Behandlungsfehler Pflegeheim Frankfurt.

Schadenersatz wegen Behandlungs­fehler im Pflegeheim, Frankfurt.

Ein Angehöriger hat in einer Pflegeeinrichtung einen Sturz erlitten oder ist in sonstiger Weise zu einem Schaden gekommen und Sie fragen sich, ob alles richtig gemacht wurde? Behandlungsfehler in Pflegeheimen kommen leider immer wieder vor und können schlimme Auswirkungen haben.

Behandlungsfehler im Pflegeheim: Wenn Fehler fatale Folgen haben.

Was Sie tun können, wenn Ihr Angehöriger Opfer eines Behandlungsfehlers geworden ist.

Angesichts der Alterung der Bevölkerung werden immer mehr Menschen in Alten- und Pflegeheimen betreut. Wenn wir unsere Angehörigen einer Pflegeeinrichtung anvertrauen, erwarten wir die bestmögliche Pflege für unsere Lieben. Doch leider ist dies nicht immer der Fall.

Fehler bei der Pflege können schwerwiegende Folgen für die Bewohner und Bewohnerinnen haben. Dazu gehören:

  • Wundliegen
  • Infektionen
  • Stürze
  • Dehydration
  • Fehlernährung
  • Vernachlässigung

In einigen Fällen können diese Fehler sogar zum Tod führen.

Die Kanzlei für Medizinrecht Frankfurt hilft Mandanten, deren Angehörige Opfer eines Behandlungsfehlers in einer Pflegeeinrichtung geworden sind. Wir verfügen über langjährige Erfahrung in diesem Bereich und setzen uns mit Nachdruck für die Rechte unserer Mandanten ein.

Wir unterstützen seit 2008 betroffene Patienten bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche.

Welche Schritte sollten Sie einleiten? Benötigen Sie anwaltliche Unterstützung? Welche Anforderungen müssen erfüllt sein? Wir beantworten alle Ihre Fragen und zeigen Ihnen eine auf Sie zugeschnittene Lösung.

Christoph Mühl

Rechtsanwalt – Arzthaftungsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht, Frankfurt

Fehlerhafte Behandlungen in deutschen Pflegeheimen  

In Deutschland leben knapp 800.000 Menschen in über 16.000 Pflegeheimen. Mit zunehmendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden. Ein Drittel der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland ist 85 Jahre und älter. 

Pflegeheime haben grundsätzlich die gleichen Pflichten wie Krankenhäuser, oder andere Einrichtungen, die Bewohner*innen betreuen. Sie müssen jedoch mehr tun, um diese Pflichten zu erfüllen. Die von ihnen betreuten Personen sind besonders verletzlich und haben ein breites Spektrum an Bedürfnissen. Schon die geringste Vernachlässigung kann zu schweren Verletzungen oder sogar zum Tod führen.

Jede Person, die in einer Pflegeeinrichtung lebt, hat spezifische Gesundheitsprobleme, wie zum Beispiel

  • Fragen der psychischen Gesundheit,  
  • der Gewebegesundheit (Druckgeschwüre, Dekubitus),  
  • Fragen rund um Diät und Ernährung sowie
  • die besondere Herausforderung der Demenz.

Gut zu wissen: Fast 2 Millionen Menschen, Tendenz steigend, leiden in Deutschland an Demenz. Durchschnittlich 69% aller Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen sind heute an Demenz erkrankt.

Die Tatsache, dass die durchschnittliche Lebenserwartung nach der Aufnahme in eine Pflegeeinrichtung nur etwa zwei Jahre beträgt, unterstreicht die Dringlichkeit, angemessene Pflege und Unterstützung anzubieten, um die Lebensqualität älterer Menschen zu verbessern.

Laut eines Berichts der Kommission für die Qualität der Pflege werden die gesundheitlichen Bedürfnisse der schwächsten Mitglieder der Gesellschaft jedoch zunehmend vernachlässigt. Über die Rechte von Pflegeheimbewohnern informieren verschiedene Beratungsstellen.

Typische Behandlungsfehler im Pflegeheim 

Folgende Probleme bedürfen in Pflegeheimen besonderer Aufmerksamkeit, da sie am häufigsten auftreten und somit ein erhöhtes Risiko für Behandlungsfehler darstellen:

Kontrolle von Infektionen

Ältere Menschen in Alten- und Pflegeheimen sind besonders anfällig für Infektionen, daher müssen die Räumlichkeiten, insbesondere die Küchen und Bäder, stets sauber sein. 

Insbesondere bei der Zubereitung von Speisen und bei Kontrollen der jeweiligen Bewohner*innen sind strenge Hygienemaßnahmen einzuhalten. Pflegebedürftige Bewohner*innen sind am meisten gefährdet durch

  • nicht ordnungsgemäß entsorgte Abfälle (Blut oder kontaminierte Lebensmittel), 
  • nicht gereinigte medizinische Geräte,
  • schlecht gewartete Wasser- und Klimaanlagen,
  • unzureichend kontrollierte Infektionen einzelner Patienten gefährdet.

Vermeidbare Unfälle

Ältere Menschen, die in Alten- und Pflegeheimen leben, sind oft gebrechlich und krank. Daher ist es wundert es kaum, dass es zu Unfällen durch Stolpern, Ausrutschen oder Stürzen kommt. Solche Unfälle sind auch bei älteren Menschen, die zu Hause leben, sehr häufig, wobei sie in der Regel keinen Anspruch auf eine Entschädigung in Form eines Schmerzensgeldes haben – aber warum? 

Zwischen diesen Unfällen im eigenen Haushalt und vermeidbaren Verletzungen in Pflegeeinrichtungen besteht ein gravierender Unterschied: Eine ältere Person, die zu Hause lebt, wird sehr wahrscheinlich bspw. die Temperatur des Badewassers überprüfen, bevor sie sich hineinlegt. 

Wenn jedoch das Baden eines pflegebedürftigen Menschen in den Verantwortungsbereich des Pflegeheims fällt, muss die Pflegeeinrichtung das Risiko von Verbrühungen und Verbrennungen abschätzen und sicherstellen, dass angemessene Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, und im Falle einer Verletzung das Risiko tragen. 

Dazu gehört unter anderem geschultes Pflegepersonal, das das Wasser prüft, bevor Patient*innen gebadet werden. 

Diese “Selbstverständlichkeit” wird jedoch nicht immer eingehalten, sodass es immer wieder dazu kommt, dass Patient*innen beim Baden in heißem Wasser schwer verletzt oder sogar getötet wurden.

Weitere häufige Behandlungsfehler im Pflegeheim.

Sturz von Patienten

Stürzt ein älterer Mensch, kann dies verheerende gesundheitliche Folgen haben, wie 

  • Prellungen
  • Bänderverletzungen
  • Sehnenrisse
  • Knochenbrüche

Diese können zu Behinderungen oder sogar zum Tod führen. Natürlich kann die Pflegeeinrichtung nicht für jeden Sturz verantwortlich gemacht werden, jedoch können Vorsichtsmaßnahmen in der Pflege die Bewohner*innen vor Sturzverletzungen schützen. 

Einfachste Vorsichtsmaßnahmen sind 

  • regelmäßige Beaufsichtigung, 
  • Platzierung persönlicher Gegenstände in Reichweite und 
  • Tragen rutschfester Socken. 

Kommt es dennoch zu einem Sturz, der beispielsweise darauf zurückzuführen ist, dass die pflegebedürftige Person auf dem frisch gewischten Boden ausrutscht, kann dies ebenfalls einen Entschädigungsanspruch in Form eines Schmerzensgeldes begründen.

Transport und Ausrüstung

Eine weitere Situation, in der das Risiko vermeidbarer Verletzungen besteht, ist der Transport. Wenn Bewohner*innen nicht mehr in der Lage sind, sich selbstständig zu bewegen, z. B. vom Bett auf einen Stuhl, müssen diese Bedürfnisse kompetent beurteilt und ein geeignetes System eingerichtet werden. 

Dabei kann es sich bspw. um ein Protokoll handeln, das die Unterstützung durch zwei Pflegekräfte vorsieht, oder um die Verwendung eines sog. Lifters.

Gut zu wissen: Bei einem sog. Lifter handelt es sich um eine Hilfsvorrichtung, die das Pflegepersonal dabei unterstützt, die Bewohner*innen sicher zu versorgen und ihre Mobilität zu gewährleisten. 

Wird der Pflegebedürftige jedoch sich selbst überlassen oder ist die Hilfestellung unzureichend, besteht ein hohes Verletzungsrisiko durch fehlerhaftes Handeln des Pflegepersonals. 

Die Ausrüstung muss nicht nur vorhanden sein, sondern auch richtig eingesetzt werden. Dazu muss das Pflegepersonal im sicheren Umgang mit den Geräten ständig geschult werden.

Weitere Behandlungsfehler im Pflegeheim.


Bakterielle Infektionen am Beispiel des MRSA-Keims

Bakterielle Infektionen wie bspw. die Infektion mit dem MRSA- Keim (Methicillin- resistente staphylococcus aureus) sind Infektionen, die man sich im Krankenhaus oder in anderen Gesundheitseinrichtungen wie dem Pflegeheimen zuziehen kann. 

Im schlimmsten Fall können sie direkt zum Tod führen. Einfache, gute Pflegepraktiken können das Risiko der Ausbreitung und des Schadens durch Krankenhausinfektionen verringern. 

Grundlegende Handhygiene, gute Wundversorgung, sterile Techniken und die ordnungsgemäße Reinigung medizinischer Geräte tragen alle zu einer sicheren Patientenversorgung bei.

Fehler bei Verabreichung von Medikamenten

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schätzt, dass bis zu 10 % aller Krankenhauseinweisungen auf unerwünschte Arzneimittelwirkungen zurückzuführen sind, wovon etwa ein Fünftel grundsätzlich vermeidbare Medikationsfehler sind. 

In Deutschland sind durchschnittlich 6,5 Prozent aller Krankenhauseinweisungen auf unerwünschte Wirkungen von Medikamenten zurückzuführen. Von diesen Nebenwirkungen sind nur 29 Prozent als unvermeidbar einzustufen, das heißt, die restlichen 71 Prozent sind auf Medikationsfehler zurückzuführen. 

Medikationsfehler sind aber nicht nur aus gesundheitlicher Sicht der Patient*innen fatal, auch aus gesundheitspolitischer Sicht ist das Thema von großer Bedeutung. Die Behandlungskosten, die in Deutschland jährlich durch Medikationsfehler entstehen, belaufen sich auf ca. 800 Millionen bis 1,2 Milliarden Euro.

Krankenpfleger*innen sind für die meisten Verabreichungen von Arzneimitteln im klinischen Umfeld verantwortlich. Es gibt viele Gründe, die einen Medikationsfehler verursachen kann: 

  • ähnliche Medikamentennamen, 
  • schlechte Etikettierung oder 
  • Ablenkung während der Verabreichung.

All diese Fehler können insbesondere bei pflegebedürftigen Menschen zu massiven Beeinträchtigungen und Einschränkungen führen.

Was tun bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler im Pflegeheim?

Beweise sichern:

Dokumentieren Sie alle relevanten Informationen, z. B.:

  • Datum und Uhrzeit des Vorfalls
  • Beschreibung des Vorfalls
  • Name des Pflegepersonals
  • Zeugenaussagen
  • Fotos von Verletzungen
  • Arztberichte

Heimleitung informieren:

Informieren Sie die Heimleitung über den Verdacht auf einen Behandlungsfehler. Fordern Sie eine schriftliche Stellungnahme ein.

Medizinischen Gutachter hinzuziehen:

Lassen Sie einen unabhängigen Sachverständigen den Fall beurteilen. Der Gutachter kann feststellen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und welche Folgen dieser Fehler hat.

Anwalt kontaktieren:

Ein Anwalt für Medizinrecht kann Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen. Er kann Ihnen helfen, Schadensersatz und Schmerzensgeld zu erhalten und zu fordern.

Kostenlose Beratung nutzen:

Viele Anwaltskanzleien bieten eine kostenlose Erstberatung an. In dieser Beratung können Sie Ihren Fall schildern und erfahren, ob Sie Anspruch auf Schadensersatz haben.

Wichtig:

Verlieren Sie keine Zeit! Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche beträgt drei Jahre.

Unser Versprechen an Sie:

  • Sie bekommen eine unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht.

  • Wir unterstützen Sie bei der Beweissicherung und Beschaffung Ihrer medizinischen Unterlagen.

  • Wir prüfen Ihren Fall mit Unterstützung eines Sachverständigen.

  • Anschließend werden wir Sie über die rechtlichen Schritte und Ihre Möglichkeiten beraten.

Wieviel Schadensersatz gibt es bei Fehlern des Pflegeheims?

In einem Schadensersatzfall gegen ein Caritas-Pflegezentrum konnte die Kanzlei einen außergerichtlichen Vergleich über 15.000 Euro zugunsten eines 82-jährigen dementen Patienten erzielt werden, der durch eine umgestürzte Tür schwer verletzt und gesundheitlich geschädigt wurde.

Was ist geschehen?

Der Fokus lag in der mangelnden Sicherung einer defekten Tür im Aufenthaltsraum. Statt diese fachgerecht zu sichern, wurde lediglich ein Zettel mit „Defekt, nicht öffnen“ angebracht. Als der Hausmeister die Tür später untersuchte, fiel diese um und traf den Patienten, der etwa 1-2 Meter entfernt saß, am Rücken und verletzte ihn schwer.

Organisationsfehler der Pflegeeinrichtung:

  1. Mangelhafte Sicherung: Die defekte Tür wurde nur mit einem Zettel „Defekt, nicht öffnen“ versehen, statt sie fachgerecht zu sichern oder den Bereich abzusperren
  2. Fehlende Kommunikation: Personal wurde nicht über die Gefahr informiert
  3. Verzögerte medizinische Versorgung: Trotz anhaltender Schmerzen erfolgte drei Wochen lang keine erneute Krankenhaus-Einweisung
  4. Besonders gravierend: Erst durch Intervention des Sohnes wurde die notwendige ärztliche Behandlung eingeleitet

Folgen für den Patienten:

  • Schwere Wirbelfraktur (BWK 11) mit OP-Pflicht
  • 15 Tage stationärer Krankenhausaufenthalt
  • Anhaltende Rückenschmerzen bei Bewegungen
  • Wetterfühligkeit mit Schmerzverstärkung
  • Entwicklung von Angst vor Ärzten und Krankenhäusern
  • Besonders belastend: Isolation während Corona-Zeit ohne Besuchsmöglichkeiten

Die Einigung umfasst Schmerzensgeld, Schadenersatz für vermehrte Bedürfnisse sowie Vorbehalte für mögliche Zukunftsschäden.

In einem außergerichtlichen Vergleich haben wir ein Schmerzensgeld für die Angehörigen einer Patientin erstritten, die aufgrund eines Pflegefehlers bei einem Umsetzvorgang gestürzt war und kurz darauf verstarb.

Was ist geschehen?

Eine Pflegekraft hatte eine pflegebedürftige Patientin mit einem Umsetztuch verlegen wollen, dabei jedoch die Vorgaben in der Bedienungsanleitung  nicht eingehalten. Die Patientin stürzte aus dem Tuch und zog sich schwere Verletzungen zu, an deren Folgen sie verstarb.

Der Pflegefehler:

  • Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten: Das Umsetztuch wurde ohne die erforderliche Rückenplatte verwendet, was zum Herausfallen der Patientin führte.
  • Fehlende Dokumentation: Die Pflegekraft dokumentierte den Unfall fehlerhaft und erkannte zudem die Schwere der Verletzungen nicht.

Folgen für die Patientin:

  • Schwere Verletzungen: Die Patientin erlitt eine eingestauchte Schenkelhalsfraktur und eine distale Femurfraktur.
  • Tod: Trotz operativer Versorgung verstarb die Patientin aufgrund der Verletzungen und ihrer Vorerkrankungen.

Die Kanzlei hat einen klaren ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Pflegefehler und den schweren Folgen für die Patientin hergeleitet und Entschädigungsansprüche geltend gemacht. Die Pflegekraft und die zuständige Einrichtung wurden für den Schaden haftbar gemacht.

Höhe des Schmerzensgeldes:

Die Kanzlei hat ein Schmerzensgeld in Höhe von 30.000 € gefordert sowie Hinterbliebenengeld für die Angehörigen. Die Höhe des Schmerzensgeldes wurde unter Berücksichtigung der Schwere der Verletzungen, der Dauer der Schmerzen und der psychischen Belastung der Hinterbliebenen festgelegt.

Dieser Vorfall unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Pflege und die Einhaltung von Sicherheitsvorkehrungen.

FAQ: Behandlungsfehler im Pflegeheim.

Ein Behandlungsfehler im Seniorenheim liegt vor, wenn pflegerische oder medizinische Maßnahmen nicht fachgerecht durchgeführt werden oder wenn gebotene Maßnahmen unterlassen werden. Häufige Beispiele sind die Entwicklung eines Dekubitus (Druckgeschwür) durch mangelnde Lagerung, Stürze aufgrund fehlender Aufsicht oder das Versäumnis, rechtzeitig ärztliche Hilfe hinzuzuziehen. Auch Fehler bei der Medikamentengabe oder bei der Wundversorgung können einen Behandlungsfehler im Zusammenhang mit der Pflege darstellen.

In Pflegeheimen können verschiedene Arten von Pflegefehlern auftreten:

  • Entwicklung eines Dekubitus durch unzureichende Lagerungswechsel
  • Mangelnde Flüssigkeits- und Nahrungsversorgung
  • Fehler bei der Medikamentengabe
  • Unzureichende Sturzprophylaxe, z.B. durch fehlendes oder nicht korrekt angebrachtes Bettgitter
  • Unsachgemäße Katheter- oder Sondenpflege
  • Keine oder zu späte Benachrichtigung eines Arztes bei Verschlechterung des Zustands
  • Vernachlässigung der Körperhygiene
  • Fehlende Dokumentation von pflegerischen Maßnahmen

Bei Behandlungsfehlern im Seniorenheim haftet in der Regel der Träger der Einrichtung nach § 280 BGB. Die einzelne Pflegekraft kann zusätzlich persönlich haftbar gemacht werden, was in der Praxis jedoch selten vorkommt. Bei der ärztlichen Behandlung im Altenheim haftet der behandelnde Arzt für seine medizinischen Entscheidungen, während das Heim für die korrekte Durchführung der ärztlichen Anordnungen verantwortlich ist. Entscheidend ist, in wessen Verantwortungsbereich der Fehler fällt.

Ein Dekubitus (Wundliegegeschwür) entsteht durch anhaltenden Druck auf die Haut und das darunterliegende Gewebe bei bettlägerigen oder pflegebedürftigen Personen. Im Pflegeheimkontext ist ein Dekubitus oft ein Hinweis auf unzureichende pflegerische Versorgung, da er bei fachgerechter Pflege in vielen Fällen vermeidbar ist. Das OLG Hamm hat in mehreren Entscheidungen betont, dass das Entstehen eines Dekubitus einen Behandlungsfehler darstellen kann, wenn nicht alle gebotenen Präventionsmaßnahmen ergriffen wurden. Die Entwicklung oder Verschlimmerung eines Dekubitus wird häufig als Grundlage für Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend gemacht.

Bei nachgewiesenen Behandlungsfehlern können Sie folgende Ansprüche geltend machen:

  • Schmerzensgeld für erlittene Schmerzen und Beeinträchtigungen
  • Schadensersatz für zusätzliche Behandlungskosten
  • Erstattung von Zuzahlungen für medizinische Leistungen
  • Kostenübernahme für zusätzliche Hilfsmittel oder Pflegemaßnahmen
  • Bei besonders schweren Fällen auch Schadensersatz wegen erschwerter Lebensbedingungen

Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach der Schwere der Schädigung, der Dauer der Beeinträchtigung und dem Verschuldensgrad der Pflegeeinrichtun

Der Nachweis eines Behandlungsfehlers im Altenheim erfolgt in der Regel durch:

  • Einsicht in die Behandlungsunterlagen und Pflegedokumentation
  • Ärztliche Atteste über den Gesundheitszustand
  • Fotodokumentation von Verletzungen oder Dekubitus
  • Gutachten eines medizinischen Sachverständigen
  • Aussagen von Zeugen (andere Pflegekräfte, Angehörige, Ärzte)

Eine lückenhafte oder widersprüchliche Pflegedokumentation kann bereits einen Hinweis auf pflegerische Versäumnisse geben und führt unter Umständen zu Beweiserleichterungen zugunsten des Geschädigten.

Bei Behandlungsfehlern im Heim können verschiedene Beweiserleichterungen greifen:

  • Bei groben Behandlungsfehlern gilt die Beweislastumkehr: Die Einrichtung muss dann beweisen, dass der Schaden nicht durch den Fehler verursacht wurde
  • Bei Dokumentationsmängeln wird zugunsten des Patienten vermutet, dass nicht dokumentierte Maßnahmen nicht durchgeführt wurden
  • Bei vollbeherrschbaren Risiken (z.B. Sturz aus dem Bett trotz obligatorisch anzubringender Bettgitter) muss die Einrichtung beweisen, dass alle gebotenen Sicherheitsmaßnahmen getroffen worden sind

Diese Beweiserleichterungen sind besonders wichtig, da Pflegeheimbewohner oft nicht selbst in der Lage sind, den Hergang eines Vorfalls genau zu schildern.

Bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  1. Dokumentieren Sie den Zustand des Betroffenen (Fotos, Notizen)
  2. Informieren Sie die Heimleitung schriftlich
  3. Suchen Sie einen Arzt auf, der den Gesundheitszustand beurteilt
  4. Fordern Sie Einsicht in die Pflegedokumentation
  5. Kontaktieren Sie die Krankenkasse oder Pflegekasse für Unterstützung
  6. Wenden Sie sich an einen auf Medizinrecht spezialisierten Rechtsanwalt
  7. Lassen Sie ein unabhängiges Gutachten erstellen

Je früher Sie handeln, desto besser sind die Chancen, einen Behandlungsfehler nachzuweisen und Ansprüche durchzusetzen.

Die Höhe des Schmerzensgeldes variiert je nach Fall und Schwere der Verletzung:

  • Bei einem leichten Dekubitus, der spät entdeckt wurde: ca. 1.000-3.000 Euro
  • Bei einem schweren Dekubitus mit langwieriger Behandlung: ca. 5.000-15.000 Euro
  • Bei einem Oberschenkelhalsbruch nach Sturz: ca. 10.000-20.000 Euro
  • Bei besonders schwerwiegenden Folgen mit dauerhaften Beeinträchtigungen können auch Schmerzensgelder in Höhe von 20.000 Euro oder mehr zugesprochen werden

Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigen Gerichte das Alter des Patienten, die Dauer der Schmerzen, das Ausmaß der Pflichtverletzung und die Folgen für den Alltag des Betroffenen.

Die Krankenkasse kann bei Behandlungsfehlern im Altenheim wichtige Unterstützung bieten:

  • Übernahme der Kosten für ein medizinisches Gutachten
  • Beratung zu möglichen Ansprüchen
  • Prüfung der Pflegedokumentation
  • In manchen Fällen Übernahme der Rechtsvertretung
  • Regress gegenüber dem Heim für entstandene Behandlungskosten

Es empfiehlt sich, die Krankenkasse frühzeitig zu informieren, da sie ein eigenes Interesse an der Aufklärung von Pflegefehlern hat und über Erfahrung im Umgang mit solchen Fällen verfügt.

Der Prozess bei Pflegefehlern verläuft typischerweise wie folgt:

  1. Einreichung der Klage mit detaillierter Darstellung des Behandlungsfehlers
  2. Stellungnahme der Beklagten (Pflegeeinrichtung)
  3. Anordnung eines medizinischen Sachverständigengutachtens durch das Gericht
  4. Mündliche Anhörung des Sachverständigen
  5. Möglichkeit zur Stellungnahme zu den Ausführungen des Sachverständigen
  6. Schluss der mündlichen Verhandlung und Urteil

Der Prozess kann sich über mehrere Jahre hinziehen. Vor einer Klage sollten die Erfolgsaussichten und Risiken mit einem spezialisierten Anwalt abgeklärt werden. Oft werden Fälle auch außergerichtlich durch einen Vergleich gelöst.

Bei Pflegefehlern in Heimen gelten folgende Fristen:

  • Verjährungsfrist für Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche: 3 Jahre ab Kenntnis des Pflegefehlers, der Kausalität und der verantwortlichen Person (§ 199 BGB)
  • Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Geschädigte Kenntnis erlangt hat
  • Bei fehlender Kenntnis gilt eine maximale Verjährungsfrist von 30 Jahren nach dem schädigenden Ereignis

Um keine Fristen zu versäumen, sollten Sie so früh wie möglich rechtliche Beratung in Anspruch nehmen und gegebenenfalls die Verjährung durch ein Mahnverfahren oder eine Klage hemmen.

Der Unterschied liegt im Verantwortungsbereich:

  • Pflegefehler betreffen die pflegerische Versorgung (z.B. Lagerung, Hygiene, Nahrungsversorgung) und fallen in die Verantwortung des Pflegepersonals
  • Ärztliche Behandlungsfehler betreffen diagnostische oder therapeutische Maßnahmen und liegen in der Verantwortung des behandelnden Arztes

In der Praxis gibt es Überschneidungen, z.B. wenn eine Pflegekraft ein vom Arzt verordnetes Medikament falsch verabreicht oder wenn sie es unterlässt, bei einer Verschlechterung des Zustands einen Arzt zu rufen. In einer Pflegeeinrichtung ist oft eine enge Zusammenarbeit zwischen Pflege und ärztlicher Behandlung geboten.

Um zu prüfen, ob die Einrichtung die notwendigen Standards einhält, können Sie:

  • Die aktuellen MDK-Prüfberichte (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) einsehen
  • Transparenzberichte und Qualitätsnachweise des Heims anfordern
  • Personalschlüssel und Qualifikation der Mitarbeiter erfragen
  • Bei regelmäßigen Besuchen auf Anzeichen guter oder mangelhafter Pflege achten (z.B. Hygiene, Zustand der Bewohner)
  • Mit anderen Angehörigen und Bewohnern sprechen
  • Bei der Heimaufsicht nachfragen, ob es Beschwerden oder Auflagen gibt

Gute Pflegeheime sind transparent und stehen für Fragen offen. Bei Verdacht auf systematische Qualitätsmängel sollte die zuständige Heimaufsicht informiert werden.

Kostenlose Rechtsberatung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht & Patientenrecht.

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