Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass ein Patient aufgrund eines Sepsis nach einer Schulteroperation verstorben ist und seinen Angehörigen ein Schmerzensgeld von 40.000 Euro zusteht.
Behandlungsfehler:
Der behandelnde Arzt hat einen tiefen Weichgewebe- und Gelenkinfekt nach der Schulteroperation übersehen. Diese Fehldiagnose führte zu einer Sepsis (Blutvergiftung) und letztendlich zum Tod des Patienten.
Folgen für den Patienten:
Der Patient musste über fünf Monate lang unter starken Schmerzen leiden und war während dieser Zeit ununterbrochen stationär behandelt.
Entscheidung des Gerichts:
Das Gericht (Urteil vom 21.09.2011 – 5 U 8/11) sprach den Angehörigen des Patienten ein Schmerzensgeld in Höhe von 40.000 Euro zu. Heute (Inflation) müssten in dieser Fallgestaltung mindestens 58.000 Euro zugesprochen werden. Zur Begründung verwies das Gericht auf ein ähnliches Urteil des OLG Hamm, in dem ein vergleichbarer Fall mit einem Schmerzensgeld in ähnlicher Höhe bewertet wurde.
Begründung für die Höhe des Schmerzensgelds:
Die Höhe des Schmerzensgelds wurde unter Berücksichtigung der fünfmonatigen Leidenszeit des Patienten mit erheblichen Schmerzen und der Tatsache begründet, dass er aufgrund des Behandlungsfehlers verstarb. Das Gericht betonte jedoch, dass höhere Schmerzensgelder in der Regel Fällen vorbehalten sind, in denen die Patienten längere Leidenszeiten oder schwerere Dauerschäden erlitten haben.
Das Urteil unterstreicht die Bedeutung einer korrekten Diagnose und Behandlung von Infektionen nach Operationen. Ein verspätet oder nicht erkannter Infekt kann zu einer Sepsis und im schlimmsten Fall zum Tod führen.