Behandlungsfehler Schlaganfall Frankfurt.

Schadenersatz wegen Schlaganfall Fehldiagnose, Frankfurt.

Sie hatten einen Schlaganfall und fragen sich, ob alles richtig gemacht wurde? Falsch oder zu spät erkannte Schlaganfälle sind leider keine Seltenheit und können den Krankheitsverlauf erheblich beeinflussen.

Fehldiagnose Schlaganfall: Wenn Sekunden Leben retten.

Ein Hirninfarkt ist ein medizinischer Notfall, der schnelles Handeln erfordert. Doch was passiert, wenn die Symptome falsch interpretiert werden? Fehldiagnosen bei Schlaganfällen sind leider keine Seltenheit und können fatale Folgen haben.

Hier erfahren Sie alles Wichtige zum Thema Falschdiagnose bei Schlaganfällen:

  • Symptome, die auf einen Schlaganfall hindeuten können
  • Häufige Fehler bei der Diagnose
  • Mögliche Folgen einer Fehldiagnose
  • Wie Sie sich vor einer Fehldiagnose schützen können

Unser Ziel: 

  • Geschädigten Gehör zu verschaffen und ihre Rechte zu verdeutlichen.
  • Sie bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Entschädigung und Schmerzensgeld zu unterstützen.
  • Dafür zu sorgen, dass solche Fehldiagnosen und Ärztepfusch in Zukunft nicht mehr vorkommen.

Wir unterstützen seit 2008 betroffene Patienten bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche.

Welche Schritte sollten Sie einleiten? Benötigen Sie anwaltliche Unterstützung? Welche Anforderungen müssen erfüllt sein? Wir beantworten alle Ihre Fragen und zeigen Ihnen eine auf Sie zugeschnittene Lösung.

Christoph Mühl

Rechtsanwalt – Arzthaftungsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht, Frankfurt

Schlaganfall-Fehldiagnose: Wann kommt es zu einem Schlaganfall?


Die Folgen eines Schlaganfalls können ein Leben verändern, selbst wenn dieser rechtzeitig diagnostiziert und behandelt wurde. Ursächlich für einen Schlaganfall (Apoplexie) ist eine Durchblutungsstörung des Gehirns, die zu einem Absterben von Gehirngewebe führt.

Frühe Warnzeichen für einen Schlaganfall können sein:

  • hoher Blutdruck
  • Blutinfektion
  • Taubheitsgefühl in einem Arm
  • Schwäche im Gesicht
  • verschwommene Sprache

Je länger die Blutzufuhr zum Gehirn unterbrochen ist, desto größer ist das Risiko einer Behinderung, einer Hirnverletzung oder des Todes. Daher ist es von erheblicher Bedeutung, dass der Arzt den Schlaganfall frühestmöglich erkennt und geeignete Maßnahmen einleitet.

Nicht nur natürliche Ursachen können zu einem Schlaganfall führen, sondern auch medizinische Fehler können ein Auslöser sein.

Ein Beispiel hierfür ist die fehlende Überwachung eines Patienten, der zuvor ein Medikament mit erhöhtem Schlaganfall-Risiko eingenommen hat. 

Die Risikogruppe beschränkt sich dabei nicht nur auf ältere Menschen, vielmehr sind immer mehr junge Menschen bis hin zu Kindern gefährdet. 

Besteht also der Verdacht auf einen Schlaganfall, der vermutlich auf einen Kunstfehler der Ärzte zurückzuführen ist, kontaktieren Sie so früh wie möglich einen Fachanwalt für Medizinrecht. Im Folgenden zeigen wir auf, wie wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen können.

Welche Arten von Schlaganfällen gibt es?


Wenn die Blutversorgung im Gehirn unterbrochen wird, sodass es weder Sauerstoff noch lebenswichtige Nährstoffe erhält, kommt es zu einem Schlaganfall. Der Auslöser für einen Schlaganfall ist vielfältig und kann von Bluthochdruck bis hin zu Diabetes reichen.

Es können drei Hauptfälle von Schlaganfällen unterschieden werden:

  • Ischämischer Schlaganfall: In diesem Fall stirbt Gehirngewebe ab (Hirninfarkt), weil das Gehirn aufgrund einer blockierten Arterie nicht ausreichend mit Blut und Sauerstoff versorgt wird. Die Blockade tritt häufig durch ein Blutgerinnsel oder eine Fettablagerung auf.
  • Hämorrhagischer Schlaganfall: Im Gegensatz zum ischämischen Schlaganfall entstehen die Schäden hierbei durch eine Blutung im Gehirn, weil ein Blutgefäß in der Nähe des Gehirns platzt. Verantwortlich dafür kann Bluthochdruck oder Arteriosklerose (Verengung oder Verhärtung der Arterienwände) sein.
  • Transitorische ischämische Attacke (TIA): Diese sog. „Mini-Schlaganfälle“ dauern häufig nur wenige Minuten an. Trotz der kurzen Zeit weisen sie die gleichen Symptome auf und sind oft ein Warnzeichen für einen bevorstehenden Schlaganfall. Die frühzeitige Feststellung und Einleitung von geeigneten Maßnahmen durch medizinisches Personal sind entscheidend für die Verhinderung von größeren Schäden.

Wie kommt es zu einer Schlaganfall Fehldiagnose?


Eine schnelle Erkennung ist von entscheidender Bedeutung. Erste Anzeichen sind:

  • herabhängendes Gesicht/Mundwinkel
  • Armschwäche (das Heben des Arms ist nicht möglich)
  • Sprachprobleme (verworrene oder undeutliche Sprache)

Gut zu wissen: Handelt es sich um einen ischämischen Schlaganfall, benötigt der Patient wahrscheinlich ein Medikament, um das Blutgerinnsel aufzulösen.

Leider werden die Symptome eines Schlaganfalls oftmals mit weniger lebensbedrohlichen Krankheiten verwechselt, wie z.B.:

  • Innenohrentzündung
  • Migräne
  • Hypoglykämie (Unterzuckerung)

Was eine Verwechslung so gefährlich macht: Je länger der Schlaganfall unentdeckt bleibt, desto größer ist der Schaden, den er im Gehirn anrichtet.

Welche Folgen hat ein Schlaganfall?

Die Folgen eines Schlaganfalls sind oft immens und für die Betroffenen zugleich einschneidend. Denn die Auswirkungen beschränken sie zumeist in ihrem alltäglichen Leben. Die häufigsten Probleme nach einem Schlaganfall sind:

  • Schwierigkeiten in der Kommunikation, Sprechen
  • Bewegungseinschränkungen
  • Verlust der Sehkraft
  • Müdigkeitsgefühl
  • Probleme mit der Kontinenz
  • Tod

Um den Verlust Ihrer Lebensqualität angemessen in der Entschädigungssumme zu berücksichtigen, unterstützen wir Sie dabei, das für Sie bestmögliche Ziel zu erreichen. Die verheerenden Folgen eines Schlaganfalls belasten die Betroffenen nicht nur seelisch und psychisch, denn ein finanzieller Engpass kann diese Lage zusätzlich verschlechtern. Mit unserer Unterstützung können Sie dem entgegenwirken und eine angemessene Entschädigung erhalten.

Was tun bei Schlaganfall Falschdiagnose in Frankfurt?

Haben Sie den Verdacht, dass bei Ihnen oder einem Angehörigen ein Schlaganfall zu spät erkannt worden ist? Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und wahrnehmen.

  • Dokumentieren Sie alle medizinischen Unterlagen, wie Arztberichte, Röntgenbilder und Behandlungsprotokolle.
  • Holen Sie sich eine zweite ärztliche Meinung ein.
  • Und zögern Sie nicht, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Ihre Ansprüche prüfen und Sie bei der Durchsetzung unterstützen.

Wir helfen Ihnen! Gemeinsam finden wir heraus, welche Schritte für Sie am sinnvollsten sind.

Zögern Sie nicht und nutzen unser bequemes Kontaktformular und vereinbaren jetzt Ihre kostenlose Erstberatung.

Unser Versprechen an Sie:

  • Sie bekommen eine unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht.

  • Wir unterstützen Sie bei der Beweissicherung und Beschaffung Ihrer medizinischen Unterlagen.

  • Wir prüfen Ihren Fall mit Unterstützung eines Sachverständigen.

  • Anschließend werden wir Sie über die rechtlichen Schritte und Ihre Möglichkeiten beraten.

Wieviel Schadensersatz gibt es bei Schlaganfall Fehldiagnose?

Das Landgericht Dortmund verurteilte ein Krankenhaus zur Zahlung von 100.000 € Schmerzensgeld (inflationsbereinigt ca. 137.000 €), da bei einer 50-jährigen Patientin ein Schlaganfall nicht erkannt wurde, was zu einem zweiten Schlaganfall und schweren dauerhaften Folgen führte. Die unzureichende Behandlung und die organisatorischen Mängel im Krankenhaus führten zu erheblichen Beeinträchtigungen der Lebensqualität der Patientin.

Behandlungsfehler:

  • Falsche Diagnose: Ein Schlaganfall wurde fälschlicherweise als Gürtelrose diagnostiziert, was eine notwendige und rechtzeitige Behandlung verhinderte. Dies stellt einen groben Arztfehler dar, der dem behandelnden Arzt hätte vermieden werden können.
  • Mangelnde Organisation: Die unzureichende und nicht durchgängige Betreuung der Patientin auf der Station verschlimmerte die Situation und trug zu dem Ärztefehler bei.

Folgen für die Patientin:

  • Zweiter Schlaganfall: Die Nichterkennung des ersten Schlaganfalls führte zu einem zweiten Schlaganfall, der die rechtsseitige Körperbeeinträchtigung (Remiparese) auslöste.
  • Langfristige Beeinträchtigungen: Die Patientin leidet unter anhaltenden Sprachstörungen, einer rechts betonten Remiparese, einer nicht mehr verwendbaren rechten Hand und benötigt einen Rollator zum Gehen.
  • Einschränkungen im Alltag: Die Folgen des Behandlungsfehlers beeinträchtigen die Patientin dauerhaft im Alltag, insbesondere bei der Haushaltsführung und Körperhygiene. Für ca. 5 Monate waren Schlucken, Laufen und Sprechen unmöglich.

Das Gericht (LG Dortmund, Urteil vom 25.2.2010 – 4 O 165/07) betonte, dass die dauerhaften Einschränkungen bei rechtzeitiger Erkennung des Schlaganfalls hätten vermieden werden können.

Das OLG Düsseldorf verurteilte einen Arzt zur Zahlung von 80.000 € Schmerzensgeld (inflationsbereinigt ca. 105.901 €), da ein 33-jähriger Mann aufgrund eines nicht rechtzeitig erkannten Schlaganfalls rechtsseitige hirnstrukturelle Schäden erlitt. Der Behandlungsfehler führte zu langwierigen Rehabilitationsmaßnahmen und einer schweren Poststroke-Depression mit anhaltenden neuropsychologischen Defiziten.

Behandlungsfehler:

  • Nichterkennung eines Schlaganfalls: Der Schlaganfall wurde nicht rechtzeitig erkannt und behandelt, was zu irreversiblen Schäden führte. Dies wird als grober medizinischer Fehler gewertet.

Folgen für den Patienten:

  • Rechtsseitige hirnstrukturelle Schädigungen: Der Schlaganfall verursachte dauerhafte Schäden im rechten Gehirnbereich.
  • Langwierige Rehabilitation: Der Patient benötigte eine langwierige und intensive Rehabilitation aufgrund von latenter Hemiparese, Hemihypästhesie und Hypalgesie links, sowie Standunsicherheit und neuropsychologischen Defiziten.
  • Poststroke-Depression: Er entwickelte eine schwere, behandlungsbedürftige Depression als Folge des Schlaganfalls.
  • Anhaltende neuropsychologische Defizite: Der Patient leidet unter einem leicht unterdurchschnittlichen Gedächtnis, Denkverlangsamung, herabgesetztem räumlichem Vorstellungsvermögen, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsproblemen, emotionaler Labilität und leichter depressiver Symptomatik.

Das Gericht (OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.11.2011 – 8 U 1/08) stützte die Höhe des Schmerzensgeldes auf die Schwere und Dauerhaftigkeit der Folgen des Behandlungsfehlers, die erheblichen Beeinträchtigungen der Lebensqualität und die Notwendigkeit einer langwierigen Therapie.

Das OLG Saarbrücken bestätigte ein Schmerzensgeld von 30.000 € (inflationsbereinigt ca. 38.000 €) für die Angehörigen einer 77-jährigen Frau, die aufgrund eines nicht rechtzeitig erkannten Schlaganfalls zum Pflegefall wurde. Das Gericht stellte mehrere grobe ärztliche Fehler seitens des beklagten Arztes fest, die zu den schweren und dauerhaften Folgen führten.

Behandlungsfehler:

  • Nichterkennung eines Schlaganfalls: Der Schlaganfall wurde nicht rechtzeitig erkannt und behandelt, was als grober Ärztefehler gewertet wird. Dies führte zu vermeidbaren Folgeschäden.

Folgen für die Patientin:

  • Halbseitige Lähmung: Die Patientin erlitt eine dauerhafte halbseitige Lähmung.
  • Pflegebedürftigkeit: Infolge des Schlaganfalls und der Lähmung wurde die Patientin bis zu ihrem Tod (ca. 3 Jahre später) zum Pflegefall.

Das Gericht (OLG Saarbrücken 15.7.2015 1 U 112/14) betonte, dass sowohl der zweite Schlaganfall als auch die dauerhafte Halbseitenlähmung vermeidbar gewesen wären, hätte der erste Schlaganfall rechtzeitig erkannt und behandelt werden können. Die Höhe des Schmerzensgeldes berücksichtigt die Schwere der dauerhaften Gesundheitsschäden und die daraus resultierende Pflegebedürftigkeit.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Falschdiagnose bei Schlaganfall.

Ein Schlaganfall ist die dritthäufigste Todesursache und die häufigste Ursache für Behinderungen in Deutschland. Bei einem Schlaganfall wird die Durchblutung des Gehirns plötzlich unterbrochen, was zu neurologischen Ausfallerscheinungen führt. Leider wird er oft nicht erkannt, da die Symptome unterschiedlich stark ausgeprägt sein können. Etwa 270.000 Menschen erleiden jährlich in Deutschland einen Schlaganfall.

Eine Fehldiagnose bei einem Schlaganfall liegt vor, wenn der Arzt die Anzeichen nicht richtig deutet und dadurch keine oder eine falsche Behandlung einleitet. Oft werden die Symptome anderen Krankheiten zugeordnet. Grundsätzlich haftet ein Arzt, wenn er den ärztlichen Standard unterschreitet. Bei einem Schlaganfall müssen diagnostische Maßnahmen zwingend eingehalten werden, da jede Minute zählt.

Bei einem Schlaganfall können die gleichen Symptome auftreten wie bei anderen Erkrankungen, was die Diagnose schwer macht. Außerdem sind die Symptome manchmal nur vorübergehend, was als transitorische ischämische Attacke (TIA) bezeichnet wird. Sprechen die Ärzte von einer TIA, bedeutet dies, dass die Symptome innerhalb von 24 Stunden wieder verschwinden. Allerdings erleiden ca. 10% der Patienten nach einer TIA innerhalb weniger Tage einen akuten Schlaganfall.

Fehldiagnosen bei Schlaganfällen kommen oft wegen fehlender Infrastruktur der Krankenhäuser vor. Nicht jede Klinik hat rund um die Uhr einen Spezialisten für neurologische Notfälle im Haus. Des Weiteren werden Patienten mit Schlaganfallsymptomen manchmal zu spät behandelt, weil der Ernst der Situation bzw. die Verdachtsdiagnose nicht rechtzeitig erkannt wird.

Ja, es gibt einen Zusammenhang zwischen einer verzögerten Diagnose und schweren Folgen. Je später ein Schlaganfall bzw. eine TIA erkannt wird, desto gravierender können die Folgen sein. Wird ein Patient erst spät behandelt, steigt das Risiko für bleibende Schäden oder sogar einen tödlichen Ausgang deutlich an.

Patienten haben nach einer Fehldiagnose die Möglichkeit, Schmerzensgeld und Schadensersatz zu fordern, wenn ein Behandlungsfehler nachgewiesen werden kann. Als Rechtsanwalt, spezialisiert auf die Vertretung von Schlaganfallpatienten, kann ich Ihnen dabei helfen festzustellen, ob in Ihrem Fall ein ärztlicher Fehler vorliegt. D.h., sobald die Verdachtsdiagnose Schlaganfall im Raum steht, müssen bestimmte Standards eingehalten werden.

Um einen Schlaganfall zu erkennen, merken Sie sich am besten die Buchstaben FAST: Face (hängt ein Mundwinkel?), Arms (kann ein Arm nicht gehoben werden?), Speech (ist die Sprache verwaschen?) und Time (Zeit ist Hirn – sofort Notruf wählen!). Heute gibt es auch moderne Merkhilfen wie „Schlange oder Kanarienvogel“ – kann der Betroffene zwischen beiden unterscheiden oder hat er Schwierigkeiten?

Wenn Sie vermuten, dass bei Ihnen oder einem Angehörigen ein Schlaganfall falsch oder zu spät diagnostiziert wurde, können Sie jederzeit Kontakt aufnehmen. Als Spezialist für Arzthaftungsrecht berate ich Sie gerne zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten. Auf meiner Internetseite finden Sie weitere Rechtstipps und nützliche Beiträge zum Thema Schlaganfall und Fehldiagnose von Hirninfarkten.

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