Geburtsschäden durch Saugglocke: Spätfolgen und Komplikationen einer Geburt mit Saugglocke

Geburtsschäden durch Saugglocke

Geburtsschäden durch Saugglocke? Erfahren Sie, welche Rechte Ihnen nach Behandlungsfehlern zustehen.

Christoph Mühl

Rechtsanwalt – Patientenanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht, Frankfurt

Vakuum-Extraktionen können schwerwiegende Folgen haben.

Eine Geburt ist ein natürlicher, aber komplexer Vorgang, der manchmal mit Schwierigkeiten verbunden sein kann. Besonders bei Saugglocken-Geburten besteht ein erhöhtes Risiko für Geburtsverletzungen, die sowohl kurzfristige als auch langfristige Auswirkungen auf die Gesundheit des Kindes haben können.

Diese Geburtsschäden können traumatisch für die Familie sein und in einigen Fällen zu lebenslangen gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen.

Dieser Artikel beleuchtet die möglichen Probleme und Langzeitfolgen von Geburtsschäden durch Saugglocken, erklärt Ihre rechtlichen Möglichkeiten bei Behandlungsfehlern und gibt wertvolle Informationen für betroffene Familien.

Unsere Mandanten vertrauen uns.

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Medizinrecht Christoph Mühl. Mehr Infos anzeigen.

Was sind die häufigsten Geburtsschäden bei Saugglocken Geburten?

Bei einer Saugglocken-Geburt, auch Vakuumextraktion genannt, wird eine Glocke am Kopf des Babys befestigt und durch Unterdruck das Kind durch den Geburtskanal gezogen. Dieses Verfahren wird eingesetzt, wenn der Geburtsvorgang ins Stocken gerät oder das Baby im Becken der Mutter feststeckt.

Häufig auftretende Geburtsschäden bei Saugglocken-Geburten sind:

  • Kephalhämatome (Blutansammlung zwischen Schädelknochen und Kopfhaut)
  • Schwellungen und kleinere Hautverletzungen am Köpfchen
  • Erhöhte Gefahr für Neugeborenen-Gelbsucht
  • In selteneren Fällen: Nervenschäden oder Gehirnblutungen

Auch kann die Saugglocke ein Kephalhämatom verursachen, bei dem sich Blut zwischen Schädelknochen und Kopfhaut ansammelt. In den meisten Fällen baut der Körper das Blut in diesem Hämatom nach einiger Zeit wieder ab, ohne bleibende Schäden zu hinterlassen. Statistisch gesehen kommt es bei etwa 10-15% der Vakuum-Extraktionen zu solchen vorübergehenden Problemen.

Schwerwiegendere Schäden bei Babys können entstehen, wenn die Saugglocke nicht fachgerecht angewendet wird oder der Geburtsverlauf unzureichend überwacht wurde. In solchen Fällen kann es zu neurologischen Beeinträchtigungen kommen, die langfristige Folgen haben können.

Welche langfristigen Spätfolgen können nach einer Saugglockengeburt auftreten?

Die meisten kleineren Hautverletzungen und Schwellungen, die durch eine Vakuumglocke entstehen, heilen folgenlos ab. Jedoch gibt es potenzielle Langzeitfolgen, die erst Monate oder Jahre nach der Geburt erkennbar werden können.

  • Neurologische Entwicklungsstörungen

    1

    Sauerstoffmangel oder Hirnblutung

    Auswirkungen: Verzögerte Entwicklung, Lernprobleme

  • Cerebralparese

    2

    Schwere Hirnschädigung

    Auswirkungen: Bewegungs- und Koordinationsstörungen

  • Plexusparese

    3

    Nervenschädigung beim Durchgang durch den Geburtskanal

    Auswirkungen: Eingeschränkte Arm- und Schulterbeweglichkeit

  • Schulterdystokie

    4

    Feststecken der Schulter im Beckenbereich

    Auswirkungen: Verletzungen an Schulter und Arm

Bei Sauerstoffmangel während der Geburt können besonders schwere Verletzungen entstehen. Wenn die Herztöne des Kindes nicht ausreichend überwacht wurden oder zu spät auf Anzeichen von fetalem Stress reagiert wurde, kann dies zu Hirnschäden führen. Ein langanhaltender Sauerstoffmangel kann bleibende neurologische Schäden verursachen.

Eine weitere mögliche Spätfolge ist die Plexusparese, eine Schädigung des Nervengeflechts, das Schulter und Arm versorgt. Diese kann auftreten, wenn das Kind beim Durchgang durch den Geburtskanal mit der Saugglocke in einer ungünstigen Position herausgezogen wird. Eine Plexusparese kann zu dauerhaften Bewegungseinschränkungen führen und intensive Therapie erfordern.

Wie erkennt man, ob ein Geburtsschaden auf einen Geburtsfehler zurückzuführen ist?

Nicht jeder Geburtsschaden ist auf einen Arztfehler zurückzuführen. Manchmal sind komplizierte Verläufe trotz bester Versorgung in der Geburtsklinik nicht vermeidbar. Es gibt jedoch Anzeichen, die auf einen möglichen Ärztefehler hindeuten können.

Mögliche Hinweise auf einen Geburtsfehler sind:

  • Überwachung

    1

    Mangelhafte Überwachung der Herztöne des Kindes während der Entbindung

  • Sauerstoffmangel

    2

    Ignorieren von Anzeichen für fetalen Stress oder Sauerstoffmangel

  • Vakuumglocke

    3

    Fehlerhafter oder zu später Einsatz der Vakuumglocke

  • Kaiserschnitt

    4

    Verzögerte Entscheidung für einen notwendigen Kaiserschnitt (Sectio)

  • Geburtsprotokoll

    5

    Unzureichende Dokumentation im Geburtsprotokoll

  • Behandlungsdokumentation

    6

    Auffällige Lücken in der Behandlungsdokumentation

Ein Behandlungsfehler kann vorliegen, wenn die Überwachung während der Entbindung mangelhaft war oder wenn Ärzte und Hebammen zu spät auf Komplikationen reagiert haben. Wenn beispielsweise Anzeichen für fetalen Stress wie auffällige Herztöne ignoriert wurden oder die Kiwi-Glocke trotz Kontraindikationen eingesetzt wurde, könnte dies als fehlerhaft eingestuft werden.

Ein weiteres Indiz für einen möglichen Behandlungsfehlers kann sein, wenn die Entscheidung für eine Schnittentbindung verzögert getroffen wurde, obwohl dieser medizinisch indiziert gewesen wäre. In der Geburtshilfe ist das rechtzeitige Umschalten von einer vaginalen Geburt auf eine Sectio manchmal entscheidend, um Neugeborenenverletzungen und Schäden zu vermeiden.

Um festzustellen, ob ein Geburtsschaden auf einen Arztfehler zurückzuführen ist, ist in der Regel ein Gutachten eines Spezialisten in der Gynäkologie notwendig. Dieser kann beurteilen, ob die medizinischen Standards eingehalten wurden oder nicht.

Welche rechtlichen Ansprüche haben Eltern bei Geburtsschäden durch Saugglocke?

Wenn Ihr Kind durch einen Geburtsschaden betroffen ist, der auf einen Arztfehler zurückzuführen ist, können Sie möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend machen.

Die rechtlichen Ansprüche umfassen zwei Hauptkategorien:

1. Schadensersatz für materielle Schäden:

  • Behandlungs- und Therapiekosten
  • Pflegekosten und Hilfsmittel
  • Behindertengerechte Umbauten von Wohnung und Fahrzeug
  • Verdienstausfall der Eltern bei Pflege des Kindes
  • Zukünftige Erwerbsminderung des Kindes

2. Entschädigung für immaterielle Schäden:

  • Körperliche und seelische Schmerzen
  • Dauerhafte Beeinträchtigungen
  • Eingeschränkte Lebensqualität
  • Verlust von Lebensfreude

Bei schweren Schäden beim Geburtsvorgang kann die Höhe des Schmerzensgeldes erheblich sein, da es die lebenslange Belastung des Kindes berücksichtigen muss. In einigen Fällen wurden Schmerzensgeldbeträge von mehreren hunderttausend Euro zugesprochen.

Es ist wichtig zu beachten, dass für solche Ansprüche Verjährungsfristen gelten. Daher sollten betroffene Eltern möglichst frühzeitig rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um ihre Ansprüche zu sichern.

  • Beweissicherung

    1

    Sofortige Beweissicherung

    Wenn Sie vermuten, dass Sie vor einer Operation nicht ausreichend aufgeklärt wurden und einen Gesundheitsschaden erlitten haben, sollten Sie umgehend handeln:

    1. Fordern Sie Ihre vollständige Patientenakte an (Sie haben darauf einen gesetzlichen Anspruch)
    2. Dokumentieren Sie Ihren Gesundheitszustand und alle Beschwerden detailliert
    3. Sammeln Sie alle medizinischen Unterlagen, Arztbriefe und Befunde
    4. Notieren Sie Gespräche mit medizinischem Personal möglichst wortgetreu
    5. Suchen Sie eine zweite ärztliche Meinung zur Bewertung Ihres Zustands
  • Fristen

    2

    Wichtige Fristen beachten

    Bei Arzthaftungsfällen gelten verschiedene Fristen, die unbedingt eingehalten werden müssen:

    • Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab Kenntnis des Schadens und seiner Ursache
    • Bei Ansprüchen gegen Krankenhäuser in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft kann es kürzere Fristen geben
    • Die Beweislage verschlechtert sich mit zunehmendem zeitlichen Abstand erheblich
  • Gutachten einholen

    3

    Medizinischen Dienst der Krankenkassen einschalten

    Ihre Krankenkasse kann den Medizinischen Dienst (MD) mit einer Begutachtung beauftragen. Diese unabhängige Stellungnahme kann ein wichtiges Indiz für das Vorliegen eines Behandlungsfehlers sein. Das Gutachten ist für Sie kostenlos.

  • Rechtsberatung

    4

    Fachanwalt für Medizinrecht kontaktieren

    Fälle auf dem Gebiet der Arzthaftung zählen zu den komplexesten Rechtsgebieten, da sie medizinisches und juristisches Fachwissen gleichermaßen erfordern. Ein auf Medizinrecht spezialisierter Rechtsanwalt bietet Ihnen entscheidende Vorteile:

    • Kompetente Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten
    • Strategische Planung des weiteren Vorgehens
    • Fachkundige Kommunikation mit Ärzten, Gutachtern und Versicherungen
    • Erfahrung im Umgang mit typischen Abwehrstrategien der Gegenseite
    • Realistische Bewertung angemessener Schmerzensgeldbeträge
    • Psychologische Entlastung durch professionelle Prozessführung

    Ein Fachanwalt kann zudem auf ein Netzwerk unabhängiger medizinischer Sachverständiger zurückgreifen, die für die Beurteilung von Behandlungsfehlern unerlässlich sind.

  • Mut

    5

    Lassen Sie sich nicht entmutigen

    Der Weg zur Entschädigung kann mit gewissen Hürden verbunden sein, aber ein erfahrener Anwalt wird Sie auf diesem Weg begleiten. Sie sind nicht allein!

Wann sollten Sie einen Anwalt für Medizinrecht konsultieren?

Wenn Sie vermuten, dass Ihr Kind aufgrund eines Behandlungsfehlers einen Geburtsschaden erlitten hat, sollten Sie so früh wie möglich einen auf Arzthaftung und Patientenrechte spezialisierten Anwalt konsultieren.

Konsultieren Sie einen Anwalt für Arzthaftungsrecht besonders in diesen Situationen:

  • Wenn die Klinik Unregelmäßigkeiten während der Entbindung nicht transparent kommuniziert
  • Bei auffälligen Lücken in der Geburtsdokumentation
  • Wenn das Personal ausweichend auf Ihre Fragen reagiert
  • Bei anhaltenden neurologischen Problemen Ihres Kindes nach einer Saugglockengeburt
  • Bei deutlichen Entwicklungsverzögerungen ohne klare Ursache
  • Wenn Ihr Kind nach einer Saugglockengeburt ungewöhnliche Symptome zeigt

Eine spezialisierte Kanzlei für Patientenrecht kann Ihnen helfen, die Behandlungsunterlagen zu sichten und zu bewerten, ob ein Ärztefehler vorliegen könnte. Anwälte für Geburtsschadensrecht kennen die komplexen rechtlichen und medizinischen Zusammenhänge und können Sie durch den oft langwierigen Prozess begleiten.

Je früher Sie rechtliche Unterstützung suchen, desto besser sind Ihre Chancen, notwendige Beweise zu sichern und erfolgreich Ansprüche geltend zu machen.

Wie wird die Höhe von Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Geburtsschäden berechnet?

Die Berechnung von Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Geburtsschäden ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab.

KomponenteBerechnungsgrundlageBeispiele
BehandlungskostenTatsächliche und künftige AusgabenOperationen, Therapien, Hilfsmittel
PflegekostenPflegegrad und notwendiger AufwandPersönliche Assistenz, Pflegedienste
UmbaukostenNotwendige AnpassungenBarrierefreier Umbau von Wohnung und Fahrzeug
VerdienstausfallEinkommenseinbußen der ElternReduzierte Arbeitszeit, Berufsaufgabe
Erwerbsschaden des KindesZukünftige EinkommensverlusteVerminderte Berufschancen

Der Schadensersatz umfasst alle materiellen Schäden, die durch den Geburtsschaden entstanden sind oder in Zukunft entstehen werden. Diese Kosten können über das gesamte Leben des betroffenen Kindes anfallen und müssen daher sorgfältig kalkuliert werden.

Schmerzensgelder werden individuell festgelegt und die Höhe hängt vom Schweregrad des Geburtsschadens, den damit verbundenen Schmerzen und Einschränkungen sowie der Lebenserwartung des Kindes ab. Bei schweren Schäden in der Geburtsphase mit lebenslangen Beeinträchtigungen kann das Schmerzensgeld erheblich sein.

Ein erfahrener Anwalt für Patientenrecht kann anhand von Präzedenzfällen und Gerichtsurteilen eine realistische Einschätzung der zu erwartenden Entschädigungsleistung geben und bei der Durchsetzung dieser Ansprüche unterstützen.

Wie kann man Geburtsschäden durch Saugglocke vorbeugen?

Obwohl nicht alle Schäden bei der Entbindung vermeidbar sind, gibt es Maßnahmen, die das Risiko minimieren können.

Präventionsmaßnahmen vor und während der Geburt:

  • Beweissicherung

    1

    Geburtsvorbereitung

    Umfassende Geburtsvorbereitung und Aufklärung über Risiken

  • Kommunikation

    2

    Intensive Kommunikation mit dem geburtshilflichen Team

  • Klinikauswahl

    3

    Auswahl einer Geburtsklinik mit erfahrenem Personal und guter technischer Ausstattung

  • Überwachung

    4

    Kontinuierliche Überwachung der Herztöne und Sauerstoffversorgung des Kindes

  • Problembewusstsein

    5

    Rechtzeitige Erkennung von Problemen während des Geburtsvorgangs

  • Alternativen

    6

    Frühzeitige Entscheidung für alternative Entbindungsmethoden bei Schwierigkeiten

Eine gute Geburtsvorbereitung und offene Kommunikation mit dem geburtshilflichen Team sind wichtig. Informieren Sie sich über verschiedene Geburtsmethoden und diskutieren Sie mögliche Gefahren bereits im Vorfeld. Eine sorgfältige Überwachung von Mutter und Kind während der Entbindung ist entscheidend, um Schwierigkeiten frühzeitig zu erkennen. Moderne Überwachungstechniken können helfen, Sauerstoffmangel und andere Risikofaktoren rechtzeitig zu identifizieren.

Die Entscheidung, ob eine Vakuum-Glocke eingesetzt werden sollte oder eine Schnittentbindung die bessere Option ist, sollte individuell und unter Berücksichtigung aller klinischen Faktoren getroffen werden. In manchen Situationen ist eine Sectio die sicherere Alternative, wenn das Risiko für Probleme bei einer vaginalen Entbindung zu hoch erscheint.

Es ist auch wichtig, dass die Saugglocke nur von erfahrenen Ärzten und Hebammen eingesetzt wird, die mit der Technik vertraut sind und mögliche Gefahren richtig einschätzen können.

Geburtsschaden durch Saugglocke

 Häufige Fragen zu Geburtsschäden durch Saugglocke

Bei einer Vakuum-Extraktion (Saugglockengeburt) können verschiedene Neugeborenenschäden auftreten. Häufig kommt es zu einer Schwellung am Kopf (Kephal-Hämatom) oder einer Blutansammlung am Kopf des Babys. Diese bilden sich meist zurück, da der Körper das Hämatom wieder abbaut. In selteneren Fällen kann es zu schwerwiegenderen Komplikationen kommen, wie

  • Sauerstoffmangel,
  • Plexusparese (Nervenschädigung im Schulterbereich) oder
  • Hirnblutungen

Besonders bei Frühchen ist das Risiko für solche komplikativen Verläufe erhöht.

Eine Saugglockengeburt (Vakuum-Extraktion) wird typischerweise angewendet, wenn

  1. das Kind bereits fest im Becken steht,
  2. der Muttermund vollständig geöffnet ist,
  3. die Fruchtblase geplatzt ist,
  4. die Wehen aber nicht ausreichen, um die Geburt zu beenden.

Der Geburtsvorgang mit Saug-Glocke erfolgt, indem die Hebamme oder der Arzt

  • eine Pumpe am Kopf des Kindes ansetzt und
  • während der Wehen zieht, um den Kopf und anschließend den Nacken heraus zu führen.

Dies kann bei verzögerter Geburt in Schädellage helfen, wenn ein Kaiserschnitt vermieden werden soll.

Ein Sauerstoffmangel während der Geburt kann sich durch verschiedene Anzeichen bemerkbar machen.

  • Unmittelbar nach der Entbindung kann das Kind einen niedrigen Apgar-Score haben, blass oder bläulich erscheinen und Atemprobleme zeigen.
  • Später können sich Symptome wie Trinkschwäche, ungewöhnliche Schläfrigkeit, Krampfanfälle oder Entwicklungsverzögerungen zeigen.
  • In schweren Fällen kann eine frühzeitige Gelbsucht begünstigt werden.

Bei Verdacht auf einen Sauerstoffmangel während der Geburt sollten umgehend Untersuchungen durch einen Arzt erfolgen, da frühe Interventionen anhaltende Schäden minimieren können.

Bei einer fehlerhaft durchgeführten Saugglockengeburt können Sie Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz haben. Die Schmerzensgeldhöhe richtet sich nach

  1. der Schwere der Verletzung,
  2. den dauerhaften Folgen und
  3. dem Grad des Fehlverhaltens.

Schadensersatzleistungen können folgendes umfassen:

  • Kosten für Behandlungen,
  • Pflegekosten,
  • Verdienstausfall der Eltern und
  • Schmerzensgeld

In schweren Fällen mit lebenslangen Beeinträchtigungen können die Entschädigungssummen beträchtlich sein und schnell siebenstellig werden. Beachten Sie jedoch die Verjährungsfrist, die in der Regel drei Jahre beträgt, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem Sie von dem Behandlungsfehler Kenntnis erlangt haben.

Hebammen und Ärzte sollten einer Schnittenbindung statt einer Saugglockengeburt in Betracht ziehen, wenn bestimmte Risikofaktoren vorliegen. Dazu gehören

  • eine ungünstige Kindslage (keine Schädellage),
  • ein geschätztes Geburtsgewicht über 4500g,
  • ein nicht ausreichend geöffneter Muttermund oder
  • anhaltende fetale Herztonabfälle, die auf einen akuten Sauerstoffmangel hindeuten.

Auch bei vorherigen Problemen wie

  • Uterusrupturen oder
  • nach mehreren vorangegangenen Kaiserschnitten

ist eine Sectio oft die sicherere Wahl.

Entscheidend ist die kontinuierliche Überwachung des Geburtsvorgangs, um rechtzeitig von einer vaginalen Entbindung mit Saug-Glocke auf eine Sectio umzusteigen, wenn sich die Situation des Kindes verschlechtert.

neurologische Beeinträchtigungen,
  • Entwicklungsverzögerungen oder
  • motorische Störungen durch Plexusparesen.
  • Ein direkter Zusammenhang zwischen Saugglocken-Geburten und Krebserkrankungen im Kindesalter konnte bisher wissenschaftlich nicht eindeutig belegt werden.

    Einzelne Studien untersuchen mögliche Zusammenhänge zwischen geburtshilflichen Interventionen und späteren Gesundheitsproblemen, aber die Evidenz ist nicht ausreichend für eine kausale Verknüpfung. Bei Verdacht auf geburtsbezogene Schäden sollten Sie einen Patientenanwalt hinzuziehen.

    Wie wir Ihnen helfen können

    Wenn Sie Fragen zum Thema Behandlungsfehler bei der Geburt und zu Krankenhausfehlern haben, vereinbaren Sie einen unverbindlichen und kostenlosen Termin unter 069 667741270.

    Unsere Kanzlei für Medizinrecht in Frankfurt verfügt über jahrelange Erfahrung in der Unterstützung von Patienten, die einen Behandlungsfehler erlitten haben. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen.

    Fachanwalt Christoph Mühl berät Sie umfassend, wenn Sie den Verdacht haben, dass Schäden nach der Geburt Ihres Kindes auf eine fehlerhafte Saugglocken-Geburt beruhen. 

    Wir beraten Sie gerne!

    Vereinbaren Sie einen kostenlosen Termin.

    Kostenlose Rechtsberatung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht & Patientenrecht.

    Kanzlei Frankfurt

    Medizinrecht Frankfurt – Christoph Mühl
    Theodor-Heuss-Allee 112
    60486 Frankfurt am Main
    069 667741270

    Kanzlei Wiesbaden

    Medizinrecht Wiesbaden – Christoph Mühl
    Klingholzstraße 7
    65189 Wiesbaden
    0611 97774342

    Kanzlei Mainz

    Medizinrecht Mainz- Christoph Mühl
    Kapuzinerstraße 38
    55116 Mainz
    06131 6366752

    Kontakt

    www.anwaltfuermedizinrecht.de
    patienten@anwaltmuehl.de

    Kostenloses Erstgespräch

    0 + 5 = ?