Behandlungsfehler Operation in Frankfurt.

Schadensersatz für Behandlungs­fehler bei einer OP in Frankfurt.

Operationen sollen den Patienten eigentlich helfen. Doch was ist, wenn es nach einer Operation viel schlimmer ist als vorher? Dann liegt möglicherweise ein ärztlicher Kunstfehler vor. Wir prüfen Ihren Fall auf Behandlungsfehler bei Operationen.

Verdacht auf Behandlungsfehler bei einer Operation in Frankfurt? Wir helfen Ihnen gerne!

Wir setzen unser Vertrauen in die Fähigkeiten von Ärztinnen und Ärzten, die uns operieren. Die Hoffnung auf Heilung kann sich aber schnell in ein Albtraumszenario verwandeln. Wenn Ärzte Fehler begehen, tragen Patienten oft schwerwiegende Konsequenzen.

Wenn Sie durch einen Behandlungsfehler bei einer Operation erlitten haben oder einen Ärztefehler bei einer Operation vermuten, steht Ihnen unsere spezialisierte Kanzlei für Arzthaftung und Medizinrecht zur Seite, um Ihre Ansprüche auf Entschädigung geltend zu machen?

Wir verstehen, wie belastend diese Situation für Sie und Ihre Familie ist. Ob Fehldiagnose, falsche Operationstechnik oder postoperative Komplikationen – wir setzen uns mit Nachdruck für ein gutes Ergebnis für Sie ein. 

Wir unterstützen Sie bei:

  • Der Beschaffung Ihrer Patientenakte: Wir beschaffen und analysieren Ihre Krankenakte, OP-Berichte und Befunde, um uns ein vollständiges Bild von Ihrer Behandlung zu machen.
  • Der Einholung eines unabhängigen Gutachtens: Um den Behandlungsfehler zweifelsfrei nachzuweisen, nehmen wir Kontakt zu einem erfahrenen medizinischen Sachverständigen auf.
  • Der Durchsetzung Ihrer Ansprüche: Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber den verantwortlichen Ärzten, Krankenhäusern sowie deren Versicherungen und setzen Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld & Schadensersatz durch.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre berechtigten Ansprüche geltend zu machen und die Folgen der Behandlungsfehler finanziell  abzufedern.

Wir unterstützen seit 2008 betroffene Patienten bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche.

Welche Schritte sollten Sie einleiten? Benötigen Sie anwaltliche Unterstützung? Welche Anforderungen müssen erfüllt sein? Wir beantworten alle Ihre Fragen und zeigen Ihnen eine auf Sie zugeschnittene Lösung.

Christoph Mühl

Rechtsanwalt – Arzthaftungsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht, Frankfurt

Behandlungsfehler durch Chirurgen: Definition und Abgrenzung

Ein Behandlungsfehler durch Chirurgen liegt vor, wenn der Chirurg während einer Operation gegen die anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst verstößt und dadurch dem Patienten einen Schaden zufügt. Dies kann auf verschiedenen Ebenen geschehen, z. B.:

  • fehlerhafte Planung vor der Operation
  • Operation am falschen Körperteil
  • Verletzung von Organen (z.B. Darmverletzung, Harnleiterverletzung)
  • Verletzung von Nerven (z.B. Quetschung von Nerven, Durchtrennung von Nerven)
  • Hinterlassen von Fremdkörpern im Körper (Tupfer, Bauchtuch)
  • Infektionen nach der Operation
  • Fehlerhafte Lagerung

Es ist wichtig zu beachten, dass nicht jeder Fehler einen Behandlungsfehler darstellt. Es muss ein Verschulden des Arztes vorliegen, d.h. er muss den ärztlichen Standard zum Zeitpunkt der Behandlung (Behandlungsstandard) verletzt haben.

Zudem muss durch diesen Behandlungsfehler des Chirurgen ein Schaden entstanden sein. Dieser kann sich in Form von körperlichen oder seelischen Verletzungen, aber auch in Form von wirtschaftlichen Schäden (z. B. Verdienstausfall) manifestieren.

Wir beraten Sie gerne!

Vereinbaren Sie einen kostenlosen Termin.

Häufige Fehler von Chirurgen in und ihre Folgen.

Chirurgen leisten täglich wichtige und komplizierte Arbeit, aber leider kommt es auch zu Fehlern, die teils schwerwiegende Folgen für die Patienten haben können. Hier sind einige Beispiele aus der täglichen Praxis als Patientenanwalt:

Verletzungen an Organen:

Darmverletzung: Die Durchtrennung oder Perforation des Darms während einer Operation kann zu einer Bauchfellentzündung führen. Die Folgen sind häufig lebensbedrohlich. Die Behandlung dauert lange und ist unheimlich belastend.

Blutgefäßverletzung:

Arterienverletzung: Eine Verletzung einer Arterie führt stets zu einer starken Blutung, die lebensbedrohlich sein kann.

Venenverletzung: Eine Verletzung einer Vene kann zu einer Thrombose führen, die zu einem Blutgerinnsel und einem Gefäßverschluss führen kann. Verstopf ein solches Blutgerinnsel ein wichtiges Blutgefäß, welches z.B. das Gehirn versorgt, sind die Folgen massiv und können über Lähmungen bis hin zum Tod reichen.

Verletzungen von Nerven:

Nervenquetschung: Durch Druck oder Dehnung kann ein Nerv gequetscht werden, was zu Taubheitsgefühlen, Kribbeln oder Schmerzen führen kann. Solche Verletzungen bilden sich oft zurück, doch manchmal bleiben sie dauerhaft bestehen. Eine sehr belastende Situation für betroffene Patientinnen und Patienten.

Nervendurchtrennung: Ein Nerv kann während einer Operation durchtrennt werden, was zu einem vollständigen Verlust der Funktion in dem vom Nerv versorgten Gebiet führen kann. Wir erleben es z.B. immer wieder, dass Nerven im Bereich des Oberarms durchtrennt werden. Das hat dann eines sog. Fallhand zur Folge – eine extreme Beeinträchtigung, die das Leben grundlegend verändert.

Nervennarbenbildung: Narbengewebe kann einen Nerv einengen und zu Schmerzen oder Funktionsstörungen führen.

Vergessene Gegenstände im Körper:

Tücher oder Tupfer: Diese können im Körper vergessen werden und zu Infektionen oder Entzündungen führen.

Instrumente: In seltenen Fällen werden Instrumente im Körper vergessen, was zu schweren Komplikationen führen kann.

Mit vergessenen Tupfern, Bauchtüchern und ähnlichen Gegenständen befassen wir uns mehrmals pro Jahr. Es handelt sich regelmäßig um vermeidbare Fehler aus dem Bereich des sog. voll beherrschbaren Risikos.

Fehlerhafte Lagerung:

Dekubitus: Durch unzureichende Polsterung kann es zu Druckgeschwüren kommen.

Nervenschäden: Durch falsche Lagerung kann es zu Druck auf Nerven kommen, was zu Taubheitsgefühlen oder Schmerzen führen kann.

Sowohl Druckschäden als auch Nervschäden durch fehlerhafte Lagerung fallen regelmäßig in den voll beherrschbaren Bereich des Krankenhauses und sind vermeidbar.

Ansprüche bei einem Behandlungsfehler durch Chirurgen in Frankfurt.

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Chirurg während einer Operation gegen die anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst verstößt und dadurch dem Patienten einen Schaden zufügt. In diesem Fall kann der Patient gegen den Chirurgen und/oder das Krankenhaus zivilrechtliche Ansprüche geltend machen.

Betroffene haben das Recht auf Entschädigung. Diese kann Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder die Erstattung von Behandlungskosten umfassen.

Die Höhe des Schmerzensgeldes variiert je nach Einzelfall. Hier fließen Faktoren wie der Umfang des Schadens, die Schwere der Beeinträchtigung und die Dauer der Folgen mit ein.

Besondere Herausforderung – die Beweislast.

Für die Durchsetzung eines solchen Anspruchs trägt der Patient die Beweislast. Konkret bedeutet es, dass folgende Punkte nachgewiesen werden müssen:

  1. Es liegt ein Behandlungsfehler vor,
  2. Der Fehler ist auf ein schuldhaftes Verhalten des Arztes zurückzuführen,
  3. Der Patient hat infolge dieses Fehlers einen Schaden erlitten.

Diese Anforderungen machen eine detaillierte Aufarbeitung der Fakten und eine juristisch fundierte Argumentation notwendig.

Empfehlung: Rechtzeitige Beratung durch einen Fachanwalt.

Patienten, die einen Behandlungsfehler vermuten, sollten sich frühzeitig durch einen Anwalt für Medizinrecht beraten lassen. Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann nicht nur die Beweislage prüfen, sondern auch die rechtlichen Möglichkeiten umfassend darlegen.

Praktische Tipps für Betroffene in Frankfurt:

Um im Verdachtsfall richtig vorzugehen, sollten Patienten folgende Schritte beachten:

  1. Alle Unterlagen sammeln: Halten Sie Arztbriefe, Operationsberichte, Röntgenaufnahmen und Rechnungen geordnet bereit.
  2. Rechtliche Beratung suchen: Ein erfahrener Fachanwalt kennt die Feinheiten des Medizinrechts und unterstützt bei der Durchsetzung der Ansprüche.
  3. Durchhaltevermögen beweisen: Obwohl die Beweislast beim Patienten liegt, ist eine erfolgreiche Geltendmachung von Schadenersatz gegen einen Chirurgen mit professioneller Unterstützung gut möglich. Mit jahrelanger Erfahrung unterstützen wir Patienten kompetent bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Unser Versprechen an Sie:

  • Sie bekommen eine unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht.

  • Wir unterstützen Sie bei der Beweissicherung und Beschaffung Ihrer medizinischen Unterlagen.

  • Wir prüfen Ihren Fall mit Unterstützung eines Sachverständigen.

  • Anschließend werden wir Sie über die rechtlichen Schritte und Ihre Möglichkeiten beraten.

Warum sollten Sie uns wählen?

  • Spezialisierung: Wir sind spezialisiert auf Medizinrecht und verfügen über langjährige Erfahrung in der Bearbeitung von Behandlungsfehlern bei Operationen.
  • Kompetenz: Unsere Fachanwaltskanzlei für Medizinrecht und Arzthaftungsrecht ist hochqualifiziert und kennt die Rechtsprechung in diesem Bereich bestens.
  • Erfolg: Wir haben eine hohe Erfolgsquote bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen für unsere Mandanten.
  • Empathie: Wir verstehen die schwierige Situation, in der Sie sich befinden, und bieten Ihnen eine vertrauensvolle und persönliche Beratung.

Ihr Recht auf Entschädigung ist uns wichtig!

Wichtig ist, schnell zu handeln, wenn Sie den Verdacht auf einen Behandlungsfehler bei einer Operation haben. Wir helfen Ihnen bei der Bewertung Ihres Falls und beraten Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten zum Thema Kunstfehler bei Operationen.

Kontaktieren Sie uns noch heute für ein kostenloses Erstgespräch und lassen Sie sich unverbindlich beraten. Gemeinsam können wir prüfen, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben und Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen.

Wie machen Sie einen Anspruch wegen eines Behandlungsfehlers bei einer Operation in Frankfurt geltend?

Der erste Schritt zur Geltendmachung eines Anspruchs wegen eines Kunstfehlers durch einen Chirurgen besteht darin, uns so schnell wie möglich zu kontaktieren. 

Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung an, bei der wir Ihnen mitteilen können, ob wir glauben, dass Sie einen Fall haben und wie viel Entschädigung Sie möglicherweise beanspruchen können. 

Eine frühzeitige Kontaktaufnahme ermöglicht es uns, mit der Bearbeitung Ihres Falles zu beginnen, während die Details noch frisch in Ihrem Gedächtnis sind.

Wie gehe ich vor?

  • Beweise sammeln: Befunde, Arztbriefe, Röntgenbilder und andere Unterlagen, die den Behandlungsfehler belegen, sollten sorgfältig aufbewahrt werden.
  • Zeugen befragen: Wenn möglich, sollten Zeugenaussagen von Personen eingeholt werden, die die Symptome und Behandlungsfehler beobachtet haben, z.B. Familienangehörige, Freunde.
  • Rechtsanwalt kontaktieren: Ein Fachanwalt für Medizinrecht ist der richtige Ansprechpartner der Patienten bei der Durchsetzung ihrer Rechte.
  • Gutachten beschaffen: Ein kostenloses Gutachten erhalten Patientinnen und Patienten über die Krankenkassen oder die Landesärztekammer.
  • Verjährungsfrist beachten: Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen beträgt drei Jahre. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Patient Kenntnis von dem Behandlungsfehler und den daraus resultierenden Schäden erlangt hat.

Welche Fristen beim Behandlungsfehler bei der Operation?

In der Regel müssen Sie einen Anspruch wegen eines Behandlungsfehlers innerhalb von drei Jahren nach Feststellung der fehlerhaften Behandlung geltend machen. Die Bestimmung dieses Zeitpunktes kann aber komplex sein, etwa wenn Sie den Namen des Klinikarztes nicht kennen oder diesen vergessen haben. Auch können für die Aufklärung betreffend eine Operation und den Eingriff selbst unterschiedliche Fristen gelten.

Wir können Ihnen helfen:

  • Kostenlose Erstberatung: Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und beraten Sie über den Beginn der Verjährung in Ihrem Fall ganz individuell.
  • Unterstützung bei Gutachtenbeschaffung: Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung eines medizinischen Sachverständigengutachtens, um den Behandlungsfehler bei der Behandlung Ihres Herzinfarktes nachzuweisen.
  • Hilfe bei der Einholung medizinischer Unterlagen: Wir helfen Ihnen bei der Beschaffung Ihrer medizinischen Unterlagen.
  • Vertretung vor Gericht: Wir vertreten Ihre Interessen vor Gericht und kämpfen für Ihre Rechte.

Wir beraten Sie gerne!

Vereinbaren Sie einen kostenlosen Termin.

Wieviel Schmerzensgeld gibt es nach einem Behandlungsfehler bei Operationen?

Medizinische Tragödie: Darmverletzung mit lebenslangen Konsequenzen

Das Landgericht Ravensburg (Urteil vom 22.11.2007 – Az. 3 O 312/05) hat einen Chirurgen zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 150.000 Euro verurteilt. Aufgrund zwischenzeitlicher Geldentwertung wären das heute etwa 210.000 Euro.

Was ist geschehen?

Eine 44-jährige Krankenschwester erlebte aufgrund schwerwiegender chirurgischer Behandlungsfehler eine regelrechte medizinische Odyssee mit dramatischen Auswirkungen. Kurz zusammengefasst:

  • Schmerzensgeld: 150.000 €
  • Stationäre Behandlung: 49 Wochen
  • Anzahl der Eingriffe: 11 Operationen

Medizinische Folgen

Die ursprüngliche Darmverletzung führte zu:

  • Bauchfellentzündung (Peritonitis)
  • Kurzdarmsyndrom
  • Dauerhafte Ernährungseinschränkungen
  • Künstliche Vitaminzufuhr
  • Wiederkehrende (Sub-)Ileuszustände

Rechtliche Bewertung

Das Gericht stellte fest, dass eine frühzeitige Sanierung der Darmverletzung den Austritt von Darminhalt und die resultierende Bauchfellentzündung verhindert hätte.

Die Konsequenz für die geschädigte Patientin: Umfangreiche Darmresektionen mit lebenslangen gesundheitlichen Einschränkungen für die Patientin.

Eine erschütternde Geschichte medizinischer Fehleinschätzung mit weitreichenden Folgen.

Medizinische Tragödie: Fatale Komplikationen nach Sterilisation

Das OLG Celle (Urteil vom 16.12.2002 – Az. 1 U 38/02) hat einer Frau ein Schmerzensgeld von 50.000 Euro zugesprochen wegen einer schief gelaufenen Gebärmutterentfernung, bei der es zu einer Harnleiterverletzung gekommen war.

Was ist geschehen?

Eine 33-jährige Frau erlitt während einer Sterilisation mit gleichzeitiger Gebärmutterentfernung eine Harnleiterverletzung. Diese Verletzung führte zu wiederholten Operationen zur Wiederherstellung des Harnleiters und letztendlich zur Notwendigkeit, eine neue Blase aus Dünndarmmaterial zu konstruieren.

Kernfakten:

  • Schmerzensgeld: 50.000 € (angepasst an die Inflation heute:  78.000 €)
  • Behandlungsfehler: Harnleiterverletzung nach Sterilisation
  • Schweregrad: Erheblich

Medizinische Konsequenzen

Die fatale Fehlbehandlung führte zu:

  • Wiederholten Harnleiterimplantationen
  • Stilllegung der Harnblase
  • Notwendigkeit einer Blasenneubildung aus Dünndarmmaterial

Rechtliche Bewertung

Grober Behandlungsfehler: Das Gericht stellte fest, dass spätestens bei Auftreten der Flankenschmerzen eine dringende sonografische bzw. röntgenologische Abklärung hätte erfolgen müssen.

Versäumnis: Unterlassene diagnostische Maßnahmen, die die Harnleiterverletzung zweifelsfrei aufgedeckt hätten.

Schlüsselerkenntnisse aus der Gerichtsentscheidung:

  • Frühzeitige diagnostische Sorgfalt ist entscheidend
  • Medizinische Sorgfaltspflicht geht über Standarduntersuchungen hinaus
  • Patientenrechte müssen konsequent geschützt werden

Eine erschütternde Dokumentation medizinischer Fehleinschätzung mit weitreichenden Konsequenzen.

Medizinische Tragödie: Eileiterverlust durch ärztlichen Kunstfehler

Das Landgericht Hagen sprach in seinem Urteil vom 24.07.1991 (Az. 12 O 53/89) ein Schmerzensgeld von 30.000 DM (entspricht heute 30.000 €) für den Verlust des linken Eileiters eines jungen Mädchens zu. Ein schwerwiegender Behandlungsfehler war die Ursache.

Was ist geschehen?

Eine Geschichte unachtsamer Behandlung mit Vergessen eines Tupfers bei einer Operation:

  • Verletzung: Vollständiger Verlust des linken Eileiters
  • Ursache: Bei Operation zurückgelassener Wattetupfer
  • Schmerzensgeld: 30.000 DM (heute wären es aufgrund von Inflation 30.000 €)

Medizinische Implikationen

Die fatale Fehlbehandlung resultierte in:

  • Vollständiger Entfernung des linken Eileiters
  • Erhöhtem Risiko ungewollter Kinderlosigkeit
  • Potenzieller Gefährdung zukünftiger Fortpflanzungsfähigkeit

Rechtliche Bewertung

Klarer Kunstfehler: Das Gericht bestätigte die Verantwortlichkeit des Arztes für den zurückgelassenen Wattetupfer.

Kritische Konsequenz: Substanzielle Beeinträchtigung der reproduktiven Gesundheit eines jungen Mädchens.

Schlüsselerkenntnisse aus der Entscheidung

  • Chirurgische Sorgfalt ist unerlässlich
  • Jedes medizinische Utensil zählt
  • Patientensicherheit steht an erster Stelle

Eine erschütternde Dokumentation medizinischer Nachlässigkeit mit potenziell lebenslangen Folgen.

Nervenverletzung nach Hüftoperation: Eine medizinische Tragödie 

Das Oberlandesgericht Thüringen verhängte in seinem Urteil vom 23.07.2015 unter dem Aktenzeichen 4 U 18/14 ein Schmerzensgeld von 40.000 € zuzüglich eines immateriellen Vorbehalts (inflationsbereinigt: 50.500 €) für eine schwerwiegende Nervenverletzung.

Was ist geschehen?

Eine im Grunde standardisierte Operation ist massiv schief gelaufen. Denn es kam zu einer Nervenschädigung bei der Hüftoperation. Ein Mann, der als Sportlehrer und Handballtrainer tätig war, erlitt nach einer Hüftoperation eine Nervenverletzung. Diese äußerte sich in einer Plexusläsion sowie einer Parese der Fußheber- und Fußsenkermuskeln. Die Verletzung erforderte eine mehrwöchige stationäre Behandlung und anschließende Rehabilitation.

Die Folgen eines Nervschadens sind erheblich:

  • Plexusläsion
  • Fußheberparese
  • Zehenheberparese
  • Fußsenkerparese

Medizinische Konsequenzen

Die fatale Nervenverletzung führte zu:

  • Unmöglichkeit des normalen Stehens und Gehens
  • Kompletter Sportunfähigkeit
  • Entwicklung von Depressionen
  • Massiver Einschränkung der Lebensqualität

Rechtliche Bewertung

Entscheidungsgrundlage: Der Senat orientierte sich an vergleichbaren Rechtsprechungen zu Peronaeusparesen.

Berücksichtigte Faktoren:

  • Schwere der Plexusläsion
  • Psychische Belastung durch Depressionen
  • Berufs- und Sportuntauglichkeit

Schlüsselerkenntnisse

  • Medizinische Eingriffe bergen substantielle Risiken
  • Nervenverletzungen können Lebensweisen fundamental verändern
  • Gerichte bemessen Schmerzensgeld umfassend und individuell

Eine erschütternde Dokumentation medizinischer Komplikationen mit tiefgreifenden persönlichen

Fatale Operationskomplikation: Ärztin verliert Berufsfähigkeit

Das Oberlandesgericht Düsseldorf sprach in seinem Urteil vom 19.10.2000 unter dem Aktenzeichen 8 U 183/99 eine Entschädigung von (umgerechnet) 79.128 € für eine schwerwiegende hypoxische Hirnschädigung zu.

Was ist geschehen?

Eine 36-jährige Ärztin erlitt während einer Laparoskopie eine arterielle Verletzung mit erheblichem Blutverlust, was zu mehreren Herzstillständen und einer hypoxischen Hirnschädigung führte. Die Folgen waren schwerwiegend: Die Patientin hat bleibende, feinmotorische und kognitive Einschränkungen, die eine Weiterbeschäftigung als Ärztin unmöglich machen.

  • Verletzung: Hypoxische Hirnschädigung
  • Ursache: Arterienverletzung bei Laparoskopie
  • Entschädigung: 100.000 DM – das entspricht 79.128 €

Medizinische Konsequenzen

Die fatale Operationskomplikation führte zu:

  • Lebensbedrohlichem Zustand
  • Monatelanger intensiv-medizinischer Behandlung
  • Erheblichen kognitiven Störungen
  • Beeinträchtigung feinmotorischer Fähigkeiten
  • Unmöglichkeit der Weiterausübung des Arztberufes

Pathologische Entwicklung

Es man zu schwerwiegenden Komplikationen:

  • Erheblicher Blutverlust
  • Mehrfache Herzstillstände
  • Nachhaltige neurologische Schädigungen

Rechtliche Bewertung

Die Richter sahen in dem Geschehen einen ärztlichen Behandlungsfehler, der zu den schweren gesundheitlichen Folgen der Patientin geführt hat. Die hypoxische Hirnschädigung, also die Sauerstoffunterversorgung des Gehirns, war eine direkte Folge der nicht rechtzeitig erkannten und behobenen Blutung. Die daraus resultierenden Einschränkungen in der Lebensqualität und der Verlust des erlernten Berufs rechtfertigten die Höhe des zugesprochenen Schmerzensgeldes.

Entscheidende Faktoren für die Bemessung des Schmerzensgeldes durch das Gericht waren:

  • Vollständiger Verlust der beruflichen Perspektive
  • Massive gesundheitliche Einschränkungen
  • Lebensqualitätsverlust

Schlüsselerkenntnisse

  • Operative Eingriffe bergen substantielle Risiken
  • Medizinische Sorgfalt ist unerlässlich
  • Individuelle Schicksale hinter medizinischen Komplikationen

Eine erschütternde Dokumentation eines medizinischen Kunstfehlers mit existenziellen Konsequenzen.

FAQ zum Thema „Behandlungsfehler bei einer Operation“

Ein Behandlungsfehler bei einer Operation liegt vor, wenn der behandelnde Arzt bei der Durchführung des Eingriffs von den anerkannten medizinischen Standards abweicht. Dies kann in verschiedenen Phasen geschehen: bei der Vorbereitung (fehlerhafte Operationsplanung kann schwerwiegende Auswirkungen haben), während des eigentlichen Eingriffs oder in der Nachsorge. Typische Arztfehler bei operativen Eingriffen sind beispielsweise zurückgelassene Operationsinstrumente im Körper, Verletzungen benachbarter Organe, eine mangelhafte Überwachung nach dem Eingriff oder eine Infektion aufgrund unzureichender Hygiene. Nicht jeder komplikationsbehaftete Verlauf stellt jedoch einen Behandlungsfehler dar, da medizinische Eingriffe stets mit Risiken verbunden sind.

Anzeichen für einen möglichen Behandlungsfehler bei einer Operation können sein:

  • Unerwartete Schmerzen oder Beeinträchtigungen nach dem Eingriff
  • Deutlich längere Genesung als vom Arzt prognostiziert
  • Notwendigkeit eines ungeplanten Folgeeingriffs
  • Widersprüchliche Aussagen des ärztlichen Personals
  • Auffällige Kommentare anderer Ärzte bei der Nachbehandlung

Um festzustellen, ob tatsächlich ein Behandlungsfehler vorliegt, ist in der Regel ein Sachverständigengutachten erforderlich. Hierfür sollten Sie einen spezialisierten Anwalt für Arzthaftungsrecht kontaktieren, der die notwendigen Schritte einleiten kann.

Bei einem nachgewiesenen Behandlungsfehler während einer OP haben Sie als Geschädigter Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Das Schmerzensgeld soll die erlittenen Schmerzen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen ausgleichen (Gesundheitsschaden). Schadensersatzansprüche umfassen alle finanziellen Nachteile wie zusätzliche Behandlungskosten, Verdienstausfall, Pflegekosten oder Umbaumaßnahmen bei dauerhaften Einschränkungen. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach Schwere und Dauer der Beeinträchtigung sowie den langfristigen Folgen für Ihre Lebensqualität. In besonders schweren Fällen können mehrere hunderttausend Euro Schmerzensgeld zugesprochen werden.

Der Nachweis eines Behandlungsfehlers bei einer Operation erfordert in der Regel:

  1. Sicherung aller relevanten Unterlagen (Krankenunterlagen, Patientenakte, Arztbriefe, Aufklärungsbögen)
  2. Einholung eines Sachverständigengutachtens durch einen Facharzt des entsprechenden Fachgebiets
  3. Juristische Bewertung durch einen auf Arzthaftung spezialisierten Anwalt

Bei bestimmten Fehlertypen kann eine Beweislastumkehr greifen, sodass nicht Sie als Patient den Nachweis führen müssen, sondern der Arzt beweisen muss, dass der Schaden nicht auf den Fehler zurückzuführen ist. Dies gilt insbesondere bei schwerwiegenden Behandlungsfehlern oder Befunderhebungsfehlern. Ein Fachanwalt für Medizinrecht kann Ihnen helfen, Ihre Erfolgsaussichten einzuschätzen.

Eine Beweislastumkehr tritt ein, wenn:

  • Ein grober Behandlungsfehler vorliegt (besonders schwerer Verstoß gegen den medizinischen Standard)
  • Ein Befunderhebungsfehler begangen wurde (Unterlassen notwendiger Untersuchungen)
  • Die Dokumentation des Eingriffs lückenhaft oder fehlerhaft ist
  • Es sich um einen Fehler im voll beherrschbaren Risikobereich handelt (z.B. Hygienemängel)

In diesen Fällen muss nicht der Patient beweisen, dass der Schaden auf den Fehler zurückzuführen ist, sondern der Arzt muss darlegen, dass der Schaden auch bei korrekter Behandlung eingetreten wäre. Dies verbessert die rechtliche Position des Patienten erheblich.

Ansprüche wegen Behandlungsfehlern verjähren grundsätzlich nach drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Behandlungsfehler entdeckt wurde oder hätte entdeckt werden können. Eine absolute Verjährungsfrist von 30 Jahren gilt ab dem Zeitpunkt des fehlerhaften Eingriffs, unabhängig von der Kenntnis. Um den Fristablauf nicht zu versäumen, sollten Sie so früh wie möglich einen spezialisierten Anwalt kontaktieren. Beachten Sie: Auch Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen haben eigene Antragsfristen, die eingehalten werden müssen.

Bei Verdacht auf einen Operationsfehler sollten Sie einen Fachanwalt für Medizinrecht mit Schwerpunkt Arzthaftungsrecht aufsuchen. Achten Sie auf:

  • Spezialisierung und Erfahrung im Bereich Arzthaftung, insbesondere bei Operationsfehlern
  • Expertise im relevanten ärztlichen Fachgebiet (z.B. Chirurgie)
  • Bereitschaft zur Einholung von Sachverständigengutachten
  • Erfahrung in der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Ärzten und Kliniken
  • Transparente Kommunikation und Kostenstruktur

Viele spezialisierte Anwälte bieten ein kostenfreies Erstgespräch an, bei dem Sie Ihre Situation schildern können und eine erste Einschätzung erhalten. Dies hilft Ihnen, die Erfolgsaussichten Ihres Falles besser einzuschätzen.

Ein typisches Verfahren bei Behandlungsfehlern in der Chirurgie umfasst folgende Schritte:

  1. Beratungsgespräch: Ersteinschätzung durch einen spezialisierten Anwalt
  2. Akteneinsicht: Anforderung und Prüfung aller Behandlungsunterlagen
  3. Gutachterliche Prüfung: Einholung eines medizinischen Gutachtens
  4. Außergerichtliche Verhandlung: Kontaktaufnahme mit dem Haftpflichtversicherer des Arztes
  5. Gerichtliches Verfahren: Falls keine außergerichtliche Einigung erzielt wird
  6. Beweisaufnahme: Meist durch ein gerichtlich bestelltes Sachverständigengutachten
  7. Urteil oder Vergleich: Zuerkennung von Schmerzensgeld und Schadensersatz

Die Dauer eines solchen Verfahrens kann von wenigen Monaten bis zu mehreren Jahren reichen, abhängig davon, ob eine außergerichtliche Einigung möglich ist oder mehrere Gerichtsinstanzen durchlaufen werden müssen.

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) kann eine wichtige Rolle bei der Aufklärung von Behandlungsfehlern spielen. Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, können Sie Ihre Krankenkasse bitten, einen möglichen Behandlungsfehler durch den MDK prüfen zu lassen. Diese Prüfung ist für Sie kostenfrei. Der MDK erstellt ein Gutachten, das feststellt, ob der Eingriff fehlerhaft durchgeführt worden ist. Dieses Gutachten kann als Grundlage für weitere rechtliche Schritte dienen. Allerdings vertritt der MDK nicht Ihre Interessen als Patient, weshalb eine zusätzliche rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt sinnvoll ist.

Ein rechtliches Vorgehen wegen Operationsfehlern lohnt sich besonders in folgenden Fällen:

  • Bei dauerhaften oder schwerwiegenden gesundheitlichen Schäden
  • Wenn erhebliche finanzielle Folgekosten entstanden sind
  • Bei längerer Arbeitsunfähigkeit mit Verdienstausfall
  • Wenn klare Anhaltspunkte für einen Fehler vorliegen (z.B. durch Aussagen anderer Ärzte)

Ein erfahrener Anwalt kann anhand der vorliegenden Unterlagen eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten geben und auch den zu erwartenden zeitlichen und emotionalen Aufwand eines Verfahrens erläutern. In den meisten Fällen ist eine außergerichtliche Einigung der bessere Weg, um eine schnellere finanzielle Entschädigung zu erhalten und die Belastung eines langwierigen Prozesses zu vermeiden.

Bei einem nachgewiesenen Behandlungsfehler während einer Operation drohen dem behandelnden Arzt verschiedene Konsequenzen:

  • Zivilrechtliche Haftung: Verpflichtung zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz (meist übernommen durch die Berufshaftpflichtversicherung)
  • Berufsrechtliche Konsequenzen: Rüge durch die Ärztekammer, in schweren Fällen Entzug der Approbation
  • Strafrechtliche Folgen: Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann ein Strafverfahren wegen Körperverletzung eingeleitet werden

Die meisten Verfahren konzentrieren sich auf die zivilrechtliche Durchsetzung der Patientenrechte, um eine angemessene Entschädigung für erlittene Schmerzen und gesundheitliche Schäden zu erreichen und die Gesundheit des Patienten zu verbessern.

Kostenlose Rechtsberatung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht & Patientenrecht.

Kanzlei Frankfurt

Medizinrecht Frankfurt – Christoph Mühl
Theodor-Heuss-Allee 112
60486 Frankfurt am Main
069 667741270

Kanzlei Wiesbaden

Medizinrecht Wiesbaden – Christoph Mühl
Klingholzstraße 7
65189 Wiesbaden
0611 97774342

Kanzlei Mainz

Medizinrecht Mainz- Christoph Mühl
Kapuzinerstraße 38
55116 Mainz
06131 6366752

Kontakt

www.anwaltfuermedizinrecht.de
patienten@anwaltmuehl.de

Kostenloses Erstgespräch

5 + 2 = ?