Zu welchen Behandlungsfehlern kann es im Bereich der Allgemeinmedizin kommen?
Patienten haben Anspruch auf eine Gesundheitsversorgung von hoher Qualität, die sich an dem ihr zugrundeliegenden medizinischen Standard orientiert.
Welche Standards muss Ihr Hausarzt oder Ihre Hausärztin in Frankfurt einhalten?
Diagnosefehler, fehlerhafte Aufklärung, unzureichende Therapie: Behandlungsfehler durch den Hausarzt sind keine Seltenheit. Doch wann liegt eigentlich ein Behandlungsfehler vor?
Der medizinische Standard als Maßstab:
Stellen wir uns vor, Sie haben Bauchschmerzen. Sie gehen zum Arzt und er untersucht Sie. Er fragt Sie, wo es schmerzt, ob Sie Fieber haben und so weiter. Dann drückt er auf Ihren Bauch und horcht mit einem Stethoskop ab.
Anschließend sagt er Ihnen, dass Sie eine Magenverstimmung haben. Er verschreibt Ihnen ein Medikament, das Ihnen hilft, sich schnell besser zu fühlen.
Was ist nun der medizinische Standard?
Der medizinische Standard ist so etwas wie ein Fahrplan für Ärzte. Er beschreibt, wie ein Arzt in einer bestimmten Situation handeln sollte. Grundsätzlich ist der Standard beim Hausarzt folgender:
- Der Arzt fragt den Patienten nach seinen Symptomen.
- Der Arzt untersucht den Patienten.
- Der Arzt stellt eine Diagnose.
- Der Arzt verschreibt ein Medikament oder eine andere Behandlung.
Warum gibt es einen medizinischen Standard?
Der medizinische Standard soll sicherstellen, dass alle Patienten die bestmögliche Behandlung erhalten. Er soll verhindern, dass Ärzte Fehler machen, die zu schweren Folgen führen können.
Leitlinien als Orientierungshilfe:
Medizinische Leitlinien hingegen sind systematisch erarbeitete Empfehlungen der medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften. Sie enthalten keine verbindlichen Handlungsanweisungen, sondern dienen lediglich der Orientierung.
Anspruch auf angemessene Behandlung:
Als Patient haben Sie Anspruch auf Behandlungen und Medikamente, die Ihrer Erkrankung angemessen sind und dem medizinischen Standard entsprechen. Dies umfasst Diagnostik, Indikationsstellung, Therapie sowie Vor- und Nachsorge.
Trotz aller Sorgfalt: Fehler können passieren
Trotz Leitlinien, Qualitätsauszeichnungen und umfassender Ausbildung können auch Hausärzte Fehler machen.
Nachweis eines Behandlungsfehlers:
Um einen Behandlungsfehler nachzuweisen, müssen folgende Punkte erfüllt sein:
- Behandlung durch einen Hausarzt: Es muss eine Behandlung durch einen Hausarzt stattgefunden haben.
- Fehlerhafte Behandlung: Die Behandlung muss fehlerhaft gewesen sein, d.h. vom medizinischen Standard abgewichen sein.
- Schaden: Der Fehler muss zu einem Schaden beim Patienten geführt haben (sog. Kausalität).
Beweislast liegt beim Patienten:
Die Beweislast für einen Behandlungsfehler liegt beim Patienten. Dies bedeutet, dass der Patient den Fehler und den daraus resultierenden Schaden nachweisen muss.
Unterstützung durch einen Anwalt:
Im Falle eines Verdachts auf einen Behandlungsfehler sollte ein Rechtsanwalt mit Erfahrung im Medizinrecht hinzugezogen werden, am besten ein Spezialist für Arzthaftung. So erhalten Sie als Patientin/Patient eine kompetente Unterstützung bei der Beweisführung und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.