln und hatte schwerwiegende Folgen wie starke Schmerzen, Lähmungserscheinungen und Inkontinenz (Cauda Syndrom). Der Patient war gezwungen, seinen Beruf aufzugeben und ist seitdem erwerbsunfähig.

Worin lag der Fehler?

Das Gericht stellte fest, dass der behandelnde Arzt seine Aufklärungspflicht verletzt hatte. Der Patient wurde nicht ausreichend über die Risiken der Racz-Methode informiert und insbesondere nicht über alternative Behandlungsmöglichkeiten aufgeklärt. Hätte der Patient über diese Alternativen gewusst, hätte er sich möglicherweise für eine andere, weniger risikoreiche Behandlung entschieden.

Das Gericht (Urteil vom 06.09.2006 – 25 O 346/02) sprach dem Patienten ein Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 Euro zu und zusätzlich eine Entschädigung für zukünftige Schäden. Diese Entscheidung wurde damit begründet, dass der Arzt einen Behandlungsfehler begangen hat, indem er eine risikoreiche Behandlung ohne ausreichende Aufklärung durchgeführt hat. Die schweren gesundheitlichen Folgen für den Patienten waren eine direkte Folge dieses Fehlers.

Ärzte tragen eine hohe Verantwortung für die Aufklärung ihrer Patienten. Bei Verletzung dieser Pflicht und daraus resultierenden Schäden müssen sie für die Folgen einstehen. Das Urteil unterstreicht die Bedeutung einer umfassenden Aufklärung von Patienten über Behandlungsmöglichkeiten und deren Risiken.

Das Oberlandesgericht Köln hat einem 50-jährigen Patienten, der infolge einer CT-gesteuerten Lumbalinfiltration ohne ausreichende Aufklärung eine Caudalähmung erlitten hat, ein Schmerzensgeld in Höhe von 200.000 Euro (heute 270.000 Euro) zugesprochen (OLG Köln, Urteil vom 12.01.2011 – 5 U 37/10).

Worin lag der Arztfehler?

Ein 50-jähriger Mann erlitt nach einer CT-gesteuerten periradikulären Lumbalinfiltration, einer Behandlung gegen Rückenschmerzen, ein inkomplettes Querschnittssyndrom. Dies führte zu einer hochgradigen Lähmung der Beine, Inkontinenz und einer starken Einschränkung seiner Lebensqualität. Der Patient ist nun auf einen Rollstuhl angewiesen und benötigt für viele alltägliche Aufgaben fremde Hilfe.

Entscheidung des Gerichts:

Das Gericht stellte fest, dass der behandelnde Arzt den Patienten unzureichend über die Risiken der Behandlung aufgeklärt hatte. Die schwere Behinderung des Patienten war eine direkte Folge dieser fehlerhaften Behandlung.

Dieses Urteil unterstreicht einmal mehr die Bedeutung einer umfassenden Aufklärung von Patienten vor medizinischen Eingriffen.

Schadenersatz von 178.000 Euro wegen zu spät behandeltem Cauda Syndrom

Der Fall:

Ein 79-jähriger Patient litt unter chronischen Rückenschmerzen aufgrund eines Bandscheibenvorfalls. Nach konservativer Therapie wurde die Indikation zur operativen Entlastung im Bereich LWK 4/5 gestellt.

Die Fehler: 

Nach der Operation entwickelte der Patient zunehmend neurologische Symptome (Taubheitsgefühle, Lähmungserscheinungen der Beine, Blasen- und Mastdarmstörungen). Das behandelnde Team verkannte diese eindeutigen Warnsignale eines sich entwickelnden Cauda-Equina-Syndroms. Trotz klarer Symptomatik erfolgte keine Diagnostik mittels MRT. Erst nach 38 (!) Stunden wurde ein Notfall-MRT durchgeführt. Dieses zeigte ein massives Hämatom im Operationsgebiet . Die notwendige Operation erfolgte zu diesem Zeitpunkt zu spät.

Die Folgen:

  • Dauerhafte inkomplette Querschnittslähmung
  • Schwere Gangstörung mit Rollatorpflicht
  • Blasen- und Mastdarmlähmung mit Inkontinenz
  • Erhebliche Einschränkung der Lebensqualität
  • Pflegebedürftigkeit
  • Verlust der häuslichen Selbstständigkeit

Eine außergerichtliche Einigung erfolgte mit einer Zahlung von 178.000 € als Gesamtabfindung.

Kostenlose Rechtsberatung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht & Patientenrecht.

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Kontakt

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Häufige Fragen zum Thema Behandlungsfehler bei Cauda-Equina-Syndrom?

Das Cauda-Equina-Syndrom entsteht durch eine Schädigung der Nervenwurzeln im unteren Rückenmark und führt zu schwerwiegenden neurologischen Ausfällen wie Lähmung, Blasen- und Darmstörungen sowie Gefühlsstörungen. Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der behandelnde Arzt die typische Symptomatik nicht rechtzeitig erkennt oder eine sofortig indizierte Operation verzögert durchführt. Besonders problematisch wird es, wenn eine verspätete Diagnose zu einem Dauerschaden führt und der Patient auf den Rollstuhl angewiesen ist.

Ein grober Behandlungsfehler liegt vor, wenn die ärztliche Behandlung so fehlerhaft war, dass sie aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint. Beim Cauda-Equina-Syndrom ist dies der Fall, wenn auffällige Symptome wie starke Schmerzen, Lähmungserscheinungen oder Blasenstörungen ignoriert werden und keine sofortige MRT-Diagnostik erfolgt. Ein medizinischer Sachverständiger muss in de Regel beurteilen, ob das Verhalten des Operateurs als grob fehlerhaft einzustufen ist. Steht fest, dass eine bildgebende Diagnostik unterlassen wurde, muss im zweiten Schritt regelmäßig festgestellt werden, ob sich mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein reaktionspflichtiges Ergebnis gezeigt hätte (Befunderhebungsfehler).

Postoperativ können verschiedene Komplikationen aufgetreten sein: Nachblutungen, die eine weitere operative Intervention erfordern, oder unvollständige Dekompression der Nervenwurzeln. Wenn die Patienten nicht ordnungsgemäß über diese Risiken aufgeklärt worden sind oder eine Komplikation fehlerhaft behandelt wird, kann dies zu zusätzlichen Schädigungen führen. Die Klinik oder der Arzt müssen dann darlegen, dass alle medizinisch notwendigen Maßnahmen ergriffen wurden.

Das Schmerzensgeld richtet sich nach dem Ausmaß der eingetretenen Schädigung und berücksichtigt sowohl materielle als auch immaterielle Schäden. Faktoren wie dauerhafte Lähmung, Blasen- und Darmfunktionsstörungen sowie die Beeinträchtigung der Lebensqualität fließen in die Bewertung des Schmerzensgeldes ein. Bei schwerwiegenden Dauerschäden durch das Cauda-Syndrom werden von den Gerichten regelmäßig erhebliche Schmerzensgeldsummen zugesprochen.

Sachverständige bewerten im Arzthaftungsrecht, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und ob dieser ursächlich für die Schädigung des Patienten war. Sie prüfen, ob die Operation zum richtigen Zeitpunkt durchgeführt wurde und ob postoperative Beschwerden angemessen behandelt wurden. Der Sachverständige muss auch beurteilen, ob bei ordnungsgemäßer Behandlung ein besseres Ergebnis erzielt worden wäre.

Der Kläger muss zunächst den Behandlungsfehler und die daraus resultierende Schädigung beweisen. Bei einem groben Behandlungsfehler kehrt sich die Beweislast um – dann muss die beklagte Klinik oder der Operateur beweisen, dass der Fehler nicht ursächlich für den Schaden war (sog. Beweislastumkehr gemäß § 630h Abs. 5 BGB). Zunächst wird eine außergerichtliche Einigung über die Schmerzensgeldansprüche und den Schadensersatz angestrebt. Gelingt dies nicht, muss eine Klage bei dem zuständigen Gericht erwogen werden.

Bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler sollten sich geschädigte Patienten umgehend an einen im Arzthaftungsrecht spezialisierten Anwalt wenden. Wichtig ist die sofortige Sicherung aller Behandlungsunterlagen und die Dokumentation der aufgetretenen Symptome. Eine frühzeitige außergerichtliche Klärung kann oft kostengünstiger sein als ein langwieriges Gerichtsverfahren. Besonders bei einem Tumor als Ursache des Cauda-Equina-Syndroms ist eine schnelle rechtliche Beratung und Begutachtung sehr wichtig.