Erstberatung kostenlos
Kostenlose Ersteinschätzung.
Ein Behandlungsfehler kann Ihr Leben auf den Kopf stellen. Aber Sie müssen das nicht alleine durchstehen. Als spezialisierte Kanzlei für Arzthaftungsrecht in Frankfurt stehen wir Ihnen zur Seite, kämpfen für Ihre Rechte und sorgen dafür, dass Sie die Entschädigung bekommen, die Ihnen zusteht.
Zögern Sie nicht, sich Hilfe zu holen. Je früher Sie aktiv werden, desto besser sind Ihre Chancen.
Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch. Gemeinsam finden wir heraus, wie wir Ihnen am besten helfen können.
Als auf Arzthaftungsrecht spezialisierte Kanzlei vertreten wir Patientinnen und Patienten und setzen ihre berechtigten Ansprüche durch.
Kostenlose Ersteinschätzung.
Für Patienten und ihre Angehörige.
Seit 2008 für Mandanten tätig.
Welche Schritte sollten Sie einleiten? Benötigen Sie anwaltliche Unterstützung? Welche Anforderungen müssen erfüllt sein? Wir beantworten alle Ihre Fragen und zeigen Ihnen eine auf Sie zugeschnittene Lösung.
Christoph Mühl
Rechtsanwalt – Arzthaftungsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht, Frankfurt
Arzthaftung klingt zunächst nach einem komplizierten Juristenwort. Aber keine Angst, es ist gar nicht so schwer zu verstehen. Im Grunde geht es darum, dass Ärzte für Fehler, die sie bei Ihrer Behandlung machen, geradestehen müssen.
Das können zum Beispiel Aufklärungsfehler, falsche Diagnosen, Fehler bei einem operativen Eingriff (Operationsfehler) oder z.B. vergessene Tupfer im Bauch sein. Aber Vorsicht: Nicht jede Behandlung, die nicht zum gewünschten Erfolg führt, ist gleich ein Fehler.
Manchmal hat der Körper einfach seinen eigenen Kopf. Von einem Behandlungsfehler sprechen wir erst, wenn der Arzt nicht nach den anerkannten medizinischen Standards gehandelt hat.
Stellen Sie sich das so vor: Ein Arzt ist wie ein Pilot. Er muss bestimmte Checklisten abarbeiten und Vorschriften einhalten. Tut er das nicht und es passiert etwas, dann kann er dafür zur Verantwortung gezogen werden.
Landläufig meint man, man könnte einfach zum nächstbesten Anwalt gehen, oder? Natürlich können Sie das. Aber stellen Sie sich vor, Sie haben ein kompliziertes Herzproblem. Würden Sie da zum Allgemeinarzt gehen oder besser zum Kardiologen? Genauso ist es bei Arzthaftungsfällen.
Ein spezialisierter Anwalt kennt sich nicht nur mit den rechtlichen Feinheiten aus, sondern spricht auch die „Arzt-Sprache“. Er weiß, welche Fragen er den Gutachtern stellen muss und wie er Ihre Ansprüche am besten durchsetzen kann.
Frankfurt ist nicht nur Finanzmetropole, sondern auch ein bedeutendes medizinisches Zentrum. Hier gibt es zahlreiche Krankenhäuser, Fachkliniken und Arztpraxen.
Das bedeutet auch, dass hier viele komplexe Arzthaftungsfälle behandelt werden. Als erfahrener Medizinrechtler kennt Rechtsanwalt Christoph Mühl die örtlichen Gegebenheiten, die Krankenhäuser und oft sogar die Gutachter persönlich. Das kann in Ihrem Fall den entscheidenden Unterschied machen.
Stellen Sie sich das Arzthaftungsverfahren wie eine Reise vor. Es beginnt mit dem ersten Gespräch bei Ihrem Anwalt und endet im Idealfall mit einem Schmerzensgeld und Schadensersatz für Sie. Dazwischen liegen einige wichtige Stationen:
Was kostet ein Medizinrechtsanwalt? Die ehrliche Antwort: Es kommt darauf an. Als erfahrener Anwalt für Patientenrecht in Frankfurt legt Rechtsanwalt Christoph Mühl großen Wert auf Transparenz. Deshalb sprechen wir gleich zu Beginn offen mit Ihnen über die möglichen Kosten. Viele Anwälte, auch unsere Kanzlei in Frankfurt, bieten eine kostenlose Erstberatung an. Das gibt Ihnen die Möglichkeit, einander kennenzulernen und eine kostenlose erste Einschätzung Ihres Falls zu bekommen. Danach gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Selbstverständlich gibt es Möglichkeiten, die Kosten so gering wie möglich zu halten:
Denken Sie daran: Die Kosten für einen Anwalt sind eine Investition in Ihr Recht und Ihre Gesundheit. Meist können wir einen Schadenersatz erstreiten, der die Anwaltskosten bei weitem übersteigt. Bei einem Erfolg oder einem Teilerfolg muss sich die Gegenseite zudem an den Kosten beteiligen bzw. diese komplett übernehmen.
Wir arbeiten seit Jahren mit führenden Prozessfinanzierungen erfolgreich zusammen. So ermöglichen wir Ihnen eine risikolose Zusammenarbeit, auch wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben.
Wie stehen meine Chancen als geschädigter Patient? Die Erfolgsaussichten hängen von vielen Faktoren ab:
In Frankfurt werden viele Arzthaftungsfälle außergerichtlich gelöst. Das spart Zeit und Nerven. Aber manchmal muss man eben doch vor Gericht ziehen. Als erfahrener Anwalt für Arzthaftungsrecht kann Rechtsanwalt Christoph Mühl Ihre Chancen realistisch einschätzen. Eines können wir Ihnen aber versprechen: Wenn die Kanzlei Ihren Fall übernimmt, dann weil wir an Ihre Chancen glauben. Wir kämpfen für Sie mit der gleichen Entschlossenheit, als wäre es unser eigener Fall.
Sie sind nicht nur Patient, sondern auch der wichtigste Mitarbeiter Ihres Anwalts in der Arzthaftung! Hier ein paar Tipps, wie Sie Ihre Chancen verbessern können:
Wie finde ich den richtigen Anwalt für Arzthaftung in Frankfurt?
Wie läuft ein Arzthaftungsverfahren ab?
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Wie hoch sind die Erfolgsaussichten?
Die Chancen hängen von vielen Faktoren ab:
Viele Fälle werden außergerichtlich gelöst. Nach einer gründlichen Prüfung Ihres Falls können wir die Erfolgsaussichten realistisch einschätzen.
Welche Unterlagen benötige ich?
Bringen Sie zum ersten Gespräch mit:
Je mehr Informationen Sie haben, desto besser können wir Ihren Fall beurteilen.
Wie lange dauert ein Arzthaftungsprozess?
Die Dauer variiert stark. Außergerichtliche Einigungen können in wenigen Monaten erreicht werden. Gerichtsverfahren können sich über Jahre hinziehen. Wir setzen uns für eine zügige, aber gründliche Bearbeitung Ihres Falls ein.
Welche Schadensersatzansprüche stehen mir zu?
In erfolgreichen Arzthaftungsverfahren können Ihnen folgende Ansprüche zustehen:
Die Höhe hängt vom Einzelfall ab und kann von einigen Tausend bis zu mehreren Hunderttausend Euro reichen. Der Bundesgerichtshof (BGH) stellt immer wieder klar, dass Schmerzensgeldtabellen nur als Orientierungshilfe dienen.
Medizinrecht Frankfurt – Christoph Mühl
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60486 Frankfurt am Main
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Medizinrecht Wiesbaden – Christoph Mühl
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patienten@anwaltmuehl.de
Von einem ärztlichen Behandlungsfehler sprechen wir dann, wenn ein Arzt seine Pflichten bei der Behandlung des Patienten vernachlässigt und gegen den medizinischen Standard (Facharztstandard) verstoßen hat, der zu einem Gesundheitsschaden beim Patienten führt. Dies kann auf Grundlage des Behandlungsvertrags (§§ 630a ff. BGB) oder aus dem Recht der unerlaubten Handlungen geltend gemacht werden.
Ein Arztfehler liegt aber auch dann vor, wenn der Arzt den Patienten nicht oder nur unzureichend aufgeklärt hat. Ärzte und Krankenhäuser müssen den Patienten eine Kopie eines von ihnen unterzeichneten Aufklärungsbogens aushändigen. Der Bogen ist aber kein Beweis, es ist nur ein Indiz, dass der Patient das Formular in den Händen gehalten hat.
Liegen ein Arztfehler und ein kausaler Schaden vor, haben Sie einen Anspruch auf Schadensersatz.
Als Patient können Sie Schadensersatzforderungen und Schmerzensgeld verlangen, indem Sie zunächst einen Anwalt konsultieren. Dieser wird Ihre Ansprüche prüfen und gegebenenfalls außergerichtlich oder vor Gericht durchsetzen. Bitte beachten Sie, dass der Nachweis eines Behandlungsfehlers oft komplex ist und in der Regel Sachverständigengutachten erfordert.
Interessant zu wissen: Unterlaufen bei der ärztlichen Behandlung sog. grobe Behandlungsfehler kommt es zu einer sogenannten Beweislastumkehr gegenüber dem Patienten. Ein solcher Fehler liegt dann vor, wenn es ein Fehler eines Arztes war, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich ist, weil er einem gewissenhaften Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf. Greift die Beweislastumkehr, muss der Patient nicht mehr beweisen, dass der Schaden auf dem Fehler beruht. Der Arzt muss sich dann entlasten.
Die regelmäßige Verjährungsfrist für Arzthaftungsansprüche beträgt drei Jahre. Die Frist beginnt am Ende des Jahres zu laufen, in dem der Anspruch entstanden ist und der Patient von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat. In bestimmten Fällen kann auch eine längere Frist gelten. Dies kann vor allem im Zusammenhang mit der Aufklärung problematisch sein. Der Zeitpunkt der Behandlung selbst ist wiederum für den Lauf der kenntnisunabhängigen Verjährung von Bedeutung. Fachanwälte und versierte Patientenanwälte kennen die nötigen Fallstricke und unterstützen Sie, damit Ihre berechtigten Ansprüche nicht verjähren.
Ein Verfahren im Arzthaftungsrecht beginnt mit der Klageerhebung vor einem Gericht (meist Landgericht). Im Laufe des Verfahrens werden Beweise erhoben, meist unter Einbeziehung von Sachverständigen. Der beklagte Arzt oder das Krankenhaus haben die Möglichkeit, sich zu verteidigen. Das Gericht entscheidet schließlich, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und welche Ansprüche dem Patienten zustehen. Es kann sich aber auch eine zweite Instanz anschließen und es erfolgt eine weitere Verhandlung beim Oberlandesgericht (OLG).
Die Höhe des Schmerzensgeldes wird individuell festgelegt und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Schwere und Dauer der Beeinträchtigung, dem Grad des Verschuldens und vergleichbaren Fällen aus der Rechtsprechung. Es gibt keine feste Berechnungsformel beim Schmerzensgeldanspruch, sondern es wird eine Gesamtschau aller Umstände vorgenommen.
Viele Kanzleien bieten eine unverbindliche Ersteinschätzung an. Dabei wird der Fall kurz juristisch eingestuft und die Erfolgsaussichten werden abgeschätzt. Dies hilft Patienten, eine fundierte Entscheidung über das weitere Vorgehen zu treffen.
Ja, es gibt Alternativen zum Gerichtsprozess. Außergerichtliche Verhandlungen zwischen Patientenanwälten und der Haftpflichtversicherung des Arztes bzw. des Krankenhauses können zu einer Einigung führen, ohne dass ein langwieriges Verfahren vor Gericht notwendig wird.
Außergerichtlich gibt es auch die Möglichkeit der Einschaltung einer Schlichtungsstelle, die von den Ärztekammern in jedem Bundesland eingerichtet wurde. Dort wird ein Gutachten kostenlos erstattet und eine Kommission gibt eine Einschätzung darüber ab, ob ein Behandlungsfehler nachweisbar ist. Arzt und Patient müssen dem Verfahren gemeinsam zustimmen.
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