Kanzleigründung
Ausschließliche Tätigkeit als Patientenanwalt.
Arzthaftung
Geburtsschaden
Operationen
Die Zeit nach einem ärztlichen Behandlungsfehler kann sehr belastend sein. Sie kämpfen möglicherweise mit gesundheitlichen Folgen, haben erhebliche Behandlungskosten zu tragen und können unter Umständen nicht mehr arbeiten. Bei schwerwiegenden Fehlbehandlungen können dauerhafte Beschwerden oder Behinderungen Ihr weiteres Leben stark beeinträchtigen.
Sie müssen diese Last nicht alleine tragen. Wenn Ihr Leiden durch einen ärztlichen Behandlungsfehler verursacht wurde, haben Sie Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.
Unser erfahrener Anwalt für Medizinrecht und Personenschadensrecht und sein engagiertes Team von Rechtsanwaltsfachangestellten, wissenschaftlichen, Prozessassistenten und Sachbearbeitern sind bestens vorbereitet, um Sie in folgenden Bereichen zu unterstützen:
Als Ihre Interessenvertreter kämpfen wir für Ihre Rechte und setzen uns dafür ein, dass Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht. Profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung der Kanzlei im Medizinrecht und unserem Engagement für Patientenrechte.
Vereinbaren Sie jetzt ein kostenfreies Erstgespräch in einer unserer drei Kanzleien in Frankfurt, Wiesbaden oder Mainz.
Welche Schritte sollten Sie einleiten? Benötigen Sie anwaltliche Unterstützung? Welche Anforderungen müssen erfüllt sein? Wir beantworten alle Ihre Fragen und zeigen Ihnen eine auf Sie zugeschnittene Lösung.
Christoph Mühl
Rechtsanwalt – Arzthaftungsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht, Frankfurt
Die Geschichte unserer Kanzlei ist eine Geschichte des kontinuierlichen Wachstums und der konsequenten Spezialisierung im Dienste unserer Mandanten.
Was 2008 im bayerischen Kempten als engagierte Einzelkanzlei begann, entwickelte sich schnell zu einer etablierten Adresse für Medizinrecht. Die zunehmende Nachfrage führte 2010 zur Gründung einer Sozietät, wodurch wir unsere Expertise im Bereich der Patientenvertretung weiter ausbauen konnten. 2012 folgte die Ernennung zum Fachanwalt für Medizinrecht – ein Meilenstein, der die tiefgehende Spezialisierung der Kanzlei unterstreicht.
Die steigende Zahl von Anfragen aus dem Rhein-Main-Gebiet zeigte uns: Hier wird ein versierter Fachanwalt gebraucht, der sich ausschließlich für Patientenrechte einsetzt. Der strategische Umzug nach Mainz im Jahr 2021 war deshalb ein logischer Schritt. Die überwältigende Resonanz bestätigte diese Entscheidung und führte 2022 zur Eröffnung weiterer Beratungsbüros in Wiesbaden und Frankfurt.
Heute bilden unsere drei Standorte ein starkes Netzwerk für Patientenrechte im gesamten Rhein-Main-Gebiet. Ob in Frankfurt, Wiesbaden oder Mainz – wir sind dort, wo unsere Mandanten uns brauchen. Diese räumliche Flexibilität ermöglicht es auch mobilitätseingeschränkten Mandanten, unsere Expertise in Anspruch zu nehmen.
Was uns von anderen unterscheidet: Wir vertreten ausschließlich Patienten – niemals Ärzte oder Versicherungen. Diese klare Position erlaubt es uns, uns vollständig auf Ihre Interessen zu konzentrieren.
Die Kanzlei für Medizinrecht in Frankfurt hat sich seit seit ihrer Gründung der Unterstützung von Patienten verschrieben. Wir sind spezialisiert auf die Vertretung von Personen, die aufgrund ärztlicher Behandlungsfehler zu Schaden gekommen sind. Unser erfahrenes Team kennt sich bestens mit den komplexen rechtlichen Bedingungen im Medizinrecht aus.
Das Team wird geleitet von Rechtsanwalt Christoph Mühl, einem Fachanwalt für Medizinrecht, der seit 2008 als Patientenanwalt tätig ist. Seine umfassende Expertise und sein Engagement für die Rechte der Patienten helfen auch um Ihnen die Entschädigung zu bekommen, die Ihnen zusteht.
Unser Team hat zahlreiche Mandanten bei einer Vielzahl von medizinrechtlichen Ansprüchen unterstützt, darunter:
Wenn Sie durch eine mangelhafte medizinische Behandlung einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben, kontaktieren Sie uns noch heute. Wir helfen Ihnen gerne, herauszufinden, ob Sie einen Anspruch geltend machen können.
Brauche ich einen Anwalt für Medizinrecht?
Wenn Sie vermuten, dass Sie von einem ärztlichen Behandlungsfehler betroffen sind, fragen Sie sich vielleicht, ob Sie einen Anwalt für Medizinrecht benötigen. Wenn Sie durch einen Fehler bei der ärztlichen Behandlung verletzt wurden, haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld.
Obwohl Sie rechtlich nicht verpflichtet sind, einen Anwalt für Medizinrecht zu beauftragen, kann es in Ihrem besten Interesse sein, dies zu tun. Medizinrechtliche Ansprüche sind komplex, und um erfolgreich zu sein, benötigen Sie ein fundierte Kenntnisse der gesetzlichen Voraussetzungen, vertiefte Kenntnisse in der einschlägigen medizinischen Fachrichtung und regelmäßig Gutachten von Experten. Zudem müssen alle relevanten Unterlagen vor Ablauf der Verjährung beschafft und geprüft werden. Ein engagierter Anwalt für Medizinrecht kann all diese Aspekte in Ihrem Namen übernehmen.
Für weitere Informationen über Ihre Patientenrechte auf der offiziellen Seite des Bundesgesundheitsministeriums können Sie sich dort informieren. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland bietet kostenlose und neutrale Beratung zu gesundheitlichen und rechtlichen Fragen an.
Benötige ich einen Anwalt für Medizinrecht in meiner Nähe?
Nein, wir beraten Mandanten in ganz Deutschland zu medizinrechtlichen Ansprüchen. Werfen Sie einen Blick auf unsere Erfolgsgeschichten, um zu erfahren, welche Arten von Ansprüchen wir erfolgreich durchgesetzt haben.
Unser Team unter Leitung eines erfahrenen Fachanwalts für Medizinrecht ist spezialisiert und bereits mehrfach durch unabhängige Bewertungsportale zum TOP Anwalt und TOP Dienstleister ausgezeichnet. Wir kämpfen seit über einem Jahrzehnt für die Rechte unserer Mandanten und haben eine hohe Erfolgsbilanz bei Entschädigungen für Personen, deren Leben sich durch medizinische Behandlungsfehler nachhaltig verändert hat.
Möchten Sie mehr über unsere Expertise im Medizinrecht erfahren? Kontaktieren Sie uns für eine Beratung – wir sind für Sie da!
Wie mache ich einen Anspruch auf ärztliche Behandlungsfehler geltend?
Ansprüche wegen ärztlichen Behandlungsfehlern können komplex und herausfordernd sein. Daher ist es wichtig, sich von einem spezialisierten Anwalt für Medizinrecht beraten zu lassen, der Sie durch die Verhandlungen mit dem Arzt, der Klinik und deren Haftpflichtversicherung führt.
Wir vereinbaren einen Besprechungstermin mit Ihnen, um Ihren Fall zu besprechen. Das kann ganz bequem telefonisch oder bei Ihnen zu Hause über eine Video-Konferenz erfolgen oder in einem unserer Büros – je nachdem, was für Sie am besten passt. Wir werden Ihren Fall bewerten und Ihnen die Möglichkeiten aufzeigen, um erfolgversprechend einen Anspruch wegen Ärztefehlern durchzusetzen.
Bei der Besprechung informieren wir Sie über die Erfolgsaussichten, den potenziellen Wert Ihres Anspruchs und die voraussichtliche Dauer des Verfahrens. Noch bevor Sie unsere Kanzlei beauftragen, besprechen wir die Finanzierung Ihres Anspruchs, einschließlich der Einschaltung Ihrer Rechtsschutzversicherung. Sofern Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, besprechen wir die Möglichkeit der Finanzierung durch einen gewerblichen Prozessfinanzierer
Um Ihren Anspruch vorzubereiten, beschaffen wir eine vollständige Kopie Ihrer medizinischen Unterlagen und prüfen diese im Detail. Wir dokumentieren auch Ihre Schilderung der Ereignisse und gleichen diese mit Ihren Patientenakten ab.
Um nachzuweisen, dass ein ärztlicher Behandlungsfehler vorliegt, ziehen wir gegebenenfalls unabhängige medizinische Experten hinzu, die in dem relevanten Fachgebiet tätig sind. Diese erstellen ein Gutachten, das Feststellungen zu der notwendigen Behandlung und den Verstößen gegen den medizinischen Standard bei Ihrer Behandlung enthält.
Wir werden dem Arzt/der Klinik, der/die Sie behandelt hat, ein Schreiben zukommen lassen und ihn darüber informieren, dass Sie rechtliche Schritte gegen ihn einleiten, Ihre Vorwürfe formulieren und eine Entschädigung fordern.
Der Arzt/die Klinik leitet das Anspruchsschreiben an seine/ihre Haftpflichtversicherung. Wenn die Versicherung die Haftung anerkennt, können wir damit beginnen, einen Vergleich für Sie auszuhandeln, der Ihre Schäden angemessen kompensiert und Sie für die Zukunft absichert.
Sollte die Haftpflichtversicherung die Verantwortung bestreiten oder wir uns nicht auf einen angemessenen Vergleich einigen können, leiten wir erforderlichenfalls ein Gerichtsverfahren ein. Das Gericht wird über die Ansprüche entscheiden und dafür die verschiedenen Phasen des Verfahrens festlegen.
Nur ein sehr kleiner Prozentsatz der Ansprüche wegen ärztlicher Behandlungsfehler endet mit einem gerichtlichen Urteil. In der weit überwiegenden Zahl der Fälle schlägt das Gericht einen Vergleich vor. Wenn sich die Parteien nach dem gerichtlichen Vorschlag nicht einigen, entscheidet das Gericht über den Ausgang der Sache.
Wie lange habe ich Zeit, einen Anspruch wegen ärztlicher Behandlungsfehler geltend zu machen?
Die Zeit für die Geltendmachung von Ansprüchen wegen ärztlicher Behandlungsfehler ist begrenzt. Überschreiten Sie die gesetzliche Frist, riskieren Sie unwiderruflich, Ihre Rechte zu verlieren. Diese Frist wird als Verjährungsfrist bezeichnet.
Die Berechnung der Verjährungsfrist ist komplex und sollte keinesfalls ohne fachkundige rechtliche Beratung erfolgen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die genauen Bestimmungen. Im Allgemeinen haben Sie drei Jahre Zeit, nachdem Sie von dem Behandlungsfehler erfahren haben oder hätten erfahren können, um Klage zu erheben.
Besonders der Zeitpunkt, ab dem man von einem Behandlungsfehler weiß oder wissen müsste (das sogenannte „Wissensdatum“), ist oft schwierig zu bestimmen.
Um Verzögerungen zu vermeiden und Ihre Erfolgschancen zu maximieren, empfehlen wir dringend, bereits 12 bis 18 Monate nach dem Vorfall einen spezialisierten Anwalt zu konsultieren. Dieser kann Ihnen helfen, die für Ihren Fall geltenden Fristen genau zu bestimmen und alle erforderlichen Schritte einzuleiten.
Warum ist eine rechtzeitige Beratung so wichtig?
Wie lange dauert ein Arzthaftungsprozess?
Die genaue Dauer eines Arzthaftungsprozesses ist schwer vorherzusagen. Sie hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel:
Verjährungsfristen:
Ein wichtiger Faktor ist die Verjährungsfrist. In der Regel beträgt sie drei Jahre, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von dem Behandlungsfehler erfahren haben oder hätten erfahren können.
Unterstützung während des Prozesses:
Wir können Sie während des gesamten Prozesses unterstützen, beispielsweise durch Aufforderung an die Gegenseite, vorläufige Zahlungen zu leisten, um Ihnen finanzielle Entlastung zu bieten.
Individuelle Beratung:
Für eine genauere Einschätzung Ihres individuellen Falls empfehlen wir Ihnen, eine kostenlose Erstberatung bei uns zu vereinbaren. Wir können Ihnen dann eine realistische Einschätzung der voraussichtlichen Dauer geben.
Medizinrecht Frankfurt – Christoph Mühl
Theodor-Heuss-Allee 112
60486 Frankfurt am Main
069 667741270
Medizinrecht Wiesbaden – Christoph Mühl
Klingholzstraße 7
65189 Wiesbaden
0611 97774342
Medizinrecht Mainz- Christoph Mühl
Kapuzinerstraße 38
55116 Mainz
06131 6366752
www.anwaltfuermedizinrecht.de
patienten@anwaltmuehl.de
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