Krebs zu spät erkannt?

Krebs zu spät erkannt

Wurde Ihr Krebs übersehen oder falsch diagnostiziert? Ein Fehler in der Krebsvorsorge kann Ihre Prognose verschlechtern. Erfahren Sie hier Ihre Rechte.

Christoph Mühl

Rechtsanwalt – Patientenanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht, Frankfurt

Krebs zu spät erkannt: Ihre Rechte bei Fehlern in der Krebsdiagnose

Die Diagnose Krebs ist ein tiefgreifender Einschnitt. Die emotionale Belastung wird jedoch unerträglich, wenn sich herausstellt: Es gab frühere Hinweise, die übersehen oder falsch interpretiert wurden. Wenn eine Fehldiagnose bei Krebs oder ein Fehler in der Vorsorge dazu führt, dass eine Behandlung zu spät beginnt, hat das oft fatale Folgen für die Prognose.

Doch wann genau liegt ein haftungsrelevanter Behandlungsfehler bei der Krebsdiagnose vor? Und welche Rechte haben Sie, wenn der Verdacht besteht, dass Ihre Erkrankung bei rechtzeitigem Handeln einen besseren Verlauf genommen hätte? Als Fachanwalt für Medizinrecht zeige ich Ihnen Ihre Möglichkeiten auf.

Das Wichtigste in Kürze

  • Häufige Fehler: Ein übersehener Befund (Befunderhebungsfehler), eine falsche Interpretation von Bildern (z.B. Mammographie) oder eine unterlassene Verlaufskontrolle sind die häufigsten Gründe, warum Krebs zu spät erkannt wird.
  • Ihre Ansprüche: Wurde Ihr Krebs zu spät diagnostiziert, können Sie Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz haben. Dies umfasst Verdienstausfall, Pflegekosten und mehr.
  • Beweislast kann sich umkehren: Bei groben Diagnosefehlern muss nicht mehr der Patient den Fehler beweisen, sondern die Klinik oder der Arzt muss nachweisen, dass der Schaden auch bei korrektem Handeln eingetreten wäre.
  • Medizinische Standards sind entscheidend: Die Einhaltung von medizinischen S3-Leitlinien ist für Ärzte verpflichtend. Eine Abweichung davon kann einen Behandlungsfehler begründen.

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Die entscheidende Rolle der Krebsfrüherkennung

In der modernen Medizin ist die Krebsfrüherkennung eine der wichtigsten Waffen im Kampf gegen die Krankheit. Programme wie das Mammographie-Screening, die Darmspiegelung (Koloskopie) oder das Hautkrebs-Screening zielen darauf ab, Tumore zu entdecken, bevor sie Symptome verursachen. Informationen zu diesen Programmen bietet unter anderem die Deutsche Krebshilfe.

Ärzte unterliegen dabei einer erhöhten Sorgfaltspflicht. Sie müssen Befunde nicht nur fachgerecht erheben, sondern auch bei kleinsten Verdachtsmomenten konsequent handeln. Ein Abwarten oder Bagatellisieren kann hier bereits ein haftungsbegründender Diagnosefehler bei Krebs sein.

Was ist ein Befunderhebungsfehler bei der Krebsdiagnose?

Der mit Abstand häufigste und für Patienten juristisch vorteilhafteste Fehler ist der sogenannte Befunderhebungsfehler. Dieser liegt vor, wenn:

  1. Eine medizinisch notwendige Untersuchung (z.B. Biopsie, MRT, Koloskopie) trotz eines Verdachtsmoments gar nicht erst durchgeführt wird.
  2. Ein erhobener Befund (z.B. ein auffälliger PSA-Wert, ein Schatten auf dem Röntgenbild) nicht die gebotene weitere Abklärung nach sich zieht.

Das ist ein entscheidender Unterschied zum reinen „Diagnoseirrtum“, bei dem ein Arzt alle Befunde korrekt erhebt, sie aber falsch interpretiert. Ein Diagnoseirrtum ist juristisch schwerer anzugreifen. Ein Befunderhebungsfehler hingegen führt bei grobem Verschulden fast immer zur Beweislastumkehr: Nicht mehr Sie müssen beweisen, dass der Fehler zum Schaden führte, sondern der Arzt muss beweisen, dass der Schaden auch bei korrektem Handeln eingetreten wäre – was selten gelingt.

Fallbeispiel 1: Prostatakrebs und der ignorierte PSA-Wert

Ein klassischer Fall ist die Vorsorge beim Mann. Der PSA-Wert ist ein wichtiger Indikator. Ist dieser Wert deutlich erhöht oder zeigt er über die Zeit einen signifikanten Anstieg (PSA-Anstiegsgeschwindigkeit), besteht der dringende Verdacht auf Prostatakrebs. Medizinscher Standard ist es dann, eine weiterführende Diagnostik wie eine multiparametrische MRT (mpMRT) und/oder eine Biopsie zu veranlassen. Wird dies mit dem Argument unterlassen, der Patient habe ja keine Beschwerden, liegt ein schwerwiegender Befunderhebungsfehler vor. Gerichte haben hier bereits Schmerzensgelder im hohen fünfstelligen Bereich zugesprochen.

Fallbeispiel 2: Brustkrebs und die fehlerhafte Mammographie

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Mammographie. Wird hier ein verdächtiger Mikrokalk oder ein unklarer Herd entdeckt, muss dieser zwingend weiter abgeklärt werden, z.B. durch eine Stanzbiopsie. Empfiehlt der Radiologe fälschlicherweise nur eine Kontrolle in einem Jahr, obwohl eine sofortige Abklärung geboten wäre, haftet er. Auch der weiterbehandelnde Gynäkologe haftet, wenn er diese Empfehlung nicht kritisch hinterfragt und die Patientin beruhigt. Wird der Brustkrebs deshalb ein Jahr später in einem fortgeschritteneren Stadium entdeckt, mit der Folge, dass Lymphknoten befallen sind oder eine vollständige Brustamputation (Mastektomie) statt einer brusterhaltenden Therapie nötig wird, begründet dies hohe Schmerzensgeldansprüche.

Fallbeispiel 3: Hautkrebs – wenn ein Muttermal falsch eingeschätzt wird

Beim Hautkrebs-Screening gilt die ABCDE-Regel als Standard. Verändert sich ein Muttermal, ist es asymmetrisch, unregelmäßig begrenzt, mehrfarbig oder im Durchmesser wachsend, muss es entfernt und histologisch untersucht werden. Ein Arzt, der ein solches verdächtiges Mal nur beobachtet oder als harmlos abtut, begeht einen schweren Fehler. Wird später ein malignes Melanom mit bereits erfolgter Metastasierung diagnostiziert, sind die Heilungschancen drastisch reduziert.

  • Prostatakrebs

    1

    Der PSA-Wert ist ein wichtiger Marker, der bei Männern beobachtet werden muss. Man sagt, ab dem 40. Lebensjahr sollten Männer den PSA-Wert jährlich prüfen lassen. Hier gibt es jedoch Unterschiede,  je nach dem, wie alt man ist. Die Schwelle, ab der es kontrollbedürftig ist, liegt bei jüngeren Männern, wenn der PSA-Wert zwischen 2,0 ng/ml – 4,0 ng/ml liegt. Ein Anstieg über eine bestimmte Zeit kann als verdächtig eingestuft werden.

  • Brustkrebs

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    Bei Frauen wird regelmäßig ein Check vorgesehen. Dieser beinhaltet ab dem 30. Lebensjahr jährlich Tastuntersuchungen. Bei Frauen zwischen 50 – 75 ist zusätzlich eine Mammografie alle zwei Jahre vorgesehen.

  • Hautkrebs

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    Alle gesetzlich versicherten Personen haben ab dem 35. Lebensjahr die Möglichkeit, alle zwei Jahre ein Hautkrebs-Screening durchführen zu lassen. Auf diese Weise können Hautkrebs und Vorstufen frühzeitig erkannt werden. Eine Therapie kann so frühzeitig eingeleitet werden. Dazu wird die gesamte Hautoberfläche untersucht, um festzustellen, ob es Veränderungen gibt und mit dem Vorbefund verglichen.

Fehler in der Radiologie: Wenn der Tumor übersehen wird

Die bildgebende Diagnostik (Mammographie, CT, MRT) ist entscheidend. Doch was, wenn der Radiologe einen Tumor übersieht? Eine fehlerhaft befundete Mammographie oder ein übersehener Herd im CT sind leider keine Seltenheit. Hier liegt ein klassischer Diagnosefehler vor, der zu einer erheblichen Verzögerung der Behandlung führt und einen Anspruch auf Schadensersatz nach einer Fehldiagnose begründen kann.

Juristische Bewertung: Wann haben Sie Anspruch auf Schadensersatz?

Nicht jeder Irrtum ist rechtlich ein Fehler. Für eine erfolgreiche Klage wegen falscher Diagnose bei Krebs müssen folgende Punkte erfüllt sein:

  1. Verstoß gegen den Facharztstandard: Der Arzt hat gegen anerkannte medizinische Regeln (z.B. S3-Leitlinien) verstoßen.
  2. Kausalität: Der Fehler hat nachweislich zu einer Verzögerung der Diagnose geführt.
  3. Schaden: Durch die Verzögerung ist Ihnen ein gesundheitlicher oder finanzieller Nachteil entstanden (z.B. schlechtere Prognose, Notwendigkeit einer intensiveren Therapie, Verdienstausfall).

Sind diese Punkte erfüllt, bestehen gute Chancen auf Schmerzensgeld, wenn Ihr Krebs zu spät erkannt wurde.

Fehler in der Radiologie: Wenn der Tumor übersehen wird

Die bildgebende Diagnostik (Mammographie, CT, MRT) ist entscheidend. Doch was, wenn der Radiologe einen Tumor übersieht? Eine fehlerhaft befundete Mammographie oder ein übersehener Herd im CT sind leider keine Seltenheit. Hier liegt ein klassischer Diagnosefehler vor, der zu einer erheblichen Verzögerung der Behandlung führt und einen Anspruch auf Schadensersatz nach einer Fehldiagnose begründen kann.

Juristische Bewertung: Wann haben Sie Anspruch auf Schadensersatz?

Nicht jeder Irrtum ist rechtlich ein Fehler. Für eine erfolgreiche Klage wegen falscher Diagnose bei Krebs müssen folgende Punkte erfüllt sein:

  1. Verstoß gegen den Facharztstandard: Der Arzt hat gegen anerkannte medizinische Regeln (z.B. S3-Leitlinien) verstoßen.
  2. Kausalität: Der Fehler hat nachweislich zu einer Verzögerung der Diagnose geführt.
  3. Schaden: Durch die Verzögerung ist Ihnen ein gesundheitlicher oder finanzieller Nachteil entstanden (z.B. schlechtere Prognose, Notwendigkeit einer intensiveren Therapie, Verdienstausfall).

Sind diese Punkte erfüllt, bestehen gute Chancen auf Schmerzensgeld, wenn Ihr Krebs zu spät erkannt wurde.

Ihr Weg zum Recht: Konkrete Schritte bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler

Wenn Sie den Verdacht hegen, dass bei Ihnen ein Behandlungsfehler vorliegt, ist ein strukturiertes Vorgehen entscheidend. Die folgenden Schritte helfen Ihnen, Ihre Situation zu ordnen und die notwendigen Grundlagen für eine erfolgreiche Geltendmachung Ihrer Ansprüche zu schaffen.

  • Schritt 1: Gedächtnisprotokoll anfertigen

    1

    Schreiben Sie so detailliert wie möglich alles auf, was Ihnen zum Behandlungsverlauf einfällt. Notieren Sie Daten von Arztbesuchen, Namen der behandelnden Ärzte, Inhalte von Gesprächen, Ihre Symptome und deren Entwicklung. Ein solches Protokoll ist eine unschätzbare Hilfe, um den Sachverhalt später präzise zu rekonstruieren.

  • Schritt 2: Vollständige Patientenakte anfordern

    2

    Sie haben ein gesetzliches Recht auf Einsicht in Ihre vollständigen Behandlungsunterlagen. Fordern Sie Kopien aller relevanten Dokumente an – von Arztbriefen über Laborwerte und radiologische Aufnahmen bis hin zu handschriftlichen Notizen. Die Patientenakte ist das zentrale Beweismittel in jedem Arzthaftungsverfahren – auch im außergerichtlichen Stadium.

  • Schritt 3: Suchen Sie spezialisierte anwaltliche Hilfe

    3

    Wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Medizinrecht. Dieses Rechtsgebiet ist extrem komplex und erfordert spezialisiertes Wissen, das ein allgemeiner Anwalt nicht haben kann. Ein Fachanwalt kann die medizinischen und juristischen Aspekte Ihres Falles korrekt einschätzen und die Erfolgsaussichten realistisch bewerten.

  • Schritt 4: Medizinische Begutachtung veranlassen

    4

    Ihr Anwalt wird in der Regel die Einholung eines unabhängigen medizinischen Gutachtens empfehlen. Ein Sachverständiger (oft ein erfahrener Arzt auf dem betreffenden Fachgebiet) prüft Ihre Unterlagen und beurteilt, ob ein Behandlungsfehler nach den geltenden medizinischen Standards vorliegt und welcher Schaden daraus entstanden ist. Dieses Gutachten ist die Basis für die weiteren Verhandlungen.

  • Schritt 5: Ansprüche geltend machen

    5

    Mit einem fundierten Gutachten wird Ihr Anwalt die Gegenseite (also die Haftpflichtversicherung des Arztes oder des Krankenhauses) zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz auffordern. Viele Fälle lassen sich auf diesem Wege außergerichtlich klären. Sollte die Versicherung die Zahlung verweigern, ist der nächste Schritt die Klage vor Gericht.

Anwalt in der Nähe wenn Krebs zu spät erkannt wurde

Häufig gestellte Fragen (FAQ) wenn der Krebs zu spät erkannt wurde

Der erste Schritt ist die Anforderung Ihrer vollständigen Patientenakte. Ein auf Medizinrecht spezialisierter Anwalt wird diese gemeinsam mit einem unabhängigen medizinischen Gutachter prüfen. Der Gutachter bewertet, ob der Arzt zum früheren Zeitpunkt den Krebs hätte erkennen müssen.

Ihnen können zustehen:

  • Schmerzensgeld: Für Leiden, Schmerzen und den Verlust an Lebensqualität.
  • Schadensersatz: Für alle finanziellen Nachteile wie Verdienstausfall, Pflegekosten, Fahrtkosten oder Umbaukosten.
  • Haushaltsführungsschaden: Entschädigung für die Unfähigkeit, den eigenen Haushalt zu führen.

Dies ist in der Regel ein klarer Behandlungsfehler. Radiologen müssen Befunde mit höchster Sorgfalt interpretieren. Wird ein sichtbarer Tumor nicht beschrieben, liegt ein Befunderhebungsfehler vor, für den die radiologische Praxis oder das Krankenhaus haftet.

Die regelmäßige Verjährungsfrist im Arzthaftungsrecht beträgt drei Jahre. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem Sie von dem Fehler und dem möglichen Schaden erfahren haben. Da die Berechnung komplex sein kann, sollten Sie bei einem Verdacht umgehend anwaltlichen Rat einholen, um keine Fristen zu versäumen.

Beispiel: Sie erfahren im Mai 2024, dass ein Befund aus dem Jahr 2022 falsch interpretiert wurde. Die dreijährige Frist beginnt am 31. Dezember 2024 und endet somit am 31. Dezember 2027.

„Kenntnis“ bedeutet, dass Sie als Laie genug Anhaltspunkte haben, um eine Klage als aussichtsreich betrachten zu können. Ein bloßer Verdacht reicht oft nicht aus. Da die korrekte Berechnung der Frist entscheidend ist und Fehler hier zum vollständigen Verlust aller Ansprüche führen, ist eine umgehende anwaltliche Beratung bei einem Verdacht unerlässlich.

Viele auf Medizinrecht spezialisierte Anwälte bieten eine kostenlose Erstberatung an, um die Erfolgsaussichten Ihres Falles zu prüfen. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in der Regel die Kosten. Andernfalls wird meist nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet – da richtet sich das Honorar nach der Höhe Ihrer Schäden (der voraussichtliche Schaden ist der entscheidende Wert). Die Kosten müssen im Erfolgsfall von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen werden.

Wie wir Ihnen helfen können, wenn Ihr Krebs zu spät erkannt wurde

Haben Sie das quälende Gefühl, dass Ihre Krebserkrankung früher hätte entdeckt werden müssen?

Wenn Sie oder ein Angehöriger mit dem Verdacht leben, dass entscheidende Hinweise übersehen, Befunde falsch interpretiert oder notwendige Untersuchungen versäumt wurden, sind Sie nicht allein. Die Frage „Was wäre gewesen, wenn…?“ kann eine enorme Belastung sein. In dieser schwierigen Situation ist es entscheidend, Klarheit über die medizinischen Abläufe und Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu bekommen.

Warten Sie nicht, bis wichtige Fristen zur Verjährung Ihrer Ansprüche verstreichen.

Als spezialisierter Fachanwalt für Medizinrecht prüfe ich Ihren Fall und erläutere Ihnen Ihre Möglichkeiten – verständlich, ehrlich und ohne Fachjargon.

Nutzen Sie jetzt Ihre Chance auf eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung.

Finden Sie heraus, ob Ihnen Schmerzensgeld oder Schadensersatz zusteht. Ich kämpfe für Ihr Recht.

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