Falsche Diagnosen und verspätete Behandlungen bei Herzkrankheiten.

Behandlungsfehler Herzinfarkt, Frankfurt.

Behandlungsfehler beim Herzinfarkt können tödlich enden. Wenn Ärzte wichtige Warnsignale übersehen, ist es oft zu spät. Erfahren Sie alles über Behandlungsfehler bei Herzinfarkten und Ihre Möglichkeiten gegen Ärztefehler vorzugehen.

Falsche Diagnose oder verspätete Behandlung? Das müssen Sie wissen.

Ein Herzinfarkt bedeutet Schock und Unsicherheit. Wenn Sie den Verdacht haben, dass bei Ihrer Behandlung Fehler unterlaufen sind, sind Sie bei uns gut aufgehoben. Unsere Kanzlei in Frankfurt hat sich auf das Medizinrecht spezialisiert und unterstützt Sie dabei, Ihre Ansprüche nach einem Behandlungsfehler im Zusammenhang mit einem Herzinfarkt geltend zu machen. Ob verspätete Diagnose, falsche Befunde oder falsche Therapie – wir klären Ihren Fall gründlich und setzen Ihre Rechte durch.

Die erschreckende Realität von Fehldiagnosen bei Herzinfarkten

Jedes Jahr sterben weltweit Millionen Menschen an Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Doch auch in Ländern mit moderner Medizin werden immer noch viel zu viele Patienten falsch diagnostiziert, insbesondere bei Herzinfarkten. Studien zufolge wurden 2020 in Deutschland von 203.000 Herzinfarkt-Patienten über 14.000 in einer Klinik ohne Herzkatheter-Labor behandelt.

Warum ist eine schnelle und korrekte Behandlung so entscheidend?

  • Zeit ist Leben: Bei einem Herzinfarkt zählt jede Minute. Je früher die richtige Behandlung eingeleitet wird, desto höher sind die Überlebenschancen.
  • Verhindbare Todesfälle: Schätzungen zufolge könnten jährlich über 250 Todesfälle allein in Deutschland vermieden werden, wenn Herzinfarkte frühzeitig und korrekt erkannt würden.

Wir unterstützen seit 2008 betroffene Patienten bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche.

Welche Schritte sollten Sie einleiten? Benötigen Sie anwaltliche Unterstützung? Welche Anforderungen müssen erfüllt sein? Wir beantworten alle Ihre Fragen und zeigen Ihnen eine auf Sie zugeschnittene Lösung.

Christoph Mühl

Rechtsanwalt – Arzthaftungsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht, Frankfurt

Frauen: Besonders gefährdet durch medizinische Fehler

Frauen werden bei der Diagnose und Behandlung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen häufig nicht richtig behandelt. Ihre Symptome werden oft verharmlost oder nicht ernst genommen. Dies führt zu verzögerten Diagnosen und einer schlechteren Prognose.

  • Geschlechtsspezifische Unterschiede: Obwohl es keine wesentlichen Unterschiede zwischen den Symptomen von Männern und Frauen gibt, werden Frauen häufiger falsch behandelt.
  • Tödliche Folgen: Schätzungen zufolge könnten in den vergangenen 10 Jahren mindestens 8.000 Frauen aufgrund von Fehldiagnosen und Versäumnissen gestorben sein.

Mangel an Fachpersonal und Ausrüstung: Ein kritischer Faktor

Auch ein Mangel an Fachpersonal und medizinischer Ausrüstung trägt zu Behandlungsfehlern bei Herzinfarkten bei. Viele Patienten erhalten nicht die notwendigen Untersuchungen, wie etwa eine Koronarangiographie, die zur Erkennung von Herzerkrankungen entscheidend sein kann.

Falsch positive Diagnosen: Ein weiteres Problem

Ein weiteres Risiko besteht in der Fehldiagnose eines Herzinfarkts, wenn eigentlich keine Erkrankung vorliegt. Dies kann zu unnötigen und potenziell gefährlichen Behandlungen führen.

  • Unzuverlässige Bluttests: Der Troponin-Bluttest, der häufig zur Diagnose von Herzinfarkten verwendet wird, kann in einigen Fällen zu falschen positiven Ergebnissen führen.
  • Risiko invasiver Eingriffe: Eine Fehldiagnose kann zu unnötigen Herzkatheteruntersuchungen oder sogar Stent-Implantationen führen.

Herzschäden nach anderen Ereignissen: Ein oft übersehenes Risiko

Herzschäden können auch als Folge anderer Verletzungen oder Erkrankungen auftreten. Wenn diese nicht rechtzeitig erkannt und behandelt werden, können schwere Folgen eintreten.

  • Verzögerte Diagnosen: In einigen Fällen werden Herzschäden, die durch Unfälle oder andere traumatische Ereignisse verursacht wurden, erst Monate oder sogar Jahre später erkannt.
  • Tödliche Folgen: Verzögerte Behandlung kann zu Herzinfarkten, Herzversagen oder sogar zum Tod führen.

Häufige Behandlungsfehler bei Herzinfarkten in Frankfurt.

Verzögerte Diagnose:

  • Fehlinterpretation der Symptome: Die Symptome eines Herzinfarkts können unspezifisch sein und ähneln denen anderer Erkrankungen wie z.B. Magenschmerzen oder Sodbrennen. Dies kann dazu führen, dass der Herzinfarkt nicht erkannt und die Diagnose verzögert wird.
  • Ignorieren von Warnzeichen: Patienten mit Vorerkrankungen wie Diabetes oder Bluthochdruck sollten besonders auf Warnzeichen wie Brustschmerzen, Atemnot oder Übelkeit achten. Ignorieren diese Warnzeichen kann fatale Folgen haben.
  • Verzögerte Einleitung der Diagnostik: Auch wenn der Verdacht auf einen Herzinfarkt besteht, kann es zu Verzögerungen bei der Einleitung der notwendigen Diagnostik kommen, z.B. durch lange Wartezeiten im Krankenhaus oder fehlende Geräte.

Falsche Therapie:

  • Verabreichung falscher Medikamente: Je nach Art des Herzinfarkts kommen verschiedene Medikamente zum Einsatz. Die Verabreichung falscher Medikamente kann den Zustand des Patienten verschlechtern oder sogar zu weiteren Komplikationen führen.
  • Unterlassene Herzkatheter-Untersuchung: In einigen Fällen ist eine Herzkather-Untersuchung erforderlich, um die verstopften Herzkranzgefäße zu öffnen. Wird diese Maßnahme unterlassen, kann es zu einem irreparablen Schaden am Herzen kommen.
  • Falsche Dosierung von Medikamenten: Die Dosierung von Medikamenten muss individuell auf den Patienten abgestimmt sein. Eine zu hohe oder zu niedrige Dosierung kann zu unerwünschten Nebenwirkungen führen.

Versäumnisse bei der Nachsorge:

  • Fehlende Kontrollen: Nach einem Herzinfarkt ist eine engmaschige Kontrolle des Patienten wichtig, um den Heilungsverlauf zu überwachen und Komplikationen frühzeitig zu erkennen.
  • Versäumnisse bei der Aufklärung: Patienten sollten nach einem Herzinfarkt über die notwendigen Schritte der Nachsorge und die möglichen Risiken aufgeklärt werden.
  • Fehlende Anpassung der Therapie: Die Therapie nach einem Herzinfarkt muss individuell auf den Patienten abgestimmt und bei Bedarf angepasst werden.

Schadenersatz bei Behandlungsfehlern im Zusammenhang mit einem Herzinfarkt.

Sie haben Rechte! Patienten, die Opfer eines Behandlungsfehlers geworden sind, haben verschiedene rechtliche Möglichkeiten. Sie können:

  • Schadensersatz verlangen: Dies umfasst die Kosten für die Behandlung, den Verdienstausfall und die Schmerzensgeld.
  • Schmerzensgeld fordern: Schmerzensgeld ist eine Entschädigung für die erlittenen Schmerzen und Leiden.
  • Verdienstausfall geltend machen: Wenn der Patient aufgrund des Behandlungsfehlers nicht arbeiten kann, kann er den Verdienstausfall von der Klinik oder dem Arzt ersetzt verlangen.

Wie gehe ich vor?

  • Beweise sammeln: Befunde, Arztbriefe, Röntgenbilder und andere Unterlagen, die den Behandlungsfehler belegen, sollten sorgfältig aufbewahrt werden.
  • Zeugen befragen: Wenn möglich, sollten Zeugenaussagen von Personen eingeholt werden, die die Symptome und Behandlungsfehler beobachtet haben, z.B. Familienangehörige, Freunde.
  • Rechtsanwalt kontaktieren: Ein Fachanwalt für Medizinrecht ist der richtige Ansprechpartner der Patienten bei der Durchsetzung ihrer Rechte.
  • Gutachten beschaffen: Ein kostenloses Gutachten erhalten Patientinnen und Patienten über die Krankenkassen oder die Landesärztekammer.
  • Verjährungsfrist beachten: Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen beträgt drei Jahre. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Patient Kenntnis von dem Behandlungsfehler und den daraus resultierenden Schäden erlangt hat.

Haben Sie oder ein Angehöriger  einen Behandlungsfehler erlitten?

Wenn Sie vermuten, dass Sie oder ein Angehöriger aufgrund eines medizinischen Fehlers einen Herzinfarkt erlitten haben oder ein Herzinfarkt zu spät erkannt und nicht richtig behandelt wurde, sollten Sie sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte durchzusetzen und angemessene Entschädigung zu erhalten.

Wir können Ihnen helfen:

  • Kostenlose Erstberatung: Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und beraten Sie über mögliche rechtliche Schritte.
  • Unterstützung bei Gutachtenbeschaffung: Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung eines medizinischen Sachverständigengutachtens, um den Behandlungsfehler bei der Behandlung Ihres Herzinfarktes nachzuweisen.
  • Hilfe bei der Einholung medizinischer Unterlagen: Wir helfen Ihnen bei der Beschaffung Ihrer medizinischen Unterlagen.
  • Vertretung vor Gericht: Wir vertreten Ihre Interessen vor Gericht und kämpfen für Ihre Rechte.

Kontaktieren Sie uns noch heute telefonisch oder nutzen ganz bequem das Kontaktformular.

Unser Versprechen an Sie:

  • Sie bekommen eine unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht.

  • Wir unterstützen Sie bei der Beweissicherung und Beschaffung Ihrer medizinischen Unterlagen.

  • Wir prüfen Ihren Fall mit Unterstützung eines Sachverständigen.

  • Anschließend werden wir Sie über die rechtlichen Schritte und Ihre Möglichkeiten beraten.

Wieviel Schadensersatz gibt es, wenn der Herzinfarkt falsch behandelt wird?

Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte einen Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 Euro für einen schwerwiegenden Diagnosefehler (Fehlinterpretation von EKG-Aufzeichnungen), die zum Tod des Patienten führten (OLG Hamm, Urteil v. 01.09.2008 – Az.: 3 U 245/07).

Wie kam es zu diesem groben Diagnosefehler?

Der gerichtliche Sachverständige stellte fest, dass insbesondere dynamische EKG-Veränderungen durch die Ärzte übersehen wurden. Diese deuteten auf eine unzureichende Blutversorgung des Herzmuskels hin (sog. Koronarinsuffizienz).

Dadurch kam es zu einer falschen Einschätzung der Herzprobleme und einer verzögerten Behandlung des Patienten.

Die groben Diagnosefehler setzten sich fort. Sie führten zu

  • einem tragischen Herz-Kreislauf-Stillstand,
  • ineffektiver Reanimation,
  • schweren neurologischen Schäden und
  • schließlich dem Tod des Patienten.

Das Landgericht Berlin hat einem 30-jährigen Patienten, der infolge einer unterlassenen Diagnose einen Herzinfarkt erlitten hat, ein Schmerzensgeld in Höhe von 75.000 DM (heute knapp 40.000 Euro) zugesprochen (LG Berlin, Urteil v. 04.12.2000 – Az.: 6 O 385/99).

Worin lag der Arztfehler?

Der junge Patient suchte einen Arzt wegen Brustschmerzen auf. Der Hausarzt schenkte den Schmerzen seines Patienten jedoch keine große Aufmerksamkeit und entließ ihn wieder, ohne ihn zum Facharzt weiterzuleiten oder geeignete Maßnahmen zum Ausschluss eines Herzinfarktes zu ergreifen. Medizinisch wäre folgendes erforderlich gewesen:

  • das Schreiben eines EKG und
  • die Bestimmung der Blutwerte (insb. CK-Wert).

Von dieser Ausschlussdiagnostik darf nur abgesehen werden, sofern ein Infarkt äußerst unwahrscheinlich erscheint, was hier nicht der Fall war.

Was sind die Folgen des Behandlungsfehlers?

Die unterlassene bzw. zu späte Diagnostik am Folgetag führte dazu, dass der Herzanfall nicht rechtzeitig behandelt werden konnte. Der Mann ist seitdem berufsunfähig. Er war von Beruf Feuerwehrmann.

Das Oberlandesgericht Hamm urteilte zugunsten der Kläger, der Erben einer verstorbenen Patientin, und sprach für das fehlerhafte Notfallmanagement nach einem Herzstillstand ein Schmerzensgeld in Höhe von 153.000,- Euro zu (OLG Hamm, Urteil v. 25.11.2002 – Az.: 3 U 100/02).

Wie kam es dazu?

Die Patientin erlitt nach einer Operation im Krankenhaus einen Kreislaufstillstand und wurde notfallmäßig behandelt.

Durch einen Beatmungsbeutel (Guedel-Tubus und Ambu-Beutel) wurde sie mit Raumluft, jedoch ohne Zufuhr reinen Sauerstoffs beatmet. Dies entspricht nicht dem medizinischen Standard, weil NUR durch die Gabe von reinem Sauerstoff eine angemessene Sauerstoffversorgung gewährleistet bzw. aufgebaut werden kann. Das gilt auch für solche Notfallsituationen, wie in diesem Fall.

Ein grober Behandlungsfehler, der zur Beweislastumkehr zulasten der Ärzte des Krankenhauses führte. Maßgeblich für das Schmerzensgeld waren:

  • Die Patientin erlitt infolge der Sauerstoffunterversorgung eine schwere Hirnschädigung und befand sich zudem für die restlichen 3 Jahre ihres Lebens in einem Wachkoma.
  • Dass die Hirnschädigung auch bei rechtzeitiger Sauerstoffversorgung eingetreten wäre, konnte das Krankenhaus nicht beweisen (Beweislastumkehr).

Das Landgericht München I hat einem 45-jährigen Patienten nach einem behandlungsfehlerbedingt unerkannten Herzinfarkt ein Schmerzensgeld in Höhe von 200.000 Euro zugesprochen (LG München I, Urteil v. 28.05.2003 – Az.: 9 O 14993/99).

Wie konnte der Herzinfarkt vom Arzt übersehen werden?
  • Entgegen dem medizinischen Standard wurde der Patient trotz kardialer Beschwerden nicht sofort in eine Klinik zur Intensivüberwachung gebracht. Dort findet in der Regel die diagnostische Abklärung des Verdachts auf einen Herzinfarkt statt.
  • Denn im Prinzip kann jede erstmalige Herzsymptomatik mit entsprechender Herz-Kreislaufreaktion einen Herzinfarkt darstellen. Die anfänglichen kardialen Beschwerden oder eine Atemnot können so lange nicht als Infarkt ausgeschlossen werden, bis das Gegenteil bewiesen wurde.
Was hätten die Ärzte bei dem Patienten tun müssen?

Durch die fehlende Weiterleitung des Patienten an Fachärzte wurde er zu spät intensivmedizinisch behandelt.

Als Konsequenz trug der junge Vater

  • schwerste Hirnschädigungen davon,
  • erlitt eine Lähmung aller vier Gliedmaßen und
  • ist zutiefst in seinem Empfindungsvermögen und in der Erlebnisfähigkeit eingeschränkt.

FAQ: Behandlungsfehler Herzinfarkt, Frankfurt.

Ein Behandlungsfehler bei einem Herzinfarkt liegt vor, wenn der behandelnde Arzt die medizinisch erforderlichen Maßnahmen nicht oder fehlerhaft durchführt. Dies kann beispielsweise eine verzögerte Behandlung, falsche Diagnostik oder das Unterlassen eines EKG trotz typischer Symptome umfassen. Bei einem Herzinfarkt zählt jede Minute, weshalb eine schnelle und korrekte Diagnose entscheidend ist. Nach der Rechtsprechung des BGH kann ein schwerwiegender Diagnosefehler bereits als grober Behandlungsfehler gewertet werden, was die Beweislast zugunsten des Patienten umkehrt.

Die Feststellung eines Behandlungsfehlers erfordert medizinisches und juristisches Fachwissen. Konkrete Anhaltspunkte können sein, wenn typische Herzinfarktsymptome vom Arzt nicht ernst genommen wurden oder notwendige Untersuchungen unterblieben sind. Im Fall eines Herzinfarkts müssen Ärzte bestimmte Diagnosestandards einhalten. Ein Fachanwalt für Medizinrecht kann Ihren Fall prüfen und medizinische Sachverständige hinzuziehen, um zu beurteilen, ob die ärztliche Behandlung den medizinischen Standards entsprach.

Behandlungsfehler bei einem Herzinfarkt können zu bleibenden Herzschäden, erhöhtem Risiko für weitere Herzinfarkte oder im schlimmsten Fall zum Tod führen. Ähnlich wie beim Schlaganfall gilt: Je später die richtige Behandlung erfolgt, desto schwerwiegender können die Folgen für den Patienten sein. Patienten, die durch einen Behandlungsfehler geschädigt wurden, leiden oft unter erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen, die ihr gesamtes Leben beeinflussen.

Die Höhe des Schmerzensgeldes nach einem ärztlichen Behandlungsfehler bei Herzinfarkten variiert stark je nach Fall. Die Bemessung von Schmerzensgeld berücksichtigt dabei die Schwere der Folgen, den Verschuldensgrad des Arztes und eventuelle bleibende Schäden. Gerichte haben in vergleichbaren Fällen Schmerzensgeld in Höhe von mehreren tausend bis zu über hunderttausend Euro zugesprochen. Das OLG Frankfurt hat schon vielfach in einem Fall eines verzögert behandelten Herzinfarkts dem Kläger ein erhebliches Schmerzensgeld im fünfstelligen Bereich zuerkannt. Jeder Fall wird jedoch individuell bewertet.

Ein grober Behandlungsfehler führt zu einer Beweislasterleichterung für den Patienten. Nach der Rechtsprechung des BGH liegt ein solcher vor, wenn ein Arzt eindeutig gegen bewährte medizinische Behandlungsregeln verstoßen hat und dieser Fehler aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint. Bei Herzinfarkten kann dies beispielsweise der Fall sein, wenn trotz typischer Symptome kein EKG durchgeführt wird oder wenn der Patient trotz Verdachtsdiagnose nicht umgehend in eine Klinik mit entsprechender Versorgungsstufe überwiesen wird.

Patienten, die Opfer eines Behandlungsfehlers geworden sind, haben Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Der Schadensersatz umfasst alle finanziellen Nachteile wie zusätzliche Behandlungskosten, Verdienstausfall oder Pflegekosten. Das Schmerzensgeld soll sowohl eine Ausgleichsfunktion als auch eine Genugtuungsfunktion erfüllen. Grundlage hierfür ist § 253 Abs. 2 BGB. In Frankfurt am Main gelten dieselben gesetzlichen Grundlagen wie bundesweit, wobei das OLG Frankfurt in einigen Fällen eigene Maßstäbe bei der Bemessung von Entschädigungen gesetzt hat.

In Frankfurt finden Sie mehrere auf Arzthaftung spezialisierte Kanzleien. Suchen Sie gezielt nach einem Fachanwalt für Medizinrecht mit Schwerpunkt Arzthaftungsrecht. Diese Fachanwälte verfügen über besondere Kenntnisse im Medizinrecht und haben oft jahrelange Erfahrung mit Behandlungsfehlerfällen. Viele Kanzleien bieten eine kostenlose Ersteinschätzung an, bei der Sie Ihren Fall schildern können. Achten Sie darauf, dass Ihr Anwalt Sie über Risiken und Erfolgschancen Ihrer Klage umfassend aufklärt. Ein TOP Anwalt für Medizinrecht in Frankfurt kann ihre Ansprüche sicher einschätzen. Achten Sie daher auch auf die Bewertungen anderer Mandanten.

Ein Verfahren wegen eines Behandlungsfehlers beginnt in der Regel mit der Einholung der Patientenakte und deren Prüfung durch medizinische Sachverständige. Bestätigt sich der Verdacht auf einen Behandlungsfehler, wird zunächst außergerichtlich versucht, Schadensersatz und Schmerzensgeld zu erlangen. Dies gelingt bei positiven Gutachten nahezu immer. Sollte dies aber nicht gelingen, kann eine Klage beim zuständigen Gericht eingereicht werden. In der Regel wird vom Gericht ein medizinisches Gutachten eingeholt. Das Verfahren kann mehrere Jahre dauern, insbesondere wenn mehrere Instanzen durchlaufen werden.

Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten für Verfahren wegen Behandlungsfehlern, sofern der Versicherungsvertrag einen entsprechenden Schutz im Bereich Vertragsrecht und Schadensersatzrechtsschutz vorsieht. Vor Beauftragung eines Anwalts sollten Sie eine Deckungszusage Ihrer Versicherung einholen. Als Fachanwalt für Medizinrecht in Frankfurt kann ich Sie bei diesem Prozess unterstützen und die notwendigen Unterlagen für Ihre Rechtsschutzversicherung vorbereiten.

Der Nachweis eines Behandlungsfehlers erfordert in erster Linie die vollständige Patientendokumentation. Der Patient muss grundsätzlich beweisen, dass ein Behandlungsfehler vorliegt und dieser kausal für den eingetretenen Schaden ist. Wichtige Beweismittel sind die ärztliche Dokumentation, Befunde, Arztbriefe und Zeugenaussagen. Bei einem Verstoß gegen die Dokumentationspflicht oder bei Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers kann es zu Beweiserleichterungen kommen. Fachanwälte für Medizinrecht arbeiten eng mit medizinischen Sachverständigen zusammen, um Behandlungsfehler nachzuweisen.

Die Dauer eines Verfahrens wegen eines Behandlungsfehlers kann in Frankfurt, wie auch anderswo, mehrere Jahre betragen. Nach Einreichung der Klage beim zuständigen Gericht folgt die Beweisaufnahme, meist durch Einholung eines Sachverständigengutachtens. Bis zur erstinstanzlichen Entscheidung vergehen oft 1-2 Jahre. Bei Berufung zum OLG Frankfurt oder sogar Revision zum BGH verlängert sich das Verfahren entsprechend. Eine kompetente anwaltliche Vertretung kann jedoch durch gezielte Prozessführung zu einer Verkürzung des Verfahrens beitragen.

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