Behandlungsfehler Krankenhaus, Frankfurt.

Krankenhausfehler in Frankfurt.

Krankenhäuser sollen Orte der Heilung und Genesung sein. Doch leider kommt es immer wieder zu Fehlern bei der Behandlung, die schwerwiegende Folgen für Patienten haben können.

Krankenhausfehler Frankfurt – Wenn Patienten zum Opfer werden.

Jedes Jahr vertrauen Millionen Menschen ihr Leben und ihre Gesundheit den Händen von Ärzten und Klinikpersonal. Doch leider kommt es immer wieder zu vermeidbaren Krankenhausfehlern, die zu schweren gesundheitlichen Folgen führen können. Von Fehldiagnosen über Operationsfehler bis hin zu Medikationsfehlern – die Bandbreite möglicher Fehler ist erschreckend groß. Die Folgen für die Betroffenen können dramatisch sein: dauerhafte Schäden, erhebliche Schmerzen und im schlimmsten Fall sogar der Tod.

Als spezialisierte Anwaltskanzlei für Medizinrecht in Frankfurt unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte auf Entschädigung nach einem Krankenhausfehler.

Wir unterstützen seit 2008 betroffene Patienten bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche.

Welche Schritte sollten Sie einleiten? Benötigen Sie anwaltliche Unterstützung? Welche Anforderungen müssen erfüllt sein? Wir beantworten alle Ihre Fragen und zeigen Ihnen eine auf Sie zugeschnittene Lösung.

Christoph Mühl

Rechtsanwalt – Arzthaftungsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht, Frankfurt

Sie vermuten einen ärztlichen Behandlungsfehler im Krankenhaus? Wir gehen gemeinsam vor!

Sind Sie Opfer eines medizinischen Fehlers geworden? Fühlen Sie sich durch eine falsche Diagnose, eine fehlerhafte Behandlung oder einen medizinischen Eingriff geschädigt? Das Team der Kanzlei für Medizinrecht in Frankfurt unter Leitung eines erfahrenen Fachanwalts für Medizinrecht stehen Ihnen zur Seite.

Ihre Rechte, unsere Stärke. Als spezialisierte Kanzlei für Medizinrecht unterstützen wir Sie umfassend bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Wir haben bereits einer Vielzahl von Mandanten in Frankfurt um Umgebung zu ihrem Recht verholfen, bei Fällen wie:

  • Fehldiagnosen (z.B. übersehene Knochenbrüche, unbehandelte Blinddarmentzündung)
  • Verspätete Behandlungen (z.B. Sepsis, Meningitis)
  • Krankenhausinfektionen (z.B. MRSA)
  • Vernachlässigung durch Pflegepersonal (z.B. Dekubitus)
  • Fehler bei Operationen (z.B. Hüftoperation, Knieoperation, Operationen wegen Knochenbruch)

Wir informieren Sie:

  • Über die häufigsten Arten von Krankenhausfehlern.
  • Über die rechtlichen Möglichkeiten, die Ihnen bei einem Behandlungsfehler zustehen.
  • Darüber, wie Sie sich vor Krankenhausfehlern schützen können.

Unser Ziel:

Bestmögliche Unterstützung, wenn Sie einen Krankenhausfehler erlitten haben. Sie erhalten fundierte Informationen dazu, wie Sie Ihre Rechte geltend machen und eine angemessene Entschädigung erhalten können.

Unabhängig davon, ob es sich um ein städtisches Krankenhaus in Frankfurt, einen privaten Klinik-Konzern oder die Universitätsklinik handelt, setzen wir uns für Ihre Rechte ein. Mit unserer großen Erfahrung und unserem engagierten Team stehen wir Ihnen bei der gesamten Rechtsdurchsetzung zur Seite.

Gemeinsam kämpfen wir für Ihr Recht auf Entschädigung und Gerechtigkeit!

Wir beraten Sie gerne!

Vereinbaren Sie einen kostenlosen Termin.

Die häufigsten Krankenhausfehler

Die häufigsten Arten von Krankenhausfehlern lassen sich in folgende Kategorien einteilen:

Ärztliche Diagnosefehler:

  • Falsche oder verzögerte Diagnose einer Erkrankung (Sepsis, Meningitis, Blinddarmentzündung)
  • Verwechslung von Symptomen (Herzinfarkt, Schlaganfall)
  • Nichtbeachtung von Hinweisen auf eine Erkrankung (Diabetes, Hautkrebs)

Ärztliche Therapiefehler:

  • Fehler bei Operationen (Lagerungsschaden, Harnleiterverletzungen, Blasenverletzungen Darmverletzungen, Nervenverletzungen)
  • Verabreichung falscher Medikamente oder Fehler in der Dosierungen
  • Fehler bei der Anwendung von medizinischen Geräten

Fehler in der Pflege:

  • Mangelnde Hygiene
  • Stürze von Patienten
  • Druckgeschwüre (Dekubitus)

Verstöße gegen die Hygiene:

  • Nichtbeachtung von Hygienevorschriften
  • Falsche Desinfektion von medizinischen Geräten
  • Übertragung von Infektionen

Organisationsfehler:

  • Vergessen eines Befundes
  • Überlastung des Personals
  • Mangelhafte Kommunikation zwischen Ärzten und Pflegepersonal
  • Fehler bei der Dokumentation

Die Folgen von Krankenhausfehlern können sehr unterschiedlich sein. In einigen Fällen kommt es zu leichten Beeinträchtigungen, in anderen Fällen zu schweren, bleibenden Schäden oder sogar zum Tod. Bei allen Fragen zum Thema Behandlungsfehler hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Christoph Mühl mit seiner Fachexpertise.

Warum wir Ihre Kanzlei bei Krankenhausfehlern sind:

  • 100% für Patienten

    Ihr Patientenanwalt

    Umfassende Kenntnisse im Medizinrecht und langjährige Erfahrung in der Durchsetzung von Ansprüchen bei Behandlungsfehlern. Ausschließlich für Patienten tätig – niemals für die Gegenseite oder für Versicherungen.

  • Kostenlose Ersteinschätzung

    Ihre Chancen einschätzen

    Sie haben den Verdacht auf einen Behandlungsfehler? Erzählen Sie uns unverbindlich und kostenlos, was passiert ist. Wir analysieren Ihren Fall und geben Ihnen eine erste Einschätzung Ihrer Möglichkeiten.

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  • Deutschlandweit tätig

    Bundesweit für Sie da

    Egal, wo Sie in Deutschland wohnen – wir sind nur einen Anruf entfernt. Dank modernster Kommunikationsmittel steht Ihnen die Kanzlei für Medizinrecht in Frankfurt jederzeit zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Sie zu unterstützen.

Mehr über einzelne Arten von Behandlungsfehlern.

Falsche Diagnosen gehören zu den häufigsten Arten von Krankenhausfehlern. Sie können schwerwiegende Folgen für die Gesundheit der Patienten haben, da eine falsche Diagnose zu einer verzögerten oder falschen Behandlung führen kann.

Typische Beispiele für falsche Diagnosen:

  • Falsche Diagnose einer Erkrankung: Ein Patient wird mit einer Erkrankung diagnostiziert, die er gar nicht hat. Dies kann zu einer unnötigen Behandlung mit Medikamenten oder Operationen führen.
  • Verzögerte Diagnose einer Erkrankung: Die Diagnose einer Erkrankung wird verzögert, was zu einer Verschlimmerung der Erkrankung führen kann.
  • Nichtbeachtung von Hinweisen auf eine Erkrankung: Die Symptome einer Erkrankung werden nicht richtig interpretiert, was zu einer Fehldiagnose führen kann.

Ursachen von Diagnosefehlern:

  • Menschliches Versagen: Ärzte sind nur Menschen und können Fehler machen.
  • Zeitdruck: Ärzte sind oft im Zeitdruck und haben nicht genügend Zeit, um sich ausreichend um jeden Patienten zu kümmern.
  • Mangelnde Information: Dem Arzt stehen nicht alle Informationen zur Verfügung, die er für eine richtige Diagnose benötigt.
  • Technische Probleme: Fehler bei der Bedienung von medizinischen Geräten können zu einer Fehldiagnose führen.

Folgen von Diagnosefehlern:

  • Verzögerte oder falsche Behandlung: Die verzögerte oder falsche Behandlung einer Erkrankung kann zu einer Verschlimmerung der Erkrankung führen.
  • Körperliche und seelische Schäden: Falschdiagnosen können zu bleibenden körperlichen und seelischen Schäden führen.
  • Finanzielle Schäden: Fehlerhafte Diagnosen können zu hohen finanziellen Schäden führen, z. B. durch die Kosten für eine unnötige Behandlung.

Was tun bei einem Diagnosefehler?

  • Arzt des Vertrauens auf den Fehler ansprechen: Wenn Sie glauben, dass eine fehlerhafte Diagnose vorliegt, sollten Sie einen Arzt Ihres Vertrauens darauf ansprechen.
  • Zweite Meinung einholen: Es ist immer ratsam, bei einer schwerwiegenden Erkrankung eine zweite Meinung einzuholen.
  • Rechtsanwalt kontaktieren: Wenn Sie durch eine falsche Diagnose geschädigt wurden, sollten Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen.

Medikamente können Leben retten und Krankheiten heilen. Doch wenn sie falsch verabreicht werden, können sie zu schweren Gesundheitsschäden führen.

Typische Beispiele für Verabreichungsfehler von Medikamenten:

  • Falsche Medikamente: Dem Patienten wird das falsche Medikament verabreicht.
  • Falsche Dosierung: Dem Patienten wird eine falsche Dosierung des Medikaments verabreicht.
  • Falscher Zeitpunkt: Das Medikament wird zum falschen Zeitpunkt verabreicht.
  • Falsche Art der Verabreichung: Das Medikament wird auf die falsche Art und Weise verabreicht (z. B. intravenös statt oral).

Ursachen von Verabreichungsfehlern:

  • Menschliches Versagen: Apotheker und Pflegekräfte sind nur Menschen und können Fehler machen.
  • Zeitdruck: Apotheker und Pflegekräfte sind oft im Zeitdruck und haben nicht genügend Zeit, um sich ausreichend um jeden Patienten zu kümmern.
  • Mangelnde Information: Dem Apotheker oder der Pflegekraft stehen nicht alle Informationen zur Verfügung, die sie für die richtige Verabreichung des Medikaments benötigen.
  • Technische Probleme: Fehler bei medizinischen Geräten zur Dosierung können zu einem Verabreichungsfehler führen.

Folgen von Verabreichungsfehlern:

  • Vergiftungen: Durch die falsche Dosierung oder das falsche Medikament kann es zu einer Vergiftung kommen.
  • Allergische Reaktionen: Durch die Verabreichung eines Medikaments, gegen das der Patient allergisch ist, kann es zu einer schweren allergischen Reaktion kommen.
  • Organversagen: Durch die falsche Verabreichung eines Medikaments kann es zu einem Organversagen kommen.

Operationen sind in vielen Fällen medizinisch notwendig, um Krankheiten zu heilen oder Verletzungen zu behandeln. Doch leider kommt es auch immer wieder zu Operationsfehlern, die schwerwiegende Folgen für die Patienten haben können.

Typische Beispiele für OP-Fehler:

  • Falsche Operation: Es wird die falsche Operation durchgeführt oder am falschen Körperteil operiert.
  • Verletzungen von Nerven oder Organen: Bei der Operation werden Nerven oder Organe verletzt, was zu bleibenden Schäden führen kann.
  • Infektionen: Nach der Operation kommt es zu einer Infektion, die zu schweren Komplikationen führen kann.
  • Narkosefehler: Fehler bei der Narkose können zu schweren Komplikationen bis hin zum Tod führen.

Ursachen von OP-Fehlern:

  • Menschliches Versagen: Operateure sind nur Menschen und können Fehler machen.
  • Zeitdruck: Operateure sind oft im Zeitdruck und haben nicht genügend Zeit, um sich ausreichend auf die Operation vorzubereiten.
  • Mangelnde Erfahrung: Der Operateur hat nicht genügend Erfahrung mit der Art der Operation.
  • Technische Probleme: Mängel bei medizinischen Geräten können zu einem Operationsfehler führen.

Folgen von OP-Fehlern:

  • Schmerzen und Leid: Operationsfehler können zu starken Schmerzen und Leid führen.
  • Bleibende Schäden: Operationsfehler können zu bleibenden Schäden führen, z. B. zu Lähmungen oder Organfunktionsstörungen.
  • Tod: In einigen Fällen können Operationsfehler zum Tod des Patienten führen.

Pflege ist ein wichtiger Bestandteil der medizinischen Versorgung. Sie soll dazu beitragen, dass Patienten nach einer Operation oder einer Krankheit wieder gesund werden und ihre Selbstständigkeit zurückgewinnen. Doch leider kommt es auch in der Pflege immer wieder zu Fehlern, die zu schweren Gesundheitsschäden führen können.

Typische Beispiele für Fehler in der Pflege:

  • Mangelnde Hygiene: Die Hygienevorschriften werden nicht eingehalten, was zu Infektionen führen kann.
  • Stürze von Patienten: Patienten stürzen aufgrund mangelnder Aufsicht oder unzureichender Sicherung.
  • Druckgeschwüre: Durch mangelnde Bewegung und unzureichende Lagerung entstehen Druckgeschwüre.
  • Falsche Ernährung: Patienten werden nicht ausreichend oder falsch ernährt.

Ursachen von Fehlern in der Pflege:

  • Mangel an Personal: In der Pflege herrscht oft Personalmangel, was dazu führt, dass die Pflegekräfte überlastet sind und nicht genügend Zeit für jeden Patienten haben.
  • Mangelnde Qualifikation: Nicht alle Pflegekräfte sind ausreichend qualifiziert, um die komplexen Aufgaben der Pflege zu übernehmen.
  • Zeitdruck: Pflegekräfte sind oft im Zeitdruck und haben nicht genügend Zeit, um sich ausreichend um jeden Patienten zu kümmern.
  • Mangelnde Kommunikation: Zwischen Ärzten, Pflegekräften und Patienten findet nicht immer eine ausreichende Kommunikation statt, was zu Missverständnissen und Fehlern führen kann.

Folgen von Fehlern in der Pflege:

  • Infektionen: Durch mangelnde Hygiene können sich Patienten mit Infektionen anstecken.
  • Stürze: Stürze können zu Knochenbrüchen, Prellungen und anderen Verletzungen führen.
  • Druckgeschwüre: Druckgeschwüre können zu schweren Schmerzen und Infektionen führen.
  • Mangelernährung: Mangelernährung kann zu einer Schwächung des Immunsystems und zu anderen gesundheitlichen Problemen führen.

Was tun bei einem Fehler in der Pflege?

  • Das Pflegepersonal auf den Fehler ansprechen: Wenn Sie glauben, dass ein Fehler in der Pflege vorliegt, sollten Sie das Pflegepersonal darauf ansprechen.
  • Zweite Meinung einholen: Es ist immer ratsam, bei einer schwerwiegenden Erkrankung eine zweite Meinung einzuholen.
  • Beschwerde bei der Heimleitung einreichen: Wenn Sie mit der Pflege in einem Heim unzufrieden sind, können Sie sich bei der Heimleitung beschweren.

Rechtsanwalt kontaktieren: Wenn Sie durch einen Fehler in der Pflege geschädigt wurden, sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

Krankenhäuser sind komplexe Organisationen, in denen viele Menschen zusammenarbeiten. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, müssen viele Prozesse und Abläufe organisiert werden. Doch leider kommt es auch in Krankenhäusern immer wieder zu Organisationsfehlern, die zu schweren Gesundheitsschäden führen können.

Typische Beispiele für Organisationsfehler in Kliniken:

  • Überlastung des Personals: In Krankenhäusern herrscht oft Personalmangel, was dazu führt, dass das Personal überlastet ist und Fehler passieren können.
  • Mangelhafte Kommunikation: Zwischen Ärzten, Pflegekräften und anderen Berufsgruppen im Krankenhaus findet nicht immer eine ausreichende Kommunikation statt, was zu Missverständnissen und Fehlern führen kann.
  • Fehler bei der Dokumentation: Befunde und Behandlungen werden nicht korrekt dokumentiert, was zu Fehlern bei der Behandlung führen kann.
  • Technische Probleme: Medizinische Geräte fallen aus oder funktionieren nicht richtig, was zu Verzögerungen bei der Behandlung führen kann.

Ursachen von Organisationsproblemen in Kliniken:

  • Sparzwang: Krankenhäuser stehen oft unter einem hohen Sparzwang, was zu Personalmangel und Investitionsstaus führen kann.
  • Mangelnde Führung: Die Führung in Krankenhäusern ist oft unzureichend, was zu einer mangelnden Organisation und Koordination führen kann.
  • Komplexität der Abläufe: Die Abläufe in Krankenhäusern sind oft komplex und unübersichtlich, was zu Fehlern führen kann.
  • Mangelnde Fehlerkultur: In Krankenhäusern herrscht oft eine mangelnde Fehlerkultur, was dazu führt, dass Fehler nicht offen angesprochen und behoben werden.

Folgen von Organisationsfehlern in Kliniken:

  • Verzögerungen bei der Behandlung: Verzögerungen bei der Behandlung können zu einer Verschlechterung der Erkrankung führen.
  • Falsche Behandlung: Durch Fehler bei der Kommunikation oder Dokumentation kann es zu einer falschen Behandlung kommen.
  • Infektionen: Durch mangelnde Hygiene können sich Patienten mit Infektionen anstecken.
  • Stürze: Stürze können zu Knochenbrüchen, Prellungen und anderen Verletzungen führen.

Unser Versprechen an Sie:

  • Sie bekommen eine unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht.

  • Wir unterstützen Sie bei der Beweissicherung und Beschaffung Ihrer medizinischen Unterlagen.

  • Wir prüfen Ihren Fall mit Unterstützung eines Sachverständigen.

  • Anschließend werden wir Sie über die rechtlichen Schritte und Ihre Möglichkeiten beraten.

Wieviel Schmerzensgeld gibt es, wenn das Krankenhaus Behandlungsfehler begeht?

In einem Urteil des OLG Frankfurt am Main erhielt eine 50-jährige Frau aufgrund einer Darmperforation nach einer Koloskopie ein Schmerzensgeld von 40.000 € sowie einen immateriellen Vorbehalt  zugesprochen.

Sachverhalt:

Die Klägerin musste sich nach dem Eingriff wegen akuten Abdomens notfallmäßig ins Krankenhaus begeben, wo die Komplikationen festgestellt wurden, die eine Resektion eines Teils des Darms und die Entfernung der Milz erforderlich machten.

Behandlungsfehler:

  • Unzureichende Aufklärung vor der Koloskopie führte zu einem rechtswidrigen Eingriff.
  • Mangelhafte Überwachung nach der Untersuchung, die zur verspäteten Diagnose der Darmperforation beitrug.

Folgen für die Klägerin:

  • Vier erforderliche Operationen zur Behandlung der Komplikationen, darunter die Schaffung eines künstlichen Darmausgangs.
  • Vorübergehende Lebensgefahr und Aufenthalt im künstlichen Koma.
  • Verlust der Milz und erhebliche Schmerzen während der akuten Bauchfellentzündung.
  • Langfristige Beeinträchtigungen durch den künstlichen Darmausgang und die bestehende Morbus-Crohn-Erkrankung, die die Heilung zusätzlich erschwerten.

Das Gericht (Urteil vom 30.03.2012 – 8 U 89/11) berücksichtigte die Schwere der erlittenen körperlichen und seelischen Belastungen bei der Festlegung des Schmerzensgeldes. Das Urteil zeigt, wie wichtig eine sorgfältige Überwachung ist und dass ohne eine solche schwerwiegende Folgen eintreten können.

Das OLG München verurteilte einen Arzt zur Zahlung von 75.000 € Schmerzensgeld plus einem immateriellen Vorbehalt wegen einer Peritonitis und Spondylodiszitis wegen unterlassener CT-Untersuchung

Was ist geschehen?

Eine 45-jährige Frau litt an einem akutem Abdomen. Dass Krankenhaus, in das sie eingeliefert wurde, hat jedoch kein CT durchgeführt. Die verspätete Diagnose führte zu einer einer Infektion, einer 4-Quadranten-Peritonitis und einer Spondylodiszitis.

Behandlungsfehler:

  • Vespäteter CT-Befund: Die verspätete Durchführung und Auswertung eines CT-Scans bei akutem Abdomen führte zu einer verzögerten Diagnose und Behandlung.
  • Folgen der verspäteten Diagnose: Die Verzögerung hatte schwerwiegende Folgen, darunter eine Portanlegung, eine Infektion, eine 4-Quadranten-Peritonitis und eine Spondylodiszitis.

Folgen für die Patientin:

  • Mehrere Krankenhausaufenthalte: Die Patientin musste über einen Zeitraum von ca. 8 Wochen mehrfach stationär behandelt werden.
  • Operationen: Es waren mehrere Operationen notwendig.
  • Dauerhafte Beschwerden: Die Patientin leidet unter anhaltenden Verdauungsbeschwerden, Blähungen, gastrointestinalen Beschwerden, verminderter Nahrungsaufnahmefähigkeit, täglichen Durchfällen und einer daraus resultierenden erheblichen Minderung ihrer Belastbarkeit.

Das Gericht (Urteile 27.11.2014 – 1 U 901/14) berücksichtigte bei der Schmerzensgeldhöhe das Alter der Patientin, die Länge und Häufigkeit der Krankenhausaufenthalte sowie die Schwere und Dauerhaftigkeit der gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Unter Berücksichtigung der Inflation wären heute in einer vergleichbaren Situation ca. 95.500 Euro Schmerzensgeld zuzusprechen.

Das Landgericht Bremen verurteilte ein Krankenhaus zur Zahlung von 150.000 € Schmerzensgeld (heute: ca. 201.910 € wegen zwischenzeitlicher Inflation), da eine 75-jährige Frau aufgrund eines groben Behandlungsfehlers einen Schlaganfall erlitt, der nicht erkannt wurde. Die Patientin befindet sich seitdem in einem wachkomaähnlichen Zustand mit Halbseitenlähmung.

Behandlungsfehler:

  • Nichterkennung eines Schlaganfalls: Trotz eindeutiger Anzeichen und wiederholter Hinweise der Kinder der Patientin wurde im Krankenhaus keine erforderliche neurologische Untersuchung durchgeführt, wodurch der Schlaganfall nicht rechtzeitig erkannt und behandelt werden konnte.

Folgen für die Patientin:

  • Wachkomaähnlicher Zustand: Die Patientin befindet sich in einem wachkomaähnlichen Zustand mit eingeschränkter Bewusstseinsfähigkeit.
  • Halbseitenlähmung: Sie leidet unter einer Halbseitenlähmung, die ihre Selbstständigkeit vollständig einschränkt.
  • Lebenslange Pflegebedürftigkeit: Die Patientin ist auf umfassende und dauerhafte Pflege angewiesen.
  • Erhebliche Lebensqualitätseinbußen: Ihr Lebensgenuss ist durch die schwere Behinderung und die fehlende Hoffnung auf Besserung stark beeinträchtigt.

Das Gericht (Urteil vom 10.12.2010 – 3 O 1770/07) berücksichtigte bei der Schmerzensgeldhöhe den schweren und irreversiblen Schaden, die Dauer des Leidens (5 Jahre zum Zeitpunkt des Urteils), das hohe Alter der Patientin und ihre Vorerkrankungen, sowie die Unsicherheit über das Ausmaß ihres Leidensbewusstseins.

FAQ: Krankenhausfehler – Behandlungsfehler im Krankenhaus.

Ein Krankenhausfehler ist eine Form des Behandlungsfehlers, der in einem Krankenhaus während einer stationären Behandlung auftritt. Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn medizinisches Personal gegen anerkannte medizinische Standards verstößt. Dies kann bei Operationen, Diagnosen oder der Nachsorge passieren. Typische Beispiele sind fehlerhafte chirurgische Eingriffe, Diagnosefehler, Medikationsfehler oder unterlassene Untersuchungen. Nicht jeder negative Behandlungsverlauf ist automatisch ein Behandlungsfehler – medizinische Eingriffe bergen stets ein gewisses Risiko. Deshalb ist eine fundierte Beratung empfehlenswert.

n Krankenhäusern unterlaufen den behandelnden Ärzten und dem Pflegepersonal verschiedene Arten von Behandlungsfehlern. Zu den häufigsten zählen:

  • Operationsfehler (falsche Seite, vergessene Instrumente im Körper)
  • Diagnosefehler (übersehene Symptome, falsche Interpretation von Befunden)
  • Medikationsfehler (falsche Dosierung, Verwechslung von Medikamenten)
  • Hygienefehler (Infektionen durch mangelnde Sterilität)
  • Dokumentationsfehler (fehlende oder falsche Aufzeichnungen)
  • Aufklärungsfehler (unzureichende Information über Risiken)

In den meisten Fällen entstehen Behandlungsfehler durch Kommunikationsprobleme, Zeitmangel oder Überlastung des Personals. Wenn der Arzt einen Fehler begangen hat, kann Ihnen ein Schadensersatzanspruch zustehen. Für eine genaue Prüfung zögern Sie nicht, sich an einen Anwalt zu wenden, der auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts tätig ist.

Anzeichen für einen möglichen Behandlungsfehler können sein:

  • Unerwartete Komplikationen beim Patienten nach einem medizinischen Eingriff
  • Plötzliche Verschlechterung des Gesundheitszustands ohne erkennbare Ursache
  • Widersprüchliche Aussagen des medizinischen Personals
  • Nachoperationen ohne klare Begründung
  • Auffällige Bemerkungen von anderen Ärzten bei Zweitmeinungen

Wenn Sie vermuten, dass ein Behandlungsfehler vorliegt, ist es wichtig, sich zeitnah an einen Fachanwalt für Medizinrecht zu wenden. Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihre Krankenunterlagen prüfen und einschätzen, ob tatsächlich ein Ärztefehler vorliegt.

Patienten, die aufgrund eines Arztfehlers geschädigt wurden, haben Anspruch auf Entschädigung, also einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Der Schadensersatz umfasst alle materiellen Nachteile wie zusätzliche Behandlungskosten, Verdienstausfall oder Kosten für Pflege. Das Schmerzensgeld soll die erlittenen Schmerzen und die gesundheitliche Schädigung ausgleichen. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach der Schwere und Dauer der Beeinträchtigung. In besonders schweren Fällen können Patienten Schmerzensgeld in Höhe von mehreren hunderttausend Euro zugesprochen bekommen.

Der Nachweis eines Behandlungsfehlers ist oft komplex und erfordert medizinisches sowie juristisches Fachwissen. Folgende Schritte sind wichtig:

  1. Sichern Sie alle Krankenunterlagen (Arztbriefe, Befunde, OP-Berichte)
  2. Dokumentieren Sie Ihren Gesundheitszustand und alle Beschwerden
  3. Holen Sie eine ärztliche Zweitmeinung ein
  4. Konsultieren Sie einen Fachanwalt für Medizinrecht/Arzthaftung
  5. Lassen Sie ein medizinisches Gutachten erstellen

Bei einem groben Behandlungsfehler gilt eine Beweiserleichterung zugunsten des Patienten. In diesem Fall muss nicht der Patient beweisen, dass der Fehler zum Schaden geführt hat, sondern der Arzt muss nachweisen, dass der Schaden auch ohne den Fehler eingetreten wäre bzw. ein Kausalzusammenhang völlig unwahrscheinlich ist.

Ein grober Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Arzt eindeutig gegen bewährte medizinische Behandlungsregeln verstoßen hat und dieser Fehler aus objektiver ärztlicher Sicht nicht mehr verständlich erscheint. Beispiele sind das Zurücklassen von Operationsinstrumenten im Körper des Patienten, die Operation am falschen Körperteil oder das Übersehen offensichtlicher Symptome. Bei einem groben Behandlungsfehler wird die Beweislast umgekehrt, was die rechtliche Position des Patienten erheblich verbessert.

Die Höhe des Schmerzensgeldes bei einem Behandlungsfehler variiert stark je nach Einzelfall. Entscheidende Faktoren sind:

  • Schwere und Dauer der erlittenen Schmerzen
  • Ausmaß der bleibenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen
  • Alter des Patienten und Auswirkungen auf die Lebensqualität
  • Mitverschulden des Patienten
  • Grad des Verschuldens auf Arztseite

Bei leichteren Fällen kann das Schmerzensgeld bei einigen tausend Euro liegen, bei schwerwiegenden Behandlungsfehlern mit gravierenden Folgen für den Patienten können auch Beträge von mehreren hunderttausend Euro zugesprochen werden. Ein Schmerzensgeldanspruch wird von einem Fachanwalt rechtssicher geltend gemacht.

Bei Behandlungsfehlern sollten Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren, idealerweise einen Fachanwalt für Medizinrecht mit Schwerpunkt Arzthaftung. Achten Sie auf:

  • Spezialisierung im Bereich Medizinrecht und Arzthaftung
  • Erfahrung mit ähnlichen Fällen
  • Persönliches Vertrauensverhältnis
  • Transparente Kostenstruktur
  • Bereitschaft zur Beantragung von Prozesskostenhilfe wenn nötig

Viele Anwaltskanzleien bieten eine kostenlose Ersteinschätzung in rechtlichen Fragen im Bereich Behandlungsfehler im Krankenhaus an. Nutzen Sie dieses Angebot, um den für Sie kompetenten Patientenanwalt zu finden. Ein Anwalt in Ihrer Nähe kann besonders bei langwierigen Verfahren von Vorteil sein.

Ein Verfahren wegen eines Behandlungsfehlers durchläuft typischerweise folgende Phasen:

  1. Vorbereitungsphase: Sammlung aller relevanten Unterlagen und Einholung eines Privatgutachtens
  2. Außergerichtliche Phase: Anschreiben an die Gegenseite mit Darlegung des Behandlungsfehlers und Forderung nach Schadensersatz und Schmerzensgeld
  3. Schlichtungsverfahren: Optional kann die Gutachterkommission der Ärztekammer angerufen werden
  4. Klageverfahren: Wenn keine außergerichtliche Lösung erzielt wird, Einreichung einer Klage beim zuständigen Gericht
  5. Beweisaufnahme: In der Regel Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens
  6. Urteil oder Vergleich: Abschluss durch richterliche Entscheidung oder Einigung der Parteien

Das Verfahren kann mehrere Jahre dauern, besonders wenn mehrere Instanzen durchlaufen werden.

Wenn ein Patient infolge eines Behandlungsfehlers stirbt, können die Angehörigen folgende Ansprüche haben:

  • Beerdigungskosten als Teil des Schadensersatzes
  • Unterhaltsansprüche, wenn der Verstorbene unterhaltspflichtig war
  • Schmerzensgeld für den Verstorbenen, das als Teil des Erbes auf die Erben übergeht
  • Bei besonders schwerem Leid eventuell ein eigener Schmerzensgeldanspruch der nahen Angehörigen

In diesen besonders belastenden Fällen ist die Unterstützung durch einen kompetenten Rechtsanwalt mit Erfahrung im Erbrecht und Medizinrecht wichtig. Die juristische Aufarbeitung kann für viele Angehörige auch ein wichtiger Teil der emotionalen Bewältigung sein.

Bei Behandlungsfehlern sind folgende Fristen zu beachten:

  • Verjährungsfrist für zivilrechtliche Ansprüche: 3 Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Patient Kenntnis vom Fehler und Schädiger erlangt hat
  • Höchstfrist: 30 Jahre nach dem schädigenden Ereignis, unabhängig von der Kenntnis
  • Fristen für Widersprüche gegen Entscheidungen der Krankenkassen

Um keine wichtigen Fristen zu versäumen, sollten Sie sich frühzeitig an einen auf Medizinrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann auch einschätzen, ob eine weitere Behandlung abgewartet werden sollte, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden. Er stellt sicher, dass Sie Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld nicht verfristen lassen.

Kostenlose Rechtsberatung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht & Patientenrecht.

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